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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-06-30 · Heft 22 (30.6.1887) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 22 (30.6.1887)
Date
1887-06-30
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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— S — glorreiche Revolution mit den anderen Menschenrechtlichen Eroberungen die religiöse Freiheit proclamirt hat, ist das Edict des 15. Jahr- Hunderts, der Thatsache nach, aufgehoben. Daher steht es Ihnen frei, unser Land zu betreten und Ihren Cultus dabei frei auszuüben." Dennoch war das Manifest, womit die provisorische Regierung vor das Volk trat, viel vorsichtiger und weniger versprechend: die Regierung fühlte, dass sie zu weit gegangen, und gegen Juli 1869 schrieb der Marfchall Serrans an Sir Moses Montefiore: ״Die provisorische Regierirng hat für die religiöse Freiheit gestimmt, sie hofft, dass die Cortes ihr Vorgehen durch ihre Zustimmung gutheißen." In einer jener wunderbaren Reden,, welche stets, sowohl im Innern des Landes, wie auch außerhalb, einen so großen und berechtigten Wiederhall finden, sprach Herr Emilio Castelar, in der Sitzung der Cortes vom 12. April 1869, zu Gunsten des Grundsatzes einer vollständigen religiösen Freiheit. Im Monat Mai 1869 endlich wurde der Artikel 21 der Constitution angenommmen. Derselbe lautet: ״Die Nation verpflichtet sich, den Cnltus und die Geistlichkeit der katholischen Religion zu unterhalten. Die öffentliche oder private Ausübung jedes anderen Cultus ist allen in Spanien wohnenden Fremden gesichert, ohne andere Einschränkung als die allgemeinen Regeln der Moral und des Rechts. Alle Dispositionen des vorigen Paragraphen beziehen sich auf die Spanier, welche eine andere als die katholische Religion ausüben." Dieser Artikel enthält die liberalsten Dispositionen, welche bis jetzt, bezüglich der Cultusfreiheit, votirt worden sind. Man kann daran den seit Anfang des Jahrhunderts zurückgelegten Weg messen- Die Cortes von 1812 hatten erklärt, die katholische Religion sei die einzige Religion der Spanier und würde es immer bleiben. Diejenigen von 1837 verpflichten die Zukunft nicht, sie begnügen sich damit zu sagen, dass der Katholicismus die Religion aller Spaniersei. Im Jahre 1655 wurde es gestattet, Dissident zu 'sein, wenig; steus konnte man es sein, ohne sich Verfolgungen auszusetzen. - > (Fortsetzung folgt ) Gmgesendkt. Geehrter Kerr Uedacteur! Ersuche um Ausnahme folgender Zeilen: Hiemit erkläre ich dem Herrn Cohen in Rees, dass er meine Entgegnung auch nicht mit einem Worte w'derlegt hat, sondern nur einen Aufsatz nach Dr. Treuensels wiedergab, ohne meine Auseinandersetzungen im geringsten zu berücksichtigen oder zu berühren, sonst hätte er unbedingt zu einem ganz anderen Resultate gelangen müssen. Es ist ferner eine ungerechtfertigte Verdächtigung, wenn Herr Cohen dem Publikum die Meinung beibringen will, als hätte ich für mich selbst jenen Artikel geschrieben, weil ich mich ״berufen und würdig dünke, den Namen Gottes auf Israel zu legen." Was ich bisher geschrieben habe in Angelegenheit des fortschrittlichen Judenthums, war über jede Selbstsucht erhaben und wird es bleiben. Die Streusandbüchse, die Herr Cohen mir vorgeworfen, versteht er selbst sehr gut zu handhaben, indem er den Lesern beibringen will, dass trotz des aufgehobenen Tempel- und Priesterdienstes nur die Ahroniden den Segen ertheilen dürfen, wodurch er indirect diese FunMon bei Trauungen u. dgl. untersagt. Wein durften die Priester unmittelbar vor ihrer FunMon nicht trinken (der einzige Satz meines Artikels, auf den eingegangen wurde); sollten vielleicht auch jetzt die Ahroniden vor ihrer Fuction keinen Wein trinken? I. Baum, Religionslehrer. Kleine Chronik. ׳ Wien. Von der Seelsorge der isr. Cultusgemeinde in Wien: werden wir um die Aufnahme nachfolgender Zeilen ersucht : ״Nachdem die Anforderungen um. Ausfertigung von Geburtsscheinen eventuell Altersnachweisungcn für schulpflichtig gewordene Kinder behufs Einschreibung in die Schulen vor Beginn des Schuljahres v.yn Jahr zu Jahr derart zahlreich sind, dass das Matrikenamt der hiesigem isr. Cultusgemeinde denselben nicht sofort Nachkommen kann, werden, die P. T. Eltern rc in ihrem eigenen Interesse erinnert, schon jetzt solche Documente zu bestellen und auch in Empfang zu nehmen. Vom 15. August ab würde wenigstens 48 Stunden Zeit zur. Aussertigung der erwähnten Documente gelassen werden müssen." Austertitz. E.in interessanter Fall, der uns zeigt, wie resormbedürftig die jüdischen Ehegesetze sind, hat sich kürzlich hier ereignet.. Zwei Brüder, Josef und Michael, mit zwei Schwestern verhejrathet,. lebten seit vielen Jahren in gemeinsamem Haushalte. Da starb zuerst der eine der beiden Brüder und einige Zeit später die.Frau des- Anderen, so dass gegenwärtig der überlebende Bruder Michael mit . seiner Schwägerin gemeinsamen Haushalt führt und kürzlich die Absicht kund gab, sie förmlich zu heiraten. Beide an Jahren vorgerückte- Leute wollen sich nicht von einander trennen und glauben daher ihr- Zusammenleben durch die Ehe legitiiniren zu müssen. Beide Ehepaarewaren kinderlos, in Folge dessen kann diese Ehe nach jüdischein Ge-, setze nicht vollzogen rverden. Da der Mann aber aus seinen Willen beharrt, ist er bereits um die Gestattung der Civilehe eingeschritten,, welche in Oesterreich nicht obligatorisch ist, sondern nur in dem Falleflattfindet, als von dem Seelsorger Ehehinderniße geltend gemacht werden, die im bürgerlichen Gesetzbuche nicht vorgesehen sind. Jerusalem, O. W. Noch ist Israel nicht verwaist. Dasheilige Land und die Gottesstadt, der Boden, an dem unsere theuersten Erinnerungen hasten und unsere Ideale weben, hat au der Familie Rothschild einen ebenso warmeu Freund, wie an dem seligen ' Moses Montefiore. Denn bei aller gesellschaftlischen Größe dieses- Welthauses bewahren seine Söhne und Töchter die Liebe zu ihrer väterlichen Religion uild ihrem noch immer verfolgten Stamme. In. der Jahreszeit, wo im Abendlande die Natur alle ihre Reize entfaltet, der Himmel so blau lächelt, die Fluren einem bunten Teppichegleichen, die Wipfel der Wälder geheimnißvoll rauschen und der Odem der Berge durch Eichen- und Bucheuhaiue lispelt/ dass, dem Wanderer, der diese Luft athmet, die Brust sich hebt, das Blut rascher pulsiert.und Herz und Sinn erweitert — in diesem Wonnemonate Europa's ist Baron Edmund von Rothschild aus Paris, mit seiner Gemalin nach dem trauernden Palästina gepilgert. Sie hielten wie bereits gemeldet, Montag, den 9. .Mai, ihren Einzug in Jerusalem, und bevor-sie in das für sie bestimmte Hotel einkehrten, begaben sie sich nach der ״Westmauer," dem letzten Reste von dem: Heiligthume, um da ihre Andacht zu verrichten. Und weil, wie unsere Weisen sagen, eine verdienstliche Handlung die andere nach sich zieht, so hat der Besuch dieser Jammerstätte in Leu frommen Herrschäften sofort den Gedanken angeregt, hier einem alten Uebelstandeabzuhelfen. Der für unsere Glaubensgenossen bestimmte Raum auf diesem Platze ist nämlich so eng, und zudem noch ein allgemeiner Durchgang für Menschen und Lastthiere, dass die Betenden, diebesonders am Freitag Nachmittag zahl eich versammelt sind, sich in steter Gefahr befinden, zertreten zu werden, und ein Bischen Muthwille seitens Andersgläubiger großes Unglück anrichten kann. Auf dieser Stelle ist ja auch der gottbegnadete Sänger, der Dichter der ersten Zionide, Jehuda Halevi, in seiner Andacht von einem fanatischen. Muselmann niedergeritten worden. Nach der Verrichtung seines Gebetes hat der Baron seinen Begleitern den Willen ausgesprochen, die Häuser in der Umgebung anzukaufen und niederreißen zu lassen, um den Platz zu erweitern. Von dieser Andachtsstätte aus besuchten die hohen Gäste den Chacham Baschi, wo sämmtliche sephardische Rabbinen sie feierlichst empfingen. Am zweiten Tage ihres Hierseins machten sie ihre Visite beim Pascha von Jerusalem und besuchten, dann mehrere von der Familie Rothschild gegründete oder subventionierte jüdische Wohlthättgkeits-Anstalten, .wo sie überall reichliche Spenden vertheilten. Am dritten Tage legten sie den Grundstein zn einem neuen Rothschild-Spitale außerhalb der Stadt. Von einem Ausflüge nach dem Jordan Freitag zurückgekehrt, besuchten sie die-

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