Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 7 (1887)
- Issue
- Heft 22 (30.6.1887)
- Date
- 1887-06-30
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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3 — Vorwürfen sich: irgendwie an den Lehrer zn wenden, oder gar Bitten; und Wünsche vorzubringen, die eine Ungerechtigkeit von ihm fordern. Leider verargen es sich viele Eltern nicht, in Gegenwart der Kinder über den Lehrer zu spötteln und sein Benehmen zu bekriteln; welche Achtung sollen da Schüler ihrem Lehrer entgcgenbringen, und wie soll sich die Disciplin ausrecht erhalten? Hisoharuh Bedhvrechen! Ihr Eltern seid vorsichtig in euren Aeußerungeu, denn wie leicht schlürfen eure Söhne und Töchter das Gift der Geringschätzung des Neben- Menschen, und die Tragweite einer solchen Erziehung ist unabsehbar. Wie mir jüngst ein braver College erzählte, hatte er mit vollem Rechte einen Schüler wegen grober Unarten gezüchtigt, doch der Dank für seilte gute Meinung wäre der gewesen, dass er von den Eltern getadelt und angefeindet wurde. Müsste da nicht die, Vorgesetzte. Be- Hörde solche Ungebührlichkeiten untersuchen und dem Lehrer Schutz gewähren? Solche Unzukömmlichkeiten führen zu den uns allbekannten Ereignisscu, dass der Cantor und Lehrer seine Stellung aufgeben muß, da der Boden unter seinen Füßen unterwühlt wird und das schwebende Damoklesschwert seine Schuldigkeit thut. So lange die Anstellung des Cantors keine lebenslängliche ist, so werden immer alle unsere Bemühungen, zu Wasser werden, dies beweist der beständige Stellenwechsel. Hier schwindet jeder Idealismus, wo die Existenzfrage in den Vordergrund tritt. Die Pflicht, auch für andere zu leben und zu wirken, ihnen zu dienen und zu helfen, ist die erste Aufgabe eines wahrhaften Jehudi. Darum müssten wir genieinsam zuförderst unsere Lebensstellung für die Gegenwart sichern, mit der auch unsere Zukunft sich besser gestalten würde. So lang jedoch der jüdische Cultusbeamte von den Launen Einzelner abhängig ist, als ״vogelfrei" betrachtet wird, werden alle unsere Vereinigungen einen nur spärlichen Erfolg haben. »Im hischalto Bemizwo hawe g’mor«. ״Hast du ein gutes Werk begonnen, so beendige es auch!" Zur Geschichte -es Synagogenbaues. Aus Anlass des Neubaues der Synagoge in Mi'inchen, welche zu den schönsten und größten Synagogen Deutschlands gehört, behan delt H. E. v. Berlepsch in einem Feuilleton der Münchener ״Allgemeinen Zeitung" in einem interessanten Artikel in gedrängten Zügen eine Geschichte des Synagogenbaues, wobei er den sich aus den religiösen Bedürfnißen, denen diese Bauten dienen, sich ergebenden ästhetischen Gesichtspunkten Rechnung trägt. Wir entnehmen den lehrreichen und kunstgeschichtlich interessanten Ausführungen, die wir in der ״Magdeb. israel. Wochenschrift" abgedruckt finden, folgende Momente. Die Synagoge (griech., gleichbedeutend mit Versammlung, daraus entstehend als Begriff für Versammlungsort, dein im Talmud vorkommenden Khenischta oder Bet Khenischta, was ebenfalls Versammlung bedeutet, entsprechend) hatte ursprünglich keineswegs den Zweck, die Stelle des Tempels von Jerusalem zu vertreten, denn sie war anfänglich ein von ihm total unabhängiges Gebäude. Die ״Versammlung" (d. h. zur gemeinsamen Andacht und religiösen Belehrung) hatte sich in der exilischen Zeit bei den Juden ausgebildet. Man hielt Gottesdienst ohne Tempel und Altar, ohne Priester und Opfer; in der vorexilischen Zeit begnügte man sich, an dem Tempel zu Jerusalem eine centrale Eulturstätte zu besitzen; doch dienten die Synazogen nicht allein gottesdienstlichen Zwecken, sie standen, wie Leopold Löw anderwärts sagt, nicht allein auf dem Boden des mltuellcn, sondern auf dem des politischen Gemeindelebens. Ursprünglich mochten diese Stätten im Zusammenhang mit den Stadtthoren gestanden haben, die in mannigfacher Beziehung' für das gemeinsame Leben von Bedeutung waren. Indessen muß sich die Benutzung solcher Localitäten bald in einem solchen Maße erweitert haben, dass man dazu schritt, eigene Gebäude, Gemeindehäuser zu bauen. Und dass dies schon so früh geschah,' geht aus dem Bericht über die chaldäische Eroberung Jerusalems hervor, allwo es (Jer. 39, 8) heißt: ״Und das Haus des Königs und das Haus des Volkes verbrannten die Chaldäer mit Feuer, und die Mauern Jerusalems rissen sie ein." Wir haben es hier offenbar mit einem Municipalgebäude zu thun, welches mit der Zeit zur Cultusstätte wurde; denn im Talmud wird dagegen geeifert, dass man die profane Bedeutung ״Volkshaus" weiter gebrauche, ja es werden sogar göttliche Strafen jenen verheißen, welche die Cultusstätte also benennen. Die Synagogen sind die recht ureigentlichen Pflanzstätten des Prophetenthums, und darin liegt ihre historische Bedeutung, denn es waren nicht die im Tempel opfernden Priester, sondern die in den Volksversammlungen redenden Propheten, welche den Monotheismus für alle Zeiten begründet haben; die heutigen Synagogen sind demnach keine Surrogate des Jerusalemischen Tempels, wofür sie oft erklärt wurden, sondern die Töchter der altkN Volkshäuser, Versammlungshäuser und Gottesstätten, welche die Werkstätten des Monotheismus waren. Nach talmudischer Regel ״erbaut man die Synagoge nur auf dem höchsten Punkte der Stadt" (woraus sich denn auch die Sitte, christliche Kirchen auf erhöhten Plätzen zu bauen, entwickelt haben mag). Eben daselbst befinden sich zwei weitere Bauregeln, welche aus einer Zeit stammen, wo man begann, die Synagoge als Ersatz für den zerstörten Tempel zu Jerusalem zu betrachten. Die betreffenden Vorschriften beziehen sich auf die Pforte und die Höhe der Synagoge. Erstere soll entsprechend dem Eingänge in der Stiftshütte auf der Ostseite sich befinden. Die zweite Bestimmung geht dahin, dass das Dach des Tempels alle anderen Dächer überragen soll (״wird aber das Hans Gottes nicht erhöht, so verfällt die Stadt in Trümmer!") was im Mittelalter Anlass zu einer ganzen Reihe von casuistiichen Kuiffeu gab. Non einer allgemeinen Sitte, Synagogen am Wasser zu ballen, wie Hitzig nach den Worten des Psalms meint: ״An den Strömeil Babels, da saßen wir und weinten, indem wir Zions gedachten," — schweigen die jüdischen Quellen ganz und gar. Naturlich konnte von einer Ausführung dieser Vorschrift keine Rede sein, wo, wie R. Jakob Jbn Chabib ausführt, die Betlokale gemietet sind, folglich keine Heiligkeit besitzen, wo ferner die Obrigkeit verbietet, Synagogen zu bauen, und die Sicherheit es verlangt, dass man sich dorthin zurückziehe, wo man weder gesehen noch gehört werde. Immerhin aber suchte man sich wenigstens formell dadurch an das Gesetz zn binden, als man an der Synagoge eine, die umstehenden Häuser überragenden Eisenstange anbrachte, die man irrthümlicherweise später oft für Blitzableiter hielt. Dachlose Synagogen wie sie im heiligen Lande eristirten, konnten ohne Fenster bleiben, weil der Himmel von oben herein schaute. Wurden Fenstern angebracht, so wird die Zahl derselben auf 12 normirt. Was die Orientirung betrifft, so galt es ursprünglich für ein Zeichen der Abtrünnigkeit, mit dem Antlitze gegen Osten gewendet zu beten, und als nun mit der Thora der ganze jüdische Cultus in die Synagoge einzog, sollte die erstere auf die Westseite placirt werden, damit die von Osten her Eintretenden ihre Blicke wendeten uach der Analogie der Stiftshütte. So schreibt es die Toffesta vor, die Zeit aber und ihre Umstände änderten darin gar vieles. In Europa wurde das Umgekehrte Usus: Eingang von Westen; ihm gegenüber, also gen Osten (Misrach), der Ort, wo die Thorarollen (Beker Thora) aufbewahrt werden. Ihren Grund hat diese Thatsache darin, dass die Richtung des Betenden, wenn er im Auslande sich befand, », 11,1 ן ׳1׳ 1 ׳ m ן,! י חי! f וווו Hj|•! ,1.11 ־״ר I, .11־ rm־nn׳־.y־n־Ti1111 <־ 'Mnr־n—־ו--•«■— irיחזו!י ■״!־׳—nr rrvrvxazx