Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 7 (1887)
- Issue
- Heft 21 (22.6.1887)
- Date
- 1887-06-22
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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— 2 — auch das ganze Glück und die Lebensfreude in sich fasste.-Der Jude, suchte nie seine Freuden in der Außenwelt, die ihm auch verschlossen war. Zn neuerer Zeit hat sich, dieses Verhältnis wohl abgeschwächt, die Ursachen davon sind bekannt. Der Cantor hingegen soll in dieser Beziehung, als Diener Gottes schon, eine Ausnahme machen. Nicht die Außenwelt, sondern das Familienhaus soll die Quelle all seiner Freuden sein, eine heilige Stätte der Liebe, der Erziehung, der Vorbereitung und Fortbildung. Kann das Familienhaus vollen Ersatz bieten? Wir wollen das untersuchen. Hier wählen wir als Devise den Spruch des Psalmisten: אתהלך בתם לבבי^בקרב ביתי Ich will in Herzensunschuld voranwandeln im Innern meines Hauses (Ps. 101, 2). Wir sehen also, der. königliche Sänger hat keinen andern Wunsch, als im Innern seines Familienhauses die unschuldige Freude genießen zu können, und warum sollen wir uns nicht damit befriedigen? Wendet mir nicht ein, der Sänger jenes Liedes ist ein König und in dem erwähnten Psalm spricht er von dem Königspalast, den er einrichten, und von dem Fürsienspiegel, der diesen Palast zieren soll, wie wenig passt das für uns! Was David dort ausspricht, passt eben fo für die Hütte, wie für den Palast. Es gibt nirgends eine Anstalt, in welcher das Wohl der Menschheit besser vorbereitet werden könnte, als im Schooße des Familienlebens. Hier soll das Herz veredelt, der Geist gebildet, der Mensch befähigt werden, jeglichen Stand, den er einst in der Gesellschaft einnimmt, zu vervollkommen, sich und der Mitwelt zum Heil. Alle die sorgsamen Väter, die zärtlichen Mütter, die bescheidenen Jungfrauen, die treuen Untergebenen, die gewissenhaften Beamten,' die unbestechlichen Richter, die menschlichen Krieger, die erleuchteten Lehrer, ja, die ge rechten Herrscher, wo sollen sie erzogen und gebildet werden? Das Haus, das Familienhaus muß sie groß wiegen und groß erziehen. Daraus ist wohl zu ersehen, welche große und heilige, aber auch liebliche und freudige Aufgabe das Familienoberhaupt zu lösen hat, und wie glücklich ist derjenige Vater, der von sich sagen kann: ״Ich wandle in Herzensunschuld im Innern meines Hauses, wo Lieb und Treu, Friede und Eintracht die Schutzengel meines Daseins sind! Solche Grundsätze beleben den Vater, beglücken die Mutter, bilden den Spiegel, in dem sich, die Kinder schauen, spät die Welt erkennen, aber frühzeitig den Himmel; in einem solchen Hause wird dem Geschick keine Gewalt eingeräumt, und besonnen wird das Leben «fasst. Solch eine heilige Stätte soll des Cantors Familienhaus sein, darin finde er seine Ruhe, seine Freude, Ersatz für alle Unbill des Lebens. Nachdem wir diese beiden Punkte so ausführlich erörtert haben, bleibt uns für den dritten Punkt, was den gesellschaftlichen Verkehr anbelangt, nicht mehr viel zu wünschen übrig. Wir sind der Ansicht, dass sowohl der Cantor, wie alle jüdischen Beamten und Bediensteten, im gesellschaftlichen Verkehr zurückhaltend sein sollen, überhaupt zu keiner Partei sich schlagend, von Gemeinde und politischen Angelegenheiten sich ferne halten sollen. Und wenn wir hierzu gerade keinen passenden Bibelspruch finden, so wollen wir uns auf einen alten jüdischen Volksspruch beschränken, der, wenn er auch auf einen Witz ausläuft, doch eine tiefe Wahrheit enthält; dieser Spruch lautet: "״ /״ומשמע ודומה ומשאHören, schweigen und tragen!" (1. M. 25, 14). Somit nehme ich Abschied mit bestem Gruße auf baldiges Wiedersehn! Rabbiner Wollner. Zur Statutenerörterung. Die neuen Statuten sind in ihrer Fassung sehr schön und lassen nichts zu wünschen übrig für diejenigen, die sich mit ihren Beiträgen von 4 resp. 6 fl. jährlich abfinden. Anders verhält sich die Sache bei mir, der nebst seinem Jahresbeiträge noch 28 bis 30 fl. jährlich der Vereinskassa zuführt. Hier fragt es sich, soll einer, der das Sechsfache der andern Mitglieder einzahlt, in gleicher ׳Weise rangire'n und keine größeren Bezüge zu erwarten haben? Wer höhere Pflichten hat, muß auch höhere Rechte beanspruchen können. Ich bin für das. Lob, welches mir von Seite - des verehrten Vorstandes gezollt wurde, dankbar und weiß es zu würdigen; ich kann mir aber leider nichts dafür kaufen. Auch sind weder ich, noch die geehrten Mitglieder meiner Gemeinde so reich, um in solch splendider Weise Wohtthaten erweisen zu können. Ich habe die Sammlung im Interesse des Vereines und' in meinem eigenen vorgenommen, in dem guteil Glauben, dass mir dafür im Falle der Invalidität ein entsprechendes Aequivalent geboten werde, wie es jeder ählitiche Verein bietet. Auch meine geehrte Gemeinde war und ist gern zu diesem Opfer bereit, wenn sie das Bewusstsein beruhigen kann, dass ihr Fuuctionär int Alter, wenn seine Kräfte abnehmen, einen Zehrpfenilig zu erwarten hat. Zu unserem Bedauern ist von Sammlungen, von Seite der Vereinsmitglieder längst , mehr keine Rede, der Eifer, der sich speziell kundgegeben, ist verraucht, die guten Vorsätze sie sind im Schachte der Vergessenheit begraben, die Sammelbögeu, die mau damals kaum erwarten konnte, ruhen in irgend einem Schubladewinkel noch unversehrt. Ich aber, der die Sache wirkich ernst nahm und mich mit Eifer derselben hingab und das Wort des geehrten Vereinsvorstandes in That umsetzte, muß gestehen, dass ich mich heute in Verlegenheit befinde und lvie Herkules am Scheidewege stehe. Soll ich ferner die Sanuillungen vornehmen, soll ich allein den Narren machen, während sich andere ins Fäustchen lachen? Soll ich die Beiträge noch ferner einsenden, ohne mir für die Zukunft etwas dafür zu erwirken? Es ist wahrhaft traurig, dass wir weiter den Schlendrian nachschleppcn, wie der Sklave die Ketten und trotz der vielen traurigen Erfahrungen nichts gelernt haben. Ich möchte hier den Satz: אוי לך אוין שמלכך נער umkehren. Für heute wollte ich blos den Vorschlag machen: dass zu §§. 10 und 11 der Zusatz gemacht werde; dass jene Mitglieder, deren Geiaeinden regelmäßige Jahresbeiträge leisten, bei Berufs- Unfähigkeit oder Todesfall aus höhere, entsprechende Beneficien Anspruch haben. Pisek, 17. Juni 1887. M. R o s e n f e l d, Obercantor. Der neue Statuten-Gntwurf. (Schluss.) §. 16. Zu den Organen des Vereines gehören׳: 1. Die Generalversammlung. 2. Der Vorstand. 3. Die Controlore. 4. Das Schiedsgericht. §. 17. Die ordentliche Generalversammlung (Cantorentag), in welcher jedes ordentliche Vereinsmitglied Sitz und Stimme hat, findet alle drei Jahre in Wien statt. Es kann jedoch vom Vorstande aus eigener Initiative oder auch auf Verlangen von mindestens ein Drittel der Mitglieder eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden. * Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit von ntindestens ein Drittel der Mitglieder beschlussfähig.