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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-06-14 · Heft 20 (14.6.1887) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 20 (14.6.1887)
Date
1887-06-14
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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— S — Eantorenstand, speciell um den Cantorenverein, besondere Verdienste erworbm haben, zu Ehrenmitgliedern zu׳ ernennen. §. -9- . . Die ordentlichen Mitglieder haben.: a) das Recht der Theilnahme an den Vereinsversammlungen, b) das active und passive Wahlrecht, c) den Anspruch an die statutenmäßigen Beneficien; dies jedoch erst dann, Wenn ste bereits ein Jahr dem Vereine angehören. §.10. Bei dem Eintreten dauernder Berussunfähigkeit hat jedes Mitglied Anspruch auf eine einmalige Unterstützung von 300 st., durch deren Auszahlung jeder weitere Anspruch an den Verein erlischt. §. 11. Stirbt Lin Vereinsmitglied) so steht der Familie desselben, d. h. der Witwe und den unterstützungsbedürftigen, unmündigen Waisen der Anspruch auf eine einmalige Unterstützung von 400 st. zu. Ueber die Art der Vertheilung unter die einzelnen Familienmitglieder entfcheidetnach vorausgegangener genauer Jnforniation der Vereinsvorstand- §- 12, Für sonstige Unterstützungen in Fällen dringender Noth steht dem Vorstande jährlich ein Bettag von 150 st. zur Verfügung. Eine solche Unterstützung kann je einem Mitgliede nur bis zur Höhe von 25 st. verlieben werden. * . §.13. Die Berufsunfähigkeit muß durch ein ärztliches Zeugnis, das die Bestätigung der politischen Behörde.ttügt, in überzeugender Weise erwiesen werden. Der erfolgte Todesfall wird durch Vorlage des Todtenscheines bestätigt. ' Ueber. das Vorhandensein dex in den §§.10,, 11, 12 gedachten- Voraussetzungen, die zum Anspruch auf eine Unterstützung berechtigen, entscheidet der-Vorstand. _ ־ . §. 14. י - Die Unterstützungen werden aus den Erträgnißen des unantastbaren Stammfondes und den Jahresbeittagen/ der ordentlichen Mitglieder bestritten. . . Zu je einer Unterstützung bei Todesfall und Berufsunfähigkeit tragt jebeö. Mitglied 1 .st. bei, und dersohin eingelaufene Bettag wird aus der Vereinscasfa auf 400 st., respective 30.0 st. ergänzt. §. 15. - Die Mitgliedschaft erlischt: 1. Durch freiwilligen Austritt, welcher׳ dem Vorstande anzumelden ist. 2. Durch Wahl eines anderen Berufes. 3. Durch Ausschluss. ' . ׳ Der Ausschluss kann erfolgen: a) Wenn ein Mitglied durch ein halbes Jahr 'die statutenmäßigen Betträge ttotz erfolgter zweinmliger Mahnung nicht enttichtet oder mit dem in §.- 14 normirten Beitrage bei Todesfall oder Berufsunfähigkett eines Dereinsmitgliedes.30 Tage im Rückstände bleibt; - . b) durch Verlust der bürgerlichen Rechte; c) wenn ein Mitglied erwiesener Maßen die Interessen des Vereines geschädigt hat. Der Ausschluss wird' durch den Vorstand in den Fällen a) und b) mit einfacher Majorität, im Falle c) mit Zweidrittel - Majorität ausgesprochen. Im letzten Falle steht dem Mitgliede die Berufung an die Generalversammlung zu, welche Berufung dem Vorstände binnen 14 Tagen nach Ausschluss dieses Mitgliedes zu melden ist. 4. Durch Erhalt der §. 10 bestimmten Unterstützung. (Schluss in nächster Nummer.) Kleine Chronik . M.-Kromau, 8. Juni. Wieder hat unsere Gemeinde einen herben Verlust erlitten. Das Haupt unserer Gemeinde, Herr Michael Blum, dem Gott die Gnade zu Theil werden ließ, ein Älter-von beinahe 91 Jahren zu erreichen, wurde uns durch den Tod entrissen. Der Verblichene war das älteste Mitglied unserer Gemeinde und auch der älteste Mann von Kromau und zeichnete sich durch besondere Frömmigkeit wie Herzensgüte aus.- Eine sehr rege Theilnahme zeigte sich bei seinem Leichenbegängniße; jung wie alt strömte herbei) um dem frommen Männe, der sich bei Jedermann einer großen Beliebtheit und Achtung erfreute, noch die letzte Ehre erweisen zu können.׳ Tie größten Honörationen unserer Stadt und viele fürstliche Beamte schloßen sich dem Leichenzuge an. Herr Cantor Salomon. Gruschka recitirte das שויחי und ישב בסתר mit sehr großer Exaktheit, . und gab uns dadurch einen neuen Beweis von seiner Tüchtigkeit im Cantorate. Vor dem Hause des Verblichenen hielt der Rabbiner aus Triesch, Herr Dr. Stern, eine schwungvolle Leichenrede, und unser Religionslehrer, Herr Sam. Piskaty, widmete dem Verblichenen am Grabe einen warmen Nachruf, indem er die Vorzüge des frommen Greises als Gemeindemitglied und als Mensch in recht schönen und gewandten Worten hervorhob. Dieser ehrwürdige, alte Mann hinter- 'ließ 9 Kinder, 38 Enkel und 6 Urenkel. ת. נ. צ. ב. ה. י Gottsch-Aernkarr, im Juni 1887. Wer am verflossenen Schebuotfeste dem Gottesdienste in unserem Tempel beiwohnte, musste in gehobener Stimmung das Gotteshaus verlassen; denn die beiden -Funktionäre,. sowol unser allverehrter Rabbiner, Herr Dr. H. M. Friedländer, wie auch der neuacceptirte Obercantor Herr S. Silbermann, hatten, jeder auf seinem Gebiete, das Möglichste geleistet,- um die vollzählig versammelte Gemeinde zur Andacht zu stimmen. Die Festpredigt des ehrwürdigen Redners war ein Meisterstück in Bezug auf Inhalt sowohl, als auch in der Ausführung. Das Thema, äugemessen dem Feste, die Gesetzgebung'am'Berge Sinai, wurde von diesem geistreichen Interpreten der heil. Schrift in so gediegener und formvollendeter Weise behandelt, dass die Zuhörer in lautloser Spannung jedem seiner Worte lauschten Auch Herr Cantor Silber- . mann hatte uns durch den weihevollen Vortrag, unterstützt von seiner schönen Stimme, eine sehr freudige und angenehme Ueberraschung bereitet, imb wir gratuliren dem löbl. Vorstande zu dieser neuest glücklichen Acquisition. St. Witdapest. Bischof Karl Szaß hat auf seiner jüngsten kanonischen Visitationsreise unter Anderem auch die Gemeinde Felsö-Nyek besucht, wo er in seiner Ansprache an die reformirten Gläubigen den Antisemitismus geißelte, welcher mit dem Grundprinzip der christlichen Religion, der Nächstenliebe, in geradem Widerspruch stehe. ״Wer waren diese Juden?" — sagte er — ״Sie waren die Hüter des Begriffes des einzigen Gottes, sie haben uns die Propheten, die religiösen Könige, selbst Jesus und die Apostel gegeben. Es ist wohl wahr, dass dieses Volk seine. Propheten gesteinigt hat, aber es׳ hat auch dafür gebüßt, denn es hat sein Vaterland, seine Nationalität verloren und fungirt'heute btos als Konfession, eingeschmolzen in die Völker, unter welche es zerstreut wurde. Und Ihr hasset diese Konfession, weit sie eine jüdische ist? Vergesset Ihr die Worte des Apostel Paulus: ״Ruhm und Ehre Dem, - der gut handelt; erst dem Inden, dann den Griechen,, denn vor Gott gibt es keinen Unterschied der. Personen." Ihr vergesset das Grundprinzip unserer Religion, der Liebe, welche uns gebietet, Alle, selbst unsere Feinde, zu lieben? Ihr lauft blinden Führern nach,, die nicht einmal wissen, wohin sie gehen, was sie wollen? Höret nicht auf diese gleißnerischen ׳ Reden, bringt nicht Schande über Euch, über die ganze resormirte Konfession, indem Ihr diesen dahergelaufenen, falschen Propheten folgt." Nach der Rede überreichte der Nyeker reformirte Seelsorger Gabriel Varjas junior im Namen der Gläubigen dem Bischof als Andenken einen silbernen Pokal. Szaß erwiderte auf die Ansprache des Seelsorgers Folgendes: ״Ich würde keinen Augenblick zaudern, dieses Geschenk als äußerliches Pfand Eurer Liebe an- und mitzunehmen: wie, wenn es aber unter Euch solche Leute gibt, denen meine Rede nicht gefiel und die jetzt sagen: ״Er verdient dies Geschenk nicht von uns." Deshalb nehme icb den. Pokal wohl an, aber ich vertraue ihn dem Seelsorger an, und wenn ich Horen werde, dass Euch meine Rede angenehm war, und dass sie Früchte trug, wenn Ihr rein von den Fehlern fein werdet, welche ich erwähnte, dann werde ich den Pokal mit Freuden auch Mitnehmers

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