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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-05-29 · Heft 18 (29.5.1887) · p. Seite 5

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 18 (29.5.1887)
Date
1887-05-29
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Der Priester in Israel. Von L. Cohen, Lehrer und Lantor in ReeS a. Rhein. ״Also 1) wer soll den Segen über uns sprechen? ׳Segen er- Heilen kann nur Gott; wer aber soll ״seinen Namen auf uns legen, damit Er uns segne?" Derjenige, den wir für dess würdig halten, oder der, den Gott dazu berufen hat?! Der Priester in Israel aber ist von. Gott berufen und designirt. Kohen ist, wer als solcher geboren ist; da ist nichts Zweifelhaftes, keine selbstgeschaffene, angemaßte, auf Fictionen, offenbar oder geheimen Trug sich stützende Würde, kein übertragener oder selbstgewählter Beruf; der Kohen stellt sich nicht als Stellvertreter Gottes h i n, er ist auf eine unanfechtbare (!! Res.) Weise von Gott zu dem Amte berufen. Niemand kann sich zum Priester machen (wir sehen von etwa einmal vorgekommenen absichtlichem Betrüge ab), auch kann kein Mensch Einen zum Kohen ernennen. 2. ) Was bedeutet dieses Priesterthum? Es hat nur Pflichten keine Rechte, das Sprechen des Segens ist Pflicht des Kohen, nicht sein Recht. Der Kohen kann nicht sagen: ich will euch jetzt segnen, kraft meines Rechtes; der Gebrauch hat daher feststellen können, dass es nur an gewissen Tagen den Segen spricht, zu den andern Zeiten wird er von dem ״Boten der Gemeinde" nicht berufen und damit eessirt seine Pflicht, unberufen aufzutreten hat er kein Recht; so er aber, wenn berufen, nicht segnet, so verletzt er seine Psticht. Aber auch in einer Synagoge, die nur von Priestern besucht ist, wird der Segen gesprochen, er gilt dann den Brüdern draußen, der Priester vollzieht seine Pflicht. Und wie in dieser Beziehung, so gilt es in allen anderen. Israels Priester hatten auch vordem nur erhöhte Pflichten, keinen Grundbesitz, keine Privilegien; dies ist jetzt in erhöhtem Maße der Fall, nachdem auch die Gaben, welche einst als Ersatz für die Dienstleistungen am Tempel und für die Entziehung des Bodens gewährt wurden, in Wegfall gekommen sind; der Kohen hat nur gewisse Einschränkungen zu beobachten. Sein einziges Ehrenrecht ist, dass ״er zuerst aus der Thora vorliest". Auf dieses kommen wir noch zurück. Zunächst erwähnen wir: 3. ) dass der Kohen nur zu segnen berufen ist, er spricht aber keinen Fluch aus. Sein Amt ist Segen, nie Fluch. Es ist dies besonders im 5. B. M. 27, 14jersichtlich, die Leviten treten hier «in, die Kohanim assistiren schweigend. (Auf 4. B. M. 5 einzugehen und den etwaigen Einwand, dass hier der Priester eine Verfluchung ausspreche, zu widerlegen, wird wohl entbehrlich sein). 4. ) Ist nun der Kohen von Gott erwählt, um den Segen auszusprechen, so gehen uns seine persönlichen Verhältniße nichts an; er ist,es ja nicht, der uns segnet. Nicht nur, das ist daher gleichgiltig, ob er arm, ob reich, gelehrt oder ungelehrt, angesehen oder gering geachtet ist, sondern auch seinen Wandel haben wir nicht zu Prüfen. Wir haben ihn nicht zu richten; er wird seines Priesterthums Lurch Vergehen verlustig. Nur in zwei eben sehr bezeichnenden Punkten gestaltet sich dies anders. Das Judenthum war ängstlich über Reinheit und Heiligkeit des Familienlebens; ist die Abstammung des Kohen zweifelhaft oder trübt er die Reinheit seines Stammes, stört -er seines .Hauses Heiligthum, so ist er ״entweiht". Und unerbittlich ist das Judenthum in Bezug auf Blutschuld. Auch der von seiner Religion abgefallene Kohen kann durch Umkehr in sein Amt zurücktreten, aber keine Buße reinigt in dieser Beziehung den Mörder; der Kohen, der Blut vergossen hat, darf nie mehr seine befleckte Hand zum Segen erheben; ja selbst, wenn ein Kind bei der Beschneidung unter seiner Hand verblutet,, die Volksstimme ihm Schuld beimisst, .:-Md er sich selbst nicht frei weiß, so soll er nicht mehr segnen. 5.) Diesen Grundzügen entsprechen die Riten des Segensprechens. Der Kohen verhüllt sein Angesicht; die Gemeinde soll die Person gar nicht kennen, denn dieser segnet nicht in ihrem Namen, sondern spricht im Namen des Quells aller Segnungen; ״Er (so wendet der Midrasch einen Vers des Kohenliedes an) der Ewige, er steht hinter unserer Wand, schaut durch die Lücken, sein Segen spricht durch die Zwischenräume der Finger an der segneuden Hand". Der Kohen wäscht seine Hände, sinnbildlich sie reinigend; was diese Hand sonst thut und treibt, womit sie sich ernährt, das kümmert uns nicht. Er legt seine Schuhe von den Füßen, dass er alles Irdische abstreife, eingedenk, dass er ״auf heiligem Boden stehe", damit nicht etwa in seinem Sinne Gehässigkeit sich rege, der Gedanke: Den und Jenen will ich nicht in den Segen inbegriffen wissen, denn er ist mein Feind. Es bedarf nun nur weniger Worte, um nach diesen Kennzeichen echtes und falsches Priesterthum zu unterscheiden! Das Priesterthum der alten Kirche stützt sich auf die Institution der Kohanim. Die dogmatische Bedeutung derselben geht uns hier nichts an; die Frage, ob der Hohepriester dort das Amt der Lehre zu verwalten und den wahren Glauben zu verkünden hat, ob in Verbindung mit seinen Genossen, den priesterlichen Bischöfen, oder allein kraft seiner Unfehlbarkeit, kümmert uns nicht; die Kohanim haben als solche mit dem Lehramte gar nichts zu thuu. Aber jene Priester behaupten von Gott eingesetzt zu sein — ist das nun mehr als eine Behauptung? Ist das irgend eine unumstößliche Thatsache, wie die, aus welche sich der Kohen beruft, wenn er sagt: Gott hat mich als Priester geboren werden lassen, und darum bin ich es? Und eben so einleuchtend liegen die andern unterscheidenden Momente vor. Der katholische Priester behauptet nicht bloß Pflichten zu haben, sondern auch große und bedeutende Rechte; Immunitäten aller Art, Befreiung von der weltlichen Jurisdiction, Pfründen — der Papst aber will der Herr aller Fürsten sein und ein ganzer Staat soll seine Domäne bilden. Er zieht den Schuh nicht von den Füßen, sondern lässt ihn küssen, und wie schwer er seinen Fuß namentlich aus den Nacken seiner jüdischen Unterthanen gesetzt hat, davon reden die Blätter unserer Geschichte. Dieses Priesterthum will nicht nur den Segen zu ertheilen und zu sprechen haben, sondern auch den Fluch, und Blut hat es in Strömen vergossen und vergießen lassen zur Mehrung seiner Macht, zur Unterdrückung seiner Gegner. Das Priesterchnm der jüngeren Kirche dagegen beruft sich auf seine Einsetzung durch den Landes- oder Schirmherrn große und kleine Herren und deren dazu verordnete Behörden. Dass die wettliche Obrigkeit von Gott verordnet, mrd dass der Gehorsam gegen sie religiöse Pflicht sei, wird vom Judenthum nicht im enferntesten bezweifelt; aber Priester, lehrt es, kann kein Mensch, wer er auch sei, einsetzen. Dass Rechte auch von diesen Priestern in Anspruch genominen werden, und dass Herrschaft und Schutz derselben durch die weltliche Obrigkeit auch von ihnen angestrebt wird, ist bekannt genug. Im Uebrigen ist indess das Amt des protestantischen Geistlichen mehr ein Lehramt und nur eine gewisse Richtung sehnt sich nach Aneignung priesterl icher Attribute, so namentlich die englische ״Hochkirche" und diejenigen, welche die Institutionen dieser nach Deutschland verpflanzen möchten. Wir können hier davon absehen und wenden uns noch zu einem andern Punkte. Die katholische Kirche erklärt ihre Priesterweihe für unauslöschlich, Vergehen können sie an sich nicht schädigen, die Laien haben den Wandel des Priesters nicht zu prüfen; in dem Munde des Volkes hat sich diese Anschauung in dem Satze ausgeprägt: ״Handelt nach meinen Worten, aber nicht nach meinen Thaten". Man erkennt die Anlehnung an das Priesterthum*), aber .*) Bekanntlich ist den israesitischen Priestergesetzen auch die Forderung des kanonischen Rechts entlehnt, dass der Priester keinen Leibesfehler Häven vürfe^

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