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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-01-24 · Heft 3 (24.1.1887) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 3 (24.1.1887)
Date
1887-01-24
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 Septaccord-Harmonie arpeggirten Tenorsignr (bei der Silbe ado) den reinen 8-dur-Dreiklang (bei der Silbe uoj) vorzubereiten und die Erhabenheit der göttlichen Allgewalt gegenüber der menschlichen Unvollkommenheit bei den Worten meod omku machscbewosecho durch die dcmuthsvolle 8-moll-Harmonie farbenprächtig hinzustellen; im Handumdrehen schiebt d.rComponift den in der belebten dramatischen Scenerie sich nicht behaglich fühlenden Worten: isch baar io jedoh uchesil 10 jowin es 808 eine schwankende, unbehagliche Harmonisirung zwischen Ois-dur und Fis-moll zu, um, wie mit einem großen Fragezeichen bei den Worten 10 jowin es 808 auf die Septaccord-Harmonie der 018- Basis dem andächtigen Zuhörer eine Frage zur Lösung vorzulegen. Die Frage nun blieb seit Jahrtausenden freilich ungelöst, allein Lewandowski löst seinen mit einem Halter festgefügten Septaccord bei den Worten bifroach reschoim fauft und zart in den milden O-dur-Dreiklang auf nnd erzielt sowohl durch die interesianten Harmonien, wie auch durch die Borzeichnung des pianissimo bei den Worten Kol poale owen einen mächtigen Eindruck, der selbst noch im Verklingen der weiteren, eine böse Verheißung ausathmenden, dämonischen Accorde (lebiscbomdom ade ad) nachhallt. Das darauffolgende Recitativ ,ki binne' ist sinnig und fromm empfunden, scheint jedoch mehr Intermezzo als selbstständige Nummer sein zu wollen nnd beabsichtigt lediglich die farbensatte Chornummer mit dem darauffolgenden Solo» gesange ,zaddik* leicht und gefällig zu überbrücken. Das Solo- Terzett ״zaddik* für Sopran, Alt und Tenor bildet eine Glanznummer aller Synagvgen-Solisten nnd wirkt bestrickend und beruhigend zugleich auf den Zuhörer. ,Ist die Piece, deren Text von Palmen und den Cedern des Libanon handelt, nicht etwas zu süßlich-eiulullend gehalten?* hören wir fragen. Allerdings, wenn der Solist (die Piece kann nämlich auch einstimmig gesungen werden) oder die Solisten die vom Componistcn beigegebenen Vorzeichnungen bezüglich ihres Stärkegrades mit Zirkel nnd Zollstab zu messen geneigt sind, dann dürfte freilich der angeführte unlogische Effect erzielt werden; wer es jedoch vorzieht, die ans der Nummer sich ergebenden mannigfachen Gefühlsfchwellungen individuell und sachgemäß zu behandeln, dem wird und muß dieser herrliche Gesang keines. Wegs als ein weichliches Wiegenliedchen, sondern als eine imponirende Lobeshymne auf den Sieg des Gerechten erscheinen. Wir erlauben uns nur, allerdings mit Genehmigung des Componiften, den Vorschlag zu machen, das Pianozeichen am Beginne des Äadantino zu streichen und durch ein kräftiges Fortissimo zu ersetzen, das Mezzo Forte beim Worte ״scbesulim* durch ein Pianissimo zu substituircn, ferner das A der Melodie für daS Wort zaddik mit einem Auftacte zu behandeln und durch drei Viertelwerthe liegen zu lassen, dafür jedoch die Terz Fis im Alt ebenfalls Dreiviertellang zu halten; dieser Vorschlag beirrt die Intention des Autors nicht im Geringsten und dürfte einen künstlerischen Behelf für den kräftigen Toneinsatz und gleichzeitig den Ausgleich einer unterlaufenen, prosodischen Unebenheit bilden; dann dürfte die Melodie der Worte von zaddik bis sebesrdim markig und voll, die von dem Worte sebesulim rc. ganz sinngemäß als ein saftig-grünes Frühlingssprießen erscheinen, welches zart, mild und sinnbeftrickend wirkt; setzt dann der Gesammtchor beim Aufnehmen desselben Motivs od jenuwun mit dem hier vom Componiften auch verzeichneten Fortissimo mächtig ein, dann wird diese, nach jeder Richtung herrliche und farbenprächtige Nummer dem Laien wie eine verheißungsvolle Offenbarung aus einer besseren Welt herüberklingen, dem Fachmann jedoch auch die künstlerische Genugthuung sicherlich nicht vorenthalten. (Fortsetzung folgt.) Eingesendet. Hochgeehrter Herr Redacteur! Gestatten Sie mir, in Ihrem geschätzten Blatte nachstehenden Punkt, welcher ein nicht geringes Interesse Ihrer verehrten Berussgenossen berührt, zu erörtern. Bekanntlich hat sich in neuerer Zeit bei vielen Gemeinden, resp. Tempelvereinen, die Usance eingebürgert, dass Spenden, welche in der Synagoge von den zur Thora Gerufenen für den Cantor gewidmet wurden, vom Vorstande eingehoben, jedoch nicht im Sinne der Spender, dem Cantor. sondern der Tempelcassa zugeführt werden. Und dieses Gebaren jucht man mit einer dem Cantor früher aufoctroyirten Vereinbarung scheinrechtlich zu begründen. Nun entsteht die Frager Ist ein solches Verfahren vom ethischen, moralischen wie vom juridischen Standpunkte nach talmudisch-halachischer Auffassung zulässig oder nicht? 1. Zn Berücksichtigung dessen, dass dieser Umstand den Meisten, welche zur Thora gerufen werden, nicht bekannt ist, wird hiedurch eine Fiction hervorgerufen, wobei die Spender in ihrer Absicht getäuscht werden, und diese ist nach Grem. Chulia 94 a:אסור לגנוב דעת הבריות. אפילו דעת נכרי umsomehr verwerflich, da die meisten Spender, mit oder ohne Absicht, es. unterlassen, vor Neujahr oder zu den hohen Feiertagen wie üblich deS Cantors bedacht zu sein und bona fide dieses vor der Thora gut zu machen gedenken. 2. Hat ein solches Uebereinkommen gar keine Rechtsgiltigkeit, siehe Pur. Oboseb. Miscbp. 211: אין אדע מקנה. דבר שלא בא ברשותו. Niemand kann einem Andern Etwas als Eigenchum übertragen, wenn er selbst noch nicht in dessen Besitze ist und auch nicht die Gewissheit hat, dass er je dazu gelangen werde. Zur deutlichen Erklärung wird daselbst angeführt: Wenn Jemand heute Fische verkauft, welche er morgen in seinem Netze fangen werde, hat dieser Kauf keine Geltung. 3. Hat nach Gern. Baba Batb. 134 a ein versprochenes Geschenk keine Rechtsgeltung, im Falle es dem Spender unlieb wäre, wenn mittlerweile der Empfänger das Geschenk nicht für sich behalten, sondern einem heiligen Zwecke zuführen wollte, siehe Raschi daselbst: בל מתנה שאינה אם הקדישה מוקדשת, אינה מתנה. Zudem bedarf es gar nicht einer ausgesprochener Willensäußerung, sondern, wenn sich nur vermuthen lässt, dass die Intention des Spenders dahin gerichtet war, der Empfänger soll das Geschenk für sich selbst benützen. א׳ע״פ שהנותן נותן בתם אנו הולכין אחר אומד הדעת Pur Oboseb. Miscbp. 246 Ans. Als ein weiteres Argument für die Richtigkeit dieser Ansicht möge eine Entscheidung von Bema in Jore Dea 257, § 3 angeführt werden, nach welcher Derjenige, welcher dem Cantor vor der Thora eine Spende gemacht, dem Gemeindecassier die Aus- Zahlung verweigern darf, vielmehr zu verlangen das Recht hat, dass der betreffende Cantor selbst kommen möge, die Spende in Empfang zu nehmen, ohne sich doch deshalb der Uebertretung von בל תאחר schuldig gemacht zu haben. Das Eingangs erwähnte Factum und die dagegen sprechenden Motive Ihrer gefälligen Beachtung zur eingehenden Behandlung empfehlend, zeichnet mit vorzüglicher Hochachtung M. P e ß l e r. Von der Seelsorge der israelitischen Cultuszemeinde in Wien erhalten wir folgende Zuschrift: An die löbliche N e d ac ti o n der Oesterr.-nng. Cant oren-Zeitung. Wien. Der hiesige Magistrat hat ein Regulativ, wie bei der Entgegennahme von Geburtsanzeigen, resp. bei der Jmmatrikulirung ■

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