Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 7 (1887)
- Issue
- Heft 2 (16.1.1887)
- Date
- 1887-01-16
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/1304829-3453087-3453089--1993-3456193- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
HkstoKeu. Nirgends fanden sie eine Heimat. Auch hier in England wurden sie gleich wie am Continente barbarisch behandelt. Doch die Zeiten haben sich geändert, und mit Stolz können wir von England sagen, dass es die Unwürdigkeit einer solchen Verfolgung eingesehen hat, und dass heute bei uns die Juden allen anderen Confeffionen gleichsteheu. Große Männer find dem Lande aus ihrer Mitte erstanden, ich nenne tlos den Earl of Beacousfield. Jahrhunderte sind vergangen, ehe ihnen Recht geschah, und es ist ganz natürlich, dass sie nicht so rasch das Unrecht, das ihnen angethan wurde, vergessen konnten. Hätten Christen Gleiches zu ertragen gehabt, es ist fraglich, ob sie es im Staude gewesen, dies zu ertragen, und wäre dies schon der Fall gewesen, hätten sie nicht den Namen Derjenigen gehasst, von denen sie solche Grausamkeiten erlittenV — Nach der Rede deS Bischofs von Manchester sprach Bischof Hellmuth; er sagte, die Worte seines hochwürdigeu Collegeu hätten ihn tief ergriffen, da in seinen Adern jüdisches Blut fließe. Hr.-Kamzsa. Unter allgemeiner, herzlicher Theilnahme wurde heute Herr Max Sommer, langjähriges Vorstandsmitglied unserer Gemeinde, welcher in Raab, wo er seit einigen Tagen bei seinen Brüdern weilte, starb und hieher überführt wurde, zu Grabe geleitet. Sein biederer Charakter, sein stets unverdrcffenes leutseliges Benehmen gegen Jedermann und sein gemeinnütziges Wirken als Mitglied der Schulsectiou erwarben ihm schon während seines Lebens ungetheilte Anerkennung und fanden in den ihm gewidmeten ti^sergreisenden Nachrufe unseres Herrn Oberrabbiners die wohlverdiente Würdigung. Möge seinem stillen tadellosen Leben im Z nseits der gebührende Lohn und. seiner vom herben Schlage tief erschütterten Familie . baldige tröstende Ruhe geschenkt sein. G.— Weutra. ׳ Die derouleu Zustände in der hiesigen israelitischen Cnltusgemeiude und die durch leichtfertiges Schuldenmachen herbeigeführte finaucielle Misere in derselben, haben einen grcßen^Theil Ler Mitglieder zum Austritte aus der Gemeinde bewogen. Um die Wiedervereinigung möglich zu machen, dankte vor Kurzem die ganze Repräsentanz sammt dem Vorstände ab, und eS folgte am 23. v. Al die Neuwahl der Repräsentanz und am 26. die des Vorstandes. —• Es sind nunmehr zum großen Tueile neue und junge Kräfte an's Ruder gelangt und der Vorstand ans den angesehensten und intelligeuteften MirgUederu der Gemeinde zusammengeftellt. Präsident ist der Großgrundbesitzer Moriz Gerstl, Vieeprä^dent Advocat Dr. Heinrich PereßeUuyi, Präsident der Fluanzsectiou Advocat Dr. Arm.n Källai, Präsident des Cultusw.sens der Kaufmann Josts Engel, Prasieeut des Schulstuhls der städtische Magistratsrarh Emerich Arpässy, durch- Wegs Männer, die von dem Wunsche beseelt sind, der hi.sigen Cultusgemeinde jenes Ansehen wieder zu verschaff.׳», welches sie in den letzten Jahren eingebüßt hat, und die israelitische Bevölkerung ist der Ueberzenguug, dass sie die Leitung der Gemeinde in die Hände solcher Personen gelegt hat, die vermöge ihrer Stellung und Jnlelligen; sowohl derr Wrllen als die Macht haben, den verfahrenen Karren in das rechte Geleise zu bringen. 06. W. Weinberg. Der gal i zische Landesausschuss erstattete, wie der ,Lemberger Jiraelit' wittkeilk, folgenden Bericht über die Aufh.bring der Cbedurim: Vom reinen Schul- und vom pädagogischen Stand- Punkte im Allgemeinen wäre die Schließung aller Cheder. die im Lande existieren, welcher Art und welchen Grades sie auch sein mögen, in jeder Hinsicht angezeigt. Pädagogische Rücksichten erachten den Cbeders gegenüber die Rückkehr aus den im Nescripte des gewesenen Slaalsministeriums vom 17. Jänner 1867 z. Z. 9011/C11 eingenommenen Standpunkte als die geeignetste Maßregel. Diese Ansicht wird durch sorgende Argumente begründet: a) Jene CH« der. w-lck'e neben den talmudischen Gegenständen auch anderweitigen Unterricht crtbeileu, sollen, da sie die in §. 70 , deS Neichsgejetzes vom 14. Mai 1869 (Rgbl. dir. 62) vorge- { schriebenen Bedingungen nicht erfüllen, im Sinne des §. 73 dieses Gesetzes׳ geschlossen werden, nnd der Landesschulrath ertheilt gleichzeitig einen diesbezüglichen Auftrag an die Bezirksschulrat he. b) Was jene Cheder anbelangt, in denen angeblich nur hebräische Sprache und talmudische Vorschriften gelehrt werden, so werden ziemlich allgemein Vorwürfe laut gemacht, da׳'s diese Anstalten heimlich über die ihnen angewiesenen Grenzen hirrauszeben, indem sie in den Kreis ihres Unterrichtes auch gewöhnliche Schulgezeustände aufnehmen, als ^esen, Schreiben (deutsch und polnisch) und Rechnen. Ja es fehlt in dieser Hinsicht nicht an formellen Anzeigen. 6) Jedoch selbst wenn die Cheder dieser Categorie in nichts den ihnen angewiesenen Wirkungskreis überschreiten würden, so wäre auch in diesem Falle die Schließung dieser Anstalten vom pädagogischen Standpunkte wünschenswerth, da das in ihnen herrschende Unterrichtssystem sowohl bezüglich des Inhaltes als auch bezüglich der Form den primitivsten Grundsätzen einer gesunden Pädagogik widerspricht. Der Lehrgang in den Cheders steht in grellem Widerspruche mit den Normen, die für Erziehungsanstalten, welche Kinder unter 6 Jahren ausnehmeu, vorgeschrieben sind. Die Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 22. Juni 1872 z. Z. 4711, publrcirt im Neichsgbl. Nr. 108, spricht sich im §. 2 ausdrücklich dahin aus, dass jedweder Unterricht im Schulsinne ans derartigen Anstalten streng auszuschließeu sei, und die dieser Verordnung beigeschloffene Instruction verlangt ausdrücklich von den Bezirksinspectoren, dass sie in solchen Anstalten einen so» mellen, für die Schule vorbereitenden Unterricht, namentlich im Lesen, Schreiben, Rechnen nicht zulassen. Indessen quält man in den ChederS Kinder von weniger als 6 Jahren mit einem gedankenlosen und mechanischen Unterricht in einer todten Sprach-׳, deren graurnratikalischer Bau so unendlich von der Umgangssprache dieser Kinder abweicht, nebstdem mit dem Unterricht im Lesen aus Grund einer verworrenen, höchst coinplicirten Grafik, die zu verstehen, selbst Erwachsenen nicht, wenig Hiuderniße bietet. Auch in dieser Hinsicht kann man sich ans die treffenden Bemerkungen berufen, die in dem Nescripte des Staats- Ministeriums vom 17. Jänner 1867 z. Z. 96 l 1/02 enthalten sind. Berecksichtizungswerth sind auch die B.metknngen des israelitischen Cutlusvorstandcs zu Jaroslan vom 24. Juni 1867, und zu Kolomea vom 30. Juni 1867 z. Z. 81 ferner das detaillirte Gutachten deS Czortkower Rabbiners O. M. Schapira vom s. Juni 1867. (Diese Loeumente sind dem Statlhaltereiacte Z. 4070 vom Jahre 1867 beigeschloffen. Diese Umstände genügen, nur die Cheder als pädagogische Institutionen zu verdammen, und machen es wünschenswerth, dass dieselben schleunigst durch andere Anstalten ersetzt werden, welche einerseits׳ den religiösen Bedmsnißeu der israelitischen B völkernng G.nüge leisten, andererseits aber nicht in so grellem Widerspruche mit den Grundsätzen der modernen Didaktik und Pädagogik stehen würden. Ob es jedoch angezeigt ist, Tausende von Ehedem rücksichtslos nnd gewaltsam zu schließen, ferner ob dies unter den gegenwärtigen Bedingungen angesichts von Elementen, deren Geschicklichkeit und Neigung, allgemein bindenden Vorschriften aus. dem Wege zu gehen, bekannt sind, mittelst Gewaltmaßregeln in kurzer Zeit sich wird bewerkstelligen lassen, diese Frage kann der k. k. Landesschulrath,nicht entscheiden nnd überlässt die Benrtheilung der Ausführbarkeit obiger Forderung der Erkenntnis der politischen Behörden. ZZrobl). Nz. Unmittelbar nach Abschluß der Verlassenschasts- Verhandlung nach dem am 5. Februar 1886 in Wien verstorbenen Neichc-raths-Abgeordneten Nathan Ritter von Kallir wurde von der hochv-rehrten und mildlhätigen Familie des Dahingeschiedenen ein Betrag von nahezu 40 000 fl. in Notenrente zu verschiedenen , Legaten für die in Brody best!h?nden Wohlthätigkeits Anstalten { gespendet. Von der Hälfte der vorgenannten Summe wurde eine