Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 7 (1887)
- Issue
- Heft 2 (16.1.1887)
- Date
- 1887-01-16
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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einer Bereinigung an gehört, hat Anspruch auf -rituelle Bestattung. Wer in einem christlichen HospilaI gesterben und keiner Vereinigung angebört — und dieses trifft auf die eingewanderteu j Ausgewiescnen zu — um dessen Beerdigung kümmert sich Niemand. Hier arm zu sein, ist schreckticber als sonst überall, hier heißt es einfach: ״lielf you seif!“ Was die ansgewiesenen Ehaionim anbelangt, so heißt es im Allgemeinen: .Bismarck's Chaionim rangen nichts!' Und in der That sind die meist n derselben nur aus kleinen Städten, d. h. geringerer Leistlingsfäbigkeit u!d keine C-apazitäten. Man hört auch hier gern einen guten Chasan, den man ar:ch gut bezahlt, allein man leidet allgemein an dem Nebel, der iinportirten Waare den Borzug zu geben und dcsbaib bat selbst der beste Chasan, wenn er selber gekommen und nicht importirt ist, keinen Werth. In den hiesigen polnischen Gemeinden haben wir drei schone Chasonim: Küpper aus Wilna mit vierzehn Nceschorerim bezieht ein Gehalt von seiner Gemeinde (Kalwarier Chewroh) 2000 Dollars 11 nd 1000 Dollars für die Areschorerim; Michalowkki, angestellt im Bes hamidrosch hagodanl, hat 2000 Dollars Gehalt und betet nur an den Jomim nauroim mit Meschorerim; Chalos ist hier und hat noch keine Stelle. Die deutschen und rcsormirtcn Gemeindcu bezahlen ihre Cantoren, z. B. Karlschmareff. Ginsburg u. A. bis zu 4000 Dollars neben definitiver Anstellung. Die polnischen Gemeind,׳n lieben die Veränderung, sie geben nur jährlichen Conliact, Cantor Küpper allein hat vierjährigen Coniract. Ist der Gontract abgelaufen, gleicht der Cantor hier einem Esrog nach Sukkos, und wird es dem Entlassenen sehr schwer, eine neue Stellung zu finden, da man stets fragt: .Weshalb ist er von!einer Gemeinde nicht behalten, taugte er für jene nicht mcbr, können auch wir ihn nicht gebrauchend Die polnischen Gemeinden verlangen echt polnische Gesänge mit Meschorerim, wie man solche vor fünfzig Jahren in Polen gesungen hat (Kngelsteizer, w’chol hamaibe misch käre sek m’schuboch.) Meine Gemeinde hat die große Christi-Schule für 36000 Doll, gekauft, und wird dieselbe nach der etwa 4000 Dollars kostenden Nenovirung bcziebeu. Die Wiianer Chewra und die der Aelen- Schule haben sich vereinigt und bauen eine Synagoge für etwa 00.000 Dollars, deren Einweihung voraussichtlich im Frühjahr zu erwarten ist. Auch eine ungarische Chcwra hat jüngst ihre Synagoge eingeweiht, welche 60.000 Dollars kostet; Juda Lcibele, welcher früher in Pest Chasan war, ist an dieser Synagoge mit 1500 Dollars jährlich angestellt. Simchasohn, früher in Kowno, war hier sechs Jahre im Bes hamidrasch hagodaul angestellt und ist jetzt bei der Chewra mikro kaudesch mit mir 600 Dollars -Gehalt; sein Nachfolger ist der vorgenannte Michalowski. Durch die Vereinigung meincr Gemeinde, welche aus zwei Chcwra besteht, nämlich der alten Suwalker und der Razker Chcwra, wird mein Einkommen bedeutend ausgebessert werden. Chain! Weinset, der Suwalker Ehäsan, äst an der neuen Suwalker Synagoge mit 700 Dollais angestellt, außerdem ist au der Aelen-Schule der Chasan Zakobsohn angestellt, welcher auch die Schechita wahrzunehmen hat, die ihm mehr als noch einmal so viel einbringt. Die Schechita wird im Allgemeinen hier streng beobachtet, jeder Schauchct hat einen Schauchet scheui, außerdem sind zwei Nabbiner als Naschgichim angestellt, die täglich im Schlachthause die Schechita controliren, auch die Drebilschcr Fleischwaarenverkäuser haben sich einer strengen Controle zu unterwerfen. Die Namen und Gehalte der einzelnen Chasonim habe ich angeführt, weil die einzelnen Persönlichkeiten weit bckannt sind und weil die Gchaltsverhältniße doch für die Leser Ihres Blattes von Interesse sein werden.' Bl. J. Zur Lage der Inden in Spinne». Der Senator Lopez Lapuya in Madrid richtete vor Kurzem ein Schreiben an den Neichsrathsabgeordneten Dr. Bloch, in welchem er sich über die Rückwanderung der Inden nach Spanien solgcndcrmaßen änßeU: - Die Bewegung zur Einleitung und Förderung der Rückkehr der Juden nach Spanien hat bereits zahlreiche Anhänger ge- Wonnen und beginnt, wie ich mit Gcnugthnnng constatire, die intelligenten Theile unsercs Volkes zu interessiren. Der Gedanke sindet überall sympathischen Eingana, und man verschließt sich der Erkenntnis nicht, dass ein so rühriges, intelligentes und bewegliches Bolkselement, wie das jüdische, unserem Lande nur vielfachen Nutzen bringen wird. Um die Ansiedlung der Juden bei uns in größerem Maßstabe zu ermöglichen, muß ihnen die Sicherheit werden vollständiger Freiheit der geistigen Bewegung und der materiellen Thäugkeit, der sie sich widmen wollen. Nun garantiren die spanischen Geseke dem Eingeborenen wie dem Fremden die freie Ausübung aller bürgerlichen Rechte. Die Gesetze garantiren jedem Einzelnen rolle Gewerbesreiheit, uneingeschränktes Verfügnngsrecht über sein Vermögen, das Recht zu testiren und das Besitzthnm in jeder beliebigen Art zu veräußern; sie garantiren Jedem ohne Unterschied der Nationalität die Unverletzlichkeit des Hausrechtes, die Freizügigkeit, die freie Ausübung des Lehrbernses und machen die öffentlichen Aemter unabhängig von dem religiösen Bekennlnis. sie garantiren die Gewissensfreiheit und die Aus- Übung aller religiösen Gebräuche, nur darf gegen die Ehrfurcht nicht verstoßen werden, welche man der Staatsreligion schuldig ist. (§ 11 der Constitution). In Auslegung dieses Artikels haben wiederholt Negierungen und Gerichtsböfe die Unverletzlichkeit der Preßfreiheit bestätigt. Tempel und Friedhöfe aller Conscssionen stehen unter dem Schutze der Versassung. Allerdings erlaubt das spanische Gesetz öffentliche Cere - monien blos der katholischen Kirche, wodurch aber die anderen Kirchen in keiner Weise in ihren Rechten geschmälert sind; das liegt weder in den Intentionen des Gesetzgebers noch in der thatsächlichsn Praxis. In Madrid existircn z. B. fünf evangelische Capellen und Kirchen für Lutheraner, Kalviuer und Anglicauer, welche ungestört^ ihren Gottesdienst in spanischer Sprache verrichten, ohne irgendwie gestört zu werden. In anderen evangelischen Kirchen wird der Gottesdienst deutsch, englisch und auch in anderen Sprachen abgehalten; die Ankündigungen über die Zeit des Gottesdienstes liest man an den Thüren der betreffenden Kirchen. Und wie cs in Madrid gehalten wird, so geschieht es im ganzen Lande; wir zählen au evangelischen Kirchen drei in Sevilla, zwei in Barcelona, eine in Kadix, in Saragossa, Valladolid, Salamauca, Bilbao, Santander, Malaga, Granada, Cordova 11.!. w. Ohne die evaiigelischcn Missionen zu zählen, die - über das spanische Gebiet verbreitet sind. Die Protestanten besitzen mehrere confessionelle Zeitschriften und literarische Gesellschaften in Madrid, Barcelona und Sevilla und eine eigene Druckerei zur Verbreitung der Bibel. Das- Centennariiim Lnther's wurde mit großer Feiertichkeit begangen und öffentlich in den Zeitungen angekündet. Der spanische Katholik ist dem Andersgläubigen nicht feindselig und kennt noch weniger'eine Unterscheidung zwischen Inden und Protestanten, welche hier volle Freiheit genießen, Synagogen erbaucu dürfen und selbst eine religiöse Propaganda wäre ihnennicht verwehrt. Die Negierung garantirt jedem. Eimvohner Spaniens , die uneingeschränkte Religionsfreiheit, das Oiecht Tempel zu errichten