Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 6 (1886)
- Issue
- Heft 31 (27.9.1886)
- Date
- 1886-09-27
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/1304829-3453044-3453075--1871-3456059- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
2 Das Amlslrleid des Milchen Vorlieters an öni hohen Feiertagen. Ein rühmlickst bekannter, geiltreicker Prediger in Israel, der die jüdischen Cantoren scbr gerne zur Bescheidenbeit erziehen möchte, that den unwirschen Ausipruck: ,Die jüdischen Cantoren hüllen sich an den hohen Feiertagen in Prunkgewänder, als ob sie die Erben des einstigen Priel'tertbumes wären 2c.' Da cö nun die Aufgabe jedes denkenden Menschen fein, muß, den Kundgebungen eines Ritters vom Geilte zu lauschen, um vielleicht biebei etwas zu lernen, so wollen auch wir heute dem oben angeführten Auslpruche unser Augenmerk zuwenden. Wir gestebeu dem ersten Tbeile des betreffenden Satzes insofern eine gewisse Berechriguug zu, indem cs bekanntlich nicht jüdische Gepflogenheit ist und war, die Vorbeter in Prunkgewänder zu hüllen, sondern dieselben an den hohen Feiertagen und beim Geseliem- und lall-Gebete das schlichte und prunklose Sterbekleid anlegcn zu lassen. Der Gebrauch, dieses schmucklose Amtökleid, dem modernen schwarzen Ornate entsprechend, schöner zu gestalten, ja mit gewissen Zieraten auszustatten, mag vielleicht ebenfalls jener Zeit und jener Gesinnung entstamm n, welche die in's Auge fallenden schönen Formen der Kirche auch für die Synagoge zu verwenden für gut hielt. Ob der jüdische Gottesdienst in Folge all' dieser Neuerungen wesentlich gewonnen, wollen wir hier uuerörtert lassen; nur will es uns nicht einleuchten, weshalb man das weiße, mit etwas mehr Sorgfalt hergeftellie Amtskleid au den bobeu Feiertagen ein Prunkgewand nennt, da doch das gewöhnliche schwarze, mit Sammt und Seide ausgestattete Ornat im Verhälmiße zum eiustigeu Betmantel (Tallis) viel eher diese Bezeichnung verdiente und trotzdem gm geheißen wird. Sei dem, wie cs wolle, es ist ein uralter Gebrauch in Israel, da;s der Vorbeler bei den oben bczeichneten Gelegenheiten ein anderes Kleid aulegt, und cs bleibt in der Thal die Frage offen, weshalb man hiebei gerade der weißen Farbe den Vorzug gegeben, da doch bekanntlich im jerusalcniilischen Tempel auch andere Farben für die Priestergewandung verwendet wurden. Zur Beantwortung dieser Frage müssen wir den zweiten Theil der obigen Kundgebung berüvren, der da lautet: ,als ob sie die Erben des einstigen Priesterthnmes wären.4 Allein auch die Streitfrage, ob die Herren Navbinen oder die Cantoren die Erben des emstigen Pricsterihumes seien, kann nicht so leichthin beantwortet werden, da cs ja bekannt ist, dass die einstigen Zionspriester freudig Opfer dargebracht, und heute weder die Herren Nabbinen noch die Cantoren Opfer bringen wollen. Za, nur derjenige jüdische Cultusbeamte, der dem Vorbilde [ Des einstigen Ziouspricsters folgend jederzeit bereit ist, Opfer zu bringen, kann, ob er ein Rabbiner oder Cantor ist, als wirklicher Erbe des einstigen Priesterlhnmes bezeichnet werden. Von den zeitgemäßen Opfern, die die Herren Nabbinen täglich zu bringen hätten, wollen wir, als in dieses Blatt nicht gehörig, Umgang nehmen; uns liegt es ob, nur — namentlich jetzt während der Nüsttage zu den hohen Feiertagen — jene Opfer vorzusühren, die der jüdische moderne Cantor am Altäre seines Gottes darzubringen hat, wenn er überhaupt den Anspruch auf die Benennung "עבד ה eineä Dieners Gottes beim Gottesdienste erheben will. Da ist es zuvörderst daS tägliche Opfer, welches dem jüdischen Cantor zweimal des Tages, ob in Sonneuglut oder in Winterssrost, die heilige Pflicht auferlegt, an der Synagoge zu erscheinen und seines Amtes zu walten; die mannigfachsten Opfer, die er seinem Familienbause, der Erziehung und Ausbildung seiner Kinder zu bringen hat, sollen hier als allgemeine Verpflichtungen ebenfalls ««erörtert bleiben. Aber jener Opfer im socialen Verkehre, welche leider von den jüdischen Cantoren nicht gebracht werden, und deren Vernachlässigung die Hauptveranlassung all' der Anfeindungen und Hintansetzungen des jüdischen Cantorates bilden, müssen wir sicherlich gedenken. Wir nannten diese Opfer, im Gegensätze zu den Opfern, die wir unserer Individualität (Wahrung des Körpers, der Stimme und Fortbildung unserer Kenntniße) zu bringen verpflichtet sind, sociale Opfer, weil dieselben׳ zumeist ans dem Umgänge mit Andern resulticen. Nicht Jedermann darf unser Gesellschafter sein : der gut gewählte, gesellschaftliche Verkehr veredelt den Menschen und erhebt ihn über das Gewöhnliche; die schlechte Gesellschaft gleicht dem Axthiebe am Stamme der Sittlichkeit, dessen unablässigem Einwirken schließlich selbst der mächtigste Stamm zum Opfer fällt. Darum sollte der uns Cantoren bekannte Spruch דע לפני מי* אתה עומד in Berücksichtigu'lg unserer gesellschaftlichen Beziehungen׳ lauten: דע לפני מי אתה יוימב, dann wäre Mancher von uns in der Auswahl seiner täglichen Gesellschafter etwas rigoroser, als er cs bis nun gewesen. Hand in Hand mit diesem vorerwähnten Opfer geht das Opfer, welches wir bezüglich der Auswahl öffentlicher Vergnügungvlocale zu bringen haben. Der nur einigermaßen ideale Laie, der feine gesellschaftliche Stellung zu erhalten oder zu erweitern beabsichtigt, muß ja ebenfalls vorsichtig mir dem Besuche öffentlicher Vergnüznngs'locale sein, um wie viel mehr der Cultusbeamte, der zwischendem Volke und seinem Gotte steht und hier sein heiliges Amt zu verrichten hat. Jene Hand, welche im Vergnügungshause die Spielkarten vertheilt, oder den Billardbällen künstlich zu stoßen versteht, sollte wohl beim Ansheben der Thora oder beim Emporheben des Liääusest-Bechers unwillkürlich schwanken; jener Mund, der in der Hitze des Spieles oder auch nur im Scherze unqualiflcirbare. Worte und Ausdrücke gebraucht, sollte doch beim Aussprechen des Gottesnamens etwas beben. — Und wenn die Hand das Zittern und der Mund das Beben verlernt, weil es ja leider durch daS Vorbild gewisser Persönlichkeiten, die das Opfer nicht bringen wollten, bei den jüdischen Cantoren zur Observanz geworden, Kaffeehäuser zu besuchen, um dort Karten, Billard re. zu spielen, was dürste wohl der Laie, oen wir im öffentlichen Locale zum Gesellschafter erwählt, vom Partner am Spieltische denken, wenn er ihn vielleicht eine kurze Frist später in der. Synagoge am Tische des Herrn seines heiligen Amtes walten flndet? Diesen Jdeengang möge sich ein Jeder bilden, er dürste nicht schwer auszufinden sein. Die Folge dieser leichten Anschauung bezüglich der Wahl unserer Gesellschaft und des Besuches öffentlicher BelustigungSorte*) muß selbstverständlich das allmalige Abhandenkommen der Urtheilsfähigkeit für das Erlaubte und Unerlaubte sein; denn, wer es gewöhnt ist, sein Thun und Lassen momentanen Anwandlungen unterznordnen und. die anszuführende That nicht zuvörderst vor das Forum seines Zielbewusstseins oder seiner Moral zu stellen, der muß ja schließlich jedweden Jntellect für die Grenze des Erlaubten und Unerlaubten verlieren, und so sehen wir solche Individuen von Stufe zu Stufe sinken und Sünden begehen, die vom biblischen Standpunkte mit Ausrottung bestraft werden. Was soll aber angesichts der Thatsachen ge- *) Unter Belustigungsorten verstehen wir keineswegs die öffentlichen Anstalten für die -Pflege der Künste und Wissenschaften, sondern jene, deren Aufgabe es ist, momentan zu unterhalten, ohne einen belehrenden Einfluss zu üben.