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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1886-02-17 · Heft 6 (17.2.1886) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
6 (1886)
Issue
Heft 6 (17.2.1886)
Date
1886-02-17
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 der Nation sie wieder entschwanden, und es vieler Anregungen bedurfte, dass nämlich in den spätern Zeiten von den Juden in der Zerstreuung Volksschulen verordnet wurden. Es gibt kein althebräiscbes Wort für Schule der Kinder. Die rabb. Benennungen: Beth-Rabban, Beth-Midrasch, sind aus späterer Zeit und bezeichnen höhere Lehranstalten. Zwar finden wir im Midrasch (Jalk. 1. M. 25) eine Anspielung aus Knabenschulen schon zu Zeilen der Patriarchen, da'elbit heiß! es : -׳"כל י“ ג שנה שניהם הולכים לבית הספרי dreizehn Jahren sind beide, Zakvb und Esan. in die Schule gegangen", das scheint aber nur eine Anspielung zu lein, dass jeder Barer verpstichtel ist, bis zu dieser Zeit seinen Knaben unterrichten zu lassen, als historische Wahrheit ist das kaum zu acecplireu. Indessen mag es nabe vor der Zerstörung des zweiten Tempels durch die Römer, zu Herodes Zeit, öffentliwe jüdische Volksschulen schon gegeben baben i denn Maimonides (Eilchot Talm. Thora 2, 1.) schreibt: In jedem Distrikt, in jedem Dorfe und in jeder Stadt stellen sie Knabenlehrer an. Wo aber die Knaben in einer Stadt die Schule nicht besuchen, da legen sie den Flnch auf die Stadt, bis sie Lehrer anstellt. Geschieht das aber auch daun noch nicht, so zerstören sie den Ort., weit die Welt nur besteht wegen des Hauches der Schulknaben, nach den Worten des Psalmisteu : ספי עוללים ויונקים יסדת עו• (Ps. 8,3). Auch soll es schon früher Neligionsschttlen für die Jugend gegeben haben, denn in den Nidra- 86him beißt es: Der König Achos habe die Kinderschulen schließen lassen, um die Religion von Grund aus auszurotten. Dass die Kinderschulen wenigstens nicht so sind, als man ge>: i'i'Mrd׳ glaubt, gebt aus einer Stelle im Talmud hervor (Bah.-> P>ntra 21), daselbst beißt es: ,Wir müssen den Josehua Soon Liamla (zu Herodes Zeit) zum Guten erwähnen. Ursprnnglich unl->rrichtete jeder Vater seinen Sohn, hierauf waren nur Kiuderschnlen in Jerusalem, späterhin in jeder Hauptstadt einer Provinz. Da aber derselbe Joschuah bemerkte, dass man nur Erwachsene dahin schickte, so ordnete er in jeder kleinen Stadt und jedem Dorfe Kinderschulen an, dass mau Kinder von sechs bis sieben Jahren hineinschicken konnte." Wer war dieser Josua ben Gamla, dass er solchen Einfluss ausüben konnte? Er war ein sehr geachteter hober Priester, darüber gibt uns der Talmud (Jebamot, 61.) Aufschluss. Daselbst wird erzählt: Eine reiche Frau, Nartha bas B61'8u8 gab dem König Janai ein Maßet von Goldmünzen, damit er den Josuah Sohn Gamla in das Hvbenpriesteramt cinsetze. Wir erkennen daraus, wie in alter Zeit schon der Kinderunterricht, wie die Gründer und Erhalter der Schulen, als auch die Lehrer derselben geschätzt und geachtet wurden. Dass schon in alter Zeit die Jugend Musik lernte, beweisen die Chorreigen, und so auch David noch als Hirtenknabe. Er zeigte auch die damalige Gymnastik, welche freilich unter den Israeliten immer unbedeutend blieb. David mit der Schleuder und Harfe ist das Bild seiner Nation nach 1100 Jabren vor d. j. Zeitr., wie Achilleus mit dem Bogen und der Lyra das Bild der Griechen etwa ein Jahrhundert früher. Bis zum dreizehnten Jahre hieß der Knabe .׳"קטן der Kleine, von da an .נער*' ein Jüngling. Wohl wird manchmal auch das Knäblein so genannt, indessen wird doch dieser Ausdruck auch bestimmt von siebzehnjährigen und noch altern jungen Leuten in der Schrift gebraucht (Siehe: 1. N. 57, 2—1. Sam. 30, 17. Aden Esra zu 1. M. 17, 14.) Auch nannte man den Knaben zum Schlüsse des dreizehnten Lebensjahres einen Sobn des Gesetzes, .׳״בר מצרה weil er von dieser Zeit an dem Gesetze bestimmt unterworfen war, religionspflichtig. Woher hat dieser Usus, der noch heute in Israel trotz aller Schwachgläubigkeit fest wurzelt, eigentlich seinen Grund? Die Mischna (Ab. 5, 21.) belehrt uns wohl darüber; -בן שלשי ״ ׳"עשרה למצותZu dreizehn Jahren religionspflichtig"; denn wenn der Knabe dreizehn Jahre alt geworden, zähl! er mir zur Gottesgemeinde, gehör! er selbstthätig der Gemeinde an, aber ein^Grund für die Zahl dreizehn wird uns nicht angegeben, auch wissen wir nicht, von welcher Zeit dieser Brauch dalirt. Diese dreizehnjährige, religiöse Pfündigkeit wollen wohl 'Manche schartsinnige Schriftgelehrre aus dem Propherenspruch deduziren, welcher lautet: .״עם זו יצרתי לי תהלתי יספרו ,Dieses Vokk, das ich mir gebildet, meinen Ruhm soll eS verkünden", so spricht Gott durch den Pfund des Propheten (368. 43, 2l.) Die Buchstaben des Wortes: ,״זו, haben den Zahlenwcrih dreizehn. Doch scheint das nur eine Worlspiclerei zu sein, der Grund muss tiefer liegen. Ebenso könnten wir anknüpsen an die ׳"שלש אשרה מדות oder, dass Jsmael, der erste Sohn Abrahams, zu dreizehn Jahren in den Bund Gottes ausgenommen wurde. Das sind aber Alles nur Vermulhungen. Auch der Midrasch Jalk. 1. M. 110) betrachtet das dreizehnte Jahr des Knaben als einen Lebensabschnitt, welcher eine gewisse Selbstständigkeit herbeiführr, aber sonderbarer Weise nicht in religiöse r, sondern mehr in socialer Beziehung. Wir machen auf diele Stelle besonders aufmerksam, sie laute! : צריך אדם לטפל בבנן עד י״ג שנה ולאחר י״ג צריך שיאמר ברוך שפטרני מעונשו של זה Es ist Pflicht des Menschen, sich um seinen Sohn zu bekümmern, ihn zu verpflegen bis dreizehn Jahre, nach dieser Zeit soll er sprechen: ״Gelobt sei derjenige, der mich von dieser Sirafe, von dieser Last, befreit". Wohl will man von diesem Ausdrucke: מעונשו׳" . welches Strafe bedeutet, ableiten, dass bis dreizehn Jahren die Sünden des Sohnes dem Vater zufallen, nach dieser Zeit ist er von diesen Strafen befreit, folglich muss von dieser Zeit der Knabe selbst religionspflichtig werden. Wenn aber der Knabe bis zu dieser Zeit gar nicht religionspflichtig ist, so trifft ibn kein Vergehen und den Vater keine Strafe. Denn das Wort "לטפל", kann sich ja auf Religion gar nicht beziehen, und passender wäre der Ansdruck: .,לחנוך", einzuweiben oder zu erziehen. Wie gesagt, die Stelle ist dunkel. Dem sei aber, wie es wolle, es ist und bleibt Usus in Israel, dass der dreizehnjährige Jüngling ein ,בר מצוה׳" wird. Er ist frei geworden für den Begriff, fähig zum Unterscheiden, hat Aufschlüsse erhalten über den Zweck der Lehre, ist im Besitze der Mittel, ihn anstreben zu helfen und soll nicht gedankenlos nur Gesehenes nachthun. ' W.r. (Fortsetzung folgt.) Der Vorbeter Abraham Farihol- Ein Lebensbild nach der Quelle dargestellt von Ar. A. «Lörvy, Dezirksrabbiner und Prediger in Butschowitz, Mähren. Bevor wir unseren Blick auf den Lebensgang Farissol's richten, ist es zunächst nötbig, die politischen Verhältniße, unter welchen die Israeliten im fünfzehnten und sechzehnten Jahrhunderte lebten, ins klare Licht zu bringen. Um diese Zeit war der politische Horizont für Israel von Gefahr und Unheil drohendem Gewölke geschwängert, er hatte eine völlig trübe und düstere Färbung, denn die Länder in Europa waren zumeist nur Provinzen des kirchlichen oder geistlichen Staates; wohin man sein geistiges Auge wandte, sah man, wie die religiöse Unduldsamkeit

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