Mannheim
Compact Memory

Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1886-02-09 · Heft 5 (9.2.1886) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
6 (1886)
Issue
Heft 5 (9.2.1886)
Date
1886-02-09
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/1304829-3453044-3453049--1637-3455799
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

2 Im Aufträge der jüdischen Gemeinde zu Berlin verfasste Mendelssohn zur Feier der Schlachten bei Nossbach und Beuchen zwei Dankpredigten, und zur Feier des Hubcrtsburger Friedens eine Füedeuspredigt; jene wurde von dem Oberrabbiner Frankel, diese von dem Rabbiner Aron MoseS in der Berliner Synagoge öffentlich vorgctragen. Mil dem durch Mendelssohn erweckten ästhetischen Gefühle, mit der zunebmeuden Bildung wurde auch der Cultus vcrbeffert. Der Einfluss, den der Geist Mendelssohns auf Schule und Synagoge ausüble, war ein großer; ein geregelter Gottesdienst mit Gesang und Predigt verbreitete sich trotz zwanzigfackem Widerstande innerhalb weniger Decenien über ganz Deutschland und die angrenzenden Länder. Der Eifer der Juden, von dem MendelSsohn'schem Geiste augeregt, sich selbst zeitgemäß umzugestalten, entfaltete sich nach zwei Richtungen, der bürgerlichen und der kirchlichen. In Cassel, dem Sitze des westpbälischcn Consistoriums, wurde nicht nur eine Schule orgauisirt, sondern auch ein besonderer Gottesdienst mit Chor und Predigt eiugesührt, der dann im Jacobionischen Tempcl, zu Seesen Nachahmung fand. Später fand diese neue Institution auch in Berlin durch Jacobsohn eine Nackabmung; er eröffnete im Jahre 1815 in seiner Wohnung einen Privatgollesdicnft und ließ den Gesang mit einer Orgel begleiten. Das Bedürfnis nach einem geregelten Gottesdienst mit harmonischem Gesänge und Predigt ward bald allgemein, uud so war cs Mendelssohn, welcher durch den Geist, der sich allmälig mehr und mehr verbreitet, aus den geregelten Gottesdienst einen segnenden Einfluß ausübte. Möge die Stimme der Cultur, die er erhob, eine forlschallende bleiben und alle jüdische Herzen mächtig ergreifen, dann wird auch der Cultus in seinen entsprechenden Formen sich mehr und mehr verbreiten, und das Go;tesbaus wird werden לכבוד ולתפארת ‘ Aron N o t h, Bezirks-Rabbiner. Freie Gedanken eines Fachmannes nlirr die Acccptalion der ilr. Cultusdeamten. (Schluss). Ein ähnlicher Vorgang macht sich leider sehr oft in den Gemeinden bei der Ausnahme der Cultusbeamten bemerkbar. Aus die vielen eingelaufenen Bewerbuugsgesuche von Competenten werden in der Regel mehrere Candidaten zum Probcvortrage vorgeschlageU. Wovon lässt sich der löbl. Gemeindevorstand bei der Wahl seiner Probccandidateu leiten? Gewöhnlich von ausschließlich materiellen, ganz kleinlichen Beweggründen. Wissen, Würde, religiöser Sinn, erprobter Charakter und dgl. siuden wenig, ja oft gar keine Beachtung oder werden als bloße Nebeneigenschasten mit in Erwägung gezogen. Dagegen muss er im Besitze von Tugenden und Eigenschaften sein, die eigentlich auf das hohe Amt des isr. Cultusbeamten gar keinen Einfluss haben und mit ihm in gar keiner Beziehung stehen. So darf er ein gewisses Alter nicht überschreiten. Wer wird in einer solchen Ausnahmsbedingung nicht eine Unbilligkeit, ein Unrecht im Höchsten Grade flnden? Soll etwa ein Bewerber, der seine bisherige Kraft und Zeit in Aufopferung und Hingebung einer oder mehreren Gemeinden im Dienste des Herrn gewidmet hat, von der Wahl ausgeschlossen sein,'weil er um einige Jahre älter ist, als die Aufnahmebedingung gestattet? Und dennoch ist es nicht selten der Fall, dass gute, bewährte Kräfte aus so kleinlichem Grunde abgewiesen werden. Was soll aber ein solcher Mann beginnen, der nebenbei gesagt, sich bisher in seinem Amte bei seiner perecären Stellung keinerlei Mitte! erwerben konnte, da seine materiellen Einkünfte in der Regel knapp zugemessen und nur für seinen momentanen Bestand berechnet sind? Der Competent darf auch keine große Familie besitzen; zuweilen wird sogar ein lediger vorgezogen. Hat daher ein Cultusbcamter das Glück, mit einer größer» Kinderzahl gesegnet zu sein, so wird er — sei er auch der geschickteste und bewährteste — in der Regel von der Wahl ausgeschlossen. Solche und äbnlicke Nebensachen sind es, durch welche an die Hauptsache vergessen wird, oder durch welche man sich leider über die Hauptsacke gleickgiltig hinwegzusetzeu pflegt.; Auf Einladung des Vorstandes erscheinen die vorgeschlagenen Candidaten, macken ihre Propefunktionei׳, ein jeder, wie er eS am besten kann und versteht. Wer ist nun der Glückliche, wen trifft die Wahl? Gewiss sollte man meinen, der Geschickteste, Gelehrteste, der Leistungsfähigste und Würdigste werde aus dem Concurrenzkampfe als Sieger bervorgeben. Man würde sich aber täuschen, so zu denken. Denn die Gemeinde resp. deren Vertretung vergisst oft, was sie braucht und was sie sucht, sonst würde sie mit ganz anderen Faktoren rechnen. Sic braucht und sucht — nämlich in der Regel mit nur wenigen Ausnahmen —- einen חזן׳ קוראי שוחט und Neligionslebrer. d. b. einen Mann der in einer Person alle die Eigenschaften und Fähigkeiten für die vollkommen befriedigende Ausübung dieser Amtsfunktionen vereinigt. Einen solchen Mann zu siuden, ist gar nickt leickt, schwerer sogar, als sich es manche Gemeinde vorzustellen vermag. Denn wie die Erfahrung lehrt, ist der Vorbeter, der wahre Fachmann, der seines Amtes mit Verständnis waltet, nickt immer' auch ein guter קורא, selten aber ein tüchtiger, dem Fache ganz gewachsener Neligionslehrer, der auch in der.Vertretung dieses Amtes als Fachmann sich bewährt. Auch als שוחט kann und' darf nickt ein . jeder fungiren, im Falle die Funktion desselben nicht in einem bloßen Befördern der Schlackttbiere vom Leben zum Tode besteht. Er muss so wie in seiner Eigenschaft als Vorbeter und Neligionslehrer,. ja in gewisser Beziehung in noch höherem Grade, im wahren Sinne ein Mann von streng religiosem Lebenswandel sein, durchdrungen von echt religiöser Pietät, von religiösem Denken und Fühlen, wenn er sein Amt nicht zu einem bloßen Handwerk herab würdigen will, das ihm mit seinen Lebensunterhalt gewähren soll. Erwägt man endlich, dass zu all diesen Amtsvertretungen nebst ent'prechender Fachkenntnis und und Routine ein ziemlich hoher Grad von religiösem und profanem Wissen, sowie ein streng moralischer Charakter gehört, durch welche dem Cultusbeamten der richtige Werth, die eigentliche Amtswürde aufgeprägt wird, so wird man zu der Wahrnehmung gelangen, dass die Seltenheit eines für die Vertretung seiner׳ vier Amtsfächer vollkommen qualificirten Cultusbeamten eine noch größere ist. - Aber man läsvt sich bei der Beurthilung der Probecandidaten, ihrer Leistungsfähigkeit und bei der davon abhängiger des Cultusbeamten leider nur allzu oft irre leiten. Das schöne Kleid, die bombastische, phraseologilche. Nedeart, der gravitätische Gang, die autoritätiscke Haltung, das gekünstelte Benehmen, die schmeichelnde, liebgcwinnende Gesprächsweise, die Art, wie er zu hosiren, die Kleider zu streicheln versteht, wie er mit Pathos isst und tunkt, grüßt und dankt, solche und ähnliche unbedeutende Umstände,, wodurch sich der Candidat oft als?in ,llowinv äs Hualitä* und ,ä'ssxrit/ zu geriren versteht, bestimmen nicht selten die Wahl des zukünftigen Beamten. Da aber solche Eigen- Heiten mit dem Wissen, der wahren Bildung Und der echten, ungeheuchelten, Religiosität nicht im Einklänge stehen, Wissen,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.