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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1886-01-24 · Heft 3 (24.1.1886) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
6 (1886)
Issue
Heft 3 (24.1.1886)
Date
1886-01-24
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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zunehmen, ja dass ich schon daselbst zu einem Probevortrage erwartet werde. Ich will diese ganz unqnalisizirbare Handlung eines Amtsgenossen, der sich nicht scheute, mit dem Lebensglücke eines Collegen zu spielen und ihn eventuell zwischen zwei Stühle zu setzen, nicht mit der Nennung seines Namens bestrafen, ja ich batte, da ich bereits mein Decret als Obercantor und Neligionsttbrer der löbl. Cultusgemeinde in Trautenau in Händen habe, der Sache nicht weiter Erwähnung g than, cs handelt sich aber um das Decorum unseres ganzen Standes, der sich, Dank Ihrer aufopfernden Wirksamkeit und dem würdigen Streben und Wirken des löblichen Vereiusvorstaudes, seine Position in der Gesellschaft und die Achtung unserer Gemeinden errungen hat; hier bandelt es sich darum, andere Collegen in ihren Stellungen in Zukunft vor solch' vcrabscheuungswürdigen Attentaten zu schützen. Wie übrigens derartige Bewerbungen beurlheilt werden und in welcher Weise sie den Bewerber comprommitiren, geht daraus hervor, dass der hiesige Vorstand nickt nur das Gesuch dieses Herrn ad acta gelegt, sondern sich auch über dessen Handlungsweise sehr tadelnd geäußert hat. Wenn diese Zeilen bewirken sollten, auch nur einen Collegen vor ähnlichen Uebersällen zu schützen, so ist mein Zweck dadurch erreicht. Zudem ich Ihnen, geehrter Herr Nedacteur, füc die Aufnähme dieser Zeilen danke, zeichne ich mit collegialer Hochachtung Ihr ergebener I. Stransky derzeit Obercantor und Secretär der israel. Cultus-Gemeinde zu Graz. Ueber den vom Collegen StranSky geschilderten Vorfall müssen wir unser tiefstes Bedauern aussprechen, und alle Can- Loren werden darin mit uns übereinstimmen. College Stransky hingegen verdient volle Anerkennung, dass er nicht mit gleicher Münze zahlt und es unterlässt, den Namen des pflichtvergessenen Collegen zu nennen. Sollte sich jedoch ein solcher Vorfall wieder ereignen, so müssten wir im Znteresse unseres Standes euergischer Vorgehen und mit aller Entschiedenheit auf Namensnennung dringen. (Die Red.) Kleine Chronik. Kger. Zn der altehrwürdigen Cultusgemeinde Kuttenplan in Böhmen, woselbst ich vor 12 Jahren als Cantor und Lehrer durch eine lauge Reihe von Zähren beamtet war, besteht die Gepflogenheit, dass von ע״ר״ח שבט als an dem Gründungstage des dortigen Wohlthätigkcitsvereines fiTl pTl, bei Verrichtung des יום כפור קטן Gebetes auch eine Seelengedächnisfeier für alle verstorbenen Vereiusmitglieder abgehalten wird. Nach einem Cyclus von 5—8 Jahren wird, je nach Ermessen des Vorstandes, zum Behufe der Aufnahme neuer Mitglieder und behufs Abhaltung einer geselligen Unterhaltung eine General׳ Versammlung.! »erbunbeii mit einem Bankett veranstaltet. Auch Heuer wurde am 6. Jauner, nach vorhergegangener Seelenfeier durch den dortigen Cantor und Religionslehrer Herrn Hermanu Lemberger, der in pietätsvoller Weise auch des Moses Mendelssohn gedachte, gleichfalls eine General-Versammlung unter dem Vorsitze des eifrigen VorstandeS, Herrn Wilhelm Löwenstein, abgehalten, der den anwesenden Mitgliedern einen Einblick in das Gebahren dieses Humanitären Vereines gewährte, wobei sich aus dem Rechenschaftsberichte ergab, dass das Vereinsvermögeu sich durch die langjährige, musterhafte Verwaltung iu stets progressiver Weise bis auf fl. 2200 Capital gehoben, wovon die Zinsen alljährlich großentheils an Bedürftige zur Vertheilung gelangen, oder sonst zu heiligen Zwecken verwendet werden Selbstverständlich wurde dem Vorstande hiefür die gebührende Anerkennung zum Ausdrucke gebracht. Der stellvertretende Vorstand, Herr Wolf Maier, hob in längerer, geistreicher Rede die großen Verdienste dieses altehrwürdigen, 144 Jahre bestehenden Vereines hervor und pries den Höchstgütigen für die Gnade, dass es ihm vergönnt war, als Mitvorsteher an der Seite des wackeru Herrn W. Löwenstein durch eine Reihe von dreißig Jahren in förderlicher Weise zu wirken. Während des sehr lucrativ hergerichteten Vereinsmahles, das von der Kochkunst der geehrten Damen Kuttenplans ein glänzendes Zeugnis ablegte, ging's recht gemüthlich her. Recht sinnige Toaste wurden gesprochen, die in erster Linie dem Vereine und dessen geehrten Vorständen galten; auch meiner Wenigkeit wurde von meinen einstmaligen Schülern, sowie vom Vorstande in Freundlichkeit gedacht, d.׳r ich diesem Humanitären Bunde' seit 23 Jahren als Ehren-Mitglied angehöre. Sodann erhob auch ich das Glas auf den fortdauer!den Bestand des bisherigen freundschaftlichen Verhältnißes zwischen mir und den biederen Kuttenplanern, sowie auf das fernere Wohl des verehil. Vorstandes und der sämmtlichen Mitglieder, wie deren Frauen und Angehörigen. Ueber Anregung des Vorstandes wurde der Beschluss gefasst, dass behufs würdigerer Ueberführung der Leichen aus den entlegeneren Orten ein Leichenwagen anzuschaffen sei, und bei der Dringlichkeit dieser allgemein getheilten Anschauung wurde sofort eine Zeichnung eingeleiret, welche den Betrag pr. fl. 213 ergab. So überaus freigebig sich hiebei die geehrten Mitglieder Kuttcnplan's und Plan's erwiesen, so bleibt noch ein nicht unbedeutender Restbetrag, der diesem Zwecke aus Vereinsmitteln wird zugewendet werden müssen, was der löbl. Vorstand mit Rücksicht auf die Heiligfeit des Zweckes bereitwilligst durchzuführen versprach. Mit der Wahl eines einzusetzendeu Comitd's behufs Entwurfes einiger zeitgemäßer Abänderungen der Vereinsstatuten schloss die General-Versammlung, und wird dieser Vereinsabend jedem der Theilnebmenden in dauernd' angenehmer Erinnerung bleiben. - S. Wopper, Cantor und Neligionslehrer. Krakau. 17. Januar. (Zur - Affaire Rachel Stieglitz.) In der noch immer zu keinem Abschlüße gelangten Familien-Tragödie, bezüglich der ihren Eltern in ein Kloster entführten Rachel Stieglitz, ist in jüngster Zeit ein ebenso charakteristisches als interessantes Intermezzo eingetreten. Der Vater dieses verschwundenen Mädchens, der hiesige Tapezierer Chiel Stieglitz, der nach jahrelangem, mühevollem, aber erfolglosem Streben seine Tochter wieder zu erhalten, endlich in schmerzvoller Resignation sich seinem Schicksale zu fügen begann, erhielt vor einigen Monaten plötzlich eine Vorladung, im hiesigen Bezirksgericht zu erscheinen. Hier wurde ihm eröffnet, dass seine in Breslau befindliche Tochter Rachel, recte Marie Stieglitz, das Gericht um Aushebung der väterlichen Gewalt über sie und um Bestellung eines Vormundes augesucht habe. Chiel Stieglitz, von dem der Beamte die Einwilligung zur Ernennung eines Vormundes verlangte, erklärte entschieden, dass er seinen väterlichen Rechten über seine minderjährige Tochter nicht entsagen und zu seinen Lebzeiten die Einwilligung zur Bestellung eines Vormundes für das ihm geraubte Kind nie geben werde. Aus die Bemerkung des Beamten, dass seine Tochter getauft sei und zu den Eltern nicht zurückkehren wolle, weil sie der Vater geschlagen habe, antwotete dieser, dass man nicht aufhöre, sein Kind zu lieben, wenn man es auch züchtigt. Er habe seine Tochter stets zärtlich behandelt, und sie habe keine Ursache gehabt, das väterliche Haus zu verlassen. Er als Vater verlange sein Kind zurück, gleichviel ob es Christin oder Jüdin ist, und so lange er lebe, werde er die Einwilligung zur Ernennung eines Vormundes nicht geben! Nichtsdestoweniger hat das hiesige Gericht für die minderjährige Rachel- (dermalen Marie) Stieglitz in der Person des Krakauer Advocaten

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