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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1886-01-16 · Heft 2 (16.1.1886) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
6 (1886)
Issue
Heft 2 (16.1.1886)
Date
1886-01-16
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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wir eingestehen, dass die drei im Werke vorhandenen Kircbentonart-Benennungen ״phrygisch, aeolisck und mixolidisch" die eigentliche Veranlassung der in den letzten Artikeln von uns gelieferten Erörterungen waren. Wiesen wir nun auch zweifellos nach, dass die von Weintraub. (im gewissen Sinne bloS die Benennung aeolisck ausgenommen) angewendeten Bezeichnungen keineswegs berechtigt.wären, so müssen wir dennoch zugestehen, dass in der Seele Weintraubs ganz bestimmt eine Vorahnung der Verwandtjchaft der Kirchentonarten mit den Tonarten der Steiger aufgedämmert sein muss, und diese Thatsache schon erfüllt uns mit Hochachtung dem Werke und seinem Componisten gegenüber. Das Werk H. Weintraub'S bildet, wenn auch die Gesänge nicht durchwegs formvollendet gearbeitet erscheinen, im Ganzen dennoch einen derart bemerkendwerthen Beitrag zur Entwicklung deS Synagogengesanges, dass dasselbe vollberechtigt den besten Erscheinungen auf dem Gebiete der Synagogenmusik angereiht werden muss. (Fortsetzung folgt.) Fragmente. Aus dem alten jüdischen Leben im Familienkreise, im Gotteshause, im gesellschaftlichen Verkehre. I. Erziehung und Unterricht Wir finden kein Volk, bei welchem das Band zwischen ©Item und Kindern enger und fester geknüpft wäre, als die Israeliten. Und so hatte die Erziehung des Kindes einen wirksamen Grund, umsomehr, da jenes Band zugleich in das Volksleben verschlungen war und die Volkserziehung aus der häuslichen erwuchs. »Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf dass du lange lebest und dass es dir wohlergehe in dem Lande, das dir der Herr dein Gott gibt' (5. M. 5, 16), das war eines der Grundgesetze. Aber es wurde auch zur Sitte des Volkes und ging in leine Grundgesinnung über. Die Eltern sahen ihr Kind an als zum Volke gehörig, und das Kind wuchs in der Gottes furcht und in Der Ehrfurcht gegen seine Eltern auf. Grundsatz war ferner daS Psalmiftenwort: ,הנה נחלת יי בנים*, Siehe, ein Erbgut Gottes sind die Kinder (Ps. 127, 3.). Der Jsraelite dachte deN Bund seines Volkes mit Gott unter dem Bilde der Ehe, und sein Familienleben war ihm das Abbild von dieser heiligen Verbindung der Treue und Anhänglichkeit, wie wir so häufig in den Propheten das Verhältnis Israels zu seinem Gotte unter solchen Bildern ausgedrückt finden. Daher finden wir auch kein Volk, in welchem daS Familienleben heiliger gehalten wurde; die Eltern standen dem Kinde an Gottes statt, und die Frömmigkeit gegen'sie floss in Eins mit der Frömmigkeit gegen Gott. Da bei den Israeliten die Gottesliebe mit der Familienliebe und die Ehrfurcht gegen die Eltern mit der Ehrfurcht gegen Gott so innig vereinigt ^var, so war die Erziehung durchaus religiös, und sie ging nach dem ganzen bürgerlich-häuslichen Verhältnis von dem Familienvater aus. Er stand im Namen Gottes, gleichsam der Priester seines Hauses, und weil auch Gott mit Strafen oft sein Volk züchtigte, um eS zum besseren Wege zurückzuführen und ihm dann seine Liebe und Segnungen zu beweisen, ja auch sein Volk manchmal seinen Liebling nannte; so wurde dem Vater eben solcher Sinn durch seine Gottesfurcht in das Herz gelegt, und er vergass dann auch nicht bei der Strenge die väterliche Milde, er gewann leicht eine um so reinere und festere Liebe gegen seinen Sohn. Zn diesem Sinne verstehen wir erst recht das Wort des Psalmisten: .כרחם אב על בנים רחם יי על יראיו". .Wie ein Vater sich seiner Sühne erbarmt, so.'erbarmt sich der Ewige derer, die ibn fürchten' (P. 103, 13.) Das Prophetenwort: .״.והשיב לב•אבות על ׳בנים .Die Herzen der Väter zu den Kindern Und die Herzen der Kinder zu den Vätern bekehren" (Malach. 3, 24.), um Eintracht in den Famil.ien zu stiften, wodurch die Besserung erleichtert wird,, hat hier noch einen tieferen, dem Israeliten sehr fühlbaren Sinn. Die Ehrfurcht der Jugend gegen das Alter steht mit der Elternverehrung in engem Zusammenhänge, war überhaupt bei mehreren Völkern der früheren Zeit als Art und Sitte gebräuchlich. Bei den Israeliten aber ward es Gottesgesetz: ״Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehn und das Ansehen des Alten achten, du sollst dich fürchten vor deinem Gott, denn ich bin der Herr" (3. Ai. 19, 32; vgl. Hiob 12. 12). Den Ellern wurden zwar viele Rechte über die Kinder eingeräumt, allein nicht nur die Gräuel des Kindesmordes waren verbannt, sondern überhaupt das Elternrecht gemildert. Doch scheint es, dass der Vater unter Umständen sein Kind verkaufen konnte. Üeberhaupt dauerte das Vaterrecht nur so lange fort, als das Kind dem elterlichen Hause augehörte. Der Gehorsam der Kinder gegen die Eltern wurde in aller Strenge verlangt. Bei den Töchtern ergab sich das schon aus dem Verhältnis des weiblichen Geschlechtes, welches eine untergeordnete Nolle im Familienleben einnahm. Aber auch dem Sohne war der Gehorsam gegen die Eltern zur Nechtspsticht gemacht, und sie konnten den Widerspenstigen vor Gericht stellen. Die Strafen wegen Verletzung der Kindespflichten waren sehr strenge. Wer einen Fluch über Vater oder Mutter ausgesprochen, auf grobe Weise sie geschmäht oder verabscheut hatte, über den wurde wieder der Fluch und zwar öffentlich ausgesprochen und die Todesstrafe verfügt. Diese traf auch den, der Vater oder Mutter miShandelte. Auch waren die Kinder zur Ernährung ihrer Eltern verbunden, wenn sich diese selbst außer Stande dazu befanden. Die Juden achteten im Allgemeinen das eheliche Leben mit Rücksicht auf 1. Moses, 1. 28 sehr hoch; nur wer dem Studium des Gesetzes ganz leben wollte, konnte ohne Vorwurf unverehelicht bleiben. Die Fruchtbarkeit der Ehe war bei den Morgenländern überhaupt sehr hoch geschätzt und bei den Hebräern ward diese Schätzung noch insbesondere durch die Verheißung erhöht, die dem Abraham geworden (1. M. 15, 5). Erhielt ein Jsraelite viele Kinder, so betrachtete er sich vermöge der Verheißung als einen Günstling Gottes (Ps. 127. 3 f.), weil dadurch die Gefahr des Aussterbens der Geschlechter und Familien beseitigt war. Eine große Zahl von Kindern, deren Unterhalt im Morgenlande wenig kostete, war außerdem dem Haushalte förderlich; denn die Söhne unterstützten den Vater in seinem Berufe und die Töchter, welche zur Ehe gekauft wurden, vermehrten durch den dargebotenen Preis das elterliche Vermögen. (Wie haben sich heute die Verhältniße in beiden Beziehungen so arg zum Nachtheile der Eltern geändert!) .Aus diesen Gründen wurde der Kindersegen angepriesen, die Unfruchtbarkeit hingegen betrauert. War eine Gattin fortwährend unfruchtbar, so gab sie ihrem Manne eine Sklavin und sah darin die Kinder derselben als die ihrigen an. Das neugeborene Kind nahm die Frau der gebärenden Magd auf den Schoß, um es hiedurch feierlich als eigenes Kind zu erklären, welche Sitte sich auch zu den Griechen verpflanzte (Homer. Odys. 19, 401). Nur so verstehen wir die Bibelstelle: .־תלד על ברבי)' .Auf dem Schoße gebären' (1. M. 30, 3.) W.r. (Fortsetzung folgt.)

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