Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 38 (9.11.1885)
- Date
- 1885-11-09
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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- 3 — Cmllorentag. II. Welches sind nun die Aufgaben, die unser harren, und wie können wir uns ihre Lösung denken? Allem Anscheine nach werden sich die finanziellen Verhältniße unseres Vereines in nächster Zeit bedeutend günstiger gestalten. Es war ein glücklicher Gedanke mit der Einführung der.Sammelbögen, noch glücklicher die rasche Ausführung dieses Gedankens, die Verwirklichung einer gesunden Idee zur That. Es wird so,nicht allein der eigentliche Zweck des Vereines gefördert, sondern den üblichen und nicht gerade würdigen Hinweisen auf die Centrale wird damit ein Riegel vorgeschoben. Jeder Einzelne muss jetzt beweisen, wie weit seine Leistungsfähigkeit für den Verein reicht. Je größer draußen die Erfolge, umsomehr wird auch die Vereinsleitung hier sich veranlasst scheu, ihre temporär unterbrochene Thätigkeit wieder anfzunehmen und neue Capitalien zu gewinnen. Uebrigens wäre die Annahme, dass in der Thätigkeit der Vereinsleitung für die Zwecke des Vereines eine Unterbrechung eingetreten sei, ein gewaltiger Jrrthum. Es gibt außer der Herbeischaffung von Geld noch andere nicht minder wichtige Vereinszwecke, und dass diese stets gefördert wurden, darüber geben die Vereinsprotokolle die sicherste Auskunft. Ein schöner Anfang ist also bereits gemacht, und wenn auS diesem ein Schluss gezogen werden dürfte, so könnten wir auch schon daran denken, unter welchem Modus die verfügbaren Vereinsgelder nach Ablauf der fünfjährigen Capitalssperre (§ 5) verwendet wei den sollen. Allein so weit sind' wir noch nicht. Es muss für's erste der allgemeine Erfolg der Sammlungen abgewartet werden, und, jeden Pessimismus bei Seite gelaffen, wenn diese auch unsere schönsten Erwartungen übertreffen sollten, so Wird es immer noch nicht genug sein, um einem großen Ziele, das ist einer ausgiebigen Unterstützung der Angehörigen eines verstorbenen Mitgliedes, gerecht zu werden. Diese Unterstützung der Hinterbliebenen ist doch zunächst in's Auge zu fassen, erst später kann an eine Hilfe für den berufsunfähigen oder existenzlosen Cantor gedacht werden. Nun fragen wir uns zunächst: Welches Capital ist nöthig, um ein solches Zinsenerträgnis obzuwerfen, dass der oben angegebene Zweck erreicht werde? Hier gleich stoßen wir auf eine nicht minder wichtige Vorfrage: Wie viele Fälle können in einem Jahre an den Verein herantreten und welche Summe darf als ,ausgiebige Unterstützung' fixirt werden? An eine mathematisch genaue Durchschnittszahl können wir uns bei einer so geringen Mitgliederzahl nicht halten, weil einerseits die Sterblichkeitsziffer aus gewissen Gründen eine zu große, und andererseits, um ausgiebig Helsen zu können, das bereits vorhandene Capital zu klein wäre. Es bleibt unS daher nichts anderes übrig, als eine bestimmte Summe anzunehmen, die den Hinterbliebenen zumindest zugewiesen werden müsste. Et wird gewiss nicht zu hoch gegriffen sein, wenn ich den Betrag von 300 fl. als Minimalsumme annehme, d. h. für jeden einzelnen Fall. Nun können wir aus den ersten drei Jahren des Vereinsbestandes ebenfalls keine sichere Dnrchschnittsziffer aufstellen, und es erübrigt uns auch hier nichts anderes, als eine bestimmte Zahl anzunehmen. In Rücksicht dessen, dass ein großer Theil der Mitglieder das fünfzigste Lebensjahr überschritten haben dürfte, wird es nicht gefehlt sein, für ein Jahr drei Sterbefälle in Betracht zu ziehen. Jetzt erst können wir vom Capital sprechen.*) *) Das Durchschnittsalter der Vereinsmitglieder wie die hiervon abge» leitete Mortalitätsziffer sind unbedingt zu hoch gegriffen, und die nachfolgende Berechnung beruht somit auf einer falschen Basis. Da jedoch dis Klarlegung AuS dem Vorausge'chickten ist zu entnehmen, dass wir zur Bestreitung eines jährlichen Aufwandes von rund 900 fl. ein Capital von mindestens 20.000 fl. nufer eigen nennen müssten; und bis dahin wird es wohl seine guten Wege haben. Es ließe sich freilich durch Erhöhung der Jahresbeiträge die Zeit bis zur Erreichung dieser Summe bedeutend abkürzen, da das Vereinsvermögen 1. durch das regelmäßige Zinsenerträgnis, 2. durch die laufenden Jahresbeiträge und 3. durch die zu hoffenden Eingänge der eingeleiteten Sammlungen in stetem Wachsen begriffen ist; allein trotzdem wäre die Zeit bis zur Eröffnung der eigentlichen Wirksamkeit des Vereines in Bezug ans die Unterstützung seiner Mitglieder immerhin eine ferne. Es bliebe noch die Ein- Wendung, dass die diesbezügliche Thätigkeit des Vereines für jetzt eine seine Mitteln entsprechende fein müsste, das heißt, der Verein könnte seine wohlthnende Wirksamkeit nur nach Maßgabe seiner beschränkten Mitteln entfalten, oder, und diese Frage darf auch in Erwägung gezogen werden, soll die Capitalssperre noch auf eine weitere Reihe von Jahren ausgedehnt werden? Diese Fragen werden am nächsten Cantorentage an uns herantreten, und es ist jetzt Pflicht eines jeden Mitgliedes, darüber ernstlich nachzndenken und mit positiven Vorschlägen hervorzutreten. Es sind diese Zeilen daher nichts mehr, aber auch nichts Geringeres, als ein Appell an Euch Cantoren in der Provinz. Vereiniget Euch bei Zeiten und berathet. wie am besten für Euch, für Euer Theuerstes, für Euere Familie vorgesorgt werde. Freilich hätten wir uns alle diese Sorgen, und uns machen diese Angelegenheiten Sorgen, ersparen können, wenn uns nicht im eigenen Hause Concurrenz gemacht worden wäre. Die Kräfte, auf die wir von Hans ans angewiesen waren, wurden künstlich getheilt, zersplittert, keinem Theile zum Vortheile, beiden zum Nachtheile. Und es muss nicht so bleiben, es darf es nicht. In dieser künstlichen Scheidung liegt der Krebsschaden, an dem wir kranken, hier ist der archimedische Punkt, wo einzig und allein der Hebel mit Erfolg angesetzt werden kann und angesetzt werden muss. Für uns Cantoren gibt's keine schwarzgelben und rothweiß-grünen Grenzpfähle, uns drückt Alle ein Weh, ein Leid, wir müssen darum Eins sein, Eins im Wollen, dann sind's wir auch im Können. Warum soll der Cantor in Ungarn gezwungen sein, ein feiges Feigenblatt umzunehmen und alsCultusbeamter dritten Grades mit einem Brosamen gewährter Gnade sich begnügen zu müssen, dort, wo er ein gutes Recht zu fordern hat? Wir haben es h^eute, Gott sei Dank, nicht nöthig, uns in's Schlepptau nehmen zu lassen, wir kühlen uns stark genug, auf eigenen Füßen zu stehen. Fort mit jeder Rivalität, das Bessere ist ein Feind des Guten, und wo das Bessere liegt, bedarf nicht erst des Beweises, Ziffern sprechen eine beredte Sprache. Das Gefühl der Standesehre ist endlich, endlich nach langem Schlummer in u:5 erwacht, und diese Standesehre gebietet es heute jedem Can^r, sich als solchen zu fühlen und selbstständig, ohne schützende Bevormundung anfzutreten. Wir sind mündig geworden und ei bedarf nur mehr deS guten Willens, um die selbstgeschlagenen Fesseln abzuschütteln und im eigenen Hanse Herr zu sein. Der Cantor ist nur ver» einzelt als Peamter anerkannt, wir wollen, dass er als Cant o r anerkannt werde. Darum erwarten wir, dass unsere Mahnung keine vergebliche sein werde, dass alle Cantoren und Rich-igstellung dieser Verhältniße für den Verein von großer Wichtigkeit ist und jedes Vereinsmitglied gewiß in hohem Grade intereffirt, wollen wir, falls nicht von anderer Seite dieses Thema in unserem Sinne erörtert werden sollte, ans dasselbe in einer der nächsten Nummern zurückkommen. Hiebei wird sich auch die Gelegenheit ergeben, andere Punkte in diesem Artikel eingehender zu würdigen. Di« Redaktion.