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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1885-11-01 · Heft 37 (1.11.1885) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
5 (1885)
Issue
Heft 37 (1.11.1885)
Date
1885-11-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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־baie der von mir gemachte kleine Anfang eine solche ersprießliche Wirkung geübt und dass es mir gelungen, das Unternehmen jener Männer, die Morgens und Abends unverdrossen eine solch' heilige Ausgabe erfüllen, wie es bei Ihnen, meine Herren, der Fall ist, gegefördert zu haben. Ich werde mich stets freuen, über den weiteren Fortschriir Ihres schönen Vereines Günstiges zu vernehmen und danke Ihnen nochmals für Ihre mir dargebrachte Ovation." Auch die Frau Baronin richtete an jedes Mitglied der Deputation einige freundliche Worte. — Von den zahlreichen Adressen und Gratulatious-- schreiben sei noch zu erwähnen eines vom ebemaligen Herrenhaus- Prästdenten, Fürsten Carlos Auersperg. Cardinal Haynald beLlückwünschte persönlich das Jubelpaar. Wien- (Einstellung deS P r o; e s s e 6 N o h l i n g- B l o ch.) Die Verhandlung über die Ehreubcleidignngs Klage des Professor Robliug gegen Dr. Bloch war bereits für den 19. Noveurber anberaumt worden. Professor Rohling scheint jedoch von einem geheimen Grauen vor der Oeffentlichkeit der Verhandlung oder vielmehr vor den bei dieser Gelegendeit etwa an's Tageslicht tretenden 1111- Wahrheiten und fälschlichen Beschuldigungen befallen worden zu sein, und zog es darum vor, beim Laudesgerichte die Erklärung abzugeben, dass er von der' erhobenen Anklage ab st ehe. Der Vertreter des Geklagte», Reichsraths-Abg-ordueter Dr. Joseph Ko p p, ist hievon mittelst folgende» Decretes des LandeSgerichtcs in Straffachen verständigt worden: Z. 31,849. Auf die Erklärung des Privatklägers Dr. August R » h l in g, dass er von der am 18. März 1884 eiugereichten Auklage abstehe, wird das Strafverfahren gegen Dr. Z. S. Bloch wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre gemäß §. 127 St. P.O. eingestellt und gemäß §. 390 dem Privatkläger der Ersatz der in dieser Strafsache ausgelaufenen Kosten auferlegt. Dem Begehren des Privatklägers, die Kosten des Prozessverfahrens für uneinbringlich zu erklären oder deren gnadeuweise Nachsicht in Antrag zu bringen, kann mit Hinblick auf die Vorschriften der Strafprozess-Ordnung nicht stattgegebeu werden. Wien, den 20. Oktober 1885. Schwaiger. Dass Professor Rohling sich mit der Zurückziehung der Klage selbst gerichtet hat, ist außer allem Zweifel, charakteristisch für die KampfeSweise des Herrn Professors sind jedoch die Motive, die er in dem betreffende» Gesuche an das Laudesgericht anführt. Es heißt daselbst: ,Hochlöbliches k. k- Laudesgericht! Am 18. März 1684 habe ich gegen Rabbiner Bloch die Anklage wegen Vergehens der Ehrenbeteidigung überreicht und wurde laut Mittheilung meines Vertreters die Verhandlung für den November dieses Jahres in Aussicht genommen. In dieser Rechtssache" wurden jedoch zwei meiner heftigsten Gegner zu Sachverständigen bestellt, und zwar der protestantische Gelehrte Dr. Nöldeke (Straßburg) ünd der zum Proteftantlsmus übergetretene Jude W ü u s ch e (Dresden). Ich ,habe gegen die Berufung deS Professors Nöldeke protestirt. Nöldeke hat über mich noch vor Anstrengung des Prozesses mit Ausdrucken, wie ,Rohheit und Gemeinheit eines solchen Menschen, Uebermaß von Thorheit und Niedertracht, welche ihre Wirkung auf den Pöbel höherer und niederer Gattung haben könnte*, und dergleichen geschricben. lieber Wünsches Bestellung wurde ich gar nicht befragt, obwohl ich in der Lage wäre, nachzuneiien, dass auch dieser in der Angelegeuheit nicht unparteiisch ist. Dementgegen wurde Paul de Legard (Göttingeu) trotz seiner sehr unparteiischen Stellung in dieser Sache über den Widerspruch Bloch's als Sachverständiger nicht berufen. Nachdem mir überdies durch den mir Vorgesetzten Statthalter im Aufträge des hohen Ministeriums 7 ü r C u lt u s und Unterricht wegen der gegenwärtigen, aufgeregten Zeit befohlen wurde, die I u d e n f r a g e meinerseits ruhen z u l a s s e u, durch diesen Befehl aber mir die Möglichkeit g-nouunen ist, auf die im ferneren Verfolge des Prozesses sich als nothwendig herausstellenden, litterarischen Debatten einzugehen, stehe ich hiemit von der oberwähnten Anklage ab und sehe getrost der weiteren Entscheidung dieser Sache im Wege der Wissenschaft entgegen, in welcher nach Nöldeke und Wünsche noch andere sprechen werden und mit großer Entschiedenheit schon gesprochen haben/ Sollte demgemäß nicht etwa eine gerichtliche Entscheidung die Klage schließlich auf Grund des kürzlich im Ausschüsse des Reichsrathes zeäußerteu Bedenkens der Verjährung als ohnehin undurchführbar bezeichnen, so geruhe das hochlöbliche Landesgericht, die oben erklärte Abstehung zur Kenntnis zu nehmen und in Rücksicht auf die dargelegten Umstände und meine lediglich auf die zur ersprießlichen Führung meines Amtes angewiesenen Geldbezüge sich beschränkenden Einnahmen d i e N i ch t e i u b r i u g l i ch k e i t der bisher e r w a ch s en e 11 Kosten; n beschließ e n, oder deren Nachsicht nöthigensalls der G n a d e S r. M a j e st ä t zu e mp fehle v. Prag am 18. October 1885. Professor Dr. August Rohling. Dass Rohling auch hier cs versuchte, die öffentliche Meinung irre zu führen, geht daraus hervor, dass ein Auftrag des hohen Ministeriums in dem angedenteteu Sinne von mehreren gut informirteu Blättern in Abrede gestellt wild, andererseits ist es befaiint, dass die von dem Kläger selbst vorgeschlagenen ^Sachverständigen es ablehnten, ein Gutachten abzugeben, da sie nicht in die Lage kommen wollten, gegen einen Amtsgenossen auszusageu, und dass erjr dann vom Landesgerichte ans Vorschlag der iliorgenländischeu Gesellschaft und des Professors Dr. Zschocke in Wien, die obengenannten Sachverständigen Nöldeke und Wünsche bestellt wurden. Der Antis.uütiSmuS hat durch das Zurückiveichcu Nvhliug's einen schweren Schlag erhalten, von dem er sich hoffentlich nicht so bald erholen wird. Wien. Der ״Verein jüdischer junger Männer Zukunft* veranstaltet Samstag den 7. November 1885 im großen Saale des Hotels ״Weißes.Ross*, II., Taborstraße 5, unter Mitwirkung hervorragender Kunstkräfte wie einer Militärcapelle ein solennes Gründungssest verbunden mit einem geschlossenen Tanzkränzcbeu. Entr6ekarten ä 80 kr. (an der Cassa fl. 1.—) Familienkarlen a fl. 2.50 (für 4 Personen). Mitgliedskarten ä 50 fr. sind zu haben im Vereinsloeale II., Herminengasse 10, 1. Stock, Thür 7, jeden Abend, Freitag, Samstag, Sonntag ausgenommen. Wiesbaden. Die kgl. Regierung zu Wiesbaden hat eine ״Anweisung für die Beschneidung israelitischer Knaben" entworfen und jedem Culius-Vorstande des Bezirks zur Begutachtung vorgetegt. Dieselbe lautet: ״Zum Zwecke der Verhütung von Gesundheitsbeschädigungeu als Folge der Beschneidung erlassen wir nachstehende Anweisung: 1. Derjenige, welcher die Beschiieidung iSraelilischer Knaben im diesseitigen Regierungsbezirke vornehmen will, hat bei dem Kgl. Kreislandrathe Anzeige zu machen, welcher das Gutachten des Kgl. Kreisphysikus über die erforderliche Fertigkeit in Ausübung der Operation, die Kenntnis der - Nachbehandlung der Wunde und des betreffenden Bezirksrabbiners über die Qualification des Gesuchstellers einzieht und die Genehmigung zur Ausübung jener Function aussertigt. 2. Das Messer sowie bas Kiemmzängchen muß vor der Eiuwickeluug des Kindes mit einer 4pereentigen Salicylwatte sorgfaltig abgewischt und die Klinge des Messers hierauf bis zunr Gebrauch in ein Glas mit 3percentigem Karbolwasser gestellt werden. 3. Das bei der Beschiieidung zur Anwendung kommendeviereckige Kissen sowie der wurstige Ring müssen häufig erneuert, vor jeder Beschiieidung mit absolut reinem Seinen neu überzogen oder umwickelt werden. 4. Der Beschneider muß unmittelbar vor dem Akte seine Hände sorgfältig mir Seife waschen. Nägel und Nagelsalze mit einer guten Nagelbürste reinigen und dabei insbesondere'Bedacht haben, dass unter den Nägeln, namentlich unter den zugestzitzten Daumennägeln kein Schmutz sitzen bleibt. Außerdem sind dann die Hände mit 3per-

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