Mannheim
Compact Memory

Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1885-11-01 · Heft 37 (1.11.1885) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
5 (1885)
Issue
Heft 37 (1.11.1885)
Date
1885-11-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/1304829-3452999-3453036--1529-3455680
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

- 3 Erhaben steht das Zudenthnm in seiner Lehre der Nachstenliebe, denn die Menschenwürde geh! der Religion Israels über Alles. Dafür spricht schon der San ״גדול בבור הבריות ׳שדותה לא תעשה שבתרה׳ו. Gros; ist die Menschenwürde, man darf eher ein Verbot in der Thora anher Acrr lassen, als diese verletzen." (Ber 19.) Wohl, verschiedene Begebungen machen verschiedene Gesetze notbwendig; aber sie bestehen nur dann zu Recht, wenn sie in dem ewigen. sittlichen Gruudgss-tze aufgeben, dem die Religion nur die Weihe geben, aber das es nicht aufbeben will. Thnt sie es dennoch, so ilt sie die wabre nicht, gleichviel, ob sie eine herrschende oder eine beherrschte ist. Niemals ist sie befugt, den Menschenadel anzutasteu, der durch Religion nur erhöbt und verklärt werden soll, aber nie entwürdigt. W.r. Die römischen Kaiser in ihrem Verhältniße zu Juden und Christen. (nach den Quellen dargestellt.) Von D r. A. Weih. III. II. Von Gctavianus bis zu den Flaviern. 1. O ct a vi an ns. Dieser huldigte nach Erlangung der Alleinherrschaft den» weisen Systeme Caesars, seilte Feinde durch Grohmuth ztl gewiicnen, und diese belhätigte er auch wider Erwarten gegen Herodcs, dessen Vertheidignng darin gipfelte, dass er, wie er dem Antonius bis an das Ende treue Dienste geleistet habe, so auch ihur zu dienen bereit sei. Josepbus (ibid. 6) rühmt ihm nach, dass er weder Furcht gezeigt, noch sich zu Billen herabgelassen habe. Augustus verleiht ihm von Neuem das Diadem und erweist ihm alle königlichen Ehren, wofür sich Hervdes durch erstaunliche Munisicenz, wie durch :hatkräftige Unterstützung des Augustus in Aegypten dankbar erweist (ibid. 7). Wenn dem Zosephns bei seiner Tendenz, die Flenndschaft früherer Kaiser für seine Nation gesell deren gehässige Angreifer in die Wage zu legen, lttcl 1 zu misnaueu ist, so ist (ibid. 7, 3 und noch mehr 10, 3) H. .ödes, nächst dem Feldherr:! Agrippa, dem Augustus am engsten befreundet gewesen. Die von Macrobius (Saturnal. II, 4, 11) berichtete Aeußerung des Augustus, er wolle lieber des Herodes Schwein, als dessen.Sohn sein, ist allerdings nicht nothwendig im Widerspruche mit dieser Freundschaft. Diese Aeußerung kann selbst im Munde eines vieljährigen Freundes, um so mehr eines solchen von der Machtstellung des Augustus, in einem Augenblicke sittlicher Entrüstung begreiflich sein. Zu dem lateinischen Bruchstücke der Schrift gegen Apion (II, 9) berichtet Zosephus ferner von Briefen des Augustus, ,,qnibns nostra merita eornprobantur". Auch Philo (legatio ad Cajum ed. Mang. II, 569) bezeugt unter ausschweifenden Lobeser- Hebungen des Augustus, dass derselbe die jüdische Religion nicht beeinträchtigt, dass er den Tempel mit kostbaren Gaben geschmückt und für sich aus seine Kosten habe opfern lassen, endlich dass er bei den in Aegypten üblichen monatlichen Vertheilungen des Getreides, wenn eins solche Vertheilung am Sabbath stattgefunden, dafür Sorge getragen habe, dass die Juden nicht sollten verkürzt werden, sondern ihren Antheil am nächsten Tage empfangen. Augustus schenkte dem Herodes 400 Speer-träger der Kleopatra von den Galatern, setzte ihn wieder in den Besitz des von Kleopatra entrissenen Gebietes und gab ihm die Städte Gadara, Hippos und Samaria, sowie die Küstenftädte, die Pompeius von Judaea getrennt hatte (Joseph. Antiqu. XV, 7, 3). Dem Augustus zu Ehren gab Herodes der wiedergewonnenen und nenerbauten Stadl Samaria den Namen Sebaste, und auS dem alten Slratonsiburm entstand das zu hohem Glanze ersehene Caesarea. Sein Einschreiten zu Gunsten der Inden in Kleinasien, wobei sieb Hervdes von seinem beredten Freunde Nicolaos von Damaskus vertreten ließ, hat den Erivla, dass Augustus den Behörden verbietet, die Inden an der Absendung der Tempeljpendeu zu verhindern, oder ihre heiligen Schriften zu rauben (kbilo, ibid. Mang. II, 592, Joseph. Antiqu. XVI, 6, 2, 5). Gleichwohl scheint Augustus die Autonomie des Staates Judaea wesentlich eingeschränkt zu haben; besonders scheint er dem Synhedrion die peinliche Gerichtsbarkeit wol nicht entzogen, jedoch nur unter der Bedingung gestaltet zu haben, dass zur Vollstreckung eines TodcsurrHeils die kaiserliche Genehmigung eingeholt werde. Dieser Vorschrift muisie sich Herodes selbst bei der Hinrichtung seiner Gattin, seiner drei Söhne und seines Schwagers unterziehen, während z. B. die Hinrichtung Hyrcan's der Genehmigung nicht bedurft hatte. Diesen Angaben steht jedoch der Bericht des Evangeliums (Matbaeus II, 16) gegenüber, wonach Herodcs alle Kinder von Beltebem habe hinschlachten lassen aus Furcht, weil seine Weisen ihm die Geburt des Messiaskönigs in Beklehem verkündeten, zumal nach Herodes' Character eine solche That keineswegs außer dem Bereiche der Wahrscheinlichkeit liegt. Nach Herodes' Tode hat Augustus allerdings die Eihebung des Volkes gegen die idnmaische Dynastie, die auf mehreren Seiten gleichzeitig ausbrach, durch Varus' ehernen Arm unterdrücken lassen (Joseph. Antiqu. XVII, 10, 1, 4, 10; Tacit* histor. V, 9); nichtsdestoweniger ist es gewiß, dass der Versuch des Landpflegers Sabinus, einen Tempelraub und Erpressungen zu begehen, nur dessen eigene Unternehmung war, nicht aber mit Zustimmung des Kaisers geschehen ist. Er war nur zum Schutze des herodianischeu Vermögens entiandt worden, und Varus hatte ihn gewarnt, länger als nölhig in Jerusalem zu bleiben (ibid. 2—3); des Kaisers Unvoreingenommen heit gegen die Juden zeigte sich jedoch, als er den zuerst von ihm als Ethnarchen in. der Tetrarchie Judaea anerkannten Archelaus (ibid. 11, 1—5) wegen fortgesetzter Grausamkeiten nach Gallien verbannte (ibid. 13, 1—4; bell. jud. II, 7, 3—4). Damit hat sich auch bas Verhältnis des judaeischen Landes znm römischen Reiche vollkommen geändertt, es ist aus dem Verhältuis der Botmäßigkeit in das der unmittelbaren Unterthänigkeit übergegangen; es galt jedoch nicht als eine mit den Waffen eroberte Provinz, die von Consuln oder Praetoreu verwaltet worden wäre, sondern cs unterstand direct dem Kaiser, und die dorthin gesandten Statt- Halter führten den Namen proeuratores. Diese kaiserlichen Beamten hatten die ausgedehnlesten Befngniße, wie die Steuerein- Hebung, die oberste Justiz und sogar das odiose Recht der Erneunung der Hohenpriester (Antiqu. XVIII, 1, 1,), welche Rechte sie auch in den meisten Fällen mißbraucht haben. Die Einführung der römischen Steuereinschätzung (des Census) durch Quirinius fällt auch noch in die Zeit des Augustus. Dieselbe hat das äußerste Misvergnügen gegen die römische Herrschaft verursacht, daher auch die zur Einhebung des Census oder anderer Abgaben bestimmten Organe, die ,Zöllners west sie der eigenen Nation entgegenhandelten, verächtlich wurden. Dieser Ursache ist auch die Bildung der Zelotenverbindung der damaligen Zeit, wie auch manche der damals bestandenen Differenzen innerhalb der pharisäischen Kreise zuzuschreiben. 2. Tiberius. Wenn die bisher genannten Machthaber in Nom dem jüdischen Volke entweder wohlwollend oder wenigstens gleichgiltig gegenüberftanden, so zeigt sich bei

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.