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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1885-10-24 · Heft 36 (24.10.1885) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
5 (1885)
Issue
Heft 36 (24.10.1885)
Date
1885-10-24
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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— 3 ־״ Wie soll und kann aber die Schule ihre Aufgabe bezüglich der Weckung des religiösen Gefühles lösen? Die Antwort hierauf zu geben, bin ich nick! berufen; dies glbört vielmebr in die Sphäre der Herrn Rabbinen, welchen die Erziehung der Jugend in der Religion am Herzen liegen soll. Mir sei es nur gestattet auf die Hinderniße binzuweiscn. In erster Reihe ist es ein Uebel, dass der Religionsunterricht nur theoreti'ch ertheilt wird und nie in die Praxis übergeht. Da lernt der Knabe z. B, dass ציצת und תפלין ein gö'.lliches Gebot sind, aber er sieht dieselben nicht in der Ausübung. Die Schüler merken auch bald, dass nur s i e beten müssen, und die Erwachsenen dies nicht thnn, da ist es nun fein Wunder wenn sie nach dem Austreten aus der Schule die Religion über Bord werfen. Auch d.r Cantor, der ein ׳שליח צבירי ein Vertreter der Gemeindeist, kann etwas dazu beitragen, dass der religiöse Indifferent tismus bei der Jugend nicht Platz greisen soll, das Herz des jüdischen Kindes soll von frühester Jugend auf an die erhabenen Klänge des jynagogalen Gesanges gewöhnt werden; es soll beim Gottesdienste gleichsam sclbst Mitwirken; dann wird wenigstens erreicht werden, dass die jüdischen .Zöglinge in der Liturgie nicht fremd sind. Der Eantor^ann dies also bewerkstelligen, indem er die Schulkinder — ich meine die größeren — mit den synagogalen Gesängen bekannt macht, was gewiss keine allzu schwere Arbeit ist, zumal da die "Kinder ohnedies mehr oder weniger mit diesen Gesängen bekannt sind. Der Cantor gewinnt noch dadurch, dass er zur Vervollständigung seines Chores zu jeder Zeit taugliche Kräfte har. Höher stehe ihm aber das Bewußrseiil, zur Hebung des religiösen Gefühls auch etwas gethan zu haben. Die römischen Kaiser in ihrem Verhältniße zu Juden und Christen. (nach den Quellen dargestellt.) Bon D r. A. Weiß. II. I. Von d e r E r o b c r u n g Z n d a e a s bis zur A l l e i n h e r r s ch a i r des Octavianus A ugu st u s. Von den streitenden Brüdern als Schiedsrichter angerufen, hatte zuerst Scaurus zu Gunsten des Aristobul entschieden (Joseph. Fl. Antiqu. XIV, 2, 3), welche Entscheidung jedoch trotz des kostbaren Geschenkes, das ihm Aristobul geboten (im Werthe von 400 Talenten), durch Pompeius zu 'Gunsten des Hyrcan umgestoßen wurde (Joseph. 1. 1. 3, 4). Aristobul, der den Krieg gegen Nom nicht sofort wagt, sucht den Pompeius mehrfach hinznhalten, wird jedoch von diesem nach einer Unterredung gefangen genommen (1. 1. 4, 1). Pompeins zieht gegen Jerusalem, dessen Eroberung ihm nur dadurch möglich wird, dass die Juden am Sabbat der Aufstellnng der Belagerungsmaschinen keine Abwehr entgegensetzen (Dio Cassius XXXVII, 16; Joseph. 1. 1. 4, 2). An einem Sabbat (Dio C. 1. 1.) oder an einem Fasttage) (Joseph, ihiä. 4, 3) wird die Stadt und der Tempel eingenommen, wobei 12000 fallen und viele Anhänger des Aristobul als Gefangene nach Nom gesendet werden. Josephus (ihiä.) beruft sich auf die Zeugniße des Strabo, des Livius und des Nicolaos von Damascus, dass Pompeius die Priester trotz des allgemeinen Schreckens ruhig bei ihren Functionen verharren sah, und dass dieser Anblick seine Bewunderung erregt habe. Tacitns (üislor. V, 9) berichtet, übereinstimmend mit Dio Cassius (ihiä.), dass Pompeius bei seinem Eindringen in den Tempel keinerlei Bildnis einer Gottheit wahrgenommen habe, wodurch andere gehässige Angaben feindlicher Autoren widerlegt werden (Manetho, Apion etc.) Nach Josephus ließ Pompeius die Schätze des Tempels aus Ebrfurcht unberührt, womit jedoch, die Worte kai. panta ta Chremata dierpasthe bei Dio C. (ibidem) nickt notbwendig in Widerspinck stebcn müssen. Pompeius mach! das Land tributpflicktig, veriinzert seinen Umfang und!heil! es in Teirarchieu. Nach Dio Cass. (ibidem) bebält Hyrcan den Königetitel, nach Joseph. (Antiqu. XX. 10, 4) wird ibm dieser genommen und der Titel Elhnarch znerkannt. Die durch Pompeius Gefangenen scheinen die erste jüdische Niederlassung in Nom gegründet zu haben und wurden nach dem Gesetze als libertini (Freigelassene) behandelt. Da die Gefangenen die vornehmsten Juden waren, so gelangten sie in Rom zu großem Ansehen. Dies bezeugt Cicero (Orat. pro Flac. 28: Scis, quanta sit manus, quanta concovdia, quantum valeat in contionibus), ferner Horaz (Latin. I, 4, 143). In der Apostelgeschichte 6, 9 ist von einer Synagoge der Libertinen in Jerusalem die Rede. Sie scheinen in Rom nach Horaz (ibid.), unbestimmt ob durch ihre Jniliative oder durch die bei den Römern schon vorherrschende Neigung für fremde Cnlte — auf Letzteres deutet Horaz, Latin. I, 9, 69 — Proielyten gemacht zu haben. Die Unterwerfung Iudaeas ging jedoch nicht ohne Schwierigkeitcn vor sich. Wiederholte Aufstände, zuerst Alexanders, eines Sohnes des gefangenen Aristobnlns, dann des Aristobolns selbst, in Verbindung mit Pitholaos, werden durch Gabinius, den früheren Legaten des Pompeius, mit Aufwand einer beträchtlichen Heeresmacht niederzeworfen (Joseph. Antiqu. XI V, 5. 1—3; 6, 1). Nack der Herstellung des ersten Triumvirates erscheint Crassus auf seinem Zuge gegen die Parther in Jerusalem und vollzieht ungestraft den Tempelraub. (Joseph, ihiä. 7, 1, Ltrabo bei Joseph, ihiä. 7, 2). Nach seiner Niederlage gegen die Parther und nach seinem Tode erhebt sich Pitholaos neuerdings gegen den auf der Flucht begriffenen Legaten Cassius, wird aber von diesem trotz der Uebermacht feiner Streiter-überwunden und getödtel (ihiä. 7, 3). Bei dem beginnenden Bürgerkrieg will sich Caesar des Aristobulus bedienen und gibt ihm 2 Legionen, doch wird er von den Pompeianern vergiftet und sein Sohn Alexander auf Pompeius' Befehl enthauptet (ihiä. 7, 4). Die Gewandtheit, mit welcher Antipater, der Rathgeber Hyrcan's, aus dem Dienste des Pompeius rechtzeitig nach dessen Besiegung in den Caesars überzutreten weiß, verschafft ihm die Gunst desselben und viele Vortheile für Judaea. Caeser erlaubt, die Mauern Jerusalems wieder herzustellen (ihiä. 8, 5), erläßt den Judaeern die Abgaben im siebenten, dem sogenannten Sabbatjahre (ihiä. 10, 6), Winterquartiere und andere Leistungen in Geld oder Naturalien (ihiä.), gestattet ihnen nach den eigenen Gesetzen zu leben (ihiä. 10, 2); er bestätigt endlich den Juden in Alexandria alle ihre bürgerlichen Rechte und Privilegien (ibid. 10, 1; bell. juä. II, 18, 7). Diese und andere Begünstigungen, die Caesar den palästinischeu und den auswärtigen Juden zuwendet, können nickt ausschließlich ein Zeichen seiner Dankbarkeit sein, sondern sind wohl auch auf weitergehende politische Ziele zurückzuführen. Man wäre versucht, wenn anders die bei Josephus vorgebrachten Edicte nicht nach damals gewöhnlichem Vorgänge als unecht anzusehen sind, an eine gewisse Werthschätzung ihres Cultus von Seiten Caesars zu glaubeu. Es scheint indesien mit der Autonomie der Juden nicht weit her gewesen zu sein; denn Sextus Caesar, Statthalter von Cölesyrien, bestehlt dem Hyrcan in

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