Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 32 (17.9.1885)
- Date
- 1885-09-17
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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— 2 - finden die bevorstehenden Bestimmungen insofern keine genügende j Beachtung, als die erforderliche staatliche Ger.ebmigunz nicht selten erst nachgesucht wird, wenn die Synagogengemeinde zur Entlassung der bereiis ohne Genebmigung angenommenen, ausländischen jüdischen Enllusbeamteu angebalten werden, auch die Uebertretungsfälle nichr immer bei der zur Strafverfolgung berufenen Staaisanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden. Die in Folge der Beschwerden inländischer j ü o. C u l t n sbeamten angestelltcn Ermittelungen haben ferner ergeben, dass bei der Anstellung von Ausländern und bei der Ertheilung der staatlichen Genebmigung nicht das erforderliche Maß eingehalten wird, dass die Anstellung vielmehr von Seiten der ausländischen Inden häufig nur zum Zweck eines anderweitigen Fortkommens im Inlande erstreb! wird und von Seiten der Synagogengemeiuden der gebotenen billigeren Bedingungen dalber, aus S p a r s a m k e i t s r ü ck s i ch t e n stattznfinden Pflegt, sowie dass die Behörden geneigt sind, den aus solchen Beweggründen gestellten wiederholten Gesuchen nachzugeben. In Folge dessen haben die Mini st er des Innern und des C u I t u s a n g e o r d n e r. dass die erwähnte Genehmigung fortan von den Negierungen (Negiernngspräsidenten) nicht ebne vorherige Einholung der Zustimmung des Ministers des Innern crtheilt wird/ Eine der üamhafresten Gemeinden Oberschlesiens ist durch diese trübe Zeitströmung in eine höchst unerquickliche Situation gerathen. Ein Candidat des Breslauer Rabbiner-Seminars, geborener Galizianer, dessen Eltern und Geschwister aber seit Jahren — mit alleiniger Ausnahme seiner Person — in Preußen naturalisirt sind, wurde vom Vorstande dieser Gemeinde mehrmals zur Vertretung ihres erkrankten Nabbiuers berufen. Derselbe, einer seit, mehreren Generationen tälmudisch berühmten Rabbiner-Familie entstammend, it't thassächlich nicht nur ein sehr begabter jurrger Alaun, sondern auch ein vorzüglicher, tactvoller Kanzelredner, hat seine Gymnasial-Bildung in Mähren, seine rabbinischen wie Universitäts-Studien bingegen in Breslau und Berlin rite 11. z. mit Auszeichnung absolvirt. Er wurde auch demgemäß trotz bedeutender Concurreuz von den Gemeindebehörden säst einstimmig gewählt und provisorisch angestellt, in der Zuversicht, dass die hohe Regierung diese Wahl bestätigen, resp. denselben, wie bislang üblich, naturalisiren werde. — Leider wurde aber die Rechnung ohne Wirth gemacht, denn inzwischen kam die furchtbare Landesplage der Ausweisungen über die Häupter der Ausländer in Preußen, und" die an der Polonisirung gewiss höchst unschuldigen Juden haben somit auch ihren Culturkampf im Kleinen zu bestehen. — Bis jetzt ift's noch sehr fraglich, ob diese Gemeinde ihren allgemein beliebten, ebenso tüchtigen als thatkrästigen Rabbiner auf die Dauer behaupien werde. Vorläufig ist alles Mögliche in dieser Angelegenheit geschehen, Kosten und Umstände durchaus nicht gescheut; allein die Aenderung eines preußischen Ministerial-Beschlusses zu erwirken — ist fast ein unüberwindliches Hindernis, eine fast nnumschisfbare Klippe. Ueber den Ausgang dieser für beide Theile-höchst unerglücklichen Angelegenheit ist man natürlich sehr erwartungsvoll. Namentlich aber wäre im ungünstigen Falle der betreffende Rabbiner höchlich zu bedauern, weil derselbe trotz seiner entschieden ungewöhnlichen Tüchtigkeit nicht so leicht ein derartig, in pekuniärer Beziehung wohldotirtes Rabbinat erlangen wird,dann aber dürfte sich dieser Beamte nirgends wie in Deutschland, resp. Preußen, wohl und heimisch fühlen n. z. weil er durch und durch eine deutsche, philosophische Bildung sich angceignet und auch nicht so leicht einen so geeigneten Wirkungskreis, resp. Gemeinde, die ihn derart zu würdigen versteht, fände. Glücklicher Weise bat einem on dit zufolge der dortige Obercanlor, welcher ebenfalls Ausländer (Böhme) ist, vor circa zwei Jahren als solcher und als Lehrer des Hebräischen augestellt, und wie man hört, ein in seinem Fache wohlgeschnlter, höchst tüchtiger, wie überhaupt ein mustergiltiger Beamte sein soll, seine Naturalisation vor Thoresschluss noch, d. h. vor Beginn dieser furchtbaren Zeitströmung, nachgesucht und erwirkt. Er bleibt demnach von dieser ihn sicherlich ebenfalls überfluthenden Brandung verschont, was gewiss beiden Theilen selbstverständüch mehr als angenehm ist. — Purer Antisemitismus ist Gottlob hierin nicht im Spiele. Es ist leider die Zeltströmung der Ausweisungen, die sowohl gegründete Existenzen, wie viele andere zu vernichten droht. Uns Israeliten ist es bekanntlich Pflicht, Jedermann nach der günstigen, resp. verdienstlichen Seite zu beurtheilen. Auch unserem Ministerium können und wollen wir hierin gerecht werden. Dass Israel eine Sucht nach Aemtern hat, trotz des Gebotes 3. B. M. 25, 56: ,Denn mir sollen die Kinder Israel Diener sein' — aber nicht Diener der Diener, wie der Talmud bemerkt — ist schon vom ersten König der Israeliten höchlich bedauert worden, indem dieser Sam. I., 22, 7 klagend ausruft: ,Wird denn der Sohn Jsais alle zu Beamten machen?' Nun leben so in Preußen Tausende von Jünglingen, die rite ihre Universitäts-Studien in der Zuversicht gemacht haben, dass sie Verwendung im Staatsdienst finden werden. Allein dieser Fülle von geistiger Ueberproduction kann und will selbst der preußische Staat nicht Genüge leisten. Darum ist unser Ministerium bemüht, durch-Zurückweisung der Ausländer, die größtentheils die Gemeinde-Äemter ans verschiedenen, namentlich unbilligen Billigkeits-Rücksichten bekleiden, diesen so amtssüchtigen jungen Männern Ädmter zu schaffen. Wir haben somit die angenehme Aussicht in nächster Zukunft nicht nur klassischstudirte Rabbiner, Religionslehrer und Cantoren, deren wir uns bereits erfreuen, sondern auch derartige Fleischhauer, Veterinäre resp. Schächter zu besitzen. Ob diesen klassischgebildeten Männern jüdische Genseinde-Aemter Zusagen werden, ferner ob diese das Schächleramt mit der so nöthigen skrupulösen Gewissenhaftigkeit verwalten werden, wie unsere unklastischen Schächter, wollen wir nnerörtert lasten. (Fortsetzung folgt.) Unsere Angelegenheiten. Das alte Jahr ist zur Neige gegangen, des Abends kühle Schatten hüllen sich in feierliches Dunkel, und Israels Andächtige rufen sich aus den festlich beleuchteten Gotteshäusern rückkehrend, aus bewegter Brust, mit innigem, gehobenem Gefühle ein herzliches שנה טובה zu. College!!, ein weiteres Jahr hat auch unser Verein üoerstanden, und wir wollen unsere Wmtzche zum Wohle desselben hier austauschen. Möge er gedeihen und sich besser entwickeln, als im vergangenen Jahre, möge das Stillleben aushören, frisch pulsirende Thätigkeit, vereinte Bemühung an Stelle der Lethargie treten. In Deutschland werden die ö-sterr.-ungar. Cantoren nicht mehr angestellt, langjährige Funktionäre ausgewiesen, weil sie nicht das Heimatsrecht in Deutschland erworben, uiisere Alliirten weisen Oesterreicher ans Amt und Stelle. Ist eine Eingabe an das Cultus-Ministerium erfolgt? 1. um Abhilfe, 2. um gleiche Maßregel in Oesterreich-Ungarn, wenn Abhilfe nicht zu erreichen sein sollte?