Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 32 (17.9.1885)
- Date
- 1885-09-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Oesterreichisch-ungarische Pränumerations-Preis Kür ^ereinsmilgtteder: Ganzjährig ... fl. S.— Halbjährig ... ft. 2.50 Vierteljährig . - fl.^1.25 Monatlich - . .׳fl. —45 Kür Nichtmitgtteder: Ganzjährig - - . st. 6 — Halbjährig . . . fl. 3-— Vierteljährig . . fl. 1-50 Monatlich ... fl. —.50 Kür das Ausland: Ganzjährig . . .fl. 7.— 12 Mark-ober S Rubel. ׳ O r g: a 11 die Gesummt-Interessen jüdischer (Cantnrcn. Hrscheinl jeden ächten Hag. Begründer: Obercautor iteilaeiton Adrnrnistration IU ttn, IL, Novaragafse 27.; Inserat« werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht retournirt. Nr. 32 Wien, 17. September 1885. 5. Jahrgang Einladung zur Pränumeration auf die ״Besterr.-ungar. Cantoren - Zeitung". Mt 1. October beginnt das vierte Quartal 1885. Wir erwarten, dass unsere geehrten Herren College» dies" mal das Abonnement für das kommende Quartal schon i n d e n n ä ch st e n T a g e n erneuern werden, und müssen auch dringendst ersuchen, die Rückstände, deren Begleichung uns für diese Zeit allseitig zugesagt wurde, umgehend einzusenden. Die Administration. Ukber Iudenthum und Iudenheit. (Orig.-Corresp. vom Riesengebirge). (Fortsetzung.) Die geehrten Leser werden über den ersten Theil meiner Correspondenz das Haupt schütteln und ausrufen: ,Hier sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht. Nor allgemeinen Betrachtungen und Auslassungen über Judenthum und Judenheit keine Spur vom verheißenen Bericht über faktische Ereignißel* Nun, diese soll eben der zweite Theil meiner Correspondenz bieten. Die allgemeinen Ausweisungen der Russen und Polen aus Preußen sind ein derartig trauriges und erschütterndes Er׳ eignis — zumal es bereits circa 20.000 Personen betroffen,, worunter 5000 Juden — dass sie gewiss dem geschätzten Leserkreis dieses Blattes bereits bekannt sind, dennoch gestatte ich mir, auf dieses so trübe Faktum näher einzugehn, weil es ganz besonders jüdische Cultusbeamten, Schächter und Chasanim auf das Schrecklichste trifft. -— Die Posener Zeitung, deren Stimme um so beachtens. werther ist, als das Blatt stets in entschiedener Weise gegen das Polenthum und die Polonisirungs - Tendenzen Front macht, äußert sich am Schlüsse eines Artikels wie folgt: .Wir wollen keineswegs leugnen, dass eine Geiabr vor Händen ist,, wir halten sie aber nicht für so dringend, um eine derartig entscheidende Maßregel zu rechtfertigen, eine Maßregel, welche ja nicht allein die davon Betroffenen in ihrer Existenz bedroht, sondern auch für weitere Kreise wirthschaftliche Nachtheile von nicht zu unterschätzender Bedeutung nach sich zieht.. Wir wollen nur auf die dadurch sich steigernde Armenlast der größtentheils ohnehin wenig leistungsfähigen Communen, denen die Versorgung hilflos zurückgelassener Frauen und Kinder anheimfällt, und auf die Schädigung der industriellen und!andwirthschaftlichen Betriebe durch den Verlust zahlreicher, geschulter Arbeitskräfte Hinweisen. Der angeftrebte ,Zweck lässt sich unseres Erachtens auch erreichen, wenn man vor allen Dingen, den Zuzug fremder Elemente aus den polnischen Gebietstheilen Russlands und Oesterreichs unter strenge Controlle stellt und mit Ausweisungen nur nach und nach vorgeht, so dass eine sorgsame und wohlwollende Prüfung des einzelnen Falles möglich ist. Ganz unverständlich aber bleibt uns die Ausweisung der Tausende von jüdischen Ausländern, welche hier still und friedlich ihrem Erwerbe nachgehen und denen doch wohl Niemand im Ernste den Vorwurf machen wird, dass sie der Polonisirung der preußische n Grenzprovinzen Vorschub leisten. Wir wollen abwarten, ob dafür eine vernünftige Erklärung gefunden wird, als die Albernheiten, die uns Herr Moltschenow (Corresponoent der Petersburger Zeitung) zum Besten gegeben hat.* Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung, Organ des Fürsten Bismark, lässt sich über dieses triste Ereignis wie folgt verlauten: Nach § 71 Absatz 2 des Gesetzes über die Verhältniße der Juden vom 23. Juli 1847 bedarf es zur Annahme ausländischer Juden als Rabbiner oder Synagogenbeamten der Genehmigung des Ministers des Innern; zu deren Ertheilung sodann durch den Cireularerlass vom 30. Januar 1851 die Regierungen all» gemein ermächtigt worden sind. Die Uebertretung dieser Vorschrift ist im Gesetz mit Geldstrafe von 20—300 Thalern oder verhältnismäßiger Gefängnisstrafe bedroht. Nach den namentlich in den Provinzen Schlesien und Posen gemachten Wahrnehmungen