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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1885-07-03 · Heft 23 (3.7.1885) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
5 (1885)
Issue
Heft 23 (3.7.1885)
Date
1885-07-03
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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mir, an dem Factum selbst zu zweifeln. Ich will das Unstatthafte dieser Beispiele nicht erst erweisen, da es von selbst einleuchtet, dass Homer und Ossian kaum halb hieher gehören, Händel aber erst in späten Lebensjahren und Bach ebenfalls dann erst, und zwar bei gleichmäßiger Abnahme aller seiner Körperkräfte, blind ward; auführen will ich jedoch, dass ein Ueberblick der Geschichte der Tonkünstler in den letzten zwei Zahrhunderten —- weiter zurück haben wir bekanntlich nur Fragmente, die über Privatverhältuiße meistens schwanken — jenem, als zuverlässig vorausgesetzten Factum widerspricht. Es sind unter den Musikern, deren Geschichte bekannt worden, offenbar nicht mehrere blind gewesen, als unter anderen Männern, die irgend ein Geschäft treiben, wobei die Nerven beträchtlich gereizt und die Augen oft bei Licht angestrengt werden. Bielleicht ist es mit jener Behauptung gegangen, wie mit der, die von einer Seite aufgestellt worden: dass das fiebenunddreißigste Lebensjahr für Genies, die ganz aus der Bahn ihrer Zeit schritten, das gefährlichste Stufenjahr sei; wobei man nicht ermangelte, hinzuzusetzen: Man denke an Brutus, an Raphael, an Mozart. Seitdem hat man jene Be׳ hauptuug und diese Beispiele oft nachgeschrieben; aber so wenig, als der sie aufstellte, indem er dies that, daran gedacht, dass aus diesen zwei Jahrtausenden der Beispiele so viele wohl fast von jedem Lebensjahre zusammengebracht werden könnten. Der Umstand, dass mau hier, wie dort, eben einige so glänzende Beispiele anführen konnte, und zwar Beispiele, die ohne diese Beziehung schon Zedermann bekannt waren; so wie die Eigenheit von Millionen, wie Lichtenberg sagt, dem Kelleresel tausend Füße zuzutrauen, weil man bis vierzehn nicht zähle» mag —: diele scheinen beide Behauptungen so in Credit gebracht zu haben. Dies nebenbei!- (Schluss folgt.) Gründungs- und VerrinsbritrSgr. Josef Herz, Prerau, halbjährigen Beitrag. Rudolf Kohn, Kobersdorf, halbjährigen Beitrag. 3. Blum, Troppau, vierteljährigen Beitrag. Gemeinde Planian, Jahresbeitrag 10 Gulden. A. Adler, Ung.-Hradisch, halbjährigen Beitrag. S. Hirsch, Favoriten, vierteljährigen Beitrag. I. Schwarz, Drosau, halbjährigen Beitrag. A. Schwarzbart, Pullitz, halbjährigen Beitrag. L. Weiß, Simontornya, vierteljährigen Beitrag. M. Blatt, Wien, ganzjährigen und vierteljährigen Beitrag. G. Stransky, Graz, ganzjährigen Beitrag. Th. Fleck, Wien, ganzjährigen Beitrag. NB. Für das Vereinsmitglied Simon Neumann in Ober- Hollabrunn wurde im letzten Ausweise ein halbjähriger Beitrag statt des eingezahlten vierteljährigen Beitrages veröffentlicht. A. Fischer, Caffier. Kleine Chronik. Hr.-Kanizsa. Wieder haben wir einen jener alten Stamm- Halter -des Judenthums, die aus halbvergangener Zeit mit ihrem patriarchalischem, ungetrübte innere Ruhe und Lebensfrohsinn zeigenden Bilde zn Grabe geleitet. Herr Gabriel Gutfreund, seit Jahren emerit. Schullehrer, hat am 27. Juni l. Z. in einem Alter von 87 Jahren das Zeitliche gesegnet und seine irdische Laufbahn, als wenn er selbst in seiner Zurückgezogenheit, noch seinem heiligen Berufe wie ehedem j mit pedagogischer Pedanterie angehangen hätte, mit dem Schuljahre' . zugleich beendigt. ״ Wie es in der vormärzlichen Zeit die Nothwendigkeit erheischte, Lehrkräfte, Erzieher und Bildner der Jugend vom Auslande zu holen, kam Herr Gutfreund, ein Böhme von Geburt, im Jahre 1837 hieher und wurde sofort an der kurz vorher creirten isr. Normalschule als Lehrer angestellt. Hier stand er in ununterbrochener Wirksamkeit bis zum Jahre 1867, wo er mit mehreren College«, als der Landesspräche unkundig, der neu angebrochenen ungarischen Aera weichen mußte. Musterhafte Gewissenhaftigkeit, unermüdlicher Fleiß, strammes׳ Festhalten anpädagogischer Vorschrift und stets unverdrossene Fach-׳ thätigkeit waren die vorzüglichen Eigenschaften, die ihn als Lehrer׳ auszeichueten; aber auch als Glied der das gesellschaftliche Leben um- ( schließenden Kette ־ hatte er sich allgemeine Anerkennung erworben.- Zufolge seines stets untergebenen, aber nie zu kriechender Niedrigkeitentwürdigenden Benehmens, seines biederen Charakters und seines stillen, bescheidenen, nie pompös scheinen wollenden Wesens erfreute er sich einer ungetheilten Wohlgelittenheit und Beachtung, die sich auch durch rege Theilnahme an seinem 'Leichenbegängnisse am 29. d.- M. in der entsprechendsten Weise bekundete. Herr Oberrabbiner Dr. Neuman würdigte in einer wohlgelungenen Grabrede die vielen Ver-׳ dienste des Verblichenen und deutete mit Recht die in der sabbathlichen Perikope verlesen vom Heiden-Propheten ausgesprochenen Worte: יתמות נפשי. מות ישרים ותהי אחריתי כמהו ,O daß ich sterbe den den Tod des Redlichen und-mein Ende wie das Seinige jei״, auf den im Sarge ruhenden frommen und redlichen Mann. Der Heimgegangene erfreute sich nie des Kindersegens, eine vom- Alter und Grame gebeugte Gattin und eine von seiner Heimatschon in der Krankheit herbeigeeilte Nichte weinen ihm die letzte Thräne nach. — Herzergreifend war der Anblick, den LandeSbrnder׳ und College«, den ebenfalls seit Jahren in den Ruhestand versetzten- Schuldirector Herrn Adolf Eichberg, der 30 Jahre lang mit dem- Verstorbenen zusammen treu deS Amtes waltete, und selbst schon- Greis und lebensmüde, allein, mit sichtlich gebrochenem Herzen, dev Bahre folgen zu sehen. 6. 1. Juli. (Regelung des jüdischen Matrikenwesens.) Die׳ Regelung der Rechtsverhältnisse der israelitischen Cultusgemeindenbildete seit längerer Zeit den Gegenstand von Verhandlungen zwischen der hiesigen und der Wiener Regierung. Nachdem der zwischen Baron Conrad und Trefort gepflogene Notenwechsel nicht zum gewünschten- Resultate führte und in Ungarn sich die Klagen gegen die jüdische- > Matrikenführung täglich mehrten, von einzelnen Municipien sogar' diesbezügliche Petitionen an den Reichstag gerichtet wurden, sah sich Cultusminifter v. Trefort veranlasst, zunächst die Regelung deS- Matrikenwesens in's Auge zu fassen. Diese Nothwendigkeit ergab sich insbesondere desshalb, weil die von den israelitischen Cultusgemeindeneinverlangteu Daten klarstellten, dass zahlreiche jüdische Bewohner deS^ Landes gar keiner Cultusgemeinde angehören, ihre Matrikenfälle nach׳ Belieben bei näher oder entfernter liegenden Gemeinden eintragenlassen, ferner dass an vielen Orten mehrere israelitische Cnltusgemeinden bestehen, obschon die daselbst ansässigen Juden kaum im> Stande sind, eine Religions-Genossenschaft zu erhalten. Auf Grund des eingelangten Materials wurde im Ministerium ein Entwurf für-' die Eintheilung der Judengemeinden in Matrikenbezirke sertiggestellt, und nachdem die Vorarbeiten beendigt waren, hat der Minister mit' Rücksicht daraus, dass jede Cultusgemeinde berechtigt ist, Matriken zuführen, von der Krone sich die Ermächtigung erbeten, die derzeitigen Mätrikenorte aufzulassen und neue Matrikenbezirke mit neuen Centren zu bilden. Mit kaiserlicher Entschließung vom 17. Juni l. I. hat der Minister diese Ermächtigung erhalten und auf Grnnd derselben sänunt-׳ liche Municipien in dem Erlasse vom 23. Juni aufgefordert, dass׳ sie sich bezüglich des vom Ministeriuln fertiggeftellten Elaborats über:-

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