Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 17 (16.5.1885)
- Date
- 1885-05-16
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/1304829-3452999-3453016--1352-3455483- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— © dieses System, auf angeblich wissenschaftlicher Grundlage zu agitiren, schreiben ließen. Und wenn er nun nicht in sensu nostro spräche? . . . Doch wir glauben, dass die hier mitgetheilten Thatsachen und Beweisstücke, die sich noch vermehren ließen, genügen, um ein Urtheil über die moderne, zuweilen mit gelehrten Namen geschmückte Talmud-Literatur zu gewinnen. Wenn die Masse, unzufrieden mit ihrer Lage, durch Erziehung, Tradition, ja — so traurig der Widerspruch ist. der im Worte selbst liegt — aus Religion zum Nacenhasse geneigt und leicht zu Aeußerungen desselben zu entstammen ist, so ist dies zu beklagen, aber der Zrrthum mag es entschuldigen. Wenn aber diejenigen, die ihr die geistige Nahrung spenden, mit solcher — wir wollen nur sagen — Leichtfertigkeit, unbekümmert um den unseligen Brand, den sie damit entzünden können, Vorgehen, dann ist kein Wort strenge genug, um solches Gebühren zu verurtheilen. Vielleicht lernen wenigstens die noch Unbefangenen aus diesen erbaulichen Thatsachen, Vorsicht selbst bei Werken anzuwenden, welche mit gelehrten Namen geziert sind, und nicht unbesehen auf die Worte des Lehres zu schwören. Was dabei an Nespcct vor der gelehrten Autorität verloren geht, das werden die Menschlichkeit und die sittliche Freiheit gewinnen. Eingesendet. Löbliche Redaction! Ueberzeugt, dass Sie überall der Wahrheit gerne zum Durchbruche verhelfen, erlaube ich mir. Sie um gef. Verösfentlichung nachstehender Thatsachen zu ersuchen, welche ein grelles Streisticht auf das seelsorgerische Gebühren des Herrn Rabbiners Dr. Rosenzweig in Teplitz werfen und eine Jllustration bilden der Verirrungen dieses Herrn auf einem Gebiete, von welchem sonst Concurrenzneid ausgeschlossen zu sein pflegt. 1. Am 23. August 1882 sollte der Sobortner Rabbiner eines seiner Pfarrkinder in Aussig trauen; wiewohl er diese Trauung nach §. 127 a. b. Gr. B. aus eigener Macht- Vollkommenheit vollziehen konnte, ertheilte ihm dennoch Herr Nosenzweig eine gesetzlich ü b e r f l ü ff i g e u n d u nzulässigeDelegation, indem er unbegründeter Weise dem Sobortnor Rabbiner die Berechtigung zum Vollzüge dieser Trauung absprach. Um eine Verzögerung des Trauungsvollzuges hintanzuhalten, ließ sich das Sobortner Nabdinat diese wiedergesetzliche Delegation momentan gefallen, händigte auch dem Herrn Gemeinde-Vorsteher zu Soborten 5 st. zur Uebergabe an Las Teplitzer Rvbbinat ein, führte aber später, weil das Teplitzer MHsbbinat die Nechtsgiltigkeit der Amtshandlung des Sobortner Mabbiuaks in Zweifel zog, gegen die erwähnte ungesetzliche Delegation Beschwerde bei der competenten k. k. Bezirkshaupt- Mannschaft zu Auffig, welche dann auch die vollkommen gesetzliche Begründung der Beschwerdeschrift anerkannte und äät- 14. September 1883 Z. 12244 die Streichung bet ange merkten gesetzlich unbegründetenDelegation ausdenMatriken verfügte. 2. Das Sobortner Rabbinat betraute einen Rechtsanwalt mit der Einbringung her orwähüten 5 fl.; wie jedoch aus einem Schreiben des Herrn-Zur? Dr. Schiepek aus Teplitz äät. 31. OMcher 1884 erhellt, will Herr Rosenzweig aus Anlass dieser delegirten Trauung 5 fl. blos von einem Anderen empfangen haben. 3. Am 6. September 1882 traute das Sobortner Rabbinat das Ehepaar Carl uüd Rosa Schladnich in Soborten mit specieller Einwilligung der k. k. Bezirksbäuptmannschaft zu %i*\ plitz, , welche Ehe jedoch Herr Nosenzweig. in seiner Eigenschaft' als Matrikenführer dem Ehegatten und Herrn Leopold Schladmich gegenüber für un gilt ig erklärte und die Ein Ir agung in die Matrike verweigerte. 4. Am 22. Feber 1883 wurde ich durch den Sobortner Rabbiner getraut; wiewohl der Cultus-Vorsteher und ich selbst die ausdrückliche Erlaubnis der k. k. Bezirkshauptmannschaft zu Teplitz für den Sobortner Rabbiner einholten, versagte H er r M a! ri ke u f ü h r er Dr. N o s e n z w e i g a n ch meiner EheunlerdemVorwande ihrer Ungiltigkeit die E i nt r a g u n g i n d i e Ai a t r i k e. 5. Nachdem die hohe k. k. Statthalterei diesem Gebühren ein Ziel setzte und die Eintragung dieser Ehen in die Matriken anordnete, st e l l t e mir Herr N o s e n z w e i g e i n e n nicht g a n z c o r r e c t e n T r a u s ch e i n a u s. Ich bemerke noch, dass ich in Dresden wohnte, zwei Jahre für verheiratet galt, aber nicht in der Lage war, einen Trauschein vorzuweisen. . Indem ich alle diese auf Wahrheit beruhenden Thatsachen veröffentliche, enthalte ich mich jeder Bemerkung und überlasse es Zhren geschätzten, Lesern hierüber ein Urtheil sich zu bilden. Soborten, im Mai 1885. Kermann Wrandt, Geschäftsreisender. Geehrter Herr Nedacteur! In der in Nummer 15 Ihres geschätzten Blattes vom Herrn B. Schwarz aus M.-Ostrau angeregten Frage, ob beim 1!6(2״ראש חדש scheu daß Wort ד,באיים, eventuell auch ־ראשי חדש anstatt ראש חדש zu sagen sei oder nicht, erlaube ich mir auch meiner unmaßgeblichen Meinung hiemit Ausdruck zu geben. Die fragliche Formel von ר״ח angefangen biö tncl. לטובה, welche übrigens wie ans Form und Inhalt derselben zu ersehen ist, kein wesentlicher Theil des Gebetes, vielmehr nur eine, von dem Cantor an die andächtige Versammlung zu richtende Verkündigung zu sein scheint, wird meines Erachtens ganz richtig im singulär mit ראש חדש יהיה, entsprechend dem eigentlichen Sinne des Wortes ראש, Haupt, Spitze oder Anfang, ohne Rücksicht ob darauf ביום ד׳ oder ביום ד' וביום ח׳ folgt, begonnen, so° wie das Neujahrsfest der Anfang des Jahres heißt und obwohl es immer 2 Tage dauert, dennoch nur ראש השנה aber nicht ראשי השנה genannt wird. Nachdem nun der Cantor den רר"ח£^ (oder Tage) erwähnt hat, sagt er unmittelbar darauf הבא oder הבאים, je' nachdem 1 oder 2 Tage ראש חדש sein wird, und dieses finde ich auch ganz richtig, denn der Ausdruck ה׳ב׳ע׳ל ist bekanntlich eine, im althebräischen Style gebräuchliche Schreibweise, analog.' dem in der Redeweise üblichen איייה (wenn es der Wille Gottes, ist), welcher Ausdrücke man sich, ohne dem einen oder dem andern den Charakter eines Gebetes beizumessen, blos als Ausfluss der - Pietät und als Kundgebung der unablöslichen Zuversicht auf den Lenker der Schicksale des Menschen, zu bedienen pflegt, wennvon einer zunächstkommenden Zeit die Rede ist; darum ist es' mehr wahrscheinlich, dass sich das ה׳ב׳ע׳ל beim ח ^-Benschen auf den in der Reihenfolge unmittelbar früher erwähnten und zunächst zu erwartenden 9^-ר״ח (Tage), aber nicht auf den Monat bezieht, und zwar dieses um so weniger auf den letzteren als Geber, da es in diesem Falle nicht הבא, sondern ויבא heißen . müßte und überhaupt doch dem Wunsche, der nächkommendö