Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 13 (14.4.1885)
- Date
- 1885-04-14
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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reichischen Preßgefetzes, welches bei der weiten Wanderung von Wien nach Krakau seinen starken Stachel und seine zwingende׳ Schärfe ein» gebüßt zu haben scheint, so wende ich mich an Sie, verehrter Herr Redactcur, um die Veröffentlichung nachstehender Bemerkungen: Trotz der von den Eheleuten Stieglitz bei Gericht mehrfach ab» gegebenen und noch neuerdings in meiner' Gegenwart vor Sr. Excellenz dem Herrn Justizmknister bei Gelegenheit einer der Frau Stieglitz bewilligten Audienz wiederholten bündigen Erklärung, auf die religiöse Ueberzeugung des Kindes keinen Zwang ausüben zu wollen, dass sie gegen den vollzogenen Religionswechsel der Rachel Stieglitz einen Einwand zu erheben keinen Anlaß finde, sondern lediglich gegen den empörenden Nechtsbruch Klage führe, darüber, dass man gegen alles Naturrecht und gegen alles geltende bürgerliche Gesetz das minderjährige Kind ihr gewaltsam vorenthalte, findet cs dennoch P. Eberhard für gerathen und ^zweckentsprechend, durch Publication von allerlei ,Briefen" unzweideutiger Provenienz die Frage immer wieder auf das konfessionelle Gebiet hinüberzuspielen, zweifellos, um gewisse Tagesströmungen zu Gunsten des eclalanten Rechtsbruches zu fructificiren, über den nackten Kindesraub den schützenden Mantel populärer Tages- Meinungen zu breiten. Ich sehe mich darum veranlaßt, eine andere ,Kinbergeschichte" zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, welche sich ebenfalls seit-ungefähr drei Jahren in Krakau, und zwar im Hanse eines christlichen unbescholtenen Bürgers abspielt, in besten ehemals glückliches, trauliches und friedvolles Heim die geschäftige Frömmigkeit des Pater Eberhard eine jammervolle Verwüstung getragen hat, von einer Tragik, für welche nur dem die Empfindung fehlt, den noch niemals ein süßer Kindesmund ,Vater" nannte. Nachstehend gebe ich ein mir von dun Handels- und Kunstgärtner, Herrn H. Morgenstern wohnhaft in Krakau, Kopernikusgaste Nr. 38, zugegangenes Schreiben wieder, datirt vom 3. April 1885 : ,Aus den Zeitungen ersehe ich, wie warm Euer Wohlgeboren sich der Familie Stieglitz annahmen, und bei Ihrer bekannten Huma? uiiät hoffe ich, da ich mich in einer ähnlichen Lage befinde, dass Sie auch in dem Ihnen weiter darzulegendeu Falle die geeigneten Schritte vornehmen werden, um mir und meiner Frau das Familienglück, welches man nns leider zerrüttet hat, wiederzngeben. Ich bin in der Vaterstadt Luther's, in der Provinz Sachse» geboren, evangelischer Confestion, verheiratet, seit 1861 hier in Krakau naturalisirt, habe sinen Sohn, welcher jetzt als Studiosus der evangelischen Theologie an der Wiener Universität weilt, und eine Tochter, Emma, geboren im Jahre 1865. Selbe ließ ich sorgfältkgft in einer Bildungsanftalt erziehen; das Un.,lück wollte es aber, dass ich sie, damit sie in der französischen Sprache größere Fertigkeit erlange, im Jahre 1880 in ein hiesiges katholisches Kloster der Barmherzigen Schwestern gab, wo sie die Bekanntschaft des Pater Eberhard und des Jesniten-Vorftehers Langer gemacht hat. Man überredete das Kind, Katholikin zu werden, und wir, ich und meine Frau, suchten dun Kinde diesen Gedanken auszureden, und eS war uns recht, dass unsere Emma im Jahre 1881 nach Podolien als Gouvernante ging. Ein Jahr darauf kam meine Tochter hieher zurück. Allein der Herr Pater Eberhard mußte davon erfahren haben, und er nahm die Bekanntschaft mit meiner Tochter wieder auf, und die Folge davon war, dass sie eines Tages, es war am 8. November 1882, plötzlich und spurlos aus meinem Hause verschwand. Meine Frau begab sich in größter Verzweistnng zu Pater Eberhard, um ihn über den Aufenthalt meiner. Tochter zu befragen. Er behauptete, davon nichts zu wissen, fügte jedoch hinzu, dass, selbst wenn er es wüßte, er hierüber keinerlei Mittheilung machen würde, nur das wolle er ihr versprechen, dass er ihrer Tochter Verlangen, zur katholischen Kirche überzutreten, bis zur elterlichen Einwilligung abweisen werde — eine auffallende Rücksicht, die gegen die Stieglitzscheu Eheleute nicht geübt, und ein Versprechen, welches schließlich auch nicht gehalten wurde. Wir sind wiederholt bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und bei dem Bezirksgerichte eingeschritten, allein ohne Erfolg. Es sind nun mehr als zwei Jahre und fünf Monate, seitdem wir unser Kind vergeblich juchen, ja sogar hier beim Bezirksgerichte wurde mir gesagt bei Gelegenheit eines abweislichen Bescheides, ,in ein solches Bienenneft sei nicht zut zu stechen". Nach unzuverlässigen Mittheilungen soll meine Tochter im Kloster Sacrament zu Lemberg sich aufhalten, und wäre ein Dominikaner» Pater direct dorthin gereift, um ihre Bekehrung -zu besorgen. Wir bekommen sogar wiederholt Briefe von meiner Tochter, bald aus Wien, bald aus Paris und Warschau, mit ihrer eigenen Handschrift, aber der Inhalt wird ihr augenscheinlich von jemand Fremdem dictirt. Die Briefe gehen gewöhnlich längere Zeit auf dem Wege. Namenlos schmerzt es nns, dass unser braves, wohlerzogenes Kind systematisch eingelernt wird. Vater und Mutter zu betrügen. Die Gesundheit meiner armen Frau wurde durch den erschreckenden Fall derart erschüttert, dass die Aerzte ernstliche Besorgniße für ihren Geisteszustand hegten, und sie fiel für längere Zeit auf's Krankenlager. Erbarmen sich Euer sWohlgeboren meiner unglücklichen Familie, wenden Sie alles Mögliche an, um unser uns gewaltsam entrissenes Kind in unseren Familienkreis zurückzubringen. Hochachtungsvoll H. Morgenstern, Handels- und Kunstgärtner in Krakau." Ueber den Inhalt dieses Briefes, der schier unglaublich ist, habe ich bei hervorragenden Männern in Krakan, Personen in Stellung, Gemeinderäthen, Erkundigungen eingezogen, und die Angaben wurden mir nach allen Richtungen bestätigt. Der Herr Pater Eberhard erklärte im Czas, dass er Rachel Stieglitz lediglich gegen den ,jüdischen Fanatismus* der Eltern in Schutz nehme; um so eher sollte er bereit sein, die Emma Morgenstern ihren christlichen Eltern wiederzugeben. Ich habe diese neueste Affaire Sr. Excellenz dem Herrn Juftizminister mündlich unterbreitet und die beruhigendste Versicherung erhalten, dass auch in dieser Angelegenheit bereits die gerichtliche Untersuchung im Zuge ist. Ich konnte aber nicht umhin, nochmals und mit allem Nachdrucke zu betonen, dass die unglücklichen Eltern nicht in der Lage sind, etwaige Aeußerungen dieser der Freiheit beraubten, dem Einflüsse der Kloster- Oberinnen, unter deren Schutz sie stehen, völlig ausgelieferten Mädchen, welche aus Befehl nicht blos jeden beliebigen Brief schreiben, den man ihnen dictirt, sondern auch mit beliebiger Orts- und Zeitangabe vers sehen, als freie, unabhängige Willensmeinungen anzuerkennen. Sie fordern, dass man vor Allem ihren Kindern die Freiheit wiedergibt, sie in das elterliche Haus zurückführt, sie verlangen die Ausführung des §. 145 des A. D. G. B. Herr Pater Eberhard erklärt das in jüdischen Schriftzeichen von Rachel Stieglitz ihren Eltern zugemittelte Schreiben für apokryph, meine Angabe, dass er das Mädchen wiederholt bei ihm befreundeten und ergebenen Familien untergebracht hat, für eine Unwahrheit. Ich meinerseits glaube hierüber genau informirt und berechtigt zu fein, die meinen Mittheilungen zugefchleuderte Adjective ihm selber zurückzugeben. Allerdings die Einzige, welche über all diese mysteriösen Vorgänge volle Aufklärung zu bieten und Zeugenfchaft abzulegen in der Lage wäre, befindet sich dermalen in einem Käfig, von wo aus sie ihre schützenden Fittige über den Herrn Pater Eberhard ausbreitet. In ihren ,Briefen" an die Eltern beschwört sie dieselben, ihren liebevollen Wohlthäter nicht zu ,verfolgen", und sie führt feine Vertheidigung mit einer auffallenden Beredtfamkeit. Allein die Thatsache, dass man dessenungeachtet sich scheut, ihr die Freiheit wiederzugeben, durch allerlei Kunstgriffe die behördlichen Organe über ihren Aufenthalt irreznleiten sucht; dass sie selbst im Kloster hinter Schloß und Riegel nicht sicher genug scheint, sofort anderweitig untergebracht wird ׳ wenn es den Bemühungen der Eltern gelang, ihren Aufenthaltt zu