Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 12 (3.4.1885)
- Date
- 1885-04-03
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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iliusik zu thuu haben. Aber wo viel Licht ist, ist auch Schatten, s Und dieser besteht darin, dass der Componist sein Werk nur für! große Chöre berechnet hat, deren Sänger einen ungewöhnlichen! Stlmmenumfang besitzen. Die Höhe des a, b und h für Sopran, respective Tenor (S. 6, 13, 23, 94, 193 u. a ) — S. 13 gar das hohe c für Tenor — ist nichts Seltenes. Ebenso hat der Cantor (S. 14, 17, 34 n. a.) das a (S. 50) ais und h (S. 109, 113, 114) die Höhe des b zu greisen. Hingegen hat der Baß in die Tiefe des 6, 68 (S. 25, 26, 27, 61 u. a.) und sogar des ä (S. 18) hinunterzusteigen. .Menschliche Stimmen sind keine Instrumente, und daran hätte der Componist denken müssen. Auch ist das Wort in grammatischer und ästhetischer Aecentuirung zu dem Tone manchmal incorrect. — Die äußere Ausstattung ist sehr schön. Mancherlei Druckfehler sind dem Setzer in die Schuhe zu schieben. Diese kleinen Ausstellungen sollen jedoch dem Werke keinen Eintrag tbun. Es bleibt ein monumentales Werk, das in der Geschichte der Synagogenmusik einen der ehrenvollsten Plätze behaupten wird. Die fehlenden Pi6ceu wird der Componist hoffentlich bald in einem zweiten Bande erscheinen lassen. Eine incriminirte Eulogie von Ar. A. -Löwy, Rabbiner und Prediger in Bntschowitz, Mähren. Die drei Segenssprüche ־שלא עשני גוי׳ ש־ע עבד׳ וש״ע אשה״ bildeten in verschiedenen Zeiten den Stoff zur Anklage gegen Israel, denn unsere Gegner erblickten in erster Eulogie den ausgesprochenen Hass gegen jeden Nichtisraeliten, eine Intoleranz gegen Andersgläubige in vollster Bedeutung des Wortes. Die mittelalterliche Vcrfolgungssucht veranlagte die nicbtjüdilchen v Gelehrten, mit Emsigkeit und Bienenfleiß sowohl in unserer rabbinischen, als auch in unserer synagogalen Literatur Umschau zu Halter, um nau-zuipüren und zu untersuchen, ob hie und da nicht irgend ein Satz zu finden sei, der zur Zielscheibe des Humors und des Spottes dienen könnte, oder gar einen Passus ans* findig zu machen, der als Anklagepunkt gegen Israels Glauben ausgebeutet werden könnte. Der im siebzehnten Jahrhundert lebende, christliche Gelehrte Johannes Wülfer fahndete nach alten jüdischen Gebetbüchern, um aus denselben Anklagen gegen Inden und Zudenthum begründen zu können. An Gebelstncken, in welchen der Protest gegen Heiden und Heideuthnm deutlich ansgeiprochsn wird, weil sie das Gepräge einer Zeit in sich fassen, wo noch keine Spur von Christen- Ihllm und Christen vorhanden war, und in einem Lande entstanden, wo keine Christen gelebt, in Babylonien nämlich, fand Wülfer immer Anstößiges gegen das Christenthum, um das Judeuthum anzuschwärzen und gegen seine Bekenner die niederen Jnstincte des Pöbels, oder den Fanatismus der Zeloten, zu entfesseln. Nicht bester machte es der zur selben Zeit lebende, sonst gegen Juden wohlwollende Gelehrte Wagenseil, der viele Kosten aufwandte, um bei den Juden antichristliche Schriften aufzutreiben. Sülche Werke, in denen er christenfeindliche Sentenzen zu wittern vermeinte, benutzte er zur Abfassung eines Werkes, welches er ״t6la ignea satanae“ ,Feuergeschoße des Satans* betitelte. : Der dritte im Bunde war der berüchtigte Eisenmenger, der sich gediegene Kenntniße im Hebräischen zu verschaffen verstand, indem er gelehrten Rabbinern vorgab, dass er zum Zudenthume übertreten wolle, und demzufolge er sich zunächst und zuvörderst mit der talmudischen Literatur vertraut machen wolle. Er kaufte die ältesten Naobsoriw, um aus den Gebetstücken den Hass der ist es nur natürlich, dass dieselben sich enger aneinanderschließen und , '' eine abgesonderte Kaste bilden müssen, weil man sie dazu zwingt. J Wenn wir dagegen dem Inden brüderlich die Hand reichen, ihn uns gleich achten, ihn an unseren Kämpfen gegen die Unterdrücker Theil nehmen lassen würden, so müßte er nothwendiger Weise aufhören, das zu sein, was er heute ist, da er in uns seine Widersacher erblickt, und wir besäßen an ihm sicherlich einen treuen Verbündeten. Ein hier erscheinendes Blatt erzählte den Fall, dass eine Jüdin auf offener Straße sterbend zusammenbrach und fügte hinzu, dass, wenn es allen in Rumänien befindlichen Juden so erginge, es schon der Mühe werth wäre, für dieselben eine Messe lesen zu lassen. Darauf erwiderte ein anderes Organ ״Drepturile omului“ (die Menschenrechte) Folgendes: ״Wenn Euer Patriotismus darin besteht, die Vernichtung eines Volkes zu wünschen, weshalb schreit Ihr gegen die Ungarn, die doch den Rumänen weit weniger Schlechtes wünschen, als Ihr den Juden. Ihr haltet Euch für Patrioten, weil Ihr die Vernichtung der Juden herbeisehnt; ist dann nach dieser Logik der Ungar nicht auch ein Patriot, wenn er die Magyarisirung der Rumänen wünscht? Weshalb respectirt Ihr in Anderen nicht dasjenige Gefühl, welches Euch selbst innewohnt? Die im Lause der letzten Tage im Senate zur Verhandlung gelangten Naturalisationsgesuche einiger Israeliten erfuhren das gleiche Schicksal wie ähnliche Gesuche in der Kammer, und es ist namentlich die erstgenannte Körperschaft, welche das Princip adoptirt zu haben scheint, selbst zu unwahren Motiven ihre Zuflucht zu nehmen, um die Verleihung des Bürgerrechtes an einen Israeliten umgehen zu können. In Privatunterredungen gestehen Deputirte und Senatoren den einzelnen Petenten gerne zu, dass sie würdig seien, naturalisirt zu werden, erklären aber gleichzeitig unumwunden, dass sie in einer öffentlichen Sitzung zu Gunsten eines Juden das Wort nicht ergreifen könnten. Mit welcher Willkür die Jndigenatscom- Missionen zu Werke gehen, mag z. B. folgender Fall darthun: Bezüglich eines gewiffen Reinstein, dessen Gesuch dem Senate vorlag, erklärte die erwähnte Commiffion in ihrem Berichte, es könne aus den eingereichten Acten nicht ersehen werden, ob, wie es zur Erlangung der Naturalisation erforderlich ist, der Vater des Gesuchstellers wirklich im Lande geboren sei und niemals unter fremdem Schutze gestanden habe. Nun wurde ab.r auf Grund derselben Acten der Bruder dieses Neinstein im Jahre 1883 naturalisirt, und dem Senate hätte es doch wohl einleuchten müffen, dass Reinstein (Vater) unmöglich für einen seiner Söhne fremder Unterthan und für den anderen ein Einheimischer, für den einen in Rumänien und für den anderen anderwärts geboren sein konnte. Das Amtsblatt veröffentlichte kürzlich den an das Ministerium des Innern gerichteten Rapport des Polizeipräfecten über die im Trimester 1884 in der Hauptstadt begangenen Vergehen und Verbrechen, sowie über die Nationalität der Urheber derselben. Hiernach entfallen 84 Fälle auf Rumänen, 23 auf Oesterreicher und Ungarn, 18 auf Juden, 6 auf Griechen, 4 auf Zigeuner, 2 auf Deutsche und 17 auf unbekannte Individuen. Abgesehen von der erfreulichen Thatsache, dass die Juden in einem verhältnismäßig sehr geringen Maße an den begangenen Vergehen und Verbrechen participiren, ist zu bemerken, daß bei den Israeliten die Nationalität vollständig ignorirt wird und man dieselben mit den Zigeunern in eine und dieselbe Kategorie ranzirt.