Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 11 (25.3.1885)
- Date
- 1885-03-25
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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oder Johann mit dem Beinamen 6addi8; 86himeon oder Simon, zugenannt Tassi; er übernahm die Regierung erst nach dem Tode aller seiner nachgeborencn Brüder und wurde von Judäa als der eigentliche Wiederhersteller der Unabhängigkeit, als das Muster eines liebenswürdigen und gerechten Prinzen proclamirt; «Juda, der berühmteste von allen, trug den Beinamen Makkabi, den man auf seine Brüder und deren Nachkommen übergehen lieh. Viele sind der Ansicht, der Name Makkabi stamme von der Vereinigung der ersten Buchstaben von den vier Wörtern 'מי במכה באלם ה her, die Juda auf seine Fahne geschrieben habe und die bedeuten sollten: ״Wer ist gleich Dir unter den Starken, o Gott!'י Eleazar hatte den Beinamen Avarau und Jonathan wurde Aphus zubenannt. Nachdem er Judäa sechs Jahre hindurch geleitet halte, starb Juda Makkabi im Jahre 161 v. d. g. Ztr., wie er gelebt hatte, als Held auf dem Schiachtfelde. Ihm folgten seine Brüder Jonathan und Simon, die beide eines gewaltsamen Todes starben. Simon regierte 8 Jahre. Die alten jüdischen Münzen, von denen die Bibliothek zu Paris eine schöne Sammlung besitzt, bestätigen, dass die Juden ihm zur Ebre bis zur Zeit Hadrian's, d. i. bis zur gänzlichen Vernichtung ihrer Nationalität, also ungefähr 300 Jahre, mit wenigen Unterbrechnngen nicht unterlassen haben, Münzen zu schlagen, auf denen Simon der Makkabäer als Mann der Unabhängigkeit, als wahrer Wiederhersteller Jerusalems dargestellt wird. (Salvador Geschichte der Nömerherrschaft S. 48. 59.) (Fortjetzung folgt.) Kleine Chronik. Wien. Der ,Neuzeit" entnehmen wir folgenden Bericht, welcher uns um so bemerkenswerther erscheint, als in demselben auf die Bedentsamkeit einer cantoralen Function hingewiesen wird, und wir bislang nicht gewohnt waren, dass von dieser Seite die Verdienste eines Cantors — ganz abgesehen von der Person — voll und unumschränkt gewürdigt und anerkannt wurden: ,Am 15. d. wurde Herr Professor Josef Freiherr v. Scher) mit Frl. Henrieile Lang im Tempel der innern Stadt getraut. Als Beistände fnngirten Herr Baron und Frau Baronin M. v. Königswarter und unter den anwesenden Gästen befanden sich die Minister Unger und Glaser und viele Professoren der juridischen Facultät. Das Brautpaar hatte in treuer Liebe viele Jahre ausgeharrt, bis die Stunde der Vermälung herannahte. Dieses Moment benutzend, pries Prediger Dr. Jetlinek die Liebe als das untrügliche Zeugnis der in der Menschenwelt wal¬ Svrache, dass vor drei Jahren dem Tapezierer Stieglitz in Krakau seine fünfzehnjährige Tochter aus dem Hause verschwunden ist. Die Polizei bat sich keine Mühe gegeben, dem räthselhaften Verschwinden auf die Spur zu kommen. Als die Mutter in Erfahrung brachte, dass das Kind in einem Kloster bei Wieliczka sei, reiste sie dahin und bat, man möchte ihr wenigstens gestatten, allein mit ihrer Tochter eine Unterredung zu haben. Die Oberin hat dieses Begehren abgeschlagen; sie erfuhr aber, dass Pater Eberhard in Krakau das Mädchen dorthin entsendet habe. Als Pater Eberhard nun erfahren hatte, dass die Eltern dem Kinde auf der Spur seien und sich um dessen Rettung bemühen — ich sage ,Rettung", denn Sie werden, welcher Confesiion immer, zugeben müssen, dass die Eltern, wenn sie ein Kind erzogen haben, es sich nicht ohne Kampf werde entreißen lassen — so brachte er es anderswohin, von wo aus bisher zu den Eltern keine Spur gedrungen ist. Rachel Stieglitz wird aber bis heute ihren Eltern vorenthalten, sie wird von Ort zu Ort geschleppt, bis sie so präparirt ist, dass sie nicht mehr wird zurückkehren wollen. Und dem entsprechen auch die eigenartigen Maßnahmen der Polizei und der Justiz. Im December des Jahres 1883 hatte Pater Eberhard Rachel Stieglitz wieder einmal nach Krakau kommen lassen, und zwar — wie dies immer geschah — nicht in ein Kloster, sondern in ein Privathaus. Nun gelang es dem Mädchen durch Bestechung eines Wärters, den Eltern einen Zettel in jüdischer Schrift zukommeu zu lassen, worin stand, sie bitte um Getteswillen, mau möchte Alles anwenden, sie ans der peinlichen und unerträglichen Situaliou zu befreien. (Hört! Hört!) Polizei und Justiz haben den Eltern ihren Dienst versagt, und die Mutter in ihrer Bekümmernis wendete sich an den, in dessen Macht ihre Tochter sich besindet. Der Staat war ohnmächtig, sie wendete sich an die Kirche, sie ging zr Pater Eberhard und bat ihn thränenden Auges, ihr zu sagen, was denn mit ihrer Tochter geschehen sei. ,Wohlan, das sollen Sie wissen, unter einer Bedingung, wenn Sie sich vorerst taufen lassen!" (Hort!) Die Mutter hat der Versuchung widerstanden, sie konnte sich zu einer religiösen Heuchelei nicht her« geben, und zur Strafe dafür wird ihr bis heute ihr Kind vorenthalten. Darf so etwas in Oesterreich Vorgehen? Ist diese eigenartige Behandlung bei den Gerichten nicht ein Hohn auf die Justiz? Stimmt das mit jeu-m Grundsätze überein, welcher so oft von der Regierungsbank uns zngerufen wurde, mit Len Principien des ,gleichen Rechtes für Alle?"!Bravo! Bravo!) Der Justizminister Dr. Freiherr von P r a; a k erwiderte hierauf: Der Herr Abgeordnete Dr. Bloch hat mir am 13. d M. ein Promemoria überreicht, welches ungefähr dasjenige enthalten hat. was er jetzt ausführte — jedoch ohne jenen Beisatz, welchen er am Schluffe seiner Rede gemacht hat. Ich habe mir nun einfach die sämmtlichen Acren, welche auf dieseit Fall Bezug haben, Lurch das Ober-Landesgericht Krakau kommen lassen; dieselben sind gestern eintenden Idealität in einer Zeit, in welcher Vertreter der Religion die Gaben des Geistes und die Bethätigung derselben in der Wissenschaft in kleinlicher, krämerhafter Weise behandeln und nach den Formeln statistischer Gleichungen berechnen. Mehrere Professoren, die zum ersten Male bei einer jüdischen Trauung anwesend waren, äußerten u. A., dass sowohl der Gesang des Obercantors Singer und seines Chores als das ganze Trauungsceremoniell sie im höchsten Grade befriedigte und dass selten eine kirchliche C e r e m o n i e einen solchen tiefen Eindruck auf sie gemacht hätte, als diese Trauung in eine m j üdische n Gotteshause. Es ist daher von hoher Wichtigkeit, dass die Wiener isr. Cultusgemeinde bei jeder öffentlichen Cultushandlung in einer ihrer und des Judenthums würdigen Weise, besonders in unserer Zeit, repräsentirt werde." י Wien. Donnerstag den 19. d. M. brachte der Reichsraths- Abgeordnete Dr. Bloch während der Budgetdebatte den Fall zur gelang:, und so weit es mir zu constatireu möglich war, kann ich zu den Ausführungen des Abgeordneten Dr. Bloch nur sagen, dass allerdings das Bezirksgericht Niepolomice den Auftrag gehabt hat, die Vermißte, wenn sie sich sinder und nicht triftige Gründe zur Veranlassung ihrer En fernung angegeben werden, im Wege der dortigen Gemeinde an den Biagistrat in Krakau abznliefsrn. Hierauf hat das Bezirksgericht am 12. April 1883 geantwortet, Lass die obige Amts- Handlung uich: vorgenommen werden konnte, weil nach Eingabe der Kloftervorsteherin in Stanieski Rachel Stieglitz daselbst nicht verblieb. Weitere Schritte wurden nicht unternommen. Es scheint daher, dass in der That von Seite des Vaters, welcher die Requisition zu machen berechtigt ist, wegen Zustandebringung der entwicheneu Tochter seit jener Zeit nichts veranlaßt wurde. Ich werde aber trotzdem, nachdem ich aus den Acten die Auskunft über das, was jetzt ins' besondere erwähnt wurde, nicht entnehmen kann, eine abermalige Vernehmuug veranlassen und dasjenige, was ich in dieser Richtung erfahren