Mannheim
Compact Memory

Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1885-02-18 · Heft 7 (18.2.1885) · p. Seite 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
5 (1885)
Issue
Heft 7 (18.2.1885)
Date
1885-02-18
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/1304829-3452999-3453006--1262-3455383
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

6 entity mentions

— e Ja die allsabbatliche Vorlesung aus der heiligen Schrift, die erst die Thora zum Gemeingut Israels machte, gewährte dem Zuhörer einen ענג שבת, eine Seelenerquickung, welche durch das Vernehmen eines freudigen Ereignißes bei seinem Mitbruder noch erhöht wurde, und welch' letzteres gerade durch den in den heiligsten Act eingeschalteten מי שברך seine Weihe empfing. Und weil man eben die Einwirkung dieser Vorlesung auf das religiöse Leben würdigte, wurde sie in den Zeiten der Verfolgung verboten. Doch zu welcher List griffen unsere Altvordern nicht, um dieses Verbot zu umgehen, bis sie das Lesen der Hastora einführien. Und wir Lehrer, die berufen sind den Baum, des Lebens zu pflegen, für seine Erneuung und Verjüngung (ראש השנה לאילנות) zu sorgen, sollten selbst das Urtheil fällen: נדו אילנא, haut um den Baum? Müssen wir nicht vielmehr diese ehrwürdige von Moses herrührende Einrichtung beschützen (מדרש שקלים. ויקהל), der Jugend mehr Verständnis für sie beibringeu und ihr Achtung und Ehrfurcht vor den Andachtsstätten einflößen? O, dass doch die Worte Juda Halevis, mit denen er seine wichtigen Aeußerungen über die hebräische Sprache, ׳נגינות Metrik und Reime einleitete, auch in der Gegenwart Beherzigung fänden: Israel, das Volk schwach am Körper, doch stark am Geiste, kaum bemerkt unter den Völkern wegen seiner Wenigkeit, Dürftigkeit und Zerstreuung, wird nur von dem Ucberreste der göttlichen. Lehre zusammcngehalten, welche es zu einer unauflösbaren Einheit macht! Kremsier, am Ausgange des חמשה עשר בשבט׳ שבת שירה. Rabbiner Dr. A d. Frankl. Die Jude» Polens und Lithauens. Von G u st a v I a q 11 e t. *) Sowohl in dem Lande, welches heutzutage officiell als »General-Statthalterschaft der Weichsel - Gubernien' bezeichnet, außerhalb Rußlands aber gemeinhin,Russisch-Polen' oder,Königreich Polen" genannt wird, als auch in den Provinzen, welche die russische 'Staatsgeographie unter dem Collectivnamen ,Westrußland' begreift und die 'einst das Großfürstenthum Lithauen und die Herzogthümer Wolhynien und Podolien bildeten, machen die Israeliten, im Gegensatz zu allen übrigen Provinzen des Czarenreiches, einen sehr bedeutenden Bestandtheil der Bevölkerung aus. Das Königreich Polen zählte 1875 :unter seinen damals überhaupt 6,026.000 Einwohnern ihrer 786.000, d. i. 13 Percent der Gesammtbevölkerung. Noch zahlreicher sind sie in den acht Gubernien, welche zusammen ,Westrußland' genannt werden: Wilna, Grodno, Kowno, Minsk, Mohileff, Witebsk, Schitomir und Kamenetz-Podolsk; da von deren Bewohnern etwas über 16 Percent der israelitischen Nationalität angehören. Selbftverftändlich ist ein so erheblicher Bruchtheil der Bewohnerschaft nicht ohne Bedeutung für dieselbe. Doppelt ist er es da, wo, wie in einigen Städten Lithauens der Fall, die Juden die Hälfte der Bevölkerung, oder noch darüber ausmachen. Die Israeliten bilden einen in mehrfacher Hinsicht interessanten, nach seinen Charakter-Eigenschaften noch nicht genugsam in Deutschland bekannten und gewürdigten Bestandtheil der Einwohnerschaft Lithauens und des Königreichs Polen. So sehr auch auf den ersten Blick der polnische Jude außerhalb der ihn umgebenden bürgerlichen Gesellschaft zu stehen scheint, so ist er doch in seiner Familie und in der Gemeinde ein Bürger in dieses Wortes voller'Bedeutung und Consequenz. Sein ganzes Dichten und Trachten ist darauf gerichtet, einen geachteten Platz in der Gesellschaft einzunehmen. Das heißt: nicht sowohl in der ihn umgebenden staatlichen und localen Genossenschaft — von dieser trennen ihn theils Gesetze und christliche Vorurtheile, theils sein eigener Wille — als vielmehr in seiner Gemeinde. Diese ist seine Heimat, was außerhalb derselben, wenn auch noch so nahe< liegt, ist für ibn mehr oder minder ,Ausland'. Sein ganzes Streben, seine Thätigkeit, seine Haltung, seine Erscheinung, die Erziehung, welche der polnische Israelit seinen Kindern gibt oder durch Andere geben lsisst, ist darauf berechnet, innerhalb der Gemeinde ״bekowed“ zu sein. Dies hebräische Wort heißt zu deutsch:' ,in Ehren', entspricht aber thatsächlich mehr unserem: ,in Ansehen stehend'. Als ehrlos gilt dem pols. nischen- Israeliten in erster Linie jede Bestrafung durch die Obrigkeit, jede Verletzung der Keuschheit und jeder brüske Bruch mit der herkömmlichen Form der Neligionsübunz. Doch genügt das Nichtvorhandensein dieser drei unbedingt ehrlos machenden Dinge noch^keineswegs, um ״bekowed“ gu fehl. Man darf auch nicht arm sein; denn wenn die Armuth auch nicht geradezu schändet, so lässt sie doch nicht zu, dass man ״bskcnvsd" sei, da eben der polnische Jude mit diesem Worte nicht sowohl den Begriff ,ehrenhaft', was es ursprünglich heißt, sondern den von ,angesehen" verbindet. Wie aber kann Jemand angesehen sein, welcher nicht den ״nervus rerum gerendarum“, Geld besitzt? Eine Vorstellung, welche übrigens auch vielfach außerhalb Polens und bei Leuten angetroffen wird, welche nicht dem Judenthume angehören. Da nun zum ״belcowed“ sein Geld gehört, so ist der polnische Israelit fast ausnahmslos eifrig darauf bedacht, solches sich zu erwerben; wobei er es denn mit den Mitteln, selbes zu erlangen, häuftg nicht allzustreng nimmt. Zwar vor solchen Handlungen, welche ihn unbedingt in Conflict mit den Strafgesetzen bringen würden, nimmt er sich in Acht, denn wer ,ge-׳ lessen hat' (gleichviel weshalb?) oder sonst gerichtlich oder polizeilich anders als mit Geld bestraft worden, ist nicht mehr;;bekowed“. Aber kann er durch Uebervortheilung, oder sonst in einer zwar nicht ehrenhaften, aber eine Bestrafung nicht nach sich ziehenden Weise sich einen Vortheil verschaffen, so wird er schwerlich anstehen, es zu thun. Der Bankerotteur gilt allerdings für unehrenhaft; doch um־ so lange, als er nicht mit denen, die er um ihr Geld gebracht, ein ,Arrangement' getroffen hat. Dies ist allerdings eine laxe Moral. So wenig wie sie, ist die Unsauberkeit, welche man bei den Israeliten Polens nur zu häufig antrifft, ihr Schachergeist, ihr Servilismus, ihre Gleichgiltigkeit gegen die Angelegenheiten ihres Geburtslandes und ihrer Commune geeignet, uns für dieselhen einzunehmen. Noch weniger die Feigheit, mit der sie sich Beleidigungen, ja selbst persönliche Mißhandlungen — und obendrein sogar von Personen, welche weder durch äußere Stellung, noch au physischer Kraft ihnen überlegen sind — ruhig gefallen lassen. Doch erheischt die Gerechtigkeit, es anzuerkennen, dass an diesen Fehlern und abstoßenden Eigenschaften sie selbst viel weniger Schuld haben, als die Verhältniße, in denen sie Jahrhunderte gelebt haben und zum Theil noch leben. Ihr erstes Erscheinen in Polen fällt in eine Zeit (vielleichtin den Ausgang des zehnten oder in das elfte Säculum der christlichen Zeitrechnung), wo noch die Nacht der Barbarei — und in ihrem Gefolge Gesetzlosigkeit, wilde Fehdelust und Grausamkeit — über den Weichselländern lagerte. Da fehlte es denn selbstredend (und anderwärts war es nicht besser) nicht an Verfolgung und allerhand Unbilden, denen die Fremdlinge sich ausgesetzt sahen. Zwar endete diese Zeit der Verfolgung und ganz- *) Entnommen der Zeitschrift ״Aus allen Welttheilen".

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.