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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1885-02-02 · Heft 5 (2.2.1885) · p. Seite 2

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
5 (1885)
Issue
Heft 5 (2.2.1885)
Date
1885-02-02
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Das bisher Angeführte beweist offenbar, dass die Psalmen Gedichte sind, wenn man nicht bebaupten will, dass etwas Prosaisches mit Begleitung von Musik-Instrumenten gesungen wurde, was jedoch bei keinem Volke bestätigt gesunden wurde und gewiss auch ganz sinnlos wäre. Eine Analogie für die von uns mit vielen Beweisen erhärtete Behauptung, dass bei den einzelnen Psalmen auch die Instrumente, zu welchen, oder die Weisen, nach welchen sie gesungen wurden, angegeben waren, sinden wir bei den alten Comödien׳ und Tragödien-Dicbtern (s. Terentius u. A.). die ebenfalls gleich im Titel ihrer Comödien die Art der Instrumente, welche hiebei in Verwendung kommen sollen, ansübren. Es darf in unserer Auseinandersetzung auch der Titel des -8. Psalmes nicht übergangen werden, welcher lautet למנצח על הגתית, in finem pro torcularibus. Nabbi David ist der Ansicht, dass Githith den Namen des Musikinstrumentes, zu welchem der Psalm gesungen wurde, bezeichne. (Fortsetzung folgt.) Die goldene Mittelstraße. בדרך המלך נלך. Von Simon Diamant, Oberlehrer in Austerlitz. II. Was jedoch das Kürzen und Streichen der Wockcnabschnitte anbelangt, so ist es wahrhaft betrübend zu seben, wie schnell und unbedacht der Jude bereit ist. Alles, was alt und ehrwürdig ist, rücksichtslos über Bord zu werfen. Während Andersgläubige starr und fest au ihren Ceremonien halten, einerlei, ob dieselben mehr oder minder erhebender Natur sind, die wichtigsten Bestandtheile des Gottesdienstes oft in einer dem L.nen unverständlichen Sprache verrichtet und dennoch mit Andacht angebört werden, geht der Jude mit seltener Nonchalance an das Beseitigen seiner altehr׳ würdigen Institution, stutzt, kürzt, streicht, beseitigt, wie es ihm gut dünkt und scheidet aus, was ihm nicht zeitgemäß zu sein scheint. Man braucht wahrlich nicht der alten, starren Parteirichtung anzugehören, und Schreiber dieser Zeilen ist es am allerwenigsten, der einer diesbezüglichen retograden Strömung huldigen würde, aber Alles mit Matz und Ziel. Oder haben wir nicht schon genug gestrichen und censurirt und so viel aus den Gebetbüchern hinaus escamotirt, dass wir, wie ein sehr geehrter Mitarbeiter dieses geschätzten Blattes ganz richtig bemerkte, 8iänr und Llasbsor bald in der Westentasche tragen könnten. Allerdings gibt cs Pijutirn, die heutzutage nicht mehr zeitgemäß sind, und nur dazu dienen mochten, die Zeit auszufüllen; da producirte sich der eine Verfasser mit dem א״ב, der Andere mit ת ש ר ק, und wir finden oft die sinnlosesten Gebetstücke, die gewaltsamer Weise in die Zwangsjacke jener Buchstabenreihe gepreßt wurden, so beispielsweise am Versöhnungstaze das ובכן מי לא יראך, das ein loser Spötter gar den jüdischen ,Franeefuß' ob seiner wortweisen Titulatur nannte. Aber gibt dies etwa ein Recht, mit denselben auch die herrlichen Pismomm an den 8e1icbot-Tagen, die prachtvollen Strophen der שירה, den Jozer der עשרת הדברות am Passa- und 8cbmvuotb-Feste zu streichen? Oder an den Sabbaten der 86üra die סגלתי und אילמתי mit ihren ergreifenden Melodien, aus denen der Ansschrei eines zu [ Tode gehetzten Volkes ertönt, in denen ein Meer von Blut;, i Ströme von Angstrhränen rauschen, in welche man unsere Bor- , fahren ertränkte? Freilich unsere Generation braucht diese Erinnerungen nicht mehr, es sind nur noch Ammenmährchen, um ein störrisches Kind zu schrecken und in den Schlaf zu lullen. Wahr vielleicht — doch wir dürfen die Hand nicht dazu bieten. Und an die Tboravorlesung, wie sie in unseren Synagogen bisher gchaadbabl wird, wollen wir schon gar nicht die kürzende Hand legen. Ich glaube, dass der weitaus größere Theil des geschätzten Lesekreises dieser Zeitschrift meiner unmaßgeblichen . m <ןןש11שג yci luüfiuymyeu ^yuu1üuuc|11״;j, 1e1f>eutu5: Spiclhagkn klier Auerbach. (Schluß.) Es ist naiv, die Existenz dieses Vorurtheils eiuzuräumen; ja, es ausdrücklich zu constatiren und in demselben Athem die Empfindlichkeit zu beklagen, mit welcher der gebildete Jude Vorwürfe zurückweist, die dann plötzlich wieder gar nicht ihm gelten sollen, sondern dem polnischen Schacherjuden und dem aus dem Schacherjuden in die Berliner oder Wiener baute-iinance rrausponirten Börsenbaron! Und diesen consnsen Rechtfertigungsversuch sollte ein logischer Kops gellen lassen, noch dazu, wenn derselbe einem Juden gehört, dem die Sache zu Haus und Hof kommt? Die Sache ist aber die, wird der logische Jude sagen, dass alle jene Herrlichkeiten, welche, da sie zu den Voraussetzungen des modernen Staates gehören, man uns hat zukommen lassen <oder lassen müssen): Anerkennung unserer Religion, Verleihung der gleichen bürgerlichen Staatsrechte, das Connubinm in Form der Civilehe 11. s. w., wohl äs jure auf dem Papier im vollsten Umfang, aber nicht ebenso äs facto, in der Wirklichkeit des Lebens cxistiren. deshalb nicht, weil jenes einmal eingeräumte, dann wieder aus der Rechnung fortgelassene Voruriheil allerdings vorhanden ist. Wäre es nicht der Fall, nähme man allen Ernstes die Tausende und Abertausende ehrenwerther, hochgebildeter Juden von dem Verdammungsurtheil aus, wie sollte es geschehen können, dass ein hochcivilisiries, nach vielen Millionen zählendes Volk von leinen Denkern ansgeforderl werden müsste, die nationalen Güter vor dem Andrängen von ein paar hunderttausend unge. bildcter, schachernder Menschen zu bewahren — ungebildet, ob sie nun im kleinen oder großen, mit Pfennigen oder Millionen schachern. Das Wahre aber ist: man nimmt jene vielen einwandfreien, uusträfiichen Menschen nicht rückhaltslos aus, lässt vielmehr den häßlichen Verdacht über ihnen schweben, es komme ihnen ja doch nicht aus Förderung der guten Sache, immer nur auf das Poussiren ihrer persönlichen Vorlheils an. Lässt es daiauf ankommen, dass der Beweis des Gegentheils (den man selbst durch Mißtrauen in jeder Weise erschwert) angetreten wird. Und — damit diese saubere Precedur doch den entsprechenden reinlichen Abschluss finde: stellt sich im gegebenen Falle die Unschuld des Angeklagten mit Evidenz heraus; muß man zugeben, dass ihn von den den Juden gemachten Vorwürfen auch nicht ein einziger trifft — einer Schuld kann er sich nicht entziehen, die denn auch freilich eine Urschuld ist: der Schuld, in einen Stamm hineingeboren zu sein, der .die Menschenmäkelei zuerst getrieben" und immer weiter getrieben durch die Jahrtausende, mit Zähigkeit an einer Religion sesthaltend, die er init der Nasse identificirte. Aber wie denn? Es ist ja von diesen gerechten Richtern ausdrücklich stipulirt, dass von der peinlichen Frage die Sache der Religion auszuscheiden — rein und glatt anszuscheiden sei!

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