Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 4 (1884)
- Issue
- Heft 25 (24.7.1884)
- Date
- 1884-07-24
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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*7 — Aaruovzeg. Am 4. Juli erwarteten die Einwohner unserer Stadt den Bischof der Przemisler Diöcese. Bor der Stadl wurde ein Triumphbogen errichtet und großartige Ovationen veranstaltet. Um 4 Uhr Nachmittags ertönten Pöllerichüsse und ein prachtvoll decorirtes Viergespann wurde sichtbar, woraus der ehrwürdige Gast abstieg, sich der jüdischen Deputation nähernd, wo ihn der geehrte Bürgermeister, Herr T. Hellmann mit einer kurzen Ansprache begrüßte. Hierauserwiderte der ehrwürdige Bischof mit wohlklingender Stimme: .Ich danke für den Empfang und küsse euch; ehret uns und die Rückwirkung wird sicher nickt ausblciben. Auch wir hegen dieselbe Ehrfurcht vor der heiligen Schrift wie ihr. Eure Profelen werden von uns so geliebt wie von euch. Lebet daher friedlich und in Eintracht mit Eueren Mitbürgern. Habet stets das Wohl des Staates vor Augen! Ich werde Euch nie vergessen, bei der morgigen Messe werde ich Euer gedenken. Empfanget abermals meinen Dank für die mir bezeugte Ehre.' Jetzt wendete er sich den Christen zu, indem er unter Anderem sagte: ״Auch Euch danke ich. Verzeiht mir, dass ich die Jpden vorgezogen habe, da dies schon die Weltgeschichte thut. , Es soll Euch nicht abhalten, weiter mit Eueren jüdischen Mitbürgern auf's freundlichste zu verkehren, sich ihnen stets wohlwollend zu zeigen, wofür uns Gott vor allen Elementarübeln bewahren wird, denen Ihr Heuer preisgegeben wäret- Beherzigt, liebe Christen, meine Worte!" Den Werth dieser Rede wird jeder Jude zu schätzen wissen. AUS Hknßtaud. — Der Gouverneur von Nishni-Nowgorod, General N. Baranow, hat anläßlich der letzten Judenbetze folgenden Befehl an den Polizeimeiiter erlassen: ״Nach den Unordnungen, die in der Nacht vom 19. zum 20. Juni im Makarjew'scheu Stadttheil vorsielen, wurden 112 Personen verhaftet, die überführt sind, . ent» weder unmittelbar an den erwähnten Unordnungen oder an dem Raube von Sachen aus den zerstörten Judenwohnungen betbeiligt gewesen zu sein. Seit dem 20. Juni habe ich wiederholt Briefe erhalten, die heimlich ausgestreut und mit dummen Drohungen angefüllt sind; u. A. wird die sofortige Freilassung der Verhafteten verlangt. In den letzten Tagen liefen statt der Drohbriefe sowohl schriftlich als mündlich vorgebrachte Bittgesuche um Freilassung der erwähnten Arrestanten ein. In diesen Bittgesuchen begegnet man Auslassungen folgender Art: ״Es ist unzulässig, orthodoxe Christen der Juden wegen zu strafen," oder: ״Die Unordnungen v. 19. Juni waren kein. Aufruhr, sondern das Volk hat sich einfach belustigt." Solche Aeußerungen beweisen, dass das Volk seine Pflichten vollständig mißversteht. Um nun den Gedanken an die mögliche Wiederholung von Unordnungen vorzubengen, wie sie im Makarjew'scheu Stadttheil vorgekom'üen sind, bitte ich Ew. Exeellenz, sofort Verfügung zu treffen, damit die Pristawa und deren Gehilfen den Arbeitern in den Arbeitslocalen als auch in den Fabriken der inneren Stadt eröffneu: 1. dass der Jude ein Mensch und kein Hund ist — ja auch einen Hund darf man nicht ungestraft verletzen; 2. dass die Ermordung von neun Menschen und die Ausräubung von Wohnungen nicht als Belustigung gelten darf und 3. dass mau sich bestimmt zu vergegenwärtigen hat, wie jeder in Rußland lebende Mensch, welchen Glaubens er auch sein möge, unter dem kaiserlichen Schutze steht, und darum jeder Angriff auf sein Leben und Eigenthnm ein dem Willen unseres Herrn und Kaisers zuwiderlaufendes Verbrechen ist. Alle in Nishni-Nowgorod lebenden Juden, getaufte wie unge taufte, sind ebenso treue Unterthaneu wie wir alle, und darum ist Mord und Raub an Juden ebenso strenge zu bestrafen, wie wenn solche Verbrechen an Christenverübt wären- Bei dieser Gelegenheit sollen die Herren Polizeibeamten auch kundgeben, dass die an den llnordnungen vom 19. Juni betheiligt gewesenen Personen strenge Bestrafung zu erwarten haben, und dass von den zur Zeit in Haft befindlichen Personen, aller und jeder Bitten ungeachtet, nur diejenigen in Freiheit gesetzt werden, welche das Gericht nicht schuldig sprechen wird, und .dass jeder neue Versuch von Gewaltthat und Willkür durch die allerstreu gsten Maßnahmen unterdrückt werden wird, denn das Gesetz gewährt dem Volke nicht das Recht, mit wem es auch sei, nach eigenem Willen zu verfahren. Bitte auch den Herren Pristawen und deren Gehilfen vorzuschreiben, sie möchten nochmals allgemein bekannt geben, dass das Gerücht von dem Raube eines Christen» Mädchens durch Juden nichts als dummes Weibergewäfch ist, und falls irgend ein neuer Verdacht oder eine Unzufriedenheit gegen diesen oder jenen Juden laut werden sollte, so bitte und fordere ich, dass der Angeber oder Kläger sich versönlich an mich wende, wobei er sich selbstverständlich versichern darf, dass seine Anklage mit aller gebotenen Gerechtigkeit und Strenge untersucht werden wird. — Gleichzeitig mit diesem bitte ich Ew. Excellenz, innerhalb dreier Tage die Lilien über die in Nishni-Nowgorod lebenden Juden zu verificiren; und falls sich zeigen sollte, daß Einige derselben den gesetzlichen Bedingungen über den Aufenthalt der׳ Juden außerhalb des von Juden bewohnten Rayons nicht genügen, mir unverzüglich ein genaues Verzeichnis derselben vorzulegen, um die Verfügung über ihre Ausweisung treffen zu können." Warschau. In Folge der letzten Juden-Excesse hat die Aus- Wanderung von Juden nach Amerika, besonders in der Umgebung von Kamienitz-Podolski, Proskurow und Balta, neuerdings große Dimenfronen angenommen. — Zur Verhandlung über die Mordthaten in Kuniawina wurde ein Kriegsgericht delegirt, da bei der Feindseligkeit der Bauern und Arbeiter gegen die Juden von einem Geschwornen» Gerichte ein durchaus parteiisches Urtheil zu fürchten war. Slryj. Die hiesige große Synagoge ist seit 8 Tagen gesperrt, da dieselbe von einer Commission für baufällig befunden wurde. Anfangs zeigte sich nur die Nothwendigkeit. das Blechdach zu repariren, was wohl mit 150 Gulden hätte gerichtet werden können, aus Nachläßigkeit hat man dies zu thun untertaffen und der letzte Regen, der mehrere Tage hindurch anhielt, bewirkte einige Mauer׳ sprünge. Jetzt werben tausende von Gulden aufgebracht werden müssen, um die Synagoge wieder herzustellen. In Folge des in Nr. 24 der österr.-ungar. Cantoren-Zeitung veröffentlichten Aufrufes sind für den verunglückten Collegen bisher folgende Beträge eingelaufen: College D. Beutler in Äuscha.fl. 1.— r I. Weis . Tobitschau . . . . . , —.50 , L. Götz . Puklitz ... - - 1.— Summa fl. 2.50 Gleichzeitig müssen wir unser tiefstes Bedauern über die geringe Betheiligung an der Unterstützung eines wahrhaft dürftigen Fachgenossen aussprechen und nochmals au die Mildtbätigkeit der Collegen appelliren. Die Redaction. Corresponden; der Nedaction. Collegen S. Gin N. K.. S. 3t. in Tr., H. Br. in Aust., H. B. in B. L-, G- L. in W., S- B. in R. Oberfchl., E. W. in Ka/E-, F. L in Pr., A. Kin T., I. S- W. in Tr., I. P. in T. bestätigen dankend die eingesandten Abonnementsbeträgc. Gruß. . A. Sin P. 3test für Zeitung iammt Beilage bis 1. Oktober beträgt fl. 2-25. Gruß. S- S. in T. 3test bis 1. Oktober fl. 2-75. Gruß. I. S. in B. Einzesandten Betrag haben für Rechnung des geeinten Collegen F. gutgeschrieben. Gruß. M. G. in Pr. Bestätigen dankend die einzesandten Beträge. Gruß. A. in Kl. Eingesandten Betrag erhalten und für Ihre Rechnung gutgeschrieben. Gruß. M. Rin 3t. Bei Einlangen Ihrer Karte haben wir bereits über einen Theil Ihrer Coinpositionen für diese Beilage verfügt gehabt. Gruß. Die Redaction.