Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 4 (1884)
- Issue
- Heft 20 (14.6.1884)
- Date
- 1884-06-14
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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V Kleine Chronik. Budapest. Aus Bukarest wird dem ״Pester Lloyd" vom >28. v. M. über das rumänische neue Hausirgesetz und die Jsrae- Uten Rumäniens geschrieben : ,.Die Gerüchte, dass die von den israelitischen Hausirern an Ihre Majestäten den König und die Königin gerichteten Gesuche um einen Ausschub in der Durchfübrung des gegen den Hausirhandet gerichteten Gesetzes nicht erfolglos bleiben würden, haben sich nicht bestätigt. Leider besteht die unmittelbare Folge dieser Enttäuschung darin, dass nunmehr viele Hunderte auf die Wirksamkeit dieser Petitionen vertrauende Familien von den Consequcnzen der neuen gesetzlichen Bestimmung, welche nicht allein den eigentlichen Hausirhandel, sondern auch den Waarenverkauf in Thorwegen, Buden u. s. w., streng untersagt, völlig nuvorbereitet und doppelt schwer getroffen werden. Denn abgesehen davon, dass die Frist von vier Wochen, welche für die Ausführung des Hansirverbots, vom Tage der Veröffentlichung des neuen Gesetzes an gerechnet, eine viel zu kurze war, um den bisher vom Hausirhandel lebenden Familien den Übergang zu einem anderen Erwerbszweige zu ermöglichen, hatten diese armen Leute im Vertrauen auf eine Verlängerung des Ausführungstermins auch diese karg bemessene Galgenfrist vielfach ganz unbenützt verstreichen lassen. Bedenkt man nun, dass das ganze Betriebscapital des Hausircrs ein äußerst beschräuktes ist, so ist es wohl leicht begreiflich, dass schon die wenigen Wochen, welche seit der Aclivirung des Hausirverbotes vergangen sind, unsagbaren Jammer und großes Elend über eine Unzahl von Familien bringen mußten, welche sich bisher vom Erträgniße des ambulanten Handels zwar kärglich, aber doch ehrlich ernährt hatten. Der kleine Betriebsfond war ja doch viel zu rasch aurgezehrt, und wenn man schon, wie allgemein behauptet wird, mit dem neuen Gesetze die Absicht verfolgte, Numänien eines Theiles solcher israelitischer Familien zu entledigen, welche, ohne rumänische Staatsbürger zu sein, sich doch eine Art von Heimatsrecht im Laude ersessen halten, so vergaß man eben darauf, dass gar viele dieser Familien nicht über die nöthigeu Fonds verfügen, um aus Rumänien auszuwandern und in der Fremde ein neues Heim zu gründen. Wohin sollen aber auch die armen Leute gehen, nachdem von Seite der hiesigen Polizeibehörde bei der Ausstellung von Reisepässen die peinlichste Strenge beobachtet wird, die Nachbarstaaten aber diese Rigorosität mit der gleichen Münze heimzahlen? Dem Schreiber dieses sind mehrere Fälle bekannt, in welchen sich im Lande geborene und zu keinem anderen Staate in einem Unterthanverhältniße stehende Israeliten bei den hiesigen Behörden vergeblich um einen Pass beworben haben. Sie wurden zurückgewieseu, weil man ihnen durch die Ausstellung einer solchen Legitimation einen Nechtstitel auf die Zuständigkeir nach Rumänien zu geben fürchtet. Im Lande ist ihnen die Fristuug ihres Lebens zur Unmöglichkeit gemacht — auswandern können sie nicht, weil sie ohne Pässe nicht über die Grenze gelassen werden. Was Wunder daher, wenn die vor eine solche Alternative gestellten Armen und Elenden sich der Qual eines solchen Daseins durch einen verzweifelten Schritt zu entziehen suchen? Wirklich haben auch die Blätter bereits über Selbstmordfälle in Folge des neuen Hausirgesetzes berichtet. Aus Bukarest, wo Bürgermeister Fleva, ein sonst um die Hebung der etwas stark in Unordnung gerathenen, finanziellen Verhältniße der Residenz cifrigst bemühter Mann, eine besondere, die stramme Durchführung des Hansirverbots betreffende Verordnung . erließ, sind innerhalb der letzten vierzehn Tage 68 jüdische Hausirerfamilien ausgewandert. Was will aber diese Ziffer gegenüber der ganz unvergleichlich höheren Zahl derjenigen israelitischen Familien besagen, welchen entweder die Mittel oder auch die erforderlichen Pässe fehlen, um im Auslande ihr weiteres Fortkommen zu suchen? Die in diese Kategorie gehörigen fremden Unterlhanen können schließlich noch darauf rechnen, dass ihnen von ihren Consularsbehörden die Mittel zur Rückkehr in die Heimat an die Hand gegeben werden. Was soll aber aus jenen Armen werden, welche ihr früheres Unterthanenverhältnis aufgegeben haben, ohne die Zuständigkeit nach Rumänien zu erwerben? Im Lande können sie nicht bleiben, weil sie hier nicht leben können; wollen sie freiwillig Rumänien den Rücken kehren, so fehlen ihnen die zum Hier war Alles in voller Geschäftigkeit und Bewegung, eine Menge Gäste aus allen Ständen strömte herbei, und der Rabbi hatte Mühe, in die Nähe Don Abraham's zu gelangen, der von den Vornehmsten der Stadt umgeben war, den Rabbi aber anf's höflichste j willkommen hieß. { Die Feierlichkeit begann. In dem mit Marmor gepflasterten j Hofe erhob sich ein Baldachin; unter Musik und umgeben von Fackelträgern wurde der Bräutigam unter denselben geführt, zwei vornehme Damen und ein großes Gefolge von Brautjungfern begleiteten die weißgekleidete, verschleierte Braut. Der Ebeeontraet und das Gelöbnis der Morgengabe wurde laut vorgelesen, der Bräutigam steckte seinen Ring an den Finger der Braut und zertrat ein Glas, worauf die ste umgebenden Gäste in laute Glückwünsche ansbrachen. Jetzt näherte sich Don Abraham der Braut und hob den Schleier von ihrem Gesichte. ,Allmächtiger Gott: Mirjam!' rief der. Bräutigam und sank bewußtlos zusammen. Die Hochzeitgäste standen wie versteinert da; denn die Braut war nicht Don Abraham's Tochter, sondern die Tochter der armen Frau. — »Ich muss Euch jetzt-dies Näthsel lösen,' sagte Don Abraham zu feinen Gästen gewandt. »Dieses Mädchen war früher die Verlobte dieses Mannes. Liebe vereinte ste, doch ich wußte dies nicht. Aus Dankbarkeit, weil ich ihn lieb hatte, und in der Hoffnung, die Verhältniße seiner Mutter und seiner Geschwister -verbessern zu können, gab er meinen Wünschen nach und wollte meine Tochter heiraten. Erst gesternerfnbr ich den Zusammenhang. Aber durch mich soll keine Jungfrau beschämt und unglücklich werden. So nimm sie denn statt meiner Tochter und seid glücklich!' Alle Anwesenden waren tief ergriffen und standen sprachlos da. »Und.was die Mitgift betrifft,' fuhr Don Abraham fort, »so wollen wir natürlich nicht brechen, was in diesem Documente;uzesichert worden ist-' Jetzt aber vermochte Rabbi Raschi nicht länger an sich zu.halten. Er schrie m t Thränen in den Augen: »Ja, Du bist würdig, mit mir den Garten Eden zu!heilen! Ich freue mich darauf, einst Dein GesellschaftSbrnder zu sein!' Die Anwesenden verstanden natürlich diesen Ansruf nicht und der Rabbi war zu leidenschaftlich bewegt, um daran zu denken, sich verständlich zu machen. Später erzählte er jedoch dem Don Abraham seinen Traum, und dieser anlworrete gntmüthig: »Es freut mich herzlich; denn es ist jedenfalls sehr angenehm, einen guten Nachbar zu haben.' Es sind seitdem fast achthundert Jahre verflossen. Währe es noch lange, lange Zeit, bis der Leser selbst sich überzeugen kann, ob Rabbi Raschi und Don Abraham wirklich zusammen im Paradiese siiZen. — (Lemb. Jsr.)