Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 4 (1884)
- Issue
- Heft 19 (6.6.1884)
- Date
- 1884-06-06
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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— -s: — jetzt mitunter Musikdireetoren zeigen, wenn sie mit dem Tactstock so unbarmherzig auf ibr Pult losschlageu, dass man fürchtet, dasselbe würde bis zum Ende der Musik nicht anshalten. Dass, wie oben bemerkt wurde, die neuen, für den Gottesdienst geeigneten Lieder von den Musikdireetoren übernommen und eingefübrt wurden, gebt ans dem למנצח hervor, welches 53 Psalmen und dem Gebete Habakukß (3. 19.) beigesetzt ist und nichts Anderes heißen soll als: Dem Vorsteher oder Director (nämlich zu übergeben, welches wir aber ebenfalls beim Addresfiren weglasten). Oft steht blos למנצח ohne weiteren Beisatz, wo wahrscheinlich der erste Director gemeint ist. Mitunter aber hat dieses Wort einen Beisatz, über den uns, für einige Fälle wenigstens, das Vorgehende Aufschluss gibt. Ps. 12 führt die Ueberschrift למנצח על השמינית. Da wir nun aus Obigem wissen, dass es einen ganzen Cbor mit Harfen עלי״השמינית gab. so war dieser Psalm unstreitig dem Vorsteher dieser Harfenart (d. b. Alles dessen, was zu diesem Theile der öffentlichen Musik gehörte) zuzufertigen. Ganz entsprechend ist Ps. 5, 1 : .Dem Dirigenten der Flöten'. Die sorgfältige Wabl der begleitenden Instrumente lässt auch eine große Verschiedenheit der Melodien voraussetzen. Es lässt sich. also wohl denken, dass einer der vielen Directoren das besondere Amt batte, darauf zu. sehen, dass jedes Gebet in der für daslelbe geeigneten Melodie vorgetragen würde. Dies scheint die Ueberschrift למנצח בנגינות, Ps. 4, 6, 54, 55, 67, 76 zu bedeuten ,Dem Vorsteher der Melodien'; denn ננינה heißt Melodie, welche sich sowohl singen als auf einem Instrumente abspielen lässt. Einmal Ps. 6, ist noch hinzugesetzt, dass das Lied mit der Cither על־השמינית zu begleiten sei. Die Ueberschrift Ps. 61: ,Dem Vorsteher der Melodie David's'. welche nicht ganz klar ist, entspricht das למנצח בנגינות־ Habak. 3. 19. Andere nehmen- נגינות für Saiteninstru m e n t e, was e׳ allerdings auch beißen kann. Ueberschriften wie ׳למנ׳ לבני־קורח לידותוץ ׳על־ידותון können heißen: Dem Vorsteher des von der Familie Korachs. Zedutuns gebildeten Chores. מחלת Ps- 53. 88, nimmt Gcuesius nach dem Aetbiopischen für ein Instrument. Andere geben dem Worte die Bedeutung von מחול. Dann würde es eine Procesfion, einen wandelnden Cbor bedeuten, dergleichen z. B. bei der Uebertragnng der Bundes!ade, auch. Ps. 68, 26 erwähnt werden. Nehemia ordnet zwei solche wandelnde Chöre an (12, 31, 38), welche einen Wechselgesang anstimmten; dem würde das לענות Ps. 88 entsprechen. Dass מחול übrigens wirklich kein Instrument — nach einigen sollte . es gar eine Sackpfcife sein — sondern stets einen Chortanz oder einen Umgang bedeutet (von חול sich im Kreise bewegen), ist außer allem Zweifel. Außerdem werden noch genannt Vorsteher - על־יונת אלם רחקים׳ על־הגתית׳ על־ששנים׳ על־־מות לבץ׳ על אילת השחר u. s. w. Ob dies besondere Arten von Instrumenten oder Melodien, waren, lässt sich nicht entscheiden. Forkel erinnert passend an ähnliche Ueberschriften der Meistersänger, zur Angabe der Weise (Melodie), z. B. in der hoben fröhlichen Lobe-Weis' (Melodie), die über kurz Abendroth-Weis' (vergleiche על אילת השחר), die Jungfrau-Weis' (vergl. עלמות, welches nach Einigen eine hohe Stimme bedeutet). Der eigentliche Sinn von אל תשחת (verdirb nicht), welches viermal bei למנצח steht, ist ebenfalls schwer zu ermitteln. Zn der Mitte sowohl, als am Ende vieler Psalmen finden wir das Wort מלח, im Ganzen 69mal und außerdem Habak. 3, ebenfalls 3mal. Auch dies hat zu einer außerordentlichen Menge von Erklärungsversuchen Anlass gegeben, ohne dass es bisher 'gelungen ist, seine Bedeutung evident zu bestimmen. Die Meisten haben sich dafür entschieden, dass in dem Worte eine auf Musik sich beziehende Andeutung liege. Hier haben es nur Einige für eine Abbreviatur genommen סימן לענות המנהלות, סב למעלה השר d. i. da eapo und dergleichen, wobei natürlich der Phantasie großer Spielraum gelassen ist. Nach Anderen bedeutet es eine Erhebung der Stimme, eine Veränderung der Tonart oder des Tactes, eine Tonleiter zur Hinüberleitung in andere Tonarten, welche Erklärungen aber wicht vasten, wo סלה am Ende des Psalmcs stcbt. Am sichersten ist unstreitig die Erklärung Nosenmüller's durch ״Pause', nämlich des Gesanges bei fortgesetztem Spiel der Instrumente, mit Vergleichung des syrischen סלה ruhen, schweigen. Hiernach bedeutet es also Nachspiel, welches zwischen den Theilen desselben Psalmcs zugleich zum vermittelnden. Zwischenspiel wurde (diapsalma LXX.); aber im Allgemeinen kann man nicht Zmischenspiel übersetzen, weil סלה öfter am Ende des Psalmcs steht, wobei es freilich die Alexandrinische Uebersctznng nie berücksichtigt. הגיוןwelches Ps. 9, 17. vor סלה steht, gibt die griechische Ueberl'etzung durch ode, Gesa n g, Lied, womit also hier ein einzelner Sänger statt des Chores einirat, und ebenso Pi. 92, 4. הגיון בכנור, Lied mit Begleitung der Cither (m6t 0d68 en lcithara LXX.). (Fortsetzung folgt.) Die Brgmiil'ation der israelit. Cnltns- Gemeinden- Wir veröffentlichen in Nachstehendem einen Circular-Erlass der k. k. mährischen Statthalterei an die Bezirkshauptmannschasten, woraus zu ersehen ist. dass das k. k. Cültusministerium die Angelegenheit der Organisation der Cultusgemeinden ernstlich in die Hand nimmt, indcm es zunächst die obligatorische..Einführung von Local-Statutcn für jede einzelne Gemeinde betreibt. Der fragliche Erlass beschäftigt sich zunächst noch mit einer anderen Frage, der Trennung der Verwaltung der politischen Ortsvon den bezüglichen Cultusgen.einden in jenen Orten Mährens, wo diese beiden verschiedenartigen Körperschaften noch vereinigt sind. Wie unseren Lesern erinnerlich sein dürfte, hat die hohe Negierung vor drei Jabren nicht blos diese Trennung, sondern gleichzeitig auch die Vereinigung der politischen Israelitenmit den christlichen Ortsgemeinden angeordnet — eine Anordnung, die jedoch in ihrer Ausführung auf derartige Schwierigkeiten theils sachlicher, theils nationaler und confestioneller Natur stieß, dass es nicht zur Ausführung derselben karn. Nun soll, was ganz uatur- und rechtsgemäß ist, wenigstens die förmliche Scheidung der politischen und culturellen Verwaltung vollzogen werden, was zumindest durch die Constiluirung der Cultusgemeinden auf Grund genehmigter Statuten geschehen muss. Ein ähnlicher Erlass erging auch an die anderen Gemeinden, die bereits seit längerer Zeit nur als Cultusgemeinden bestehen, und es wird hiedurch wenigstens die gesetzliche Grundlage für die Leitung und Verwaltung der einzelnen Gemeinden erzielt werden. Da die k. k. Statthalterei in obigem Erlasse von jenem Muster-Statute, das in den Jahren 1876—77 unter ihrer Zustimmung vom Curatorium des mährisch-jüdischen Landesmastafondes resp. den Gemeinde-Delegirten ausgearbeitet und dem k. k. Cultus-Ministerium zur Genehmigung vorgelegt worden war, keine Erwähnung that, so fühlte sich das Curatorium vcr. .anlaßt, die betreffenden Gemeinden auf dieses Elaborat hinzuweisen, einerseits, um denselben die Ausarbeitung der Statuten möglichst zu erleichtern, andererseits, um die wünschenswerthe, möglichst gleichartige Abfassung derselben zu erzielen. Auch wurde denselben dc.r Umfang des ihnen in obigem Entwürfe zugetheilten