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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1884-03-26 · Heft 11 (26.3.1884) · p. Seite 4

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
4 (1884)
Issue
Heft 11 (26.3.1884)
Date
1884-03-26
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Die erwähnte, schlechte Aussprache kann auch bei dem Ligamento oder Legato eintreten, wenn der Sänger das Princip vernachlässigt, dass a allein der Tonträger ist, der zweite Vocal nur das Mittel zum Doppellaut, welches erst am Ende der gebundenen Töne in Wirksamkeit treten Vars; wenn nicht statt einer Silbe zwei entstehen sollen. Nicht minder vorsichtig muss der Sänger sein, wenn eine zu tragende Silbe mit I, m oder n schließt, oder die nächste damit anfängt, dass er nicht auf einem von diesen Consonanten die Bindung oder Anticipation vollbringt, wie es leider auch oft gehört wird. Vielmehr muss die Aussprache der Consonanten stets erst nach der Bindung und Anticipation erfolgen. Da das Portament das Tragen der Töne mit unterlegten Silben ist, so kann es nickt mit einem einzelnen Vocale. sondern nur mit den Silben Do. Re. Ml..Fa. Sol. La. 81. geübt werden. Das Legato ist dagegen fleißig auf den Vocalen a und e zu studiren. Den angegebenen Grundbegriff des Fortarnonto di voce muss man festhalten, weil man ohne ihn nur legato singen, also gerade einen der schönsten Vorzüge der Mensckenstimme unbenutzt lasten wird, den sie mit keinem Instrument der Welt theilt. Oder im besten Falle wird man ihn durch Zufall und unsystematisch benutzen. Das Aufgeben jenes Grundbegriffes hat schon viele Misverständniße hervorgebracht, die sogar in den Gesangschulen ihr loses Wesen treiben. Man hat in Folge davon namentlich die Messa äi voce für Portament ausgegeben, das Legato hat auch dafür gelten müsten, das Oercar 11 tuono, über welches wir an späterer Stelle abzuhandeln gedenken, ist gleickfalls als Portament gepriesen worden. Westen Begriffe aber systematisch geordnet sind, der wird nie Gefahr laufen, in solche Verirrungen zu gerathen. Eine durchgreifende Regel, wenn das Portament anzuwcnden ist, läßt sich nicht aufstellen; dagegen gilt in der guten italienischeu Gcsangschule das Princip: ohne Portament kein Gesang. Es ist keine Verschönerung, Verzierung des Gesanges, sondern ein wesentliches Element desselben. Man irrt, wenn man annimmt, dass es blos zärtliche Gesinnung ausdrücke; es eignet sich ebenfalls zur Schilderung gewaltsamer Leidenschaften, selbst im Necitative, ja, ist für diese Gattung der Empfindungen oftmals eben so unentbehrlich, wie für zärtliche Gefühle. Einmal angewendet, erhöhet das Portament den Charakter des Gesanges, ja es drückt ihm oftmals erst einen unverkennbaren Stempel auf. Wird z. B. ein Name ohne Portament gesungen, so ist der Träger desselben dem Herzen des Singenden gleickgiltig; wenn aber mit Portament, so kann kein Mensch länger in Zweifel sein, dass Liebe und Sehnsucht im Hintergründe sind. Ausdruck also ist Zweck und Wirkung des Portamento, gleichviel, ob Liebe, Zorn, Schmerz oder Freude u. s. w. Gegenstand der Schilderung ist; jedoch können die zärtlichen Gefühle es am wenigsten entbehren. Man würde aber irren, wenn man meinte, wir wollten hiermit behaupten, dass es überall anwendbar sei; im Gegentheil beruht gerade hier in der Wahl bei der Anwendung mehr, als sonst irgendwo, die große Schwierigkeit, welche nur durch echte Bildung des Gefühles und Gesckmackes besiegt werden kann. Beim Gebrauche des Portamento behalte man immer den Grundsatz im Auge: ein Portament zu wenig oder-zu viel hebt jede Wirkung auf. Portament und Legato gleichen den Mittel-Tinten in der Malerei. Wie ein Bild ohne Mittel-Tinten nicht denkbar ist, so kein Gesang ohne Binden und Tragen der Töne. Durch dieselben erhalten die Noten erst Beziehung und Zusammenhang unter einander, ohne dieselben bilden sie kein Gedicht, sondern bleiben tobte Symbole ohne geistiges Band, und darum ohne inneres Verständnis. So stürzt im Gemälde ohne die verbindenden Mittel-Tinten Alles zusammenhanglos durcheinander. So verliert auch das Gedicht ohne gebundenen Vortrag beim Sprechen Sinn und Bedeutung, wird zur bloßen syntactiscken Wortfügung, um somehr, je pathetischer es ist, und das Portamento erscheint also wie eine glückliche Nachahmung der Natur. Ueberhanpt, es lassen sich keine Regeln für besondere Fälle aufstellen, wo und wie oft nämlich dasselbe angewendet werden müsse oder wenigstens mit gutem Erfolge anzuwenden sei; son- Eine neue Iudencolonie ״Rosch pinati“ in Syrien. Aus Haiffa in Syrien werden der deutschen ״Petersburger Ztg." vom 11. Februar folgende interestante Einzelnheiten über die Gründung einer neuen Judencolonie N22 ראש mitgetbeilt. Diese Colonie liegt drei Stunden vom Jordan entfernt. Hier wurde vor anderthalb Jahren von einigen wohlhabenden jüdischen Emigranten aus Rumänien und Rußland, auf eigene Rechnung (also nicht unter der Vormundschaft des famosen Galatzer Central-Comite's) ein prächttges, arrondirtes Stück Land gekauft, das sehr fruchtbar ist, und auch eine gute Quelle, eine werthvolle Rarität hier zu Lande, besitzt. Unverzüglich gingen diese wackeren Emigranten an das Bauen von mehr als zehn Wohnhäusern, wobei sich leider Etwas ereignete, das erwähnt zu werden verdient, da es wieder ein Streiflicht auf türkische Rechtsverhältniße wirft. Ein junger, beim Baue beschäftigter Israelit wurde von einem muhamedaniscken Tagdieb, der aus Neugierde dorthin kam, auf recht aufdringliche Weise gezwungen, ihm seinen am Gurte befestigten Revolver zu zeigen; nachdem dieses geschehen war, arbeitete der Jude weiter und der junge Muhawedaner fiel einige Schritte davon entfernt, Angesichts mehrerer beim Baue angestellter Arbeiter, so ungeschickt in einen ziemlich tiefen Graben, dass er mit einem Loch im Kopfe todt aufgehoben wurde. Man theilte augenblicklich den Eltern desselben die Schreckensnachricht mit. und im Moment waren fast alle Muhamedaner der Stadt auf der Unglücksstätte, und obwohl die arabischen Zeugen schworen, dass kein Schuss gefallen sei, so beschuldigten doch die Eltern des Verunglückten den armen Juden der Ermordung ihres Sohnes, und schrieen nach Rache. Der Pöbel — ein gewaltiger Haufe — stimmte brüllend ein und schleppte den entsetzlich erschreckten Juden unter scheußlichen Mißhandlungen mit sich fort auf's Gericht, wo er ohne jeden Verhör sogleich in.einen finsteren Kerker geworfen und darin bei Wasser und Brod über 4 Monate gehalten wurde, bis die ־ langwierigen Untersuchungs- und Gerichts- Verhandlungen denselben für ״schuldig" oder .,nicht schuldig" erklären würden. Alles sprach dafür, dass das Resultat ein höchst ungünstiges werde, und selbst die strengsten Reclamationen des russischen General- Consulats in Beiruth, welches geltend machte, dass der arme Gefangene russischer Unterthan sei, genügten nicht, um diesen wenigstens vorläufig auf freien Fuß zu setzen. Das Geld allein bewies auch hier wieder seine Allmacht; durch freundliche Mitwirkung einiger englischer Philantropen gelang es, die erforderlichen.4000 Rubel aufzubringen, welche absolut nöthig waren, die Mäuler der Eltern des Verunglückten und der betreffenden Beamten für immer in dieser Affaire zu stopfen. Sobald diese Summe gezahlt worden, war Alles in Ordnung und die Unschuld des armen Juden zur Evidenz erwiesen!

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