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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1883-12-29 · Heft 44 (29.12.1883) · p. Seite 4

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 44 (29.12.1883)
Date
1883-12-29
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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viele Schulen errichten, blcibt der Cantor immerhin ein Gemeiudebeamtcr, denn der Staat wird nie in die Autonomie der Gemeinden, in ihre. Privataugelegeuhetteu Eingriffe sich er« tauben. Wozu auch'? Welches Bewandtnis hat das Cantorat mit Dem Lehrfache oder mit dem Nabbinate? Der Staat, der es sich zur Aufgabe machte, alle Staatsungehörigen ohne Unterschied der Confesiion auf ein gleiches Niveau der Bildung zu stellen, durfte selbstverständlich bei den Juden keine Ausnahme machen, weshalb den Gemeinden, die im Besitze confesiioneller Schulen waren, die Alternative gestellt wurde, entweder ihre Schulen aufzulassen, oder nur solche vom Staate uls befähigt anerkannte Lehrer anzustellen. Wie mit diesen in -erfter Zeit verfahren wurde, kann als Seitenstück der gegenwärtigen Behandlungsart der Cantoren angereiht werden. Erst rn den 70er׳-Jabren wurde in Transleithanien den׳ Gemeinden lediglich das Wahlrechteingeräumt, aber die Absetzbarkeit der Lehrer benommen, während die Stellung der Lehrer au confefsionellcn Schulen eine precäre ist. Ueberbrücken wir zu den Rabbinern. Auch dieser. Stand war durch den im Judenthume überhand genommenen Jndifferentismus in feinem ursprünglichen Ansehen sehr gefunken. Wozu bedurfte der Neologe noch eines Rabbiners? Etwa zur Entfchcidung über rituelle Angelegenheiten, oder zur Erbauung durch eine Predigt?־ Selbst zu Trauungen war er - entbehrlich; denn Lieb Rachmiel Fedcrnhändler, der auch ein Gelehrter war und nicht schreiben und lesen konnte, war zur Vornahme von Traumnzeü nach den Gesetzen Israels befugt, und zum Segenfpenden war Jeikele Kaz, Häsenbalgbändlec bereit. Weshalb der löbliche Vorstand den Rabbiner als einen Luxusartikel erklärte, und dieser Ansicht haben sich auch viele Gemeinden angeschlosfen, so dass Der Nabbinerstaud auf Null sich reducirt hätte, wenn nicht der Staat dem noch׳ rechtzeitig vorgegriffen hätte. Bei der nunrnehrigcn Gleichstellung der Juden mit den übrigen Cvnfessionen des Staates mußte den - Rabbinern Agenden gleich den Seelsorgern anderer Consefsioneu übertragen werden und hierdurch än engere Berührung mit dem Staate treten, ibu als ein dem Staate nothwendiges Glied anerkennen, weshalb er sich auch des obrigkeitlichen Schutzes, trotzdem er wie vorhin noch immer Gemeindefunciionar ist, erfreut. Nun dringt auch der Staat darauf, dass die Gemeinden nur solche mit der nöthigen Bildung Versehene uls ihre Rabbiner anzustellen haben, weshalb eine Schule für Rabbiner sich als nothweudig erwies. Hieraus folgert Freund B., wenn auch die Cantoren eine Schule hätten, würden auch sie des staatlichen Schutzes theilhastig werden. Ich weiß wahrhaftig nicht, was hierdurch dem Staate geboten wird, ob jetzt der Cantor die K'duscha nach allen Regeln der Kunst, oder nach primitiver Art vorträgt, oder ob der Schochet das Vieh nur mit einer Halloclio abschlachtet, was berühren alle diese internen Angelegenheiten den Staat, um die Functionäre vor etwaigen Gewaltmaßregeln eines Kosest-Lalrolloi anders, als jeden anderen Staatsangehörigen, durch die Behörden in Schutz zu nehmen! Belügen wir uns selbst nicht. Durch unseren Beruf erwachsen dem Staate weder Vornoch Nachtheile, indem wir ihm nichts bieten, und deshalb auch nichts verlangen können. Wozu daher die stetigen Versprechungen unserer staatlichen Stellung? Sind wir vielmehr das, was wir eigentlich dem Namen nach sein sollen, nichts Anderes als Cantoren oder Vorsänger,!und als solche wäre cs an der Zeit,' dass wir uns von der uns unwillkürlich aufgedrungcncn Kutte befreien sollen. Dort bei der Orgel ist des Sängers Platz, aber nicht mit der Kutte bekleidet vor dem Allerheiligsten einen Solo auszusühren und mit dem Fuße den Tact zu stampfen Ick kann nur den Geschmack der Hohenemser Gemeinde, weil er. ästhetischer ist — beloben, und wir können mit Gewißheit aus ein baldiges Umsichgreifen dieser Reform rechnen. Die Schamröthe muss Einem in's Gesicht steigen, wenn man bedenkt, einen Alaun in einem Pricsterkleide. gehüllt zu sehen, der noch vor wenigen Augenblicken mit dem gebundenen Banktuche iw der Hand durch die Gasseging, um seinen Obolus den Magen und Weschet — seinen. Gehalt — seinem Hause zuzusühreu. Und da wollen wir uns noch Priester nennen? Ich.glaube, nach diesen Ausführungen die Besserdenkenden zur Ueberzeugung geleitet zu haben, dass eine Cautorenschule ein ganz überflüssiges Ding ist, insolange die Gemeinden nicht zur Einsicht gelangen, dem Staude die ihm gebührende Achtung durch Einverleibung einer anderen Beschäftigung, als die des Schochet, zuerkeuuen *). Ung.-Hradisch, im Dcccmber 1883. Obercantor Adler. *) Auf obigen Artikel werden wir noch in einer der nächsten Nummern zurnckkommen, aber gegen die eine Bemerkung des Autors, dass einem Cantor im Bewußtsein seiner Nnwurdigkeit zur Bekleidung des Priesteramtes die Schamröthe in's Gesicht steigen muß,'wichen wir uns entschieden verwahren. Sein individuelles Bekenntnis möge er nicht als allgemeine Norm cmnehmen. Die Redaction.- Vom Knnstgelaiige sonst und seht. (Fortsetzung.) Die immer mehr bervortretewde neue Richtung in der Oper der Gegenwart;■ntins auch einen neuen Gesangsstyl erzeugen, welcher hoffentlich durch strenge Unterordnung unter die Gesetze des allein Schönen jene augedeuteteu Uebelstände und Ausschreitungen beseitigen und den Säugern die Möglichkeit bieten wird, ihre Stimme vor Mißbrauch zu bewahren. Sehen wir nun, welches die allgemein giltigen Regeln des Kuustgejauges von jeher gewesen sind und wohl immer bleiben werden. Welche Erfordernisse bedingen den künstlichen oder ,Kunstgesaug?* fragt Schubert, in seinem Gesangskatechismus. Die Antwort lautet: 1. ,Eine volle, gesunde, kräftige, schöne, biegsame Stimme von ansehnlichem Umfange; 2. die Fertigkeit, die Notenschrift schnell und richtig zu lesen und die Töne nach derselben rein zu intoniren, wozu ein feines musikalisches Gehör erforderlich ist; 3. deutliche Aussprache der Vocale, Silben, und Wörter; 4. Angemessenheit des Vortrages zum Inhalt der Worte als Hauptpunkt, wobei der Sänger oder die Sängerin den Geschmack und das richtige Gefühl mit reger Phantasie allein bewähren kann, damit der Gesang die musikalische Sprache des Gefühls werde. Nur wo das Letztere als Hauptbedingung sich sindet, sagt man: Der Sänger oder die Sängerin hat geschmackvoll, mit Gefühl und Ausdruck gesungen. Und wie ist die Wirkung eines Gesanges nach den Regeln der Kunst? Die Wirkung ist um so mächtiger, je.mehr die Ausführung eines Gesanges durch schöne, wohlklingende und ausgebildete Stimme nach den Regeln eines kunstreichen Vortrages geschieht. Wir hören von berühmten Sängern der älteren Schule die Klage erheben, dass die Kunst des Gesanges im Verfall begriffen ^er, weil Niemand mehr ordentlich studiren wolle, weil Alles

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