Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 42 (13.12.1883)
- Date
- 1883-12-13
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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gestattet, aus welchen sich die Majorität zusammensetzt, denn die Vertesung der Namen im Oberhause geschieht nach Curien. Von den stimmberechtigten Mitgliedern des Kaiserhauses war Niemand anwesend. Die Curie der römisch-katholischen Bischöfe und Erzbischöfe besteht derzeit aus 27 Mitgliedern. Von diesen waren Cardinal Mihalovics, die Bischöfe Stroßmayer, Lipovniczky, Mihalyi, Bonnaz und Pasztelyi, wie überhaupt die kroatischen Bischöfe abwesend; alle übrigen stimmten gegen das Gesetz. Aus der Curie der Bischöfe irr partikus, die 24 Mitglieder umfaßt, stimmten die fünf anwesenden gegen die Vorlage; von den eine besondere Curie bildenden griechischkatholischen, serbischen und rumänischen Erzbischöfen und Bischöfen, die zehn Mitglieder umfaßt, war Niemand anwesend; von den Banner- Herren des Reiches stimmten der Tavernikus Graf Cziraky und Oberst- Hofmeister Graf Geza Szapary gegen die Vorlage, was mit stürmischen Eljen-Rufen acclamirt wurde. Vier der Bannerherren, darunter die beiden Kronhüter Joseph Szlavy und Baron Vay, stimmten für das Gesetz. Aus der Curie der ungarischen Obergejpäne, bestehend aus 56 Mitgliedern, fehlten vierzehn; zwei, und zwar Graf Stephan Szapary (Pester Comitat) und Fürst Paul Eszterhazy (Oedenburger Comitat), stimmten gegen das Gesetz, die übrigen vierzig für die Vorlage. Die acht kroatischen Obergespäne waren, weil in diesem Falle nicht stimmberechtigt, uicht erschienen. Von der Curie der Fürsten war nur Fürst Edmund Batthyanyi erschienen, der für die Vorlage stimmte. Die Curie der Grafen lieferte dreiundsechzig Stimmen gegen, nur dreiundzwanzig für die Vorlage. Die gräfliche Familie Zichy allein stellte vierzehn Mann gegen das Gesetz. Die Curie der Barone ergab sechsunddreißig Stimmen für, dreizehn gegen die Vorläge. Gd. C. Baron Edelsheim-Gyulai stimmte für das Gesetz. Die Vorlage geht nunmehr an das Unterhaus zurück und wird dort gewiß noch vor den Ferien abermals in Verhandlung gezogen werden. Nach der bisher von der zweiten Kammer beobachteten Haltung zu schließen und nach der heutigen Rede Tisza's ist es unzweifel- Haft, Laß das Abgeordnetenhaus und die Regierung an der Vorlage unverbrüchlich festhalten, daß dieselbe daher nach den Weihna^'tsferien abermals in das Oberhaus gelangt. Da einerseits der hohe Clerus es nur darauf abgesehen hatte, seinen principiell kirchlichen Stand- Punkt zu wahreu, andererseits die Gruppe des Jockey-Clubs damit stch genügen lassen dürfte, der Regierung heute eine vorübergehende Verlegenheit bereitet zu haben, so kann man annehmen, daß das Oberhaus bei der nächsten Gelegenheit den Gesetzentwurf acceptirenwerde. Aest, 11. December. Die Abstimmung der Magnatentafel über das Ehegesetz bildet in allen politischen Kreisen das Tagesgespräch, insbesondere beschäftigte man sich heute im National- Casino und im Club der liberalen Partei mit derselben. Es heißt, daß die jungen Herren vom National-Casino, welche die Entscheidung herbeigeführt, ihren 'Sieg mit einem Bankette feiern wollen. Im Club der liberalen Partei äußerte der Minister- Präsident Tisza privatim seine Ansicht über dasjenige, was nun zu geschehen habe. TiSza ist der Ansicht, daß das Abgeordneten- Haus, sobald das Nunrium der Maguateutafel herablangt, dasselbe mit derselben Achtung cntgegennehme, mit welcher es allen Beschlüssen der ersten Kammer begegnet, und daß aus der Mitte der Partei der Antrag gestellt werde, das Nuntium dem Justizausschusse zur BorLerathung zuzuweisen. Da man in der Parier allgemein der Ansicht war, daß dieser Antrag von einem Magnaten gestellt werden möge, erklärte sich Graf Bela Banffy biezu mit Vergnügen bereit; sollte jedoch ein׳ Mitglied der Opposition den Wunsch hegen, einen solchen Antrag zu stellen, so wird die Negierungspartci ihm dies gerne überlassen. Der Justizansschuß wird sodann über das Nuntium mit thunlichfter Beschleunigung dem Hause Bericht erstatten, das den Gesetz- «ntwurs unverändert an das Oberhaus zurücksenden wird. Für die Stimmung, welche in den Kreisen des Episcopats nach der' heutigen Sitzung des Oberhauses herrschte, ist die Aeußerung^ eines hohen.Kirchenfürsten zu einem Mitglieds des Cabinets sehr charakteristisch .Wir haben gesiegt,* sagte der hochstehende' Prälat, ,aber es ist ein Pyrrhussieg!' V Lemöerg) 11. December. Vor dem hiesigen Schwurgerichte begann heute ein sehr interessanter Prozeß. Im März d. I. erregte' ein unter dem Titel: ,Fluch der galizischen Rabbiner und Wunder-, männer" erschienene, vom polnischen Publicisten Sigmund Fryling. verfaßte Brochnre ziemlich bedeutendes Aufsehen, nur deshalb, weil einige Tage nach Erscheinen dieser Brochure der eigentliche Motor dieses Bannfluches, der Krakauer orthodoxe Rabbiner und Reichsraths- Abgeordnete Schreiber, plötzlich starb. Nach Erscheinen obiger Brochure wurde dieser Bannfluch von der Journalistik viel besprochen, und hatte die' maßgebendsten Kreise eine sofortige strenge Untersuchung anbefohlen. Es wurden somit die noch vorhandenen Exemplare des Bannfluches consiseirt und gegen den Redacteur Riß, welcher in seiner hebräischen Zeitschrift diesen Bannfluch der 300 Rabbiner veröffentlichte und-, weiterverbreitete, der Prozeß wegen Verbrechens der öffent-״ lieben Gewaltthätigkeit angestrengt. Den Vorsitz der heutigen Verhandlung führt Landesgerichtsrath׳ Simonowicz, die Anklage erhebt Etat sanrv alt-Substitut Dr. Zminkowski, als Vertheidiger sungirt Dr. Goreckr- - Nach Auslosung der Geschwornen, unter denen sich kein einziger Jsrealit befindet, wird folgende Anklage in deutscher und polnischer Sprache verlesen: ,Die incrimiuirten Artikel der Zeitung für das wahre Juden-׳ thum Nr. 8 enthalten eine Anfforderung an isrealitische Wähler, beziehungsweise eine von orthodoxen Rabbinern, herrührendes, an isrealitische Wähler gerichtetes Verbot, diejenigen Männer, welche gewisse,- der fortschreitenden Cultur entsprechenden Neuerungen in jüdischen׳ Lehren und Gebräuchen anstreben, namentlich Dr. Philipp Zucker und Theophil Merunowicz, in den Gemeinderath, Landtag oder eine' andere zur Behandlung öffentlicher Angelegenheiten berusene Versammlung zu wählen. Den Anlaß hiezu gaben der von dem Landtags-Abgeordneten Theophil Merunowicz im galizischen Landtage gestellte' Antrag auf' Prüfung und Negulirung der die isrealitische Bevölkerung in Galizien betreffenden Rechtsverhältnisse, und die in dieser Beziehung von dem׳ Antragsteller Theophil Merunowicz und dem Abgeordneten Dr. Philipp Zucker in den Landtagssitzungen vom 14. September und 10 Oktober 1882 gehaltenen Reden. Die incrimiuirten Artikel enthalten ferner Flüche, Verwünschungen und Drohungen für den Fall der Nichtbeachtung des oberwähnten Verbotes. Mir Rücksicht darauf, daß in den betreffenden Artikeln ausdrücklich auf Len Willen der sogar dem Namen nach׳ aufgezählten Rabbiner hingewieseu wird, ferner mit Rücksicht auf die Autorität der Rabbiner, welche diese unter den Jsrealiteu, ma-- mentlich bei der ungebildeten, fanatischen Menge genießen, muß den׳ erwähnten Drohungen jede Bedeutung beigemessen werden, welche zum Thatbestande des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit, gesetzlich erfordert wird. Der Thatbestand dieses Verbrechens ist umsomehr vorhanden, als die incrimiuirten Artikel ihrem Inhalte nach -inem Bannflüche gleichgestellt werden müssen. ׳ Erfahrungsgemäß unterliegt es keinem Zweifel, daß ein voneinem Bannfluch betroffener Jsrealit von seinen Glaubensgenossen-, gemieden, von allem Verkehre ausgeschlossen, mißhandelt wird, ja auch' ein größeres Ungemach erleiden muß, sonach den im Z. 98׳ St. G. erwähnten Verletzungen am Körper, Ehre und Vermögen in hohem- Maße ausgesetzt ist. Die obige Anklage stellt sich somit als gerechtfertigt dar.'