Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 34 (2.10.1883)
- Date
- 1883-10-02
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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zur Probe 3, sage, drei Cantoren. Um diesen gerecht zu werden, wurde der Probevortrag folgendermaßen eingetheilt: Einem Cantor wurde קבלת שבת. dem Zweiten מעריב und dem Dritten שהרית zugetheilt, zu מוסף bekam Einer das Vorlesen aus der תודה und der Andere wieder das ־־מוסף^^. Ein solches Haschen und Nennen nach einem Wechsel der Gemeinden erregt in deren Augen nur eine Geringschätzung gegen den ganzen Cantorenstand. Selten erscheint eine Nummer unseres geschätzten Blattes, welche nicht eine Kritik' über die Mißachtung, mit welcher der Cantor behandelt wird, brächte. Dies wird am besten in dem Cvncnrse zur Besetzung eines Cantor- Postens illustrirt. Zn wie vielen Nummern über die Unsicherheit der Existenz des Cantors gerechte Klagen ertönen, darüber wollen wir gar nicht sprechen. Und wahrlich der Cantor, nur der Cantor ist der Willkür eines jeden Gcmeindcmitgliedes preisgegeben. Er ist das Stiefkind, der Paria unter den Cultusbeamten. Zu den Culmsbeamten zählen wir den Rabbiner, den Cantor, den Lehrer und auch den Gemeindesecrelär, dort, wo nicht dies Amt, wie in den meisten Gemeinden, in der Person des Cantors vereint ist. Außer dem Cantor ersreuen sich alle Cultusbeamten einer ihrer Stellung entsprechenden Ächtung. Unstreitig gebührt dem Na b biner die Achtung, die Autorität, der er sich in der Gemeinde erfreut, denn er repräsentirt Dasjenige, was der Jude als Heiligthum verehrt. Die »תורה*. Diese umgibt ihn sozusagen mit einem gewissen Glorienscheine. Bei den älteren Gemeiudemitgliedern.und solchen, die auch einst in der ישיבה waren, mit dem Nimbus der Heiligkeit. Der Rabbiner, auch Seelsorger, der das Wort Gottes predigt, uns auf die Bahn der Gotteserkenntniß führt, und uns ein leuchtendes Beispiel der Tugend, Frömmigkeit, Nell'giosilät und des Friedens ist, ist aber auch ein Mensch und כי אדם אין צדיק בארץ אשר יעשה טוב ולא יהטא, hat er gefehlt, gefehlt als Mensch, dann schützt ihn die .תורד. Wie oft werden Klagen über ihn laut, aber ihn persönlich angreifen, oder die Abhängigkeit seiner Stellung ihn fühlen lassen, dies würde keiner, . oder nur selten einer wagen; denn gegen den Rabbiner sich vergehen, hieße sich gegen die ,תורד versündigen, er ist ja ein בן תורה. Dieser Talisman schützt ihn vor jeder Unbill, seine Stellung ist durch diese unerschütterlich. Der Lehrer in der Gemeinde ist auch ein Cultusbeamter, namentlich dort, wo die Schule nicht vom Staate erhalten wird, überhaupt in Ungarn. Diesen schützt das Gesetz. Wer darf es wagen, ihn seine Abhängigkeit fühlen zu lassen, wer ihn unge׳ straft beleidigen? Durch das Gesetz ist er mit einer gewissen Autorität ausgestattet, und dieser eiserne Panzer schützt auch ihn vor jeder Unbill und Mißachtung. Noch kommen wir nicht zum Cantor, um über seine Stellung in der Gemeinde zu sprechen. Man kann nicht gleich Cantor sein, wenn man den Geschäftsrock oder den Schulrock oder die Handwerksschürze ab- und die Kutte mit der zackigen Kappe anleg 1. Der Cantor muß, wie jeder Andere, Fachstudien machen. ^Er muß von feiner Jugend an zielbewußt diesem Berufe sich widmen, einem Berufe, der am wenigsten dankbar ist, denn er n!uß, um leben zu können, nicht allein Cantor sein, sondern gemeiniglich in seiner Person mehrere Fächer vereinigen. Man lese nur die Concurse zur Besetzung eines Cantorpostens. Da wird verlangt, er soll musikalisch gebildet שוחט ,קורא, geprüfter Lehrer, Religionslehrer re. sein, oftmals soll er auch die התרה haben. Da könnte man in den Scherz einstimmen: »Mein Liebchen,, was willst du noch mehr?* Und da werden von unberufener Seite über die Unthätigkeit des Cantors Witze gemacht. Wollen wir nun eine Parallele zwischen dem Cantor und den anderen Cultusbeamten in der Gemeinde ziehen, so darf eine Person, und wenn sie auch kein Beamter ist, unseren Betrachtungen nicht entgeben. Aber erschrick nicht, Du armer Cantor, der Du, wie der Rabbiner am Seminar und der Lehrer an der Präparandie, zu Deinem gegenwärtigen Berufe an einem Conservatorium, oder an einer anderen Anstalt, oder bei tüchtigen, als Meister anerkannten Berufsgenossen Dich ausgebildet; der Du im literarischen Fache manchmal weit über dem Lehrer in Deiner Gemeinde stehst, der Du, kraft Deines heiligen Amtes, Deines Wissens und Deines lieblichen Gesanges, Deine Gemeinde zur Andacht in's Gotteshaus lockst, der Du in den Augen Deiner christlichen Mitbürger ein geachtetes und nützliches Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft bist, wappne Dich zu vernehmen, wer noch weniger als Du des Schutzes in der Gemeinde bedarf: »Der Liber er*. — Ihn schützt seine Stellung, weil sie zu niedrig ist, um sich an ihm zu rächen. Der Beleidigte denkt: bei diesem soll ich meinen TD2 verlieren, mit ihm soll ich mich abgeben? Der steht ja zu tief unter mir. Aber deswegen ist er auch nicht ausgesetzt, brodloS zu werden, oder zu einer Sitzung vorgeladen zu werden, wo ihm, keines Vergehens sich bewußt, eine Strafe, ohne Appellation, streng nach dem!דין תורה לא תלין באולת שביר אתן* עד בקר Dictirt wird, welche bedeutende Geldstrafe von seinem jährlichen Gehalte gleich in Abrechnung gebracht wird^ Solcher eben angeführten Thatsachen sind sich gewiß viele unserer Kollegen nicht bewußt, oder sie sind zn beschämend, um sie einzugestehen — aber wollen wir uns unsere Achtung erringen, dann müssen wir Alles der Oeffentlichkeit übergeben, denn nur sie rann der richtige Arzt für solche Gebrechen sein. Der Cantor ist mit einer heiligen Mission betraut, er ist der שליה צבור der Gemeinde, und wen man mit einer solchen Mission betraut, muß doch auch würdig hiezu befunden worden sein, warum soll denn nicht auch er dieser Würde gemäß geachtet und geehrt werden? Unsere Collegen in der Stadt können sich auch nicht im Traume von der Erniedrigung ihrer Collegen, deren sie in manchen Gemeinden ausgesetzt sind, ein Bild machen. Ich kenne eine Gemeinde, wo manche ihrer Mitglieder dem Cantor nicht einmal das Prädicat ,Herr' beisetzen, eine Gemeinde, wo der Tempel an Wochentagen selten geöffnet wird, und wenn ein Gemeindemitglied während שלושים מרן macht, wird dem Cantor der Auftrag e'.theilt, in den Tempel zu gehen, trotzdem ein zweiter Cantor da ist und der erste Cantor nur an Samstag und. Feiertag Function hat. Es versteht sich wohl von selbst, daß der Cantor einen religiösen Lebenswandel führe, daß er aber, wie einer von den עשרה בטלנים behandelt werde, ist doch entwürdigend. Und welche Entwürdigung wird erst dem 6שוהט<1יו*11מ zu Theil? Wie wird er da, gleich dem niedrigsten Bankknechte behandelt, da heißt es im wahren Sinne des Wortes בנפשו יביא להמו. Obgleich er der Gemeinde mit der שהיטה mehr einbringt, als seine Gesammtbesoldung ausmacht, steht er da schütz- und wehrlos; denn wer wird dem Cantor gegen ein Gemeindemitglied Recht geben? Dabei muß bemerkt werden, daß man in vielen Gemeinden die Gebühr für's Schlachten an die Cultuscassa abführen läßt und der Cantor für seine Dienste als solcher und als שוחט oftmals auch dabei Gemeindesecretär, fast nur die Hälfte des י£?ךן1מ3מ־1*:ו§)־שהיטה als Gehalt bekömmt. Diese Ge-