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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1883-08-23 · Heft 29 (23.8.1883) · p. Seite 5

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 29 (23.8.1883)
Date
1883-08-23
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Die Jugend Juda Halevi's fiel demnach in einen, seiner, geistigen Entwickelung politisch günstigen Zeitpunkt. Auch die häuslichen Vermögeusverhältnisse reichten für die zu seinen vielfettigen Studien erforderlichen Mitteln hin, welche später durch seine medicinische Praxis am Hofe bedeutend vemehrt wurden*)- Ueberhaupt fehlte es ihm nie an Freunden und Gönnern, welche ihn durch ihre Anerkennung und Bewunderung zum wissenschaftlicken Fortschreiteu anspornlen und aufmunterten. Wenn dennoch selbst die frühesten Dichtungen I. Halevi's ein wehmütiger Zug durchdringt, so ist dies erklärlich bei einem Manne, der über seine eigene Familie mehr errathen läßt als berichtet, daß er aus seiner unmittelbaren, glücklichen und lebensfrohen Nähe in die traurige, trübselige Ferne biuausblickt und bei der Wahrnehmung der Zerstreuung und Gcdrücktheir Israels an seine befriedigende Stellung gänzlich vergißt. Er lebte sich nämlich in die Gesammtheit unseres Volkes hinein, er versenkte sich in dessen Denken und vertiefte sich in sein Dichten. Aus Ersterem entstand das Buch Knsari, in dem die einzig richtige, erst von der Gegenwart gegründete Neligionsphilosophie enthalten ist, aus Letzterem entstammten die unzähligen Piutim, deren vorzüglichster, die Zionide, mit den .Tempelgesängen und Psalmen wetteifern kann. Unstreitig werden auch die anderen Dichtungen I. Halevi's die Lithurgie unseres Gottesdienstes für sich gewinnen. Wer mit solcher Gluth und Wärme für unsere Nation sich begeisterte, verdient es, durch dieselbe unsterblich zu werden. So wenig als des von ihm verherrlichten Jerusalems dürfen wir seiner vergessen. Wenn Zion einst seinen Staub abschütteln wird, wird auch I. Halevy vom Grabe zum ewigen Leben auserstehen. Wir aber wollen schon jetzt am Trauertage Ab's seinem -Andenken eine Thräne der Erinnerung widmen. K r e m s i e r. Rabb. Dr. Ad. F r ä n k e l. Ein Scitenjlück zum Processe von Tisza-Eszlar. Der Schauplatz desselben ist Cöln am Rhein. im Anfänge dieses Jahrhunderts, zur Zeit, als die Rheinlande unter französischer Herrschaft standen; der Lehrer Carl Brisch in Mühlheim am Rhein erzählt es in der von ihm herausgegebenen ,Geschichte der Juden in Cöln und Umgebung aus ältester Zeit bis in die Gegenwart" wie folgt: ,Jenes alberne Märchen, welches vom Mittelalter bis in die neueste Zeit unzähligen Juden das Leben gekostet hat, wurde von boshaften Menschen noch einmal aufgefrischt. Ein französischer Zollbeamter Namens Gueret wohnte in dem Hause eines jüdischen Metzgers, Philipps, in der Salzgasse. Die Familie Gueret war den Philipps Miethe und verschiedene Darlehen schuldig und wollte weiter borgen, was aber abgelehnt wurde. Darüber aufgebracht, zog die Familie Gueret aus und mit ihr eine Näherin Namens Kurth, und schon am folgenden Tage begaben sich alle diese Personen zur Polizei und klagten den Philipps an, am 10. November in seinem Keller einen jungen Mann ermordet zu haben. Philipps wurde in Fesseln gelegt, als man bei einer Besichtigung des Kellers ein Büschel Haare fand. Die Untersuchung währte eine lange Zeit und der Proceß kam beim Obergerichtshof in Aachen zur Verhandlung. Nachdem alles Forschen der Behörde nach dem angeblichen Opfer ohne Erfolg blieb, entdeckte man, daß jenes Büschel Haare, statt dem angeblich getödteten -ungen Mann anzugehören, Frauenhaare waren. Als der Unter- *) Bergleiche Luzzato Besulas bas Jehucla S. 110. Zur Ehrenrettung I. Hcilevy's muß daselbst S. 112 der Text iu folgender Weise corrigirt werden:כי נטרה בעסק׳ ויקרא שמה'עשק׳ כי התעסק עמה׳ ויהמהמה. suchungsrichter hierauf der Hauptbelastnngszeugin Kurth in's Gewissen redete, gestand diese, daß sie sich von der Familie Gueret habe Zum Meineid verführen lassen, die Tochter Gueret's bekannte gleichfalls, daß ihre Eltern aus Rache gegen Philipps das Lügengewebe ersonnen und die mit Blut besudelten Haare absichtlich in den Keller geworfen hätten. Vor den Schranken der Geschworenen ergab sich sodann die völlige Unschuld der Augeklagten, welche in Freiheit gesetzt wurden. Dafür wurden aber die Eheleute Gueret eingezogen und starben unter dem Fallbeil, deren Tochter erhielt eine zwanzigjährige Galeerenstrafe und die Kurth entging durch einen plötzlichen Tod (im Gefängnisse) ihrem irdischen Richter. Die schwergeprüfte Familie Philipps wurde bei ihrer Heimkehr von Aachen nach Cöln vor dem Hahnenthor durch ihre Nachbarn und eine Schaar angesehener Bürger empfangen, beglückwünscht und im Triumph nach ihrer Wohnung in der festlich geschmückten Salzgasse geleitet." Einem Buche aus dem Jahre 1809, welches die ganze gerichtliche Verhandlung wiedergibt, entnimmt die ,Cöln. Ztg.* zur Vervollständigung noch eine Stelle, welche eine bemerkeuswerthe Parallele zwischen den Aussagen des falschen Zeugen Moriz Schars und jener falschen Zeugin Marie Therese Gueret erkennen läßt. Ein seltsamer Zufall will es, daß diese beiden Kinder ganz genau dasselbe Alter von l3 Jahren und 9 Monaten hatten, als sie ihre Aussagen abgabeu. ״Am 19. November 1808' so heißt es in dem angeführten Buche, .geschieht nun die hier blos mit Auslassung der gewöhnlichen Formalien, wörtlich folgende Anzeige von den Gueret's bei der Polizei: ,Der Douanier Jean Baptist Gueret, begleitet von seiner Frau Marie Jeanne Depiereux, feiner Tochter Marie Therese und der Näberin Barbara Kurth, gehen zu den Polizei-Commissarien der dritten und vierten Section der Stadt Cöln, den Herren Orban und Schöning, welchen Gueret erklät. daß er es für seine Pflicht halte, ihnen anzuzeigen, daß Abends am 10. November, da er den Posten bei der Trankgasse gehabt, ein Meuchelmord in dem Hause des Schächters Philipps in der Salzgasse, bei welchem er damals gewohnt, an der Person eines Unbekannten verübt worden, worüber seine Frau, seine Tochter und die Näherin Barbara Kurthnähere Aufklärung geben könnten. Von diesen erzählte nun die Tochter des Gueret. Marie Therese, 13 Jahre und 9 Monate alt: Sie sei am 10. November, Abends um 7 Uhr, allein auf ihrer Kammer, ihre Mutter nach Neuß verreiset und ihr Vater am Rhein im Dienst gewesen, da sei die Frau Philipps vor ihre Kammerthür gekommen, habe diese geöffnet, den Schlüssel abgezogen und mit den Worten auf den Tisch gelegt: Ihr sollt nicht mehr herausgeben. Sie hätte nicht gewußt, was das bedeuten solle, und sich hingesetzt, um in einem Buche zu lesen, sei auch kurz nachher zu Bett gegangen. Wie sie eingeschlafen, sei sie plötzlich durch einen Schrei aufgeschreckt worden, wovon sie nicht gewußt, was es wäre. Sie habe gleich den Rock übergezogen und sei hinausgegangcn, um zuzusehen, ob etwa ihre Mutter oder ihr Vater an die Thür geklopft habe. Bei der Oeffnung der Hinterthür habe sie Niemand im Hofe gesehen, aber eine Helle, die aus dem Keller gekommen, bemerkt, und sie habe sich ganz leise nach dem Nezensarg hin genähert, um zu sehen, was im Keller vorgehe. Sie habe sich mit dem Bauch auf die Erde ge, legt und an der Mauer einen Menschen gesehen, der mit auf dem Bauche zusammengebundenen Händen auf dem Rücken aus der Erde gelegen, sich noch etwas gerührt und Seufzer ausgestoßen. Der alte Philipps habe sich an der rechten Seite an eine Tonne gelehnt und in der linken Hand ein Messer ganz voll Blut gehabt; und an der anderen Seite habe sie noch jemand Anderen gesehen, den sie aber nicht gekannt, welcher dem auf der

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