Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 29 (23.8.1883)
- Date
- 1883-08-23
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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© — Erde liegenden Menschen Fußtritte gegeben. Die Frau Philipps! habe an der Seite dieses Unbekannten auf den Knien gesessen,! iu der rechten Hand׳ eine kupferne Lampe gehalten und den auf der Erde liegenden Menschen betrachtet, der nicht das geringste Zeichen mehr von sich gegeben und dessen Gesicht ganz voller Blut gewesen sei. Einige Minuten nachher habe der alte Philipps gesagt: »Fort, fortI4׳ Nun sei die Frau Philipps aufgestanden, und auch sie, die Angeberin, sei ganz zitternd, so daß sie kaum einen Schritt habe thun können, zurückgegangen. Nachdem sie sich in ihre Kammer eingeschlossen, habe sie äugenblicklich gehört, daß Einer nach der Hinterthür gegangen, worauf sie einen Stuhl an's Fenster gesetzt, um zu sehen, wer hinausginge, und da habe sie einen Unbekannten mit einem Sack auf dem Nucken hinausgehen sehen, dem der alte Philipps, mit einer kupfernen Lampe in der Hand, gefolgt sei, welcher die Thür geöffnet und den Unbekannten mit dem Sack hinausgelassen habe, worauf er wieder hineingegangen sei, und sic habe nachher nichts weiter gehört. Am folgenden Morgen sei der alte Philipps in ihre Kammer gekommen und habe sie gefragt, ob sie gut geschlafen habe, welches sie mit Ja beantwortet, worauf er weiter gefragt, ob sie in der Nacht nichts gesehen oder gehört habe und ob ihre Mutter oder ihr Vater nicht wiedcrgekommen wären, worauf sie mit Nein geantwortet habe. Er sei nun mit den Worten weggegangen: ,So ist's gut!4 Am dritten Tage nachher habe Philipps dieselben Fragen an sie gethan, und sie habe ihm wieder geantwortet, daß sie weder etwas gesehen noch gehört habe. Die Angeberin fügte nun hinzu, daß sie ihrer Mutter, wie diese am Morgen zurückgekommen, gleich das Alles erzählt habe; diese habe aber gesagt, sie möchte sich wohl getäuscht haben, es könne eine Gais oder ein Hammel sein, den man geschlachtet habe. Sie habe aber ihrer Mutter ge.׳ntwortet, eine Gais oder ein Hammel Hallen doch keinen Menschenkopf? Ihre Mutter habe nun zu ihr gesagt, sie solle ihrem Vater nichts davon sagen'. Es folgen nun die Aussagen der übrigen angeblichen Zeugen, welche eine Reihe bestätigender Umstände für die Angaben der ersten Zeugin beibringen. Eine weitere Parallele liegt in dem Verhalten der Staatsanwalischaft in den beiden eingangs genannten Procesien vor. Wie in Nyiregyhaza der Staatsanwalt seine Aufgabe nicht darin sah, ein Utlheil gegen die Angeklagten zu erwirken, sondern seine Lhätigkeil mehr auf die Entlastung der seiner Ansicht nach fälschlich Bezichtigten richtete, so geschah ein Gleiches in der Gerichisverhandlung zu Aachen, wo der Proceß gegen Philipps geführt wurde. ,Nach geendigtem Zeugenverhör4 — so heißt es in der erwähnten Quelle — ,erhob sich der kaiserliche General-Proeurator und stellte in einem lichtvollen Vortrage das der Familie Philipps angeschuldigie Verbrechen, den Widerruf der gravirenden Zeugen und den ganzen Ungrund der Anklage dar. Dann griff er mit donnernder Stimme den Douanier Gueret und sein Weib als die Urheber der falschen Anklage an, die sich des Schwertes der Gerechtigkeit zum Meuchelmord der Unschuld bedienen wollten, und requirirte ihre Verhaftung". Es erfolgte nun die Freisprechung der Familie Philipps, die der Präsident des Special- Gerichtshofes nach Ablesung des in französischer Sprache abgefaßten Urrheils mit folgenden Worten erklärte: ,Philipps, der Special-Gerichtshof ist innig überzeugt, daß das Verbrechen, dessen Ihr und Eure Familie anzeklagt seid, nicht begangen worden ist, und ertlärl Euch demnach Alle für unschuldig4. Kleine Chronik. Wien. Aus Anlaß des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers fanden Samstag, den 18. August iu beiden Synagogen der israelitischen Cultnsgemeindc, im Tempel der türkischen Ziraeliiengemeindc, sowie in den Gotteshäusern der Vorortegemeinden feierliche Festgottesdienste statt. Kremsiiev. Zu Beginn des folgenden Schuljahres wird hier im Anschlüsse an das Gymnasium ein Proseminar zur Heranbildung jüdischer Theologen eröffnet. Mehrere hier vorbereitere Schüler haben die Aufnahmsprüfung am jüd. theol. Seminar zur höchsten Zufriedenheit der Professoren bestanden. Arme werden thunlichst unterstützt. Anmeldungen sind zu richten an Rabbiner Dr. Ad. Frankl in Kremsier. Wien. (Orig. Corresp.) Revanche für Nyiregyhaza. Die Niederlage des Antisemitismus in Nyiregyhaza laßt feine geistigen Führer und Leiter nicht schlafen. Nach langen Berathschlagungen und vielfachen Erwägungen haben sie beschlossen, Revanche zu nehmen, nicht blos mit Hilfe des Straßenpöbels in Budapest, Oedenburg, Preßburg, Prag u. s. w., sondern auch durch eine sensationelle Gerichtsverhandlung vor den Wiener Geschworenen. Die gelehrten Richter in Nyiregyhaza haben die Annahme von vornherein ausgeschlossen, daß ein ritueller Mord möglich ist, darum soll durch das Wilner Schwurgericht die alte Lüge aufgewärmt werden, daß die Juden zu ihren rituellen Zwecken Christenblut nöthig haben. Um dem minderen Volke diesen Glauben beizubringen, wird ein sensationeller Prozeß in Szene gesetzt. Die Veranlassung zu demselben ist folgende: Gelegentlich der Gerichtsverhandlung iu Nyiregyhaza hat sich der Professor Dr. August Rohling öffentlich zur zeugeneidlichen Aussage erboten, daß die Juden zu rituellen Zwecken Christenblut nöthig haben. Er behauptet solches in jüd. Schriften gelesen zu haben und wolle das vor Gericht beeiden. Der Bezirksrabbiner und Reichsraths-Abgeordnete Dr. Bloch veröffentlichte hierauf einige Artikel in der Morgenpost, in welchem er das ungualificirbare Vorgehen Rohling's als das ,Angebot des Meineids4 züchtigte und darauf hinwies, daß Rohlings Eideslüsteruheit eine stete Gefahr bilde für die Juden Oesterreichs. Wie oft geschieht es, daß Kinder oder selbst erwachsene Personen plötzlich spurlos velschwinden und wie leicht wird der Aberglaube darauf hingeleitet, einzelne Juden des Mordes zn beschuldigen? Geschieht es nun zufällig, daß der Eine oder der Andere sein Alibi für einen gewisse n Tag nachzuweisen nicht in der Lage ist, so ist Rohling bereit, den rituellen Christenmord der Juden vor Gericht zu beeiden und wir haben weitere Prozesse a 1a Tisza-Eszlar. Er läßt sich nicht verkennen, daß das Vorgehen Rohling's thatsächlich eine stete Gefahr bildet und Herr Dr. Bloch hat sich um das Judenthum verdient gemacht, daß er auch diesmal sich Rohling gegenüber gestellt und sein Gebahren beim wahren Namen ge- »annt hat! Darf Jemand öffentlich den Eid anbieten, daß die Juden zu Religionszweckeu Christenblut nöthig haben? Daß die Religion des Judenthums den Mord predigt, den Menscheninord dringend heischt als eine religiöse Pflicht? Daß demnach die Juden schon von Religions wegen Mörder sind? Der Herr Reichsraths-Abgeordnete Dr. Bloch, welcher in jenen erwähnten Artikeln der ,Morgenpost diesen angetragenen Eid als das ,Angebot des Meineides' bezeichnete, wird sich deßwegen vor dem Wiener Schwurgericht zu rechtfertigen haben. Der hervorragendste Führer der Antisemiten, Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Pattey hat nämlich im Namen Rohling's zu Prag beim Wiener Landesgericht gegen Dr. Bloch, sowie gegen das Redactionspersonal der ,Morgenpost4 die Ehrenbeleidigungsklage anhängig gemacht und sind bereits