Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 25 (22.7.1883)
- Date
- 1883-07-22
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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— 2 zweihundert Mitglieder einen jährlichen Betrag von 700.נ fl. erfordern. Natürlich wäre die diente bloß formell für das eine Kind bestimmt, in der Wirklichkeit würde sie der ganzen Familie zu Gute kommen. Bei dieser letzteren Art darf aber nicht übersehen werden, daß, wenn der Vater das zwanzigste Lebensjahr seines Kindes erlebt, die eingezahlten Beträge verloren geben, und wenn der Tod nachher erfolgt, die Familie unversorgt bleibt. Beide Formen der Rentenversicherung sind daher, so große Vortheile sie auch bieten mögen, für den Cantoren-Verein gänzlich unbrauchbar. Nur die Versicherung einer bestimmten Summe auf den Todesfall ist es, die etwa noch in Betracht kommen könnte, aber auch bei dieser müßte der Mitgliedsbeitrag, welcher jetzt ganz minimal ist, um etwas erhöht werden. Wir haben oben auch von einem zweiten Wege gesprochen, der der natürlichere ist und so Manches vor dem ersten voraus hat. Dies wäre die Anlegung eines Capitales und die Verwendüng des Erträgnisses desselben zu Pensionen für Witwen und Waisen. Nach den Süßmilch-Baumann'schen Sterblichkeits-Tabellen erreichen von 96.685 dreißigjährigen Männern 59.384 das sechzigste Lebensjahr; in dreißig Jahren sterben somit 37.30k Personen, daber in einem Jahre 1243. Wenden wir diese Verhältnißzablen auf die Mitglieder des Cantoren-Vereines an, so würde sich ergeben, daß der Verein jährlich im Durchschnitte für drei Familien zu sorgen hätte. Wir greifen dabei lieber um etwas höher, um außerordentlichen Ereignissen, wie Epidemien, Noth re. Rechnung zu tragen. Wollte man dann jeder Witwe einen einmaligen Betrag von wenigstens dreihundert Gulden sichern, so wäre die Anlage eines Capitales von 18.000 fl. hiezu erforderlich. Wie uns von Seite des Vorstandes versichert wird, wird ein solcher Betrag schon in wenigen Jahren dem Vereine, zur Verfügung, stehen und cs würde also nichts der Durchführung der besprochenen Maßregel im Wege stehen, wenn nicht statutarisch auch die Unterstützung berufsunfähiger Mitglieder festgesetzt wäre. Wenn freilich die Zukunft lehren würde, daß die Mitgliedsbeiträgc von jährlich 800 fl. oder von 1000 fl. — falls eine Erhöhung um I fl. von der Generalversammlung beschlossen würde — für die laufenden Ausgaben und für die Unterstützung Berufsunfähiger hinreichte, dann könnte man den gekennzeichneten Weg betreten. Die Sicherung einer jährlichen Pension an die Hinterbliebeneu der verstorbenen Vereinsmitglieder erfordert eine längere Ausführung, die uns der Raum des Blattes für heute nicht gestattet, weßwezen wir uns auch Vorbehalten, dieselbe in einer der nächsten Nummern zu besprechen. Wir wollen übrigens mit diesen Ausführungen nichts vcrsprochen, wir wollen keine unerfüllbaren Hoffnungen rege gemacht haben, wir wollten blos versuchen, mit Zugrundelegung authentischer Zahlen einen für unseren Verein so überaus wichtigen Gegenstand zur Besprechung zu bringen. Denn nur auf diesem Wege kann derselbe einer gründlichen Erörterung unterzogen und so eine glückliche Lösung herbeigeführt werden. Wie wir schon oben erwähnten, wollten wir durch diese Zeilen die Debatte über den hochwichtigen Gegenstand eröffnen, wir verlangen und erwarten daher von unseren College», daß sie au der Besprechung der Sache durch Vorbringung von Wünschen und Meinungen mit jenem Ernste theilnehmcn werden, den dieselbe erfordert und den wir nur stets — wir können dies mit gerechter Freude sagen — bei ihnen vorzesunden haben. Was uns fehlt. Unter dieser Ueberschrift ist seinerzeit in unseren Fachblättern eine Reibe von Aufsätzen ernsten und'auch anderen Inhaltes veröffentlicht worden. Diese Aufsätze, zumeist nur allgemein-gesellschaftliche oder individuelle Gebrechen behandelnd, müssen als ein ersprießlicher Gedankenaustausch dankbar begrüßt werden und ist es geradezu zu verwundern, daß unsere älteren, bedeutenden Collegen, denen Erfahrung und Fachkenntniß zur Seite stehen, ihre Ansichten — wenn auch nur bezüglich des Passus ,die Gründüng -einer Canto re n sch ule" — dem Allgemeinen vorenthalten. Noch räthselhafter erscheint jedoch die Thatsache, daß viele unserer Collegen sich geradezu gegen die Gründung einer Cantorenschule erheben. Wenn wir das Bestreben haben, unseren Stand den anderen gebildeten Ständen der Gesellschaft würdig anzureihen, dann müssen zusörderst die Cantoren aus dem ,Stegreif" aufhören, d. h. es muß dem polnischen oder ungarischen משלרר< öer £. oder P. zugehalten — der weder schreiben noch lesen — weder sprechen noch singen — in anständiger Gesellschaft weder sitzen noch gehen gelernt — sondern eines schönen Tages aus eigener Machtvollkommenheit, als »ausgezeichueter" Cantor dafteht, sein Handwerk dadurch gelegt werden, daß keine Gemeindeauf.denselben rsflectirt, bevor er eine Fach- Prüfung, an einer vom Staate anerkannten Unterrichtsanstalt für Cantoren bestanden. Nicht für die wenigem Auserwählten, die, unter dem blauen Himmel glücklicher Verhältnisse herangereift, verschiedene Lehranstalten frequentirten— allerdings beim Antritte ihres ersten Cantorpostens dennoch einsahen, daß ihre Fachkenntnisse lückenhaft sind — sondern gerade für die armen Gedrückten, die halb verwildert, als Idioten selbst als Sänger vor uns erscheinen und zurücktaumeln würden vor der Größe ihrer Aufgabe, die sie zu erfüllen haben, fehlte ihnen nicht selbst die Empfänglichkeit für den Begriff, was sie alles nicht wissen und doch wissen sollten — gerade für diese brauchen wir die Cantorenschule. In der Umgebung intelligenter, fachmännischhervorragender, mit allgemeinem Wissen außgestatteter Lehrer wird das. urwüchsige Singen, welches die polnischen משוררים in hohem Grade mitbringen, zum wahren Talente ausgebildet; durch Anleitung und Vorbild sittlich bedeutender Männer wird das wahre Selbstgefühl, Bescheidenheit, Zartheit 2c. im Herzen Derer emporkeimen, die, die Aufgabe haben, einstens das Erbe unserer Bestrebungen anzutreten, und jene aus dem Meschorerthume hervorgegangene Krüppelgestalten von Cantoren, welche in der ihnen von der Vorsehung verliehenen, mit den verschiedenften Mängeln, behafteten Stimme das Ideal ihrer Bestrebungen erblicken und es leider nicht bemerken, daß ihr form- und stilloser Vortrag pures Tongeklingel, das Gebäude des Cantorenthumes erschüttert; daß ihr unwürdiges, aller Sitte bares Auftreten in der Gesellschaft von dieser bereits mit Verachtung beobachtet und mit Entrüstung zurückgewiesen wird, — müssen nach und nach vom Tische des Herrn verschwinden. Die Cautorschule soll daher alles Das, was der Cantor als solcher, wie als gebildeter Mensch braucht, in leichtfaßlicher Weise veranschaulichen. »Veranschaulichen" sagten wir mit Absicht; denn nichts wirkt auf einen Lernenden nachdrücklicher, als die gewonnene Anschauung —Anschauung bezüglich der Sittlichkeit — Anschauung in der correcten Tonbildung — Anschauung über das Benehmen und Auftreten in der Gesellschaft und — Anschauung last not least — bezüglich des Necitativs — dieser einzig eigenthümlichen, hochwichtigen Vortragsweise des jüdischen Can-