Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 19 (4.6.1883)
- Date
- 1883-06-04
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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guügt sich nimmermehr mit Halbheiten, sie fordert gebieterisch ein Ganzes. Dem Cantor unserer Zeit darf vor Allem musikalisches Wissen und sangliches Talent nicht fehlen. Er muß ferner im Hebräischen gute Kenntnisse besitzen, Belesenheit in der Bibel, Vertrautheit mit der Lithurgie und gründliches Verständniß des gesammten gottesdienstlichen Textes müssen von ihm verlangt werden. Dies sind Anforderungen, die gewiß Niemand überspannt sinden und denen zu genügen immer eine Anzahl von Zndividuen vorhanden sein wird. Genügt aber der moderne Cantor diesen Anforderungen nicht, rak el haporoches 10 jowo, der bleibe nur fern vom Tische des Herrn, denn er soll den niedergedrückten Geist neubeleben und ihm Genesung und Erfrischung zuwehen, und er tragt nur zur Verödung des Gotteshauses bei. Insbesondere muß dahin gestrebt werden, daß größere Gemeinden nicht einen ״Schochet-Chasen-Lehrer' — schöne Dreieinigkeit — Ln einer Person engagiren. Worin soll nun der gute Mann 4rst tüchtig lein? Wo soll er die Zeit hernehmen, um etwaige Lücken in seinem Wissen auszufüllen? Was soll er überhaupt für die 500—600 fl. jährlich zuerst leisten? Das Hebräischlescn kann er zur Noth unterrichten, aber die Neligionslehre, den Kern- und Mittelpunkt der Religionsschule, die grundlegend für das ganze religiöse, sittliche Leben im Allgemeinen, wie für die Er- Haltung und den Fortbestand des Zudenthums im Besonder!! sein soll, die Neligionslehre, die schon allein einen Menschen hinbänglich in Anspruch nimmt — das ist von dem so vielseitig beschäftigten Manne zu viel verlangt. Und was ist die Folge? Was sie unter solchen Umständen sein muß. — Dr. G־. (Fortsetzung folgt.) Reisespesen nur dem Arceptirten. ,Dem Acceptirten werden die Neisespescn vergütet". Unter dieser Rubrik wird in Nummer 15 dieses Blattes von College I. Zosefovic, Karlsstadt, der Versuch gemacht, womöglich -diese abschreckende Klausel aus der Welt,' zu schaffen und unter -eigenthümlichen Umständen einen Compromiß herbeizuführen, um dieser schwierigen Frage eine Lösung zu geben. Trotzdem aus einen! derartig erwähnten Passus die Rückfichtslosigkeit und Inhumanität solcher Gemeinden deutlich genug zu erkennen ist, gibt der geschätzte College alle Hoffnung doch nicht auf und meint: .Der Cantor rc. braucht blos zu sagen, er habe keine Spesen zur Rückfahrt, und dann werde die Gemeinde nicht so inhuman sein, demselben die Spesen zur Rückfahrt vorzuenthalten." Daß eine solche Manipulation nicht nur für den ganzen Canlorenstande unwürdig, sondern im Allgemeinen auch'nicht folgerichtig ist, beweist schon die in Nummer 16 von College I. L. Steiner, Waizen, angeführte Thatsache. Sehr geehrte College!!! Wir Cantoren sind alle über einen Leisten gezogen, und der Schuh, der den Einen drückt, schmerzt auch den Andern in gleichem Maße. Wo es also gilt, unfern Stand zu heben, da muß ein Zeder von uns thatkräftig ciugreifen; deshalb wollen Sie mir gütigst gestatten, auch meine Meinung hierüber äußern zu dürfen. Um dem erwähnten Nebel mit Erfolg entgegen zu arbeiten, gibt es, nach meinem Dafürhalten, kein besseres Mittel, uls solche Gemeinden, die sich nicht scheuen ihre Inhumanität öffentlich kund zu geben, einfach zu ignoriren. Ebenso müssen wir aber auch bestrebt sein, durch mündliche und öffentliche Kundgevungcn unsere Amtsbrüder auf die schädlichen Einwirkungen nuf die Herabwürdigung unseres Standes und die Zweck- und Nutzlosigkeit der Bewerbung um solche Stellen, wo keine Reisekosten vergütet werden, hiuzuweisen und darauf aufmerksam zu machen, daß man in derartigen Gemeinden, welche auf Kosten armer Cantoren fast alljährlich sich ein lustiges Schauspiel bereiten, niemals ein dauerndes Asyl finden und sich niemals ein trautes, friedliches Heim gründen könne. Das Bewußtsein, mau brauche nur zu pfeifen und die Chasonim kommen, ohne jedwede Aussicht auf Neisekosteuvergütung, fchaarcnweise einhergelaufen, gibt solchen Gemeinden ein gewisses Recht, den Cantor bei der geringsten Kleinigkeit auf das schärfste zu rügen und für das kleinste Vergehen zu kündigen. לא בחיל ולא בם־ן Nicht durch Drohung mit Ausschluß aus den! Cantoreuverein, wie College Steiner meint, oder sonst irgendwelche Bestrafung sollen unsere armen Brüder von der Bcwerbuug solcher Stellen abgehalten werden, sondern durch sachliche Belehrung, mit Hinweisung auf die verderblichen Folgen und die Hintergrabung ihrer eigenen Existenz; es muß ihnen klar gemacht werden, daß die Erwerbung solcher Slellen nur ein דדי שעה, vielleicht nur ein Aufenthalt von höchstens ,einem Zahre sei, während welcher Zeit sie mit Nahrungssorgen und der Unverträglichkeit der Gemeinde hart zu kämpfen haben. Man suche es ihnen begreiflich zu machen, daß sie selbst den Kainfluch auf sich laden, denn ein N21"^-Leben ist dies immerhin, nur in etwas größeren Zwischenräumen. Es wäre also in ihrem eigenen Znteresse gerathen, solchen Stellen verächtlich den Rücken zuzuwenden. Wir haben jetzt Gottlob unsere Fachorgane, und in diesen muß von Zeit zu Zeit eine diesbezügliche Ermahnung an unsere Fachgenosscn erneuert und das Gebaren solcher Gemeinden als höchst unmoralisch bezeichnet und auf's empfindlichste gegeißelt werden. Viele Gemeinden werden vielleicht, dadurch zu besseren Einsicht gebracht, künftighin selbst diese Klausel unterlassen und unserer Auflehnung Berechtigung zuerkennen. Die Unmoralität der erwähnten Bedingungsform laßt sich ungefähr folgendermaßen Nachweisen: Die Gemeinde ׳£. sucht einen Cantor. Bedingungen so und so. Nach Abschluß der Meldezeit werden ungefähr 5 bis 6 Candidaten, nach vorher eingezogenen Erkundigungen zum Probevortrage gewählt und berufen. Fünf dieser Candidaten entsprechen vollkommen den an sie gestellten Bedingungcn, doch ist bei Jedem etwas auszusetzen. Der Erste ist keine Persönlichkeit (etwa groß und mager, oder klein und dick), der Zweite zu phlegmatisch, der Dritte nicht liebenswürdig im Umgänge, der Vierte zu stolz, aufgeblasen und abstoßend, der Fünfte schielt, was beim שמע ישראל widerlich zum Ansehen ist und dergleichen, der Sechste aber ist noch ledig oder erst kurz verheiratet. ״Diesen wollen wir nehmen', sagt die Gemeinde, ״er ist zwar weniger musikalisch, hat auch keine besonders schöne Stimme, aber er ist (eben noch jung,. kann noch viel lernen und seine Stimme wird sich mit der Zeit auch bessern. Unter 100 Fällen sind es meistcntheils 99 dieser Art, daß gerade der Minderbefähigte unter gewissen Umständen gewählt wird. Ich frage also: ״Haben Liese 5 Chasonim, die in Wirklichkeit allen Bedingungen vollkommen entsprechen, nicht ein gewisses Anrecht auf diesen Posten Anspruch zu erheben? Metermaß und Angabe der Charakterzüge sind!!!' dem Concurse von ihnen nicht verlangt worden, die erforderlichen Kenntnisse aber besitzen sie Alle. Sollte sich da nicht jede nur einigermaßen humangesinnte Gemeinde moralisch verpflichtet fühlen, ihnen doch wenigstens die Reisekosten zu vergüten? Betrachten wir die Sache aber von einer anderen Seite und das Ergebniß wird dasselbe sein. Die Gemeinde L'. sucht einen Cantor. Bedingungen so und so. Nach Abschluß der Meldezeit werden die Zeugnisse geprüft und 5 bis 6 Candidaten, die ihrem Verlangen entsprechen,, werden zur