Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 15 (3.5.1883)
- Date
- 1883-05-03
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/1304829-3452915-3452930--0558-3454608- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
3 könnte, anstatt die Rinder zu verstehen und seine Zeit — zu schlachten. Kehren wir nach dieser kleinen Abschweifung zu unserem. Thema zurück. Rabbiner und Cantoren stehen in den Gemeinden und diesen gegenüber im Verhältnisse der Solidarität. Diese Letzteren haben auch bereits ihre Stellung erkannt und in weiser Einsicht in die Lage der Dinge mit gehobenem Gefühle der Ehre des Standes — und welcher Stand kann ohne Ehre Stand halten — den Cantoren-Verein begründet. Zur Befestigung der Solidarität sollen aber die Verkünder des göttlichen Wortes und die Sänger des heiligen Liedes, mit Hintansetzung jeder kleinlichen Rivalität, ohne Unterschied der Parteien einen festen Bund schließen, um die Ehre der heiligsten Sache, der sie dienen, der heiligen Gemeinde, die sie lehren und für die sie beten und wirken, durch die Rettung und Sicherung ihrer eigenen Ehre und Existenz — nach Innen und Außen hin zu retten. Gerne gebe ich in dieser Richtung eine mir von hochachtbarer Seite gewordenen Anregung hiermit öffentlich Ausdruck: Es wäre an der Zeit, daß sich der Verband der Cantoren -zu dem aller Priester des jüdischen Cultus zu wechselseitigem Schutz und Trutz erweiterte und in öffentlichen Versammlungen die Normen und Formen festsetzte für die gemeinsamen idealen und materiellen Standesbedingungen.*) Dr. S. Nasch 6r. Dem Ärreptirten werden Neisespesen vergütet. Ob es mir gelingen wird diesen stereotypen Schluß effect eines Concurses aus der Welt zu schaffen, ob es mir möglich sein wird diesen gordischen Knoten zu lösen! Eines weiß ich gewißnämlich, daß viele Cantoren diesem odiösen Ungeheuer gerne die Reisespesen vergüten möchten, wenn es nur seine letzte Reise antreten wollte. Daß es bei der Lösung dieser Frage nicht lediglich auf den scharfsinnigsten Geist ankömmt, beweist die Erfahrung. Wie viele große Denker zerbrachen sich nicht schon die Köpfe an der Auflösung dieses Problems und doch gelang sie ihnen nicht. Ich glaube nun, daß gerade die Anstrengung der Fehler war. Die Art und Weise, wie solche Columbuseier aufzustellen sind, erräth nur jener, der aus dem Niveau des Natürlichen entweder nicht hinaus kann oder will. Zu den Ersteren gehöre ich und nun meine Herren Co liegen höret denn, auf welche Art Ihr von dem Anblicke der Ueberschrift dieses Artikels, welchen ich seiner Abscheulichkeit wegen nicht reproduciren will, erlöst werden könnte. Angenommen, es erscheint ein Concurs aus einer großen Gemeinde und es offerirt sich dahin eine respectable Anzahl Cantoren. Ist nun der Concurs mit vorzüglichen Bedingungen ausgestattet, so läßt er schon deshalb auf eine große Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinde schließen. Dieser dürfte dann meiner Ansicht nach, der Vorstand des Oesterr.- ungar. Cantoren - Vereines den Vorschlag machen, daß jene 3 —400 fl., welche die berufenen Cantoren doch 60 ip80 für *) So sehr wir die Intentionen des geehrten Autors zu würdigen verstehen und von dem Wunsche beseelt sind, das die Solidarität ver ersten Cultusbeamten immer mebr und mehr befestigt werde, können wir Len׳ noch für jetzt an eine Vereinigung Beider in einem Vereine nicht denken, ohne an den Grundfesten unseres Cantorenvereinss rütteln zu müssen. Die Redaction. Kost, Rück- oder bei loyaler Gesinnung ganze Reisespesen ererhalten, für 4 zu berufende Cantoren bestimmt werden. Daß die betreffende Gemeinde dann die meistversprechendsten Offerte aussuchen wird ist zweifellos und es müßte dann mit dem Teufel zugehen, wenn solche 4 Capacitäten durchfielen, speciell wenn sie aus 2 Tenoristen und 2 Baritoniften bestunden in welchem Falle, bei dem Wettkampfe beide Arten Cantorenstimmen vertreten wären?) Ich weiß Fälle anzuführen, wo mehr als 400 fl. für Probecantoren verausgabt wurden, trotzdem der Concurs mit jener abschreckenden Klausel versehen war. Der Cantor, der auf einen solchen ConcurK hin zur Probe fährt, braucht blos zu sagen, er habe keine Spesen zur Rückfahrt und ich möchte die Gemeinde sehen, die so inhuman wäre einem Cantor die Rückreisespesen vorzuenthalten. Freilich werden manche gentlemanisch angelegte Herren Cantoren gegen solche zudringliche Mittel protestiren, aber wie gesagt, sie heiligt der Zweck und dem zu Liebe darf man etwas von den Achtundvierzig Nachlassen. Jetzt zu den kleineren Gemeinden. Es erscheint ein Concurs mit 6—800 fl. Gehalt. Trotzdem selbst auf einensolchen Posten so viele Cantoren eompetiren, daß einem die Wahl weh thut. sehe ich doch nicht ein, warum eine ärmere resp. kleinere Gemeinde 15—20 Cantoren zum Besten halten können soll. Ich denke, daß eine solche Gemeinde auch so biedersinnig sein wird, sich zu folgendem Vorschläge zu bequemen. Sie acceptire ungehört einen Cantor, den sie vermöge des Offertes welchem immer eine Fotografie beigelegt sein müßte, für entsprechend hält, sagen wir auf sechs Monate. Acceptirt man doch einen Cantor der nach allen durchgemachten Strapazen das Glück hat zu siegen nicht auf mehr als ein Jahr, das Provsorium wäre demnach nur etwas kürzer. Zudem würde die Gemeinde das Bene haben, den Cantor während der inzwischen fallenden Feiertage zu hören, sein Betragen und seine sonstigen Fähigkeiten kennen zu lernen, was im Laufe einer Woche doch unmöglich geschehen kann. Was verliert die Gemeinde dabei? Nichts. Höchstens, daß sie im eventuellem Falle einen nicht ihrem Geschmack entsprechenden Cantor gehört hat. Ist dies so ein großes Malheur für eine Gemeinde, welche 6—800 fl. einem Cantor zahlt? Wenn auch der betreffende Cantor noch so schlechte Fähigkeilen besitzt, so ist es doch immerhin ein Cantor, weist man ihm aber nach, daß er keiner ist, so wäre er doch ein Schwindler und als solcher wird Niemand wagen, gelten zu wollen. Sollte aber eine kleine Gemeinde auch ein -Gusto haben wollen, so möge sie sich den Bestimmungen fügen, die ich für die großen Gemeinden beantragt habe. Wenn man bedenkt, mit welchen Schwierigkeiten eine Probereise nur verbunden ist, so möchte man Alles daran setzen, um dem Ganzen eine andere Lösung zu ermöglichen. Was für ein Gesicht soll der Cantor machen, wenn er sich bei seinem Vorstande einen Urlaub zu einer Probereise erwirken will. Soll er etwa angeben zu welchem Zwecke? Dies würde ihn bald in seiner Gemeinde unmöglich machen. Soll er seine Absicht leugnen? Dies wäre weder ehrlich noch zweck- *) Wir bezweifeln sehr, ob eine Gemeinde, die für einzelne Fälle die Reisekosten nicht ersetzen will, sicb dazu herbeilassen wird, eine größere Summe zu diesem Zwecke aus einmal zu voliren, zumal noch ihr dadurch die Auswahl verkürzt wird. Auch können wir nicht einsehen, wie die Gemeinden hiezu gezwungen werden könnten, wenn nicht in der Weise, wie es schon früher in unserem Blatte von unserem verehrten College« Rotter in Turnau bei Besprechung dieser mit Recht mißliebigen Claufel vorgeschlagen wurde. Die Redaction.