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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1883-02-22 · Heft 7 (22.2.1883) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 7 (22.2.1883)
Date
1883-02-22
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 Geschichtliche Streiflichter jut Serussthätigkeit unserer Ämtsvorfahren. 1e Dem Worte ״in'turg'mun", dessen ich in meinem ersten Artikel Erwähnung that, wäre noch rectificirend nachzutragen, daß dieses Wort einem zweifachen Sinne entspricht. Gemeinhin verstehen wir darunter einen ״Dolmetsch״, dessen Amt es war, die von den תנאים in babylonischer oder specifischer Talmudspräche discutirten Halachas den außerordentlichen Hörern und Laien in das landesübliche Idiom zu übertragen. ■ Dies das Prototyp eines m’targ^mun nach talmudischen Begriffen. Indessen gab cs zur Zeit der Talmudverfassung eine namhafte Zahl von gleichnamigen Functionären, denen es zunächst oblag׳ die noch bislang in Kraft stehende Ordnung der paraschischen Eintheilung ein- oder dreimal wöchentlich erklärend und erläuternd vorzulesen. Von diesen Functionären, deren Amt ein rein synagogales zu sein scheint, kann ebenso plausibel als folgerichtig angenommen werden, daß sie ebenfalls des Amtes einer joreck lifne liatewa (Vorbeters) gewaltet haben. Von dieser Ansicht durchdrungen, übergehe ich zur leitenden Intention gegenwärtiger Zeilen, wobei es mir vergönnt sein möge, im Interesse der Sache etwas weiter auszuholen. Hand in Hand mit dem Schicksale des Judenthums geht auch das seiner jeweiligen Cultusbeamten. Sittenverfeinerung und geistige Aufklärung waren von je her und sind noch heutigen Tages ausschlaggebende Factoren zur freiheitlichen Reife der Volker. Das winzige Häuflein englischer Juden hat schon vor beiläufig zweihundert Jahren diese hochwichtigen Tugenden sich zu eigen gemacht und das allzeit stolze, durch und durch speculative Volk Albions hat schon dazumal eingesehen, was die meisten verfassungsmäßigen Staaten erst vor kaum etlichen Decennien einzusehen gelernt, daß die immer nüchternen, strebsamen, handelstüchtigen und patriotisch durchgeistigten Juden denn doch Werth seien, ein menschenwürdiges Dasein zu fristen. Dieses beneidenswerthe, Meer- und Welthandel Leherrschende Eiland schritt schon zu Lebzeiten des bestbekannten Schriftstellers M'nasse ben Israel daran, seinen jüdischen Mitbürgern eine sicherlich wohlverdiente Gleichberechtigung zu gewähren. Diese nicht genug hochzuschätzende Ruhe, Stabilität und staatsbürgerliche Begünstigung genießt das dortige Judenthum und mit ihm auch unsere dortigen Amtsbrüder ungeschmälert und unangefochten bis zum heutigen Dage. Leider ist Alles, was einen überseeischen Charakter trägt, für die Anschauungen der continentalen Völker ein — ich möchte sagen — exotischer Begriff, mithin jedes wesentlichen Einflusses enibehrend. Daher kömmt es, daß dem leuchtenden Beispiele Englands nirgends nachgeahmt würde und daß das gesummte Judenthum Europas nach wie vor unter dem schimpflichen Drucke der Ausnahmsgesetze sein Leben vegetirte. Ungleich wichtiger und — um nachdrücklicher zu betonen — von einschneidendster Wirkung auf das fernere Erdenwallen der westländischen Juden insbesondere und in mancher Beziehung auch auf das der in Deutschland lebenden Juden, gestatteten sich die gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts jenseits der Vogesen eingetretenen Ereignisse. Dort begann ein feingesittetes, edles, schwärmerisches und stets veränderungslustiges Volk sich für die dichterischen Ideen eines Voltaire zu begeistern. Dieser menschenrechtliche Freiheitsimpuls, durch mancherlei unscheinbar dünkende Zufälligkeiten genährt, wuchs früher als es vorauszusehen war, zu einer grausig bluitgsn Furie heran, der die Edelsten Frankreichs zum Opfer sielen- Es war die Schreckenszeit, die Zeit des sansculotten Regimes. Doch halt! da greife ich wieder in's Gebiet der Völkergeschichte, während ich so ״geschichtlich schwach" bin. Mich interessirt aber in erster Reihe der Umstand, daß das verschwindende Minimum der französischen Juden aus dieser traurigen Schicksalsurne eines edlen Volkes als gleichgestellte und gleichberechtigte Staatsbürger hervorgegangen sind und das verdient wohl constatirt zu werden. Als wollten die Letzteren es beweisen, daß sie würdig seien, den Namen Citoyens franeais zu tragen, daß die israel. Glaubensdogmen durchaus nicht von jener particulären Einseitigkeit gebunden, deren man sie so gerne zeihet, daß die mosaischen und talmudischen Satzungen vielmehr einen unberechenbaren Spielraum gewähren zur Assimilation der landesüblichen Volkssitten, fing das französische Judenthum an — allerdings mit Zuhilfenahme des mittlerweile in Permanenz getretenen Rabbiner-Sanhedrin — eine durchgreifende Reorganisirung des gesammt religiösen und cercmoniösen Cultus- Wesens in Angriff zu nehmen. Sehr beachtenswerth ist es, daß gerade der corsische Welteroberer und nachmalige Imperator der Franzosen es war, dem die dortigen Juden die synodale Constituirung ihrer Rabbinen, sowie die Einverleibung ihrer Cultusbedürfnisse in das Staatsausgabenetat zu verdanken haben und deren gesetzliche Anordnung noch gegenwärtig vollkommen intact dasteht. Neue, lichtvolle und stylgerechte Tempel erstanden allerorts, wo Juden sich niedergelassen, oder die alten, dumpfen, licht- und luftkargen Kots ctmessijos wurden gründlich restaurirt, oder da, wo es der Pietät zuwiderlief, durch Annexe bereichert. Auch da ist nächst England die Stellung unserer Namenscollegen eine glückliche und im Vergleich mit der unserigerr eine völlig unabhängige und staatlich garantirte zu nennen. (Schluß folgt.) Ein Wort -er Wahrheit. Mit wahrer Freude begrüße ich die Herausgabe der ״österr.-ungar. Cantoren-Zeitung" und bedauere von derselben nicht schon früher Kenntniß erhalten zu haben. Allen meinen Collegen in Rußland rufe ich die beherzigenswerthen Worte zu: ״Eilet herbei, schaaret Euch um diese Fahne, unterstützet mit all' Euren Kräften dieses heilige Unternehmen, das gegründet wurde, um die Interessen eines so großen und so hochwichtigen Standes zu vertreten!" Und wenn wir auch örtlich noch soweit von einander getrennt sind, wenn auch staatlich eine Scheidewand zwischen uns aufgestellt ist, so verbindet uns dennoch die Gemeinsamkeit der Interessen, die oft die heterogensten Elemente zusammenführt; denn unser Wirken ist auf der ganzen Erdenrunde ein gemeinsames, unser Ziel ein von uns Allen zu erreichendes. Ob die Gemeinde, in der wir leben, groß oder klein, unsere Aufgabe bleibt immer dieselbe, unser Beruf ist, die Andacht der Gemeinde zu erwecken und mit ihr zu beten vor dem Throne des Allerhöchsten. Allein diese, dem Cantor zu Theil gewordene Aufgabe wird leider oft durch die vielen Aemter und Pflichten, die man auf seine Schultern häuft, erschwert, und gerade dort, wo dies der Fall ist, wird er durch einen, unter den jetzigen Verhältnissen kümmerlichen Gehalt entlohnt. Wir müssen daher vor allem hinstreben, oaß unsere Berufsgenossen von allen

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