Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 1 (5.1.1883)
- Date
- 1883-01-05
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 Schule ein ״Gotteshaus" ist, auch in diese; und da die Schule auf Verständniß derselben hinarbeiten kann und muß, so wird dadurch dem Tempel ein wesentlicher Dienst geleistet werden, indem man dann diese Gebete und Gesänge künftig nicht mit so großer Theilnahmslosigkeit, wie dies jetzt meist der Fall ist, von der Gemeinde hören wird. Für diesmal über das Thema genug, fern liegt es mir aber zu glauben, diese wichtige Frage hier genügend erschöpft zu haben. Auch nichts Neues habe ich in meinen Zeilen dargeboten und nicht vermessen will ich mich, etwa tadelnd und belehrend zu erscheinen, sondern nur anregen dort, wo es noth thut. Der jüdische Gottesdienst. VI. Eine andere mosaische Vorschrift wird von den Rabbinen vollständig aufgehoben; das ist das Gesetz über die sittenlose Ehefrau (Sota). Gegen dieselbe wird in der Thora ein Gottesgericht verordnet, was gleichfalls von dem erhabenen sittlichen Ernste des Gesetzgebers Zeugniß gibt und darauf berechnet ist, abschreckend zu wirken und wie bei beiu ״widerspenstigen Sohne" die Hoheit der Eltern, so hier die Heiligkeit der Ehe zu wahren. Das rabbinische Gesetz hat jenes schauerliche Gerichtsverfahren durch wahrhaft naive Ausnahmebestimmungen in der Ausführung zu beschränken gesucht. So sollte die lasterhafte Frau von dem schauerlichen Gerichtsverfahren frei sein — wenn? we 1111 sie hinkt!"— denn es steht geschrieben: ״und der Priester stelle die Fran vor den Ewigen" —und diese kann doch nicht stehen! Auch wenn sie eine lahme. Hand hat, unterbleibe das Gericht, denn es heißt von den bezüglich gebrauchten Speiseopfern: ״erlege es auf ihre Hände" — ebenso wenn sie taub ist, denn es heißt: ״und der Priester spreche zu ihr" — und diese hört ihn ja nicht! Keinen dieser Fehler darf auch der Ehemann an sich haben, welcher sie anktagt. Es waren dies, wie leicht ersichtlich, nur unschuldige Verstandes- und Witzes- Übungen, de facto aber ist das betreffende mosaische Strafverfahren von den Rabbinen aufgehoben worden. — Im Talmud herrschten stets verschiedene Ansichten über die Ceremonien, so lautet ein Spruch: Jene verbieten, diese erlauben; beide aber sind Worte des lebendigen Gottes, d. h. haben ihren religiösen Grund. Von zwei Schulen erklärte die eine eine Ehe für erlaubt, die andere für verboten, beide richteten sich im Leben nach ihren Ansichten und dennoch derketzerte keine die andere, gingen anch eheliche Verbindungen miteinander ein. — Bei vielen Satzungen von ganz eigenthümlicher Art gestehen die Rabbinen ein, daß ihnen dafür Sinn und Verständnißvölligabgehe und sie wenden z. B. auf das Gesetz von der ״rothen Kuh" den Spruch des Predigers an: ״Dies Alles un 1 ersuchte ich in Weisheit." Salomo sprach: ״in der ganzen Thora kam ich auf den Grund; allein wie ich zu diesem Abschnitte von der r o t h e n Kuh gekommen, da suchte^ forschte, fragte ich — ״dachte klug daraus zu werden, und siche da, es blieb fern öon mir!״ (Joma). Allein dies ist für die Anhänger der talmudischen Anschauung kein Grund, Satzungen, deren Bedeutung uns so entrückt ist, wie diejenige der ״r o t h e n K u h", für bedeutungslos zu erklären, — im Gegentheil! — Was muß in solchen Dingen, ״ob sie uns noch so hoch liegen, wie der Himmel", und so ferne ״wie das Meer", für eine Fülle göttlicher Weisheit geheimnißvoll verborgen liegen, wenn in Betreff ihrer selbst der Weiseste unter den Weisen des Morgenlandes seine Unwissenheit bekennen mußte! — Hier aber, das wird mau uns zugestehen, hier ist die Wurzel der W e r k h e i l i g k ei t, wobei es nur aiff die Uebung eines Brauches ankommt, nicht aber auf die Gesinnung, die damit zu verbinden. Wie sehr aber durch Uebertreibung und Unwissenheit ein Gebrauch sich ausdehnen und nach und nach als etwas Gesetzliches angesehen werden kann, läßt sich an der vermeintlichen Religonsvorschrift sehen, das Haupt bedeckt zu haben. Ob die Priester den Segen mit unbedecktem Haupte dem Volke crtheilen durften, bestand auch eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Palästinensern und Babyloniern. Im Traetat Soferim ist gestattet, ohne Kopfbedeckung für diejenigen, welche weder Kiddusch noch Borchu gehört haben, beides vorzutragen. Die babylonische Gemara führt eine Reihe von Berachoth oder Enlogien an, die täglich gesprochen werden sollen, bevor man das Sudarium auf das Haupt legt (Berachoth), also — unbedeckten Hauptes! Von R. Aße, einem berühmten Lehrer des 4. Jahrhunderts, wirderzählt, daß er sich vor dem Tischgebete. mit dem Sudarium bedeckt habe (Berach.)^ Andere müssen also dies Gebet unbedeckten Hauptes verrichtet haben! Das Nachtgebet muß ebenfalls bei entblößtem Haupte verrichtet worden sein, da die ganze talmudische Literatur keinen Ausdruck für eine Schlafmütze oder sonst eine nächtliche KopfbehrckÄtg besitzt, den sie aber ganz gewiß besäße, wenn in der talmudischen Zeit eine nächtliche Kopfbedeckung bekannt gewesen wäre! Ein Haggadist spricht sogar ganz unumwunden aus, es sei gleichgiltig, ob man das ״Schema״ bedeckten oder unbedeckten Hauptes lese (Berachoth). Und doch gibt es noch heutzutage Menschen, welche Jemanden, der ohne Kopfbedeckung ein hebräisches Wort spricht, für einen Posche Jisroel halten. Dr. G. (Fortsetzung folgt.) Ginge sendet. ״Wollte ich stets unter Meinesgleichen sein, so müßte ich in die Capucinergruft hinabsteigen!" Dieser bekannte Ausspruch des unvergeßlichem Menschenfreundes auf dem Throne, des unsterblichen Volkskaisers Josef II., schwebte mir bei der Durchlesnng der letzten Nummer der ״Cantoren-Zeitung" unwillkürlich vor Augen, wo es heißt: Artikeln, von Rabbinen verfaßt, solle dieses Journal als Fachblatt seine Spalten verschließen. Mit vollem Rechte hat die geehrte Redaction sich gegen diese, mindestens gesagt: ״sehr engherzige Insinuation" ausgesprochen und dieselbe energisch zurückgewiesen. Es kann nicht Aufgabe dieser Zeilen sein, für den ehren werthen Rabbinenstand eine Lanze brechen zu wollen, auch würde mir es keiner dieser ehrwürdigen Herren Dank wissen, da der Gegenstand ein viel zu harmlo er ist, aber im Interesse des Blattes und in weiterer Folge für den sehr geschätzten Cantorenstand sei es gesagt: traget nicht den Zwiespalt und die Feindschaft in die kaum errungene, erst blüthentreibende, sich erst zu bewährende Institution! Begrüßet jeden Beitrag, der geeignet ist, veröffentlicht zu werden, freudigst in diesen Eurem Wohle gewidmeten Blättern. Denn wenn derselbe auch nicht direct das eigentliche Wesen des Cantorenstandes tangirt, immerhin