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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1882-12-28 · Heft 45 (28.12.1882) · p. Seite 4

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 45 (28.12.1882)
Date
1882-12-28
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 wenn man es um dem Leib bindet, denn dann meint der liebe Gott, es sei ein Gürtel, oder wenn man es um d.ie Hand bindet, denn dann glaubt der liebe Gott, es wäre ein — Handschuh! — Man darf nicht mehr als 2000 Ellen von seinem Hause aus - am Sabbath gehen, so geschieht Folgendes: Man verbirgt am Ende der 2000 Ellen etwas Brod, auch Wein, wo man sein Brod hat, da wohnt man, wo man wohnt, da hat man sein Haus, von seinem Hause aus darf man aber 2000 Ellen gehen, und so können von solch' fingirten Wohnungen aus die größten Strecken am Sabbath zurückgelegt werden. — Das Gesetz: ״Du sollst am Sabbath ruhen, auch dein Knecht und deine Magd" rc. wird so ausgelegt: Wenn der Bediente am Sabbath das Licht putzt, den Ofen heizt, so thut er das eigentlich nach talmubischer Erklärung gar nicht für uns, sondern für sich, und ihm als" Nichtjuden ist ja der Sabbath nicht geboten. Es ist nicht unsere Absicht, dies ganze Verfahren des Talmuds zu tadeln, im Gegentheil, diese talmudische Casuistik soll eben den Beweis liefern, daß das Leben mächtiger als der Buchstabe auch vor Jahrhunderten war, und man eben nur den Reformen einen gewissen Schein von Gesetzlichkeit zu geben für nöthig hielt. — Es gereicht der humanen Gesinnung der Talmudisten zur Ehre, daß sie sich nicht in die Lage denken können, Vater und Mutter könnten das eigene Kind öffentlich der Verderbtheit anklagen, damit dasselbe und mit ihm der Frevel in Israel vernichtet werde. Sie meinen daher: Ein wirkliches Gerichtsverfahren, wie es das mosaische Gesetz gegen den ״den Lorer maor6“ vorschreibt, habe nie stattgefunden und werde niemals stattfinden. ״Wie?" fragt der Talmud, ״weil dieser Mensch dreiviertel Pfund Fleisch gegessen und eine halbe Maß Wein getrunken, werden sein Vater und seine Mutter ihn hinausführen zur Steinigung? Das war nicht und wird nie sein — warum aber steht es geschrieben? Daß du darüber forschest und belohnt werdest!" (Sanhedrin). Und das thun sie auch in der sonderbarsten Weise, sie forschen und machen darüber ihre Schriftdeutung geltend. Sie lehren: lahme Eltern haben kein Recht, ihren entarteten Sohn anzuklagen — denn es heißt: ״und sie sollen ihn ergreifen" — auch hinkende nicht, denn es heißt: ״und sie sollen ihn hinausbringen" — auch stumme nicht — denn es heißt: ״und sie sollen sprechen" u. s. w. Auch haben sie in ihrer Forschung und Deutung herausgesunden, daß die Anklage überhaupt nur während einer sehr kurzen Zeit Platz greifen könne. Denn so lange der Sohn unmündig ist, findet keine Anklage statt, sobald er aber mündig geworden, ist er religiös selbstständig und nicht mehr unter der Verantwortlichkeit seiner Eltern. Er könnte demnach eigentlich nur während dreier Monate des Ueberganges von dem Zustande des Knaben׳ in den Zustand der Mannbar- Werbung angeklagt werden. — Das ist sehr witzig, aber wir zweifeln, ob die heilige Würde des Gesetzes dadurch gewinnen dürfte! — Für uns ist es genug, nachgewiesen zu haben, daß die Strenge des mosaischen Gesetzes in Betracht des widerspenstigen Sohnes aufgehoben ward, weil die Zeiten vorangeschritten und die Sitten milder geworden waren. (Fortsetzung folgt.) Gingefendet. Löbliche Redaction! Seit neuerer Zeit gewinnt es den Anschein, als fänden wir unser Heil lediglich in rabbinisch-magidischen Leitartikeln und׳ als-wären wir im Großen und Ganzen so wohl ״bestellt", daß- Fragen, wie ״mi bon sichi,“ Kain und Abel u. dgl. mehr unsere ausschließliche Lectüre in Anspruch zu nehmen verdienen. Gewiß sind alle derlei gediegenen Artikel lesens- undschätzenswerth, allein solche gehören nicht in unseren Fachrahmen.*) Die löbl. ״Cantoren-Zeitung" auf welche wir gleich auf eine epochemachende Errungenschaft des gegenwärtigen Zeitlaufes zuversichtlich und stolz blicken, in deren Spalten wir eine erfreuliche Fülle frisch pulsirenden Cantorenlebens, > eine rührige, lobenswerthe Geistesproductivität unserer Getreuen gar oft begegneten, wir wünschen, daß selbe, treu ihrer ursprünglichen Tendenz, auch ferner ein beredter Dolmetsch, unserer Gefühle, ein dem Bedürfnisse der Cantoren dienendes. Blatt bleiben möge. Ist denn unser Fach wirklich so arm . und erschöpft?! Sind weite Felder, wie musikalisches Wissen,, die Liturgie, die synagogalen Gesänge, das altehrwürdige . Chasonis culturunfähig? Sind endlich unsere Gesammt- und Sonderinteressen in jenem Stadium der Sicherheit angelangt, , wo nichts mehr zu wünschen übrig sei?!**) Eine rationelle Bearbeitung und fachmännische Nüancirung oberwähnter Gegenstände würden wir mit Freuden begrüßen. Und gerade die ״Cantoren-Zeitung", die unserem gleichnamigen Verein das Leben gegeben und welche unentwegt fortschreitch eine allgemeine Verbrüderung unseres Standes anzuebnen, gerade diese hat auch die moralische Pflicht übernommen, uns ׳ nach Außen und Innen zu festigen. Dazu aber reicht die Kraft Eines oder Zweier nicht aus; es gehört dazu — gestehen wir es offen — die Mitwirkung Vieler. Es möge daher jeder College, welcher sich einer gewissen Routine in einem dieser Fächer erfreut, hilfreiche Hand anlegen und sein Scherfleinzu Gunsten der Minderbefähigten beitragen. Obgleich es vom Standpunkte des Axioms ״mikol melamdai hiskalti“ keine Altersclasse gibt, von welcher eine gemeinnützige und gründliche Belehrung als zu gering ignorirt wird, so überlasse ich's dennoch meinen an Alter, Wissen und Erfahrung reicheren Collegen den Anfang zu machen und bin auch ich gerne bereit, meinen bescheidenen Theil nachzutragen. Ihr ergebenster Kanitz, im December 1882. I. Schwarz. Löbliche Redaction! Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist in hiesiger Gemeinde der Posten eines Cantors ausgeschrieben, ohne daß sich bis jetzt irgend welche würdige Petenten um denselben beworben hätten. Wenn sich nun einer unter Ihren werthen Collegen fände-, der zugleich geprüfter Lehrer ist, kann ich ihm Beneschau bestens empfehlen, denn ichbin sieben Jahre hier und das jährliche Einkommen ergab sich nie unter 1200 st. Beneschau ist eine wohlthätige Gemeinde und deren Mitglieder durchwegs Ehrenmänner, somit der Posten hier ein ausgezeichneter. Sie würden mich sehr verbindlich machen, wenn *) Die Berechtigung solcher Artikel glauben wir in unserem heutigen Leitartikel nachgewiesen zu haben. **) Die Anregung hiezu wurde oft in unserem Blatte gegeben.

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