Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 44 (10.12.1882)
- Date
- 1882-12-10
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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seine Weisheit abgelagert hat). Der Tisza-Eßlarer Fall ist also nicht allein eine Gefahr für die Eintracht unter den verschiedenen Confessionen, sondern auch — und dies geben wir den berufenen Wächtern der Ordnung zu bedenken — ein gefährlichesPräcedenzfürdie Verübung von Verbrechen, diesonst vielleicht ungeschehen blieben! In diesen Momenten liegt der Unterschied zwischen dem offenbar gesetzwidrigen Verfahren des Nyiregyhazaer Gerichtshofes und anderen ähnlichen, glücklicherweise seltenen Vorkommnissen. Darin liegt aber auch die ganz besondere Dringlichkeit, die Wahrheit zu ergründen. Die Berufung auf andere Fälle, wie ja solche auch in Wien sich ereigneten, wo Verbrechen ungestraft bleiben mußten, weil die Thäter nicht eruirt werden konnten, ist bei dem Falle in Tisza-Eßlar nicht am Platze. Hier rnntzte ein verletzlichem Gerichtshof seines Amtes walten, hier mutz die Wahrheit an's Tageslicht kommen, hier darf der Schuldige nicht der gerechten Strafe entgehen. Und ist es denn in diesem Falle gar so schwer, die Wahrheit zu ergründen? Jedem Laien ist es geläufig, daß der Kriminalist nach V e rdachtsMomenten sucht, daß diese gleichsam die Führer des Untersuchungsrichters sind und daß constatirte nicht gewohnliche Erscheinungen an der Leiche des Ermordeten zur Nachforschung der Ursachen dieser Erscheinungen anregen. Und welch' sonderbare Erscheinungen wurden nicht an der aus der Theiß geschwemmten Mädchenleiche constatirt! Man höre und staune: Dem Untersuchungsrichter, dessen Amtshandlung gleichsam halb Europa mit controllirte, wird gemeldet, daß die Leiche des verschollenen, angeblich von den Juden ermordeten Mädchens gefunden wurde. Nun würde jeder vernünftige, rechtliebende Richter ganz so, wie es überall gesetzlich vorgeschrieben ist, den Leichnam unverändert mit Sack und Pack behufs Agnoscirung ausstellen — da mit einem Male ist die Leiche splitternackt entkleidet! Die Kopfhaare sind abrasirt — Herrn Untersuchungsrichter Bari genirt so was nicht. Er behauptet, die Leiche sei nicht die der Eszter Solymoßy. — DieJuden aber, welche das Mädchen gekannthaben, werden zur Agnoscirung nicht zugelassen! Die letzte Dienstgeberin, Frau Huri, soll die Leiche agnosciren —sieschickt ein ärztliches Zeugniß, daß sie unwohl ist! Der Gerichtsarzt istszufällig Jude — er wird zur Obduction nicht zugelassen! Der Untersuchungsrichter constatirt, daß die Nägel an den Fingern der Leiche wohlgepflegt und hübsch zugeschnitten sind, wie es bei armen Bauernmädchen niemals der Fall ist — dieProfessorenderBudapester medicinischen Facultät constatiren, daß diese runden, schönen Nägel ganz verschwunden sind! Die Affaire macht in der ganzen Welt Aufsehen — nur bei den Bauern in Tisza-Eßlar ist keine Aufregung zu entdecken! Sind das nicht Erscheinungen, deren jede für einen verständigen pflichtbewußten Untersuchungsrichter genügen würde, dem Thäter ״auf die Spur" zu kommen? Wem drängt sich da nicht der Gedanke auf, daß die Leiche nur deshalb entkleidet wurde, damit man sie nicht leicht agnosciren könne? Das verschwundene Mädchen war jung, ganz unentwickelt und das Fehlen der Haare an gewissen Stellen des Körpers mußte verrathen, daß die Leiche thatsächlich die der Solymoßy ist — sind etwa die Kopfhaare nicht deshalb abrasirt worden, um glauben zu machen, daß auch an anderen Körpertheilen das Haar auf gleiche Weise entfernt worden ist? Und wenn es eine fremde Leiche war, gebotnichtder einfache Verstand, g er ade die Juden zur Leiche zu führen, um sie davon zu überzeugen? Die Dienstgeberin des ermordeten Mädchens wird zur Agnoscirung gerufen, doch meldet sie sich unpäßlich — liegt da nicht der Gedanke nahe, daß dieser Frau anbefohlen wurde, als authentische Agnoscirungszeugin zu erklären, daß die Leiche eine fremde sei, datz sie aber, Vielleicht von Gewiffensbisfen gequält, sich fürchtete, angefichts -er Leiche nicht standhaft bleiben zu können und etwa sich zu verrathen? Ist das Verhalten dieser Person nicht mehr als verdächtig? Weshalb wurde der jüdische GerichtsgMzur Obduction nicht zugelassen? Weil man wußte, daß er sich nicht dazu hergeben wird, ein lügenhaftes Protokoll zu unterschreiben! In der Kiste, welche mit der Leiche unter Intervention der Budapester Uuiversitäts-Profefforen exhumirt wurde, fehlen die angeblichen wohl gepflegten Nägel — wo sind diese hingekommen? Wir sagen: Sie sindniemalsdagewesen! Und endlich :In Tisza-Eßlar ist's ganz ruhig, kein Judenhaß unter den Bauern wahrzunehmen, nicht eine Spur von Aufregung. Ueberall spuckt's, nur in Tisza-Eßlar nicht. In einem Dorfe wird ein Christenmädchen von einigen Juden abgeschlachtet, die Bauern gerathen in Aufruhr, wollen plündern, demoliren, die wenigen freigebliebenen Juden lynchen — und plötzlich eine freundliche Stimmung, friedlicher Verkehr der Bauern mit den Juden, als wenn nichts vorgefallen wäre?! Ja, ist dies nicht ein bedeutungsvolles Symptom, bedeutend genug, um nach der Lösung dieses Räthsels zu forschen? Nun, die Lösung ist nicht schwer: Die Tisza- Eßlarer Bauern haben anfangs geglaubt, was ihnen die Herren Onody und dessen Gesinnungsfreunde in die Ohren bliesen. Es dauerte aber — wie es ja in einem so kleinen Orte begreiflich ist — nicht lange und die Bauern finb eines Besseren belehrt worden. Die vorerwähnten Erscheinungen, fernerZuflüsterungen eingeweihterPersonen lassen eben für die Bauern keinen Zweifel zn, datz die Juden nnfchnldig find und in Tisza- Etzlar ist kein Mensch, der einundzwanzigjährige Untersuchungsrichter vielleicht ausgenommen (?), der nicht Wützte, zu welch* unwürdiger Comödie fich der Gerichtshof in Nhireghhaza erniedrigt! Wir überlassen es unseren Lesern, zu beurtheilen, ob die vorerwähnten mehrfachen Erscheinungen, welche, wir betonen dies ausdrücklich, gerichtlich constatirt, von den Gegnern nicht bestritten sind, nicht logischerweise zu den Schlußfolgerungen führen müssen, die wir an dieselben geknüpft haben. Es ist nach Vorstehendem nahezu überflüssig, wenn wir hinzusügen, daß unsere verläßlichen Erhebungen uns zu dem Ausspruche berechtigen, daß es nur eines pflichtbewußten Justizministers, bedarf, um Ungarn von der Schmach zu befreien, ein ״asiatisch er" Staat genannt zu werden. Die jüdische Cantoresfamilie Frankel. (Grünstädter Kinder). Der berühmte Dichter Dr. Ludw. August Frankl Ritter v. Hoch wart, ein Verehrer Carl Fränkel's schrieb die Grabschrift für das Grabmonument. Dasselbe stellt einen Marmortempel in Form des Grabmales der Patriarchenmutter Rachel bei Jerusalem dar und ist von den Söhnen errichtet worden, die Grabschrift lautet: Auf der ersten Seite: (Goldene Lyra, Name, Geburts- und Sterbedatum.) Ein Wohllaut hat gewohnt in seiner Kehle, Dem Knaben lauschten schon die Hörer gern, In Tempelhallen dann mit frommer Seele Und mächtigem Ton, sang er den Ruhm des Herrn! Auf der zweiten Seite: Die Gattin weint um den geliebten Gatten, Der ihres Lebens Glück und Sonne war; Es liegt ihr Leben jetzt in tiefem Schatten, Ihr weinend Herz und Auge wird nicht wieder klar, Bis nicht des Auferstehens Sterne scheinen Und Herzen, die getrennt, auf ewig sich vereinen. Auf der dritten Seite: Die Kinder trauern nach dem treuen Vater, Dem gütevollen Freunde und Berather. Wie' einsam ist's um uns seit er geschieden, Den Gott ihm gab, uns fehlt der Herzensfrieden.