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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1882-09-19 · Heft 33 (19.9.1882) · p. Seite 2

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 33 (19.9.1882)
Date
1882-09-19
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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gewünscht wird, so ist auf dem rückfolgenden Statutenexemplare der Stempel bis zum Betrage von 1 fl. für den ersten — und 50 kr. für jeden folgenden Bogen zu ergänzen und dasselbe sonach in Rückvorlage zu bringen. Wien, 22. August 1882. In Vertretung Pflügl. Statutenänderungen. §- 3. Der Verein hat sich jeder politischen Thätigkeit zu enthalten. 8- 4. Um den in §. 2 erwähnten Zweck des Vereines zu erreichen, sollen nachstehende Mittel in Anwendung gebracht werden: A. Besprechungen in dem Vereinsorgane ״Oesterr.-ungar. Cautoren-Zeitung". B. Beschlußfassungen der abzuhaltenden Generalversammlungen und Vorstandssitzungen. 0. Gründung einer Pensionscasse für berufsunfähige Cantoren. D. Anstrebung staatlicher Anerkennung der Stellung jüdischer Cantoren und Gleichberechtigung mit geistlichen Functionären. E. Gründung einer Cantorenschule. 8- 5. Der Verein besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Als ordentliche Mitglieder des Vereines können jene Cantoren (Chasonim), Chordirigenten mosaischer Confession ausgenommen werden, die. I. In einer Gemeinde der österr.-ungar. Monarchie als solche angestellt; II. das 60. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und III. sich mittelst Beitrittserklärung dem Vereine anschließen und . die statuarisch festgesetzten Beiträge ordnungsmäßig leisten. Außerordentliche Mitglieder sind jene, welche sich entweder durch größere Beträge einfür allemal oder durch die Leistung eines jährlichen Beitrages von mindestens 10 Gulden an dem Vereine betheiligen oder aber sich durch besonders hervorragende Verdienste um den Verein auszeichneten. §. 6 früher 8. §. 7. Jedes ordentliche Mitglied hat nebst einem, beim Eintritte in den Verein, zn leistenden Gründungsbeitrage von 1 fl. ö. W. — welcher sich mit jedem Vereinsjahre um 1 fl. ö. W. steigert, bis er die Höhe von 5 fl. ö. W. erreicht und hernach von dem neu eintretenden Mitgliede immer in dieser Höhe von 5 fl. zu entrichten ist — ordentliche Beiträge an. den Verein, und zwar vierteljährlich 1 fl. ö. W. antieixanäo zu leisten. Diese eingezahlten Beträge müssen mit Ausnahme der für die Vereinsverwaltung nothwendigen Auslagen durch fünf Jahre unangetastet liegen bleiben. §. 8. Sollte ein ordentliches Mitglied mit Tod. abgehen, so verpflichten sich die Vereinsmitglieder je 1 fl. ö. W. an die Vereinscasse einzusenden, welche Beitragsleistung der Witwe oder den Kindern des Verstorbenen nach Beibringung des Todtenscheines auszufolgen ist. §. 9 früher §. 7. — §. 10 früher §. 4. — §. 11 früher §. 10. §• 13. Die oberste Leitung der Vereinsangelegenheiten steht der Generalversammlung und mittelbar durch sie der Centrale, welche sich in Wien befindet, zu. JeuiKeton. Zu Sliches! Von AloisKulka. Viele meiner freundlichen Leser werden, wenn sie den vorstehenden Titel hier lesen, sich gewiß noch erinnern, daß in früheren Jahren der Tempeldiener am ersten Slichestage diesen Ruf, noch ehe der Hahn den Anbruch des Tages verkündet hatte, mit lauter Stimme in den Judengassen ertönen ließ. Mit der mächtig großen, sogenannten ״Kohlslatern" schritt dieser Mann durch die stockfinsteren Gassen, während er an die Fensterscheiben der ״Balebatim" klopfte und mit näselnder Stimme abwechselnd die Namen derselben: ״Reb Chaim", ״Reb Gerschon", ״Reb Schloime", mit dem Zusatze: ״zu Sliches, zu Sliches"! rief. In der Regel erhellten sich dann auch die Fenster in der Judengasse und bald darauf huschten Männer, Weiber und Knaben, erstere große Talisbeutel tragend, letztere in große Tücher vermummt, Schatten gleich, durch die finsteren Gassen und Straßen ״in die Schul". Vor der Synagoge angelangt, bildete sich gewöhnlich, da die auf der ״Tafel" angesetzte Stunde noch nicht von der ״Schuluhr" verkündet wurde, ein ״Rädl"*), wo Alles noch schnell in den Kreis der Besprechung gezogen wurde: neben den wichtigsten Gemeindeangelegenheiten der kleinlichste Privatklatsch, neben einer neuen Vorstandswahl, die kulinarische Vir- *) Kommt her von Rad, weil dabei die anwesenden Männer im Kreise herumstanden. Luosität dieser oder jener Nachbarn, oder es wurde über den vom Chasan am verflossenen Schabbesabend gleichsam als Ouverture zu den hohen Festtagen aufgeführten ״langen wehu rachum" *) Kritik geübt u. s. w. So ungefähr war es in der guten alten Zeit und so mag es vielleicht auch jetzt noch in vielen jüdischen Gemeinden gehalten werden. Nachdem ich diese Zeilen für diejenigen meiner freundlichen Leser und Leserinnen, welche diesen alten Brauch nicht kennen, vorausgeschickt habe, will ich nun in den nachfolgenden Zeilen eine heitere und wahre ״Slichesepisode", die sich in einer alten mährischen Gemeinde abgespielt hat, zu schildern versuchen. -iq- * Der ״lange weliu rachum" des ״neuen Chasan" war nach dem Urtheile sämmtlicher der Kehilla — und bekanntlich ist ja jeder ״Balboa" Baumeister, Uhrmacher und Musikkritiker — brillant ausgefallen und zufrieden verließen die Andächtigen das Gotteshaus, um, da man am folgenden Tage ״zu Sliches aufsteht", sich zeitlich zur Ruhe zu begeben. Bald daraus war afich in der Judengasse kein Licht mehr zu sehen und tiefste Ruhe hatte sich über dieselbe gelagert, die nur hin und wieder durch den rauhen Herbstwind, der durch die Gassen uud Straßen' fegte und mächtige Staubwolken aufwirbelte, unterbrochen wurde. Doch der konnte die Schläfer in ihrer Nachtruhe nicht stören. *) Mit der Melodie des Kadisch von ,ר״ד —■iTr^iTrmrrnm־ ־ ־’-1 1111 i'thhii infiWiii ־זןיזחהן־זן־ך י, — r-ir-^iuTT-;

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