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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1882-06-19 · Heft 22 (19.6.1882) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 22 (19.6.1882)
Date
1882-06-19
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 am Riffe seiner Gläubigkeit diese Perle und das Judenthum rang sich aus den Niederungen unsäglichen Weh's zur Zinne göttlicher Tröstungen empor . . . das Meer erbrauste, aber Moses sang oder besser, er wird singen, אז ישיר nur das .אז שר לא נאמר רמז לתחית המתים Lied deutet hin, daß die todtgeglaubten Hoffnungen zu neuem Sein erstehen Und Moses' Vermächtniß des heiligen Liedes tragen unsere Amtsbrüder Alle mit entflammter Freudigkeit in ihrer Brust und wenn den Kündern des Gotteswortes die erste Stellung im jüdischen Gemeindeleben eingeräumt ward, so wünschen und fordern wir gleiche Stellung, gleiche Berechtigung Kohanim laawodossom — die Priester für das Wort, Leviim leschirom ulesimrom, wir für das heilige Lied, für den geweihten Sang. Wir werden mit dem Vollgewichtc unseres Ansehens eintreten für die würdige Besetzung erledigter Stellen, wollen offenes Ohr und williges Herz für alle Wünsche und Klagen haben, die sowohl Seitens der Gemeinden als von unseren Berufsgenossen zm uns dringen, wir wollen endlich, und darin ist das Hauptmoment unserer Strebungen zu suchen, dem in seinem Wirkungskreise ergrauten Amtsbruder durch werkthätige Hilfe vor drückender Sorge, vor dem Kampf um's Dasein bewahren, wollen, wenn er in der Vollkraft seines Schaffens abberufen wird, von den Hinterbliebenen, das hohläugige Gespenst des Elends und der Noth, so weit es nur im Bereiche unseres Könnens liegt, fernhalten. Und darum werden und müssen wir mit den verehrlichen Gemeinden in Fühlung treten; wir sind von der Ueberzeugung geleitet, daß sie sich unseren Bitten nm Anschluß zur Förderung der edelsten Zwecke nie verschließen, daß sie Alle durch geringe Jahresbeiträge das Interesse ihrer eigenen Beamten und deren Zukunft zu fördern sich bereit finden werden, trägt doch jede, geschweige denn eine kleinere Gemeinde leichter die Last, an der sich ein großes, lebensberechtigtes und lebenskräftiges Gemeinwesen mitlragend anschließt, ein Vereinswesen, in dessen Mitte die Milde waltet und gewiß werden jüdische Herzen unseren Verein kräftigen mit dem Marke jüdischer Milde. ״Emolumente". In unserem ״Concurse", der wohl nur wenige Bewerber gefunden haben mag, wurden die Anforderungen aufgezählt, welche an einen ״zeitgemäßen" Cantor gestellt werden. Bedenkt man, welche Mühe und Opfer an Zeit und Geld angewendet werden mußten, um für solch' eine Stelle allenthalben befähigt zu sein, so ist es erschreckend, wie ungenügend die Leistungen des Cantors entlohnt werden. Das geringe Gehalt, das er direct beziehen soll, erhält er gewöhnlich im Nachhinein. Er ist also schon bei seinein Amtsantritte gezwungen den Credit in Anspruch zu nehmen, denn unseres Wissens sind die Capitalisten unter den Cantoren weiße Raben. Und abgesehen von der Peinlichen Situation, in der man sich überhaupt befindet, wenn man Credit in Anspruch nehmen muß, so ist auch ein solcher Vorgang in der Regel die erste Veranlassung, bei seinen Gemeindeungehörigen in Mißcredit zu gerathen. Ist es nun an und für sich schwer genüg, es Allen recht zu machen — und wer könnte dies überhaupt — so wird es dem Cantor zur Unmöglichkeit, Sympathien zu erwerben und zu erhalten, wenn er, sagen wir es nur heraus, ״pumpen" muß. Und Viele müssen es. Zudem soll es noch Gemeinden geben, die nicht immer in der Lage sind, dem Angestellten die paar Gulden Gehalt pünktlich zu bezahlen. Was soll da der Arme thun! Er muß den Einzelnen belästigen, wird dadurch vom Einzelnen abhängig und was das sagen will, kann nur Derjenige begreifen, der sich selbst einmal in solch' peinlicher Lage befunden und deswegen so manche Unbill stillschweigend über sich ergehen ließ. Allein man gewöhnt sich schließlich auch an das Unangenehme, wenn nur die Sicherheit der Existenz und des Einkommens verbürgt wäre. In der That aber ist dem nicht so׳. Zumeist ist es nämlich in den Gemeinden üblich, den Angestellten in Be- Ziehung aus das geringe Gehalt damit zu vertrösten, daß ihm entweder der Mund wässerig gemacht wird, indem man ihm ein nicht unbedeutendes ״Nebeneinkommen", sogenannte ״Emolumente", wohlweislich nicht verbürgt, sondern in ganz sichere Aussicht stellt oder er erhält einen-Theil oder auch das ganze Erträgniß der Schechita zugesagt. Was nun die ״Emolumente" betrifft, glauben wir so manchem unserer werthen Collegen aus dem Herzen zu sprechen, wenn wir die Ansicht vertreten, daß das Wesen und die Art dieses Einkommens sich überlebt haben und mit den modernen Begriffen über Arbeitgeber und Arbeitnehmer in keiner Weise in Einklang zu bringen sind. Das Rechtsverhältniß zwischen diesen Letzteren wird durch das Uebereinkommen bestimmt und präcisirt. Sowie der Cantor unnachsichtlich dazu verhalten wird, seine übernommenen und mitunter auch nicht übernommenen Pflichten zu erfüllen, so sollte derselbe, meinen wir, auch in Bezug auf seine Rechte mindestens wissen, was er zu fordern hat. Das Sprichwort sagt: ״Gedungener Lohn ist gut zu fordern". Das Nebeneinkommen in der heutigen Form bildet bei den Besoldungen der Cantoren, und namentlich auf dem Lande, mitunter den Hauptbestandtheil seines ganzen Einkommens. Und dennoch darf der Cantor nicht darauf mit Gewißheit rechnen. Wenn wir nun auch davon absehen wollen, daß es immerhin etwas Kränkendes enthält, eine kleinere oder größere Summe, die wir unter anderen Verhältnissen als unser gutes Recht beanspruchen können, als ein Geschenk zu erhalten, und zwar entweder mit wichtiger Geheimthuerei in die Hand gedrückt oder als Spende öffentlich ausgerufen, wenn wir also darüber gegen unsere bessere Ueberzeugung auch hinweggehen wollten, so dürfen wir doch nimmer daran vergessen, daß es gerade dieses Nebeneinkommen ist, durch welches man den Cantor fühlen läßt, wie sehr er von den Einzelnen abhängig ist. Wie kann der Cantor in seinem Haushalte, wie kann er überhaupt Ordnung halten, wenn er den Maßstab nicht kennt, nach welchem er sich einzurichten hat? Und wie viele Kränkungen muß sich der Cantor gefallen lassen, deswegen, weil er fürchten muß, einem Mitgliede gegenüber Recht zu behalten und dadurch, das heißt, weil er im Rechte ist, sein Einkommen zu schmälern! Muß daher nicht ein Cantor von Haus aus einen sehr biegsamen Rücken haben? Kann er, darf er in Rücksicht auf sich und seine Familie Das sein wollen, was man gemeinhin ״Charakter" nennt? Unter den heutigen Verhältnissen nimmermehr. Darum begrüßen wir den Zweck des Cantorenvereines, ״für die Hebung des Cantorenstandes einzutreten", mit aufrichtiger Freude. Er wird ein dankbares Feld finden und gewiß,

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