Mannheim
Compact Memory

Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1882-03-12 · Heft 10 (12.3.1882) · p. Seite 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 10 (12.3.1882)
Date
1882-03-12
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/1304829-3452870-3452879--0089-3454090
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

zu geben und das gute Einvernehmen, welches zwischen Polen und Russen besteht, macht die Juden sehr vorsichtig in ihren Mittheilungen über die Einzelheiten der Vorfälle an Fremde und Ausländer. Mainz. Ungeachtet der beruhigenden Versicherungen dauern die Verfolgungen der russischen Juden, insbesondere in den kleineren Städten und auf dem Lande noch immer fort. Die Geplünderten erhalten kein Gehör, die Plünderer gehen frei aus und den Zeitungen ist es auf's Strengste verboten, hiervon Etwas zu berichten. Die israelitische Religionsgesellschaft zu Frankfurt a. M., sowie mehrere jüdische Gemeinden haben sich daher veranlaßt gesehen, in ihren täglichen Gottesdienst Bittgebete für ihre unglücklichen Glaubensgenossen in Rußland aufzunehmen. Auch in der Synagoge der israelitischen Religionsgesellschaft zu Mainz ist die Anordnung getroffen worden, daß das ‘ Gebet שומר ישראל täglich, Morgens und Nachmittags, eingefügt wird. Mannheim. Einer Mittheilung aus Bretten zufolge, hat die Frau eines Bauers in V . . . (Würtemberg) auf ihrem Todtenbette ausgesagt, daß der israelitische Handelsmann Wert hheim er von Bretten, welcher seit längerer Zeit verschwunden ist, von ihrem Mann ermordet und der Leichnam verbrannt worden sei. Der Mörder ist auf diese Aussage hin verhaftet worden. Petersburg. In seiner Unterredung mit dem Petersburger Rabbiner Drabkin bezeichnete Gras Jgnatieff als Ursachen der andauernden Judenhetzen theils die ungenügende Energie der anfänglich ergriffenen Maßnahmen, theils das spätere Vorgehen der Administration. Die Emigration der Juden gedenkt Jgnatieff durchaus nicht zu begünstigen und in jedem Falle .würde betreffs der Auswanderer die strengste Controle geübt werden. Als der Minister die Theil- ' nähme der jüdischen Jugend an dem- Nihilismus berührte, bemerkte der Rabbiner, das wünschenswerthe höhere Niveau einer sittlich-religiösen Erziehung sei nicht erreichbar, da der Religionsunterricht in den Lehranstalten mit dem christlichen Religionsunterrichte nicht auf gleiche Stufe gestellt sei. Zum Schluffe äußerte der Minister sein Bedauern darüber, daß allerlei vage Gerüchte bei den Juden Glauben finden, so zum Beispiel, daß die lernende Jugend werde gezwungen werden^ ׳das Christenthum anzunehmen oder die Schule zu verlassen. Auch die Gerüchte über zwangsweise Uebersiedelung seien übertrieben. Der Rabbiner möge die Gemüther beruhigen. Das wegen der Judenfrage eingesetzte Comite werde keine Entscheidung treffen, ohne die Vertreter der Juden gehört zu haben. In Sana, der Hauptstadt der arabischen Provinz Minen, befindet sich ein jüdischer Criminalgerichtshof. Die Juden dieser Provinz, mehr als 500.000 an der Zahl, stehen unter ׳ einer Gerichtsbarkeit, welche vom Sanater Großrabbiner in Gemeinschaft mit vier jüdischen Richtern ausgeübt wird. Der Großfabbiner darf alle Strafen verhängen, mit Ausnahme der׳ Todesstrafe. ׳ Smyrna. Die hiesige jüdische Gemeinde besitzt seit etwa 400 Jahren einen Begräbnißplatz auf dem Hügel Cäratsche. Die. Urkunden hierüber wurden in dem großen Brande von 1841 ein Raub der Flammen. Das Besitzrechr der Gemeinde wurde aber Seitens der Behörden niemals angezweifelt. Vor "ungefähr 7 Monaten'jedoch nahmen plötzlich die Localbehörden den Friedhof in Besitz, um darauf Zustuchtshäuser für aus Europa eingewanderte Muselmänner zu errichten. Eine große Anzahl von Gräbern wurde zerstört, die Grabsteine wurden zu Bausteinen benutzt. Alle Interventionen der Gemeinden- und der Consuln mehrerer Großmächte sind erfolglos geblieben, es wurde blos bewirkt, daß die Bauarbeiten einstweilen eingestellt wurden. Der Vicepräsident der ״All. isr." in Constantinopel, Herr I. Fernandez, hat die Angelegenheit vor das Ministerium gebracht, welches versprochen hat, dieselbe einer genauen Untersuchung zu unterwerfen. Ein Pröbchen nltramontaner Toleranz. Das Münchener ״Vaterland" nimmt von dem Tode Auerba ch's mit folgenden Worten Notiz: ״Der bekannte Federjud Berthold Auerbach ist in Cannes gestorben." Der galizische Rabbinentag. Man berichtet der ״N. fr. Presse" aus Lemberg, 5. d. M.: Nahezu vierhundert illustre Gäste, darunter grvßtentheils segenspendende Wunderrabbis und strenggläubige ״Chasfidim'', haben vor einigen Tagen unsere Stadt, die ob ihrer gottlosen Anmaßungen vielgeschmähte Metropole Galiziens, verlassen. Der Rabbinentag mußte seine Berathungen plötzlich sistiren, da der Vorsitzende und Spiritus nioveus der orthodoxen Synode, Reichsrathsabgeordneter Simon Schreiner, vom Executivcomito der Rechten zur Abstimmung über den Dispositionsfonds nach Wien berufen wurde. Die fromme Versammlung hat sich aber nichtsdestoweniger in ihrer Schlußsitzung über den Feldzugsplan zur Unterdrückung jeder fortschrittlichen Regung unter den jüdischen Glaubensgenossen vollständig geeinigt. Unter den Vorlagen, welche daselbst zur Annahme gelangten, hat insbesondere der die Organisation der jüdischen Cultusgemeinden betreffende Ltatutenentwurf seiner destructiven Tendenzen wegen die Aufmerksamkeit auch der weiteren Kreise auf sich gelenkt. Nach den Bestimmungen dieses ״Musterstatuts" sollen die jüdischen Gemeindevorstände in Galizien und der Bukowina zu einer Art von Steuerexecutionsbehörden degradirt und in ihrem Wirkungskreise durch die Rabbinen ersetzt werden. In: §. 60 des Statutenentwurfes wird nämlich decretirt, daß die jüdischen Gemeinden das ihnen bisher zustehende Recht der Leitung der Cultusangelegenheiten fortan den Rabbinern ohne jeden Vorbehalt einer etwaigen Beaufsichtigung zu übertragen Haben. Nach den Beschlüssen des Rabbinentages dürfen die Cultusvorstände weder Gemeindebeamte ernennen, noch Schulen oder Wohlthätigkeitsanstalten leiten; das Recht der selbstständigen Verwaltung des Gemeindevermögens wird ihnen gleichfalls abgesprochen. Interessant sind die Bestimmungen der §§. 40 und 42 der Statuten, wonach nur Demjenigen das active und passive Wahlrecht zugestanden wird, welcher ״die Satzungen seiner Väter genau befolgt", lieber die Wahlfühigkeit der Gemeinde- Mitglieder entscheidet natürlich wieder nur der allmächtige und allwissende Rabbiner, über dessen Befähigung consequenterweise sich ״drei unter den orthodoxen Gelehrten als Coryphäen anerkannte Rabbinen" auszusprechen haben. Auch die übrigen Paragraphen verrathen eine, gelinde gesagt, naive Anschauungsweise und ein überaus komisches Selbstbewußtsein ihrer Verfasser, denen unverkennbar bereits der Kamm zu schwellen beginnt, seitdem der Abgeordnete Schreiber sich auf gewisse ihm gemachte Zusagen beruft. Und wie benimmt sich die Pseudoliberale polnische Presse gegenüber dieser reactionären Belvegung der jüdischen Eiferer? Im ״Dziennik Polski" müht sich der -Sountagsfeuilletonist in einem geist- und witzlosen Essay mit der Verherrlichung der Rabbinenversammlnng ab. während

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.