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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1882-01-23 · Heft 4 (23.1.1882) · p. Seite 3

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 4 (23.1.1882)
Date
1882-01-23
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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von den Provinzialgouverneuren Befehl zur Ausweisung derselben aus den Städten, wo sie nicht domicilöerechtigt sind, verlangten. Dieses Domicilrecht der russischen Juden ist auf im Ganzen 28 Provinzen des Reiches, oft auf gewisse Städte und theoretisch wenigstens auch der Zahl nach beschränkt. Bis zum 29. Juli beliefen sich im Laufe dessen die Ausweisungen von Juden aus Kiew auf 4000 und in den jüngsten Tagen ist die Domicilerlaubniß in dieser Stadt sowohl wie in Odessa noch weiter beschränkt werden. Zu Liebenthal, in der Nähe Odessas, wurden gegen 20 Familien ausgewiesen, mit Androhung einer Strafe von 50 Rubeln für einen Jeden, der einem Juden auch eine Nacht Obdach gewährt. Hundert Familien wurden aus Podolsk ausgewiesen und ganze Gegenden von Podolien unbarmherzig von allen Juden geräumt. Ebenso haben 200 jüdische Familien, zusammen 5000 Seelen ausmachend, Orel und dessen Gebiet auf Befehl des Provinzialgouverneurs bis zum 1. Sept. räumenmüssen, welche Frist bis zum 25. October verlängert wurde, an welchem Tage sich die Judengemeinde zum letzten Male in der Synagoge versammelte und dann unter Mitnahme der Gebetrollen u. s. w. ihren traurigen Auszug begann. Beinahe 400 derselben, denen es selbst hiezu an den nvthigen Mitteln mangelte und welche deshalb zurückzubleiben wagten, wurden ilrderdarauffolgendenNachtvonderPolizei unm ens ch li ch er w ei se in den Schnee hinausgetrieben. An anderen Orten wurde der.Aufenthalt durch Auflage allerlei Lasten und Beschränkungen erschwert, wie z. B. in Peresjaslav durch das Verbot an die Jüdinnen, seidene Bekleidungsstücke zu tragen. Die nach vielen Vorstellungen von der russischen Regierung im September vorigen Jahres eingesetzte Commission zur Untersuchung der Judensrage ist unlängst zu dem Schlüsse gelangt, daß die Juden betreffenden Gesetze und Beschränkungen für den Augenblick nicht wesentlich ahgeändert werden können; daß dagegen den israelitischen Glaubensgenossen größere Erleichterungen zur Erfüllung derselben geboten werden müssen. Es müssen hinfort, wenn irgendwo ein Jude seinen Aufenthalt nimmt, ohne nach dem Gesetz daselbst wohnungsberechtigt zu sein, einem solchen mehrere Monate Frist gewährt werden, anstatt der gegenwärtig gebräuchlichen Versagung aus seiner Heimat binnen weniger als 24 Stunden, um die Verlegung seines Wohnortes in der Zwischenzeit nach sonstwohin zu bewerkstelligen, während den jüdischen Bewohnern eine strengere Erfüllung der bestehenden Gesetze und Verordnungen zur Psticht gemacht wird, namentlich in Bezug auf die von denselben zu leistende Militärpflicht. KLeine Ktzronik. T. Szanto. Montag am 16. d. M. ist hier ein in Schriftstellerkreisen wohlbekannter Mann, der Redacteur der ״Neuzeit', Simon Szanto, im 63. Lebensjahre gestorben. Er war am 23. August 1819 in Groß-Kanizsa geboren worden und widmete sich anfangs dem Studium der jüdischen Theologie, wendete sich aber später der Pädagogik und Journalistik zu. Er begann seine schriftstellerische Thätigkeit im Jahre 1848 und setzte dieselbe mit großem Eifer bis in die letzten Jahre fort. Mit Vorliebe befaßte er sich mit der populären Behandlung wissenschaftlicher Fragen auf dem Gebiete der Cnlturgeschichte und Völkerpsychologie. Daneben schrieb er viel über die modernen Reformbestrebungen im Judenthume. Szanto wurde schon vor mehreren Jahren todt gesagt und in Folge dessen steht auch in Wurzbach's Biographischem Lexikon verzeichnet, daß er bereits im Jahre 1873 gestorben sei. Die von ihm redigirte ״Neuzeit" vertrat entschieden die Nezvrmideen des Judenthums und war deshalb bei allen Orthodoxen vervehmt. Szanto war ein Mann von großer Belesenheit und schlagfertigem Geiste; er strebte stets nach Fortschritt und Aufklärung und brachte diese Anschauung auch in dem von ihm geleiteten Erziehungsinstitu'e, das ihn in vielen Familien populär machte, stets zum Ausdrucke. — Am 19. d. M., Vormittags um 9 Uhr, hat unter sehr zahlreicher Betheiligung, von den gebildeten Ständen angehörigen Traueigästen das Leichenbegängniß stattgefunden. Im Trauerhause. Stadt, Am Bergl Nr. 2, waren eine Deputation des Journalisten- und Schriftstellervereines ״Concordia", der Borstand der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde. Reichsrathsabgeordneter Dr. Kuranda, mit sämmtlichen Vorstandsmitgliedern, der Präsident der Israelitischen Allianz in Wien, Josef Ritter von W e r t h e i m e r, Schriftsteller Dr. Leopold K o m p e r t, fast sämmtliche. an den hiesigen öffentlichen und privaten Schulen wirkende israelitische Religionslehrer und ein zahlreiches Publicum erschienen. Unter Psalmgesängen wurde der blumengeschniückte Sarg, in welchem die Leiche ruhte, vom Sterbezimmer auf die Straße getragen und auf den Leichenwagen gebracht, welcher sich nach der israelitischen Abtheilung des Centralfriedhofes in Bewegung setzte. Dort widmete Prediger Dr. I e l l i n e k dem Verblichenen einen Nachruf, worauf Obercantor Singer in Begleitung des Chorpersonales ein Trauerlied anstimmte, unter dessen Klängen der Sarg zur Grabstätte getragen und zur ewigen Ruhe gebettet wurde. Zn den Judenverfolgungen in Rußland. Alls London wird unter'm 16. d. M. geschrieben: ״Die Judenverfolgung in Rußland fängt, seitdem die ״Times ׳-Berichte darüber erscheinen, an, die öffentliche Aufmerksamkeit in hohem Grade zu beschäftigen. Lord Shaftesbury hat, wie schon telegraphisch gemeldet, an die ״Times" eine Zuschrift gesandt, in welcher Se. Lordschast an das Volk von Großbritannien und Irland die Frage richtet, ob dasselbe zu den beispiellosen Grausamkeiten jeder Art, welche täglich und so zu sagen stündlich gegen die jüdische Bolksclasse von den Unterthanen des Kaisers von Rußland verübt werden, stillzllschweigen gewillt sei. ״Gewaltsame Sprache oder Drohungen würden unverständig und nutzlos fein; es ist möglich, daß wir uns nicht einuia! diplomatisch einmischen werden. In dem moralischen lind religiösen Proteste eines großen ilnd freien Volkes aber zu Gunsten der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit liegt eine wirkliche und wirksame Macht, welche ohne Zweifel die Ohren des autokratischen Kaisers selbst und die seiner verantwortlichen ' Minister erreichen wird. Auf alle Fälle aber wird es eme Genugthuung und ein Trost sein, der ganzen Welt zu zeigen, daß das Christenthum dieses großbritannischen Reiches ganz verschieden von dem Christenthum Rußlands und — ich bedauere, hinzufügen zu müssen — auch von dem von verschiedenen Theilen Deutschlands ist." Unser College Herr D. Freisinger in Wottitz (Böhmen) theilt uns mit, daß er gelegentlich seines Amtsantrittes am 2. d. M. vor! dem Gemeindevorstande bestens empfangen und mit vielen Geschenken bedacht wurde und ergeht sich deshalb in seiner an uns gerichteten Zuschrift hierüber in den schmeichelhaftesten Lobeserhebtlngen. Königsberg. Am 23. v. Mts. starb hier der hochbejahrte und hoch< geachtete Herr Weint raub, berühmter Chasan und Musikdirector. Am Grabe hielt Herr Rabbiner Dr. Bamberger eine erhebende Leichenrede. Die Betheiligung bei dem Begräbniß war eine solche, wie sie Königsberg seit langer Zeit nicht gesehen. Wer nur den Namen Weintraub gekannt, wird wissen, daß in dem Verstorbenen ein Künstler seltener Bedeutung und ein Biedermann heimgegangen ist, der schwer zu ersetzen sein dürste. j"n Kettwig a. d. Ruhr. Daselbst starb unlängst ein 83jähriger Jsraelit. Der Verstorbene lebte seit längerer Zeit mit seinem Sohne nicht auf freundschaftlichem Fuße. Er befahl, sein Sohn solle die üblichen Trauertage, wie überhaupt gar keine Trauerfeierlichkeiten wegen seiner einhalten. Ohne diese Bestimmung zu befolgen, soll der Sohn, nachdem er das erste Trauergebet dennoch verrichten wollte, von einem Schlagfluß betroffen worden und sofort verschieden sein. Mainz. Ter israelitische Religionslehrer an der Volksschule zu Worms wurde von der gegen ihn erhobenen Anklage, sein Züchtigungsrecht überschritten und dadurch eine Körperverletzung verübt zu haben, freigesprachen. Der Sohn eines dortigen Metzgers hatte sich durch Unordnung, Faulheit und Schulversäumnisse öftere Bestrafungen, darunter auch Stockschlage, zugezogen. Einige Tage nach der letzten derartigen Züchtigung hatte der Knabe versucht, seinem Leben durch Erhängen ein Ende zu machen. Zwar wurde er noch lebend vom Strick befreit, aber er starb doch an den Folgen des Versuchs. Das Landgericht führte in seinem fteisprechenden

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