Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 3 (1899)
- Issue
- 39 (29.9.1899)
- Article
- Der sociale Geist des Judenthums und das jüdische Volk
- Date
- 1899-09-29
- Page
- 4 (sequence 3)
- Language
- German
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Seite 4 „Die A Welt“ Nr. 39 wirtschaftlichen und inneren Geschichte Roms aus den Revolten der Plebs gegen die reichen und die vornehmen Geldleiher. Wenn man das römische und das rabbinische Gesetz vergleicht, so erkennt man umsomehr die Härte des ersteren, das dem Vornehmen, dem Reichen alle Rechte über seinen Schuldner einräumte. — Shylock kann nur bei den Römern existiert haben. Wenn es ein Volk gab, dessen socialer Geist auf dem Schacher und auf Handelsspeculatiohen basierte, so war es das römische Volk, welches keine unabhängige Handelsgesellschaft kannte, - sondern alle die grossen finanziellen und industriellen Operationen im Namen des Staates und zu seinem Nutzen ausführen sah.*) Der Geist des .römischen Gesetzes war ein grausamer. Er basierte , auf einer mitleidslosen, wilden Vereidigung des Privateigenthums, einer Verteidigung, die so weit gieng, dass es eine Zeit gab, wo derjenige, dessen Pflug das Feld des Nachbars auch nur oberflächlich berührte, sich eines Sacrilegiums schuldig machte und sammt seinem Gespanne nur in der Flucht seine Rettung finden konnte. Niemals war das Regime einer plutokratischen und militärischen Aristokratie fester begründet als in Rom. Der Gensus bedeutete dort alles, er war die Basis fast aller richterlichen Gesetze**) und Cicero schrieb: „Bei der Wahl eines Richters muss man sein Vermögen ebensosehr berücksichtigen wie sein persönliches Verdienst." Wo gibt es ein Land, wo die Geldmänner einen so grossen und offenkundigen Einfluss besassen als in Rom die Equites, d. h. die Zollpächter, oder mit einem anderen Worte, die Financiers? Während die Gelehrten des Talmuds Handwerker waren, machten die römischen Schriftsteller und Philosophen Wuchergeschäfte oder betätigten sich als Bänquiers. Cato saugte seine Schuldner aus, Brutus lieh Geld her gegen eine Verzinsung von 48 Percent und liess die Senatoren von Salamis, seine Schuldner, belagern; fünf von ihnen starben während dieser Belagerung Hungers. Cicero zog zwei Millionen Sesterzen aus seiner Provinz, Seneca richtete die Bretagne durch seine Auswucherungen zugrunde; Pompeius spielte den Geldleiher in den Städten des Orients, und die Soldaten der Legionen waren die Wucherer in den Ländern, die sie besetzt hielten. Die Römer besessen übrigens ein ebenso grosses Handelsgenie wie die Griechen. Cato erfand, um sein hergeliehenes Geld sicherzustellen, die „Theilhab erschaff; durch die Zinsen", das war vorteilhafter, als das grausame Zwölftafelgesetz anzurufen, das ja noch „milde" war, da es doch das Gewicht der Ketten, mit welchen man einen Schuldner belasten durfte, begrenzte, wobei es trotzdem erlaubte, den Zahlungsunfähigen ausserhalb Roms als Sclaven zu verkaufen, „ausser dass", wie es besagte, „die Gläubiger es vorzögen, seine blutigen Gliedmassen unter sich zu teilen." Niemals hat ein jüdisches Gesetzbuch eine ähnliche Barbarei aufgewiesen, und das ius talionis, das Wiedervergeltungsrecht, war dagegen wahrhaftig eine milde Gesetzesbestimmung. Auch als das Volk sich auf den Aventin zurückzog, als Catilina seine Verschwörung anzettelte, geschah es nur deshalb, weil die Grausamkeit der Geldleiher nicht mehr länger ertragen werden konnte. Was kümmerte das aber .die Zollpächter. Die hatten ihre Leute, wie Cicero und Pompeius, und der Senat beschloss den Krieg gegen Mithridates, um die Interessen der staatlich angestellten Ausbeuter in den Provinzen Asiens zu schützen. Pompeius war der Befehlshaber, und er achtete genau auf ihre Interessen, wie später Bonaparte in Italien die Interessen der Finanzmänner des Direktoriums verfechten musste. Man darf also sagen, dass die Welt, in dem Masse als sie capitalistisch geworden ist, romanisiert und nicht verjudet wurde. Der Jude selbst hat sich romanisiert: vor der Diaspora, der Zerstreuung, kannte er den Handel nicht. Die Phönicier wagten es nicht, ihn darin zu unterrichten, so lange er auf seinem eigenen Boden blieb; erst die Römer waren es, die ihm darin Lehrmeister wurden. Der Wahnsinn, die Vergötterung des Geldes, die capitalistische Barbarei, die Verleugnung jedes anderen menschlichen Interesses als des finanziellen und des Handels, das sind Züge: der römischen, nicht aber der jüdischen Volksseele. Der Römer huldigte dem Schacher aus Neigung. Ein Theil der Juden folgte ihm gezwungenerweise, aber immer erhoben sich aus der Mitte der Juden heraus Proteste gegen diejenigen unter ihnen, welche sich mit Wucher- und Bankgeschäften befassten. Die Tossaphisten und die Gelehrten des Mittelalters stimmten in ihren Ideen mit den Talmudisten überein. R a s c h i, der grosse Gelehrte der Champagne, verdammte den Wucher, ebenso M a im onide s. Der Theologe Karo sagte: „Man muss achtsam sein, denn der Schuldner, der *) A. Deloume: Die Geldleiher in Rom. **) A. Deloume : Die Geldleiher in Rom. Gläubiger, der Bürge, die Zeugen, sie alle sind Gesetzesverletzer .... Wer, Geld gegen Zinsen leiht, wiird arm sein, er ist gerade so an Zusehen,? als ober detiÄuszüg äüa Aegypten und den Gö^ Israels leughefe"V Öfid ^"'fügt# hinzu: „Den Wucherer soll man vertreiben u¥ü ih¥; So lange schlagen, bis er stirbt"^ sslore Dea H Als die Bedürfnisse der, ZÄt uM. Entwicklung, welche ßie nach sich z6gen, jüdischen Bourgeoisie eine finanzielle machten; ' Äch troHHM immer Männer der Rabbi Moäes i von , fiiähn von Rosheim, welöhe He AnnähW MärmNsiMr Zinsen verdammten. .HUcMÜA kandeAr sich p&cn^tvij? nian zügeben muss, Theolpgefi; dazu yerhalfen, sich mit ihrem rdfewissen¥^ wisse Tossaphisten, darunter selbst;; Zinsennehmen im Falle emer Leb Pilpulisten aber, spitzfindig^;Casulöten; „ Wühd chttzn Gesetz zu umgehen, sie schafften die ^yerabSiHhute Be-' Zeichnung „Wucher" ab, , Sie pahnteh' Theilnahme am Gewinnst, der von dem geliehenen Geldö; resultieren müsse. Uni den Zinsfüss festzüstellen, bÄtzAinetö man schätzungsweise den eventuellen Nutzen; itnd "fnan. teilte dann derart, dass die Hälfte dergewünschten Zinsenhöhe entsprach. Sie kamen so weit, dass' sie,dank einer bestimmten Wortauslegung der ihnen hinderhchen Gesetz^sstellen der Bibel und des Talmuds, Thf Vpr^ShÄir imd diese Theilung eben aus Bi bet '«."WM? fertigten. (Hether iska.) Gerade cfiesfr Sorgfalt bweisfc'äbdr, wie stark die Abwehr solcher Bestrebungen War, und. welche Vorurteile der Jude zu überwinden hätie, Geld Verleiher wurde. " 1 V Nicht im Talmud also und nicht bei k den'jüdieclifn. Gelehrten und Theologen finden wir diesen socialen.Gpigt der Juden, der auf dem Schacher basiert. Ina GegentHd, die christliche Kirche übernahm sogar den handeisfeindlichen Geist der Juden als Erbteil. Die Theorie der Kirche gegen den Wucher ist die des Talmuds- Die Kirche bat diese Anschauung weder von den Griechen, noch von uen Römern, diesen Schachernationen, entlehnt, Me hat sie von Israel geerbt, diesem ackerbautreibenden, Volke, bei dem sich solche Theorien naturgemäss entwickeln mussten. war erst im Mittelalter, im XIII. Jahrhundert, dass sich dig. Kirche auf die Autorität des Aristoteles stützen konnte, jdett das Geld für unproductiv erklärt hatte, ohne dass übrigens seine Anschauung jemals auf das Vorgehen in Griechenland irgendwelchen Einfluss hatte, oder auf die Gesetzgebung^; welche niemals die Höhe der Zinsen begrenzte. Die » ersten christlichen Gemeinden, die ersten Kirchenväter» die erfüllt waren vom Geiste des biblischen Evangeliumsr kanntenfast nur eine Art von Capital, nämlich das vom Wucher lebende, und sie konnten daher nicht umhin, die Lehren des alten Testamentes anzunehmen. Wenn aber auch; für die Kirche. Ayr Typus des Mutuums das unverzinsliche Darlehen ist,>so, lässt doch auch sie unter dem Zwange der tatsächliches Verhältnisse sich zur Nachgiebigkeit herbei, Sie; kehfit yier; Fälle, wo das Mutuum Zinsen tragen durfte: LT>as »luerum cessans“, d. h. den Verlust eines Nutzens* den .noiaii scheinlich gehabt hätte, wenn man das Geld nicht weggeliehen hätte; 2. das „damnum emergens^* d.h. demSchaden,. der direct durch die Gewährung des Darlehens verursacht wurde; 3. das „periculum sortis"* d h.4» Gefahr, das Geld in Rücksicht auf eine Zahlungsunfähigkeit des-Enftehners zu verlieren; 4. den „titulum legis^, in Anbetracht dessen, dadurch allein dass das bürgerliche Gesetz Me Annahme der Zinsen von einem Darlehen gestattet; diese Annahme als gesetzlich betrachtet wird**) — Die Tossaphisten waren nicht so liberal; allerdings ist es richtig, dass es auch Leute gab, die sich gegen ihre strenge Auffassung aussprachem 7^ Bernardin von Feltre, um gegen Mejüdiscbsm GOlAAfflHiher ein Con curr enzuntemehmen zu sch äffen* - in Italien die ersten Leihhäuser (Vorschuäscassen)' gründete, da gewährten diese unverzinsliche Darlehen; bald aber kam es dazu; - dass.-sie Bernardin selber verpflichtete* eine Verzinsung anzupehmen, um die Verwaltungskosten zu decken. Nach. i1^..:MrrMsn.^ Uchte ein Augustin ermönch* Barriano* eine wütende Schmähschrift gegen die,Leihhäuser.. * . - h Heutzutage sind es' * die Antisemiten, welche,, in der Theorie, den handeis- und wucherfeindlichen Geist’ der Bibel und des Talmuds repräsentieren. Nach ihrer socialem Auffassung, nach der Vorstellung, die sie sich von der Gesellschaft machen,, können die Antisemiten — es ist dies durchaus nicht paradox — als hartnäckig an ihrei? Lefcrd festhaltende Juden betrachtet werdem Die Atttisefiiiteh sind ' [ *) Charles TMn : „Der ReiChthutii iü dex ciü-istWdsh Gesellschaft;- "" v