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Die Welt · 1897-09-10 · 15 (10.9.1897) · p. 7

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Journal
Die Welt
Volume
1 (1897)
Issue
15 (10.9.1897)
Article
Rede des Dr. Bodenheimer (Köln)
Date
1897-09-10
Page
7 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 15. Seite 7. zu erwecken; die Gegenwart erheischt hier dringend ihr Recht. Aus deni nationalen Solidaritätsgefühl erwächst hier vor Allem den galizischen Gesinnungsgenossen die Pflicht, hilfreich für unsere Brüder einzutreten und auf die Beseitigung der Mißstände hinzuarbeiten, welche jenes Elend herbeigeführt haben. Die Quelle dieser Nothlage zu erforschen und die letztere selbst zu bekämpfen, ist daher ein Hauptgegenstand der galizischen Organisation. Eine wesentlich andere Aufgabe wird sich für die Zionisten des europäischen Westens ergeben. Hier ist durch den Schein bürgerlicher Gleichstellung das Gefühl nationaler Zusammengehörigkeit unter den Juden fast völlig geschwunden. Ja der Jude empfindet die ihm durch die Geburt aufgezwungene Gemeinschaft mit den andern Juden nicht nur, wie Heinrich Heine sagt, als ein Unglück, sondern geradezu als eine Schande, die er, veranlaßt durch feindselige Strömungen, möglichst zu verbergen sucht. Dadurch entsteht eine Halbheit und Zerfahrenheit des Wesens, die Mannesstolz, Selbstbewußtsein und ein reines Glückempfinden fast völlig ausschließt, aber es den Juden auch unmöglich macht, ihre gemeinschaftlichen Interessen zielbewußt zu vertreten. Hier muß durch die Pflege unserer Geschichte die Erkenntnis geweckt werden, daß wir trotz der Zerstreuung unter den Völkern immer als eine nationale Einheit betrachtet worden sind und daß hieran auch die sogenannte Emancipation nichts geändert hat. Während sich aber diese Zusammengehörigkeit bis heute leider fast nur in der Gemeinschaft der Leiden und der Unterdrückung gezeigt hat, wird jetzt durch den Zionismus ein gemeinsames Streben nach einer besseren Zukunft als Gegenstand und diese selbst als erreichbares Ziel ausgestellt. Wer kann die Gemeinsamkeit solcher Interessen leugnen, wo eine mit Blut und Thränen geschriebene Geschichte, wo die laute Stimme der gemeinsamen Noth beredter als der leere Schall des Wortes zu unserem mitfühlenden Herzen spricht. Für die Zionisten des Westens ergibt sich also als Hauptgegenstand ihrer Fähigkeit die Pflege der jüdischen Geschichte. Die Hauptaufgabe der Einzelorganisationen in allen Ländern wird es aber sein, unsere Ideen in der Masse des jüdischen Volkes zu verbreiten, neue Anhänger um unsere Fahne zu schaaren, und hierdurch die Möglichkeit zur Ausführung unserer Pläne zu schaffen. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist der Congreß als Hauptorgan der Zionisten in der ganzen Welt zu betrachten. Jeder Zionist muß berechtigt sein, an dieser jedes Jahr an einem andern Ort stattfindenden Versammlung theilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben. Zweckmäßig dürfte es sein, den Zionisten des Ortes, an dem der Congreß stattfindet, nur in der Person ihrer Delegirten Stimmrecht zu gewähren, um denselben nicht ein unverhältnißmäßiges Uebergewicht in der Versammlung zu ermöglichen. Mein Vorschlag geht ferner dahin: Der Congreß wählt jedesmal ein Central-Comits zur Vorbereitung des nächsten Welt-Congreßes, sowie zur Erledigung der laufenden Geschäfte. Dieses Central-Comits wählt aus seiner Mitte drei besondere Commissionen: a) für die Agitation, b) für die diplomatisch financielle Action, c) für die colonisatorisch-praktische Thatigkeit. Die Zahl der Mitglieder des Central-Comites, sowie der Sitz desselben bestimmt der jedesmalige Welt-Congreß. Außerdem beftinunt derselbe, durch welche Anzahl von Personen sich das Central-Comits ans dem Wege der Cooptation ergänzen kann. Das Central-Comits errichtet an seinem Sitze ein Centralbureau, mit drei Abtheilungen, die den drei Comniissionen entsprechen. Von den Mitgliedern des Central-Comites müssen mindestens neun ihren Wohnsitz am Sitz desselben haben. In der gleichen Weise wie das Central-Comits werden die Landes-Comitss von den Landes-Versammlungen der Zionisten gewählt, die sich im übrigen selbstständig je nach den besonderen Verhältnissen organisiren. Auch die Landescoinites errichten Bureaus, welche unter ihrer Leitung die regelmäßige Correspondenz erledigen und die Agitation betreiben. Die Landes-Comitös bestimmen aus ihrer Mitte die Vertrauensmänner, welche mit dem Central-Comits correspondiren. Unter der diplomatisch-financiellen Action ist diejenige Thätigkeit zu verstehen, welche die Verhandlungen mit der türkischen Regierung zum Zwecke der Sicherung unserer Colonisation und die Erlangung staats- oder völkerrechtlicher Garantieen für dieselbe zum Gegenstände haben, ferner aber auch die Leitung der Verhandlungen mit den Mächten, mit der „haute finance“ zum Zwecke der Erlangung der nöthigen Geldmittel für die colonisatorisch praktische Thätigkeit. Diese letztere ist zu ausgedehnt und hängt zu sehr von den gegebenen Verhältnissen des Augenblicks ab, um hier des weiteren erörtert zu werden. Angedeutet mag werden, daß hierunter nicht nur die Gründung von Ackerbaucolonieen fällt, sondern auch die Schaffung und Unterstützung gewerblicher Etablissements, der Bau von Eisenbahnen und sonstigen Verkehrswegen, Anlage von Häfen und Einrichtung einer colonialen Selbstverwaltung. Damit diese Organisation irgend etwas leisten kann, bedarf sie eines Fonds, braucht sie Geld, was man bekanntlich nicht nur zum Kriegführen nöthig hat. Die Frage, wie dieser nationale Fond zu beschaffen ist, hat die führenden Geister unserer Bewegung in hervorragendem Maße beschäftigt, was schon daraus hervorgehen dürfte, daß mir eine große Anzahl ins Einzelne gehende Vorschläge gerade zu diesem Punkt gesandt worden ist. Ich will über dieselben nur ganz kurz berichten, da die betreffenden Herren voraussichtlich bestimmte Anträge stellen und dieselben begründen werden. Gemeinsam ist allen diesen Vorschlägen, daß sie gleich ins Große gehen und ungeheuere Capitalien als nothwendig für den Fond voraussetzen. Herr Professor Dr. Schapira will einen Fond durch einmalige und periodische Sammlungen gründen, der jedoch nicht angetastet werden darf, bis er die Höhe von 10 Mill. Pfund Sterling erreicht hat. Zu zwei Dritteln darf dieser Fond nur zur Erwerbung von Territorien verwendet werden, die jedoch nicht weiter veräußert, sondern nur je 40 Jahre verpachtet werden sollen. Die Verausgabung einer größeren Summe als die jährlichen Zinsen sollen auf Grund eines Plebiscites des jüdischen Voltes erfolgen können. Unser verdienstvoller Vorkämpfer in Schlesien, Herr Moses aus Kattowitz, will den Fond durch Gründung von Genossenschaften aufbringen. Jedes Mitglied soll 10—15 Kronen Einschreibegeld und jährlich 100—150 Kronen zu zahlen haben. Für seine Betheiligung erhält der Genossenschafter Ländereien und Ackergeräthe, deren Werth er mit vier bis fünf Percent zu verzinsen hat, bis 5000 Kronen von denselben voll eingezahlt sind. Herr Moses hofft auf diese Art die Verfügung über ca. eine Milliarde Genossenschaftscapital zu erlangen. Auch einer der Aeltesten unserer jungen Bewegung, Herr Dr. Vierer aus Sofia hat sich mit dieser Frage beschäftigt. Dieser und der Delegirte der Rumänischen Großloge des Ordens Benei Berith, welche eine rühmliche Ausnahme von dem assimilatorischen Kesseltreiben ähnlicher Vereine in anderen Ländern macht, dieser sage ich und Herr Brociner stimmen mit ihrem Vorschlag überein, jährlich von sämmtlichen jüdischen Familienvätern eine regelmäßige Beisteuer zu dem zionistischen Fond zu erheben. Sämmtliche Vorschläge bieten iuteressante Gesichtspunkte und enthalten zweifellos einen guten Kern, auch dürste der Vorschlag Vierer und Brociner für Ost-Europa vielleicht durchführbar sein, worüber ich kein Urtheil habe. Zu gewichtigen Bedenken gibt die Idee des Herrn Prof.

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