Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 52 (24.12.1908)
- Date
- 1908-12-24
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3315709-3316296-3316348--51391-3379167- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
| 8 DIE3 IPflanzung regelmäßig zu beaufsichtigen und Herrn Salomon sofort Nachricht zu geben, falls die Pflanzung sich nicht in ordnungsmäßigem Zustande befindet. § 14. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage werden ausschließ- | lieh durch ein Schiedsgericht geschlichtet. Das Schiedsgericht wird k in der Weise gebildet, daß jede Partei einen Schiedsrichter ernennt lY und diese einen Obmann wählen. '-• Benennt eine Partei auf Ersuchen der andern Partei ihren t Schiedsrichter nicht binnen 2 Wochen nach erhaltener Aufforderung, I oder können sich die Schiedsrichter über tiie Wahl eines Obmannes 1 nicht einigen, so wird auf Ersuchen einer Partei der fehlende Schieds- , richter oder Obmann vom Palästinaamt in Jaffa ernannt. i . § 15. Erkennt das Schiedsgericht, daß Herr Ikar den von ihm; in diesem Vertrage eingegangenen Verpflichtungen nicht nachge- [ kommen ist, so hat Herr Salomon —" unbeschadet seiner Ansprüche I auf Schadenersatz — das Recht, diesen Vertrag sofort aufzuheben. | Heim Ikar steht in diesem Falle keinerlei irgendwie geartetes Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht an der Pflanzung zu. Petach^wah 10 Nissan l908! Bialystock Anmerkung. Für die Anpflanzung von Aprikosen gilt genau dasselbe wie für Mandeln. Für die Anlage von Orangenpflanzungen kann im : allgemeinen ebenfalls das obige Vertragsschema (natürlich mit andern t Zahlen, wie aus den textlichen Ausführungen ersichtlich), benutzt |. werden. Jedoch müssen über die Bodenbearbeitung und die Bewässerungsanlage genaue Vorschriften in den Vertrag aufgenommen |" werden. Die 2 und 3 würden dann ungefähr folgendermaßen! lauten müssen: j § 2. Herr Ikar wird binnen 6 Monaten für die Pflanzung ein!' zusammenhängendes Stück Land, das für Orangenkultur geeignet I sein muß und vom Schulhause der Kolonie.....nicht weiter i als 4 km Weges entfernt sein darf, für Rechnung des Herrn Salomon! kaufen. | Der Kauf darf erst dann abgeschlossen werden, wenn 2 landwirtschaftliche Sachverständige, die Herr Salomon auf Ersuchen des iKELT ± " "/:; , " '■' No^sr Herrn Ikar sofort benennen oder deren Auswahl er dem Palä^thraamt in Jaffa überlassen wird, das Land als für Orangenkultur geeignet erklärt und einen von Herrn Ikar schriftlich vorzulegenden Wirtschaftsplan genehmigt haben. . Der Wirtschaftsplan muß eine Kartenskizze des Grundstücks und genaue Angaben über die geplante Bearbeitung dös Bodens und die Bewässerungsanlage enthalten, insbesondere darüber, wie* tief und wie oft Herr Ikar das Land pflügen wird, wo er den Brunnen anlegen will, in welcher Tiefe er Wasser zu finden hofft, welche Abmessungen der Brunnen haben wird, wie das Röhrennetz angelegt. werden soll, was für ein Motor zur Hebung des Wassers nötig sein wird usw. Zugleich ist in dem Wirtschaftsplan ein Voranschlag für die Kosten der Bewässerungsanlage aufzustellen und ferner anzugeben, zu welchem festen Preise Herr Ikar die Einrichtung, der gesamten Bewässerungsanlage übernehmen würde. Herr Ikar wird den Kaufpreis des Bodens im Interesse des Herrn Salomon möglichst niedrig zu gestalten suchen. In jedem Falle ist Herr Salomon nicht verpflichtet, mehr als 150 Frcs. pro Dunam zu bezahlen. Wird dieser Preis überschritten, so fällt die überschießende Summe Herrn Ikar zur Last. § 3. Herr Ikar muß durch rekommandierten Brief dem Herrn Salomon von dem erfolgten Kaufe mit genauer Angabe der Kaufbedingungen und der Lage des Grundstücks unter gleichzeitiger Zusendung einer Kartenskizze und des Von den Sachverständigen genehmigten und mit ihrer Unterschrift versehenen Wirtschaftsplanes Mitteilung machen. Herr Salomon hat binnen 6 Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung die Wahl: a) ob er Herrn Ikar die Einrichtung der Bewässerungsanlage zu dem im Wirtschaftsplan angegebenen festen Preise übertragen will, oder b) ob .er Herrn Ikar beauftragen will, die Bewässerungsanlage auf Grund des im Wirtschaftsplane enthaltenen Kostenvoranschlages zu möglichst günstigen Bedingungen auszuführen; in diesem Falle darf Herr Ikar nur seine Selbstkosten berechnen und muß über alle Auslagen unter Einsendung von Belegen dem Herrn Salomon genaue Rechnung übermitteln. f Ol□□□□□□ o IV , - FEUILLETON DAS LICHTLEIN Skizze aus dem Leben eines russischen Goluthjuden von Jacob Diamant, Frankfurt a. M. Ein Lichtlein, ein schlichtes, ein schwaches, ein Chanukah-Lichtlein. Einsam steht es am Fenster, und sein Flämmlein wiegt sich sachte und lispelt geheimnisvoll. ... Es erzählt Schönes, Wahres, Historisches... Es betet und fleht in stiller, lautloser Andacht. . . Und es schwingt sich empor und knistert und müht sich ab, einen matten Schimmer tief ins Zimmer zu -senden. Schräge, dunkle Schatten streifen die Wände, die Decke des schmucklosen Raumes. Sie verdrängen das spärliche Licht. Sie schleichen leise wie Gespenster umher und umschlingen die am Tische, einsam wie das flimmernde Lichtlein, kauernde Gestalt. Das bebende Lichtlein kämpft und gräbt in das Dunkel. Es bricht sich eine Bahn dorthin —, zu den glühenden Augen ... Es schaut ihn an, das zuckende Lichtlein den zuckenden Awrom . . . Und tief, immer tiefer dringt es in sein Inneres, in sein Gehirn, in das Grab seiner V ergangenheit. Es erhellt die dort schlummernden verblaßten Bilder, es zündet all die erloschenen Lichtlein an, die ihm auf den dunklen Gängen seines verstrichenen, kümmerlichen Lebens leuchteten — Allmählich kriechen sie aus ihrem Versteck hervor. Sie stehen auf aus ihrem Grabe, immer ein Bild und ein Lichtlein ... . . . Eine grimmige Tebethnacht. Märchenhafte Stille.--Ein seltsamer, warmer Hauch durchzieht das enge Stübchen . , . und berührt sanft das runde Kindergesicht. — Ein wenig dumpf. Tut nichts. Am „Pripetschok"1). — — Hier ist es so warm, heiß I Beide sitzen sie da, der „Rebbi" und er. Vom schwankenden Tischlein glitzert und schaut so freundlich das Lichtlein . . . Ein träumerischer Schein fällt auf das alte V Ofen.