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Die Welt · 1908-12-24 · 52 (24.12.1908) · page 4

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Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
52 (24.12.1908)
Date
1908-12-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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andern Pflanzungen (Wein, Orangen, Mandeln, Aprikosen) wird man damit rechnen müssen, daß sie nach 20 bis 30jähriger Fruchttragung ihre Ergiebigkeit vermindern und später vielleicht auch ganz einbüßen. Genaues läßt sich hierüber allerdings nicht sagen, weil die ältesten Pflanzungen in den jüdischen Kolonien kaum 20 Jahre alt sind. 5. Aprikosen. Der Aprikosenbaum (in Palästina Mischmisch genannt) ist dem Mnndelbaum verwandt und seine Kultur der des Mandelbaumes ganz ähnlich. Nur kann die Frucht wegen ihres leichten Verderbs nicht exportiert werden und ist deshalb auf den lokalen Markt angewiesen. Die Folge davon ist, daß die Preise für die Früchte in guten Jahren ziemlich niedrig sind, da die gesamte Ernte im Laufe von ungefähr einem Monat auf den Markt kommt und hier sofort losgeschlagen werden muß. In der folgenden Tabelle sind für die vorstehend erwähnten 5Kulturgewächse alle Angaben,die zurBerechnungdes Anlagekapitals und der Rentabilität notwendig sind, zusammmengestellt. Pflanzungen in Palästina 1. Ungefährer Bodenpreis pro Dunam (929 qm) in Frcs.......... 2. Ist künstliche Bewässerung notwendig? 3. Ungefähre Zahl der Bäume pro Dunam 4. Ungefähre Zeitdauer (in Jahren) von der Anpflanzung bis a) zur ersten Fruchttragung .... b) zur vollen Fruchttragung .... 5. Gesamtkosten (Anlagekapital) einschl. des Bodenpreises pro Dunam in Frcs. a) bis zur ersten Fruchttragung . . b) bis zur vollen Fruchttragung . . 6. Jährliche Unterhaltungs- und Aberntungskosten nach der Fruchttragung in Frcs. 7. Bruttoertrag pro Dunam im ersten Jahre der Fruchttragung: a) in Früchten........kg b) in Geld.........Frcs. 8. Bruttoertrag pro Dunam in Jahren des vollen Fruchtertrags: a) in Früchten ........ kg b) in Geld.....• - - Frcs- 9. Nettoertrag pro Dunam in Frcs.: a) im ersten Jahre der Fruchttragung b) in Jahren des vollen Fruchtertrags Die Ansätze zur Berechnung des Reingewinns sind mit größter Vorsicht gemacht worden, doch muß natürlich bemerkt werden, daß jede Pflanzung in ihrem Ertrag vom Wetter abhängig ist, und daß besonders ungünstige Witterungsverhältnisse in manchen Jahren den Ertrag mehr oder weniger herabdrücken können. Auf der andern Seite kann der Ertrag in besonders günstigen Jahren natürlich höher sein. Die Ansätze in der Tabelle haben zur Grundlage die Verhältnisse, die jetzt in den jüdischen Kolonien Judäas und ihrer Nachbarschaft bestehen. Sie können aber mit kleinen Abrechnungen für ganz Palästina als maßgebend gelten. Nur in Galiläa, wo der Boden und die menschlichen Arbeitskräfte etwas billiger sind als in Judäa, werden sich die Anlagekosten etwas niedriger stellen. Dafür ist dann aber der Preis der Früchte und der Bruttoertrag entsprechend niedriger. * Vorausgesetzt ist bei den Berechnungen der Tabelle, daß der Pflanzungsbesitzer die Pflanzung, bis sie Früchte trägt, durch fremde, bezahlte Arbeit pflegen läßt, daß er aber, sobald die Pflanzung Erträge liefert, die Pflegung selbst in die Hand nimmt Hierunter ist nicht verstanden, daß er selbst wie ein Arbeiter in der Pflanzung arbeitet, sondern daß er die Arbeit beaufsichtigt, bei allen Ausgaben ökonomisch verfährt, und bei Verwertung der Pflanzungsprodukte kaufmännisch richtig vorgeht.. Nimmt man an, daß eine Familie von 5 Köpfen in den jüdischen Kolonien zu einem einfachen bürgerlichen Lebensunterhalte jährlich 2000—250Ö Frcs. bedarf, so würde sie, um ein entsprechendes Einkommen zu erzielen, entweder a) ca. 100 Dunam Mandeln, Oliven oder Aprikosen (am beste» ist es, in der Pflanzung nicht nur eine, sondern wenigstens zwei Fruchtsorten, z. B. Oliven und Mandeln oder Mandeln und Aprikosen zu pflanzen) oder b) ca. 15 Dunam Orangen haben müssen. (Die Anlage von Weingärten lassen wir wegen der augenblicklichen geringen Rentabilität der Weingärten unberücksichtigt.) Zu einer solchen Pflanzung ist im Durchschnitt ein Anlagekapital von 12—15 000 Frcs. erforderlich. Von diesem Kapital ist ein großer Teil bereits im Anfang (zum Ankauf und der ersten Bearbeitung des Bodens) erforderlich. Grob gerechnet kann man sagen, daß zur Anlage von 15 Dunam Orangen ein Anfangskapital von 8000 Frcs., ferner im 2. Jahre, in welchem die Bäumchen gepfropft werden, eine Aufwendung von ca. 2000 Frcs. und in den folgenden 4 bis 5 Jahren noch ca. 1200 Frcs. jährlich erforderlich sind. Zur Anpflanzung von 100 Dunam Mandeln, Oliven und Aprikosen sind im Anfang ca. 6000 Frcs., im zweiten Jahre ca. 1000 Frcs. und dann während 7 Jahren noch ungefähr jährlich 700 Frcs. erforderlich. Es gibt in Europa zweifellos viele kleine Kapitalisten, welche Pflanzungen in Palästina anlegen würden, wenn sie dies mit genügender Sicherheit und Leichtigkeit tun könnten, und es gibt auf der andern Seite in Palästina die Gesellschaft Agudath Netaim und eine große Zahl zuverlässiger Kolonisten, welche es-gern übernehmen würden, Pflanzungen für Rechnung europäischer Kapitalisten anzulegen und bis zur Fruchttragung zu pflegen. Es fehlte aber bisher an einer leichten Möglichkeit, die europäischen Kapitalisten mit den palästinensischen Kolonisten in geschäftliche Verbindung zu bringen, und außerdem mag mancher Kapitalist infolge seiner Unerfahrenheit in der Landwirtschaft und mangelnder Kenntnisse der Verhältnisse in Palästina von der Verwendung seines Geldes zu Pflanzungszwecken abgeschreckt worden sein. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß die Anlage von Pflanzungen in Palästina eine ebenso sichere wie rentable Kapitalanlage sein kann, sobald sie mit der nötigen Vorsicht gemacht wird. Dies« Vorsicht bezieht sich auf mehrere Punkte: 1. darf der Kapitalist die Pflanzung nur in solchem Umfange anlegen lassen, daß er das dazu notwendige Kapital ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und noch eine Reserve für unvorhergesehene Schwierigkeiten behält; 2. muß der Kolonist, dem die Anpflanzung anvertraut wird, in bezug auf Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse absolut vertrauenswürdig sein; 3. müssen die Bedingungen, zu denen die Anpflanzung dem Kolonisten übertragen wird, in einem Vertrage festgelegt sein, der die Interessen beider Parteien gerecht abwägt und für alle Eventualitäten Vorsorge trifft. Was die erste Bedingung anbetrifft, so können auf Grund der eingangs gegebenen Daten die Kosten, die die Pflanzung erfordert ermittelt werden, und es ist damit jedem Kapitalisten die Möglichkeit gegeben, die Pflanzung nur in solchem Umfange anzulegen, daß er sicher ist die Kosten bestreiten zu können.

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